Reiseschutzversicherung

Unsere Reiseschutzversicherung von TravelProtect ist ihr verlässlicher Partner, wenn Sie Ihre Reise(n) absichern möchten. Wir bieten Ihnen umfangreichen Schutz zu vielen Risiken, die vor oder während der Reise bestehen. Dabei können Sie aus zahlreichen Tarif-Varianten wählen, um die optimale Reiseversicherung zu finden.

Wou dient die Reiseschutzversicherung?

Alle unsere Reiseversicherungen dienen letztlich dem Zweck, einen möglichen finanziellen Schaden abzufangen. Jede Reisebuchung ist mit einem Risiko verbunden, dass diese nicht genutzt werden kann. In den meisten Fällen fällt dann nicht nur der Urlaub ins Wasser, sondern Sie tragen auch die Storno-Kosten. Die Reiseschutzversicherung kommt dann bei verschiedenen Risiken zum Einsatz. Der Reiserücktritt und Reiseabbruch tritt bei nicht angetretenen Urlauben oder abgebrochenen Reisen ein. Das Reisegepäck kümmert sich um Ihre Koffer und Wertgegenstände, während sich die Reisekrankenversicherung Ihrer Gesundheit annimmt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Versicherungsleistungen vor. Wann übernehmen wir Ihren finanziellen Schaden? Welche Risiken sind bei Reiseabbruch versichert? Wo endet der Reiseschutz in der Reisekrankenversicherung? Diese und weitere Fragen wollen nun für Sie beantworten.

Welche Leistungen bieten wir an?

Sie können unsere Reiseschutzversicherung mit ganz unterschiedlichen Leistungen ausstatten. Je nachdem, wohin die Reise geht, wer daran teilnimmt und welche Risiken Sie absichern möchten, haben wir die passende Reiseversicherung für Sie. Der Basisschutz mit Reiserücktritt & Reiseabbruch kann dann entsprechend erweitert werden.

Die Reiserücktrittsversicherung

Das Kernstück einer jeden Reiseversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die finanzielle Belastung, die bei einer Reiseabsage auf Sie zukommt. Die Stornokosten, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellen darf, wird immer höher, je näher der Abreisetag rückt. Dieses Risiko versichern wir für Sie. Sie können unseren Rücktrittsschutz in Anspruch nehmen, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe eine Reise absagen müssen. Welche versicherten Risiken sichern wir ab? Wir übernehmen Ihre Reisekosten, wenn Sie eines der folgenden Ereignisse eintritt.

Übersicht über die versicherten Leistungen bei Reiserücktritt
Eintritt einer unerwartet schweren Erkrankung oder Unfallverletzung.
Die ärztliche Feststellung einer Schwangerschaft oder unerwarteten Schwangerschaftkomplikation.
Todesfall eines nahen, direkten Familienangehörigen.
Schaden an Ihrem Eigentum durch Wasser, Feuer oder Straftaten Dritter.
Arbeitsaufnahme, Arbeitsplatzwechsel, Verlust der Arbeit oder betriebliche Kurzarbeit.
mehr als 15 weitere Rücktrittsgründe …

Kostenfreier Reiseabbruchschutz

Natürlich kann auch während der Reise etwas eintreten, was die Fortführung des Urlaubs nicht mehr möglich macht. Darunter fallen zum Beispiel Erkrankungen von versicherten Personen oder Risikopersonen. Auch ein Todesfall zu Hause kann zu einem vorzeitigen Abbruch der Reise führen. Die Reiseschutzversicherung erstattet dabei folgende Kosten.

Mögliche Erstattungen im Falle eines Reiseabbruchs
Kosten für eine vorzeitige Abreise (Rückreisekosten, entgangener Urlaub).
Erstattung für eine Verlängerung des Urlaubs aufgrund eines versicherten Grundes.
Unterbrechung einer gebuchten Rundreise und die Kosten für eine Rückkehr zur Reisegruppe.

Der Reisegepäckschutz

Natürlich kann nicht nur den reisenden Personen etwas passieren, sondern auch Ihren Koffern und Gegenständen, die Sie auf die Reise mitnehmen. Unsere Reisegepäckversicherung deckt die wichtigsten Schäden ab, die beim Transport an den Urlaubsort oder während Ihres Aufenthalts eintreten können. Auf dem Transportwege: Versicherungsschutz besteht, wenn Ihr Reisegepäck beschädigt oder zerstört bei Ihnen ankommt. Wenden Sie sich zuerst an die Transportgesellschaft, die das Gepäck befördert hat und melden Sie den Schaden an. Mit deren Erstattung und Bestätigung, können Sie sich dann an uns richten.

Am Urlaubsort: Natürlich sichern wir auch einen möglichen Diebstahl oder Raub ab. Bitte denken Sie daran, dass es in der Reisegepäckversicherung einige Ausschlüsse vom Versicherungsschutz gibt. Eine Auslistung finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei Auslieferung: Sollten Ihre Koffer erst verspätet bei Ihnen ankommen, dann ersetzen wir die notwendigen Anschaffungen, die Sie vor Ort gemacht haben. Sie können hierbei bis zu 10% der gewählten Versicherungssumme nutzen. Nach Ihrem Urlaub reichen Sie uns einfach die Belege ein.

Die Reisekrankenversicherung

Ein besonders wichtiger Teil unserer Reiseschutzversicherung ist die Reisekrankenversicherung. Sollten Sie nämlich während des Urlaubs zum Arzt müssen, dann erstatten wir Ihnen die Kosten hierfür. Bedenken Sie, dass gerade in Übersee oder auf Fernreisen auch kleine Behandlungen mehrere hundert bis tausend Euro kosten können! Sollten Sie in Europa reisen, dann greift in manchen Fällen ihre Krankenversicherung in Deutschland. Doch auch hier kann es Ausnahmen geben. Daher empfehlen wir Ihnen auch dann einen Abschluss einer Auslandsreiseversicherung, wenn Sie nur in Nachbarstaaten Urlaub machen. Schutz besteht unter anderem für folgende Kosten.

Wir übernehmen im Falle einer medizinischen Behandlungen unter anderem:
Kosten für eine ambulante Behandlung bei einem ansässigen Arzt bzw. Ärztin.
Übernahme der Gebühren für eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus.
Erstattung von Kosten für ärztliche verordnete Arzneimittel und Medikamente.
Organisation und Übernahme von Transportkosten im Urlaubsland oder zurück nach Deutschland.
Kostenübernahme bei schmerzstillender Zahnbehandlung und einfachem Zahnersatz.

Sonderfall: Corona

Mit unserer Reiseschutzversicherung sind Sie auch während der Corona-Pandemie optimal abgesichert. Die Reiserücktrittsversicherung, der Reiseabbruchschutz und die Reisekrankenversicherung gelten auch dann, wenn sich der versicherte Grund auf eine Infektion mit dem Corona-Virus bezieht. Eine ärztlich nachgewiese Infektion mit COVID-19 (z.B. durch einen ärztlich ausgewerteten PCR-Test) ist eines der versicherten Risiken. Versicherungsschutz besteht natürlich auch dann, wenn Sie symptomlos erkranken, wenn es sich um einen Impfdurchbruch handelt oder eine Risikoperson innerhalb der Familie betroffen ist.

Übrigens: unsere Reiseschutzversicherung gilt auch dann, wenn für Ihr Urlaubsland oder die Urlaubsregion eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts ausgesprochen wurde. Tritt dann ein versicherter Ereignis ein, übernehmen wir nach Prüfung des Schadens die entsprechenden Kosten. Unser fairer Hinweis: Kein Versicherungsprodukt kann alles leisten. Auch bei unserer Reiseversicherung bei Corona bestehen Ausnahmen: bei einem Einreiseverbot in das Urlaubsland, bei Furcht vor Ansteckung oder eine Pflicht zur Impfung vor Einreise sind keine versicherten Rücktrittsgründe.

Welche Urlaub können versichert werden?

Mit der Reiseversicherung von TravelProtect können Sie alle üblichen Reisebuchungen absichern. Ihren persönlichen Urlaubswünschen sind bei uns keine Grenzen gesetzt. Grundsätzlich gilt daher: alle Leistungen, die Sie vor Antritt der Reise fest buchen, sind über den Reiseschutz versichert. Sollten Sie Fragen zu einer Reisebuchung und dem dazugehörigen Versicherungsschutz haben, dann stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon (0931 – 30 42 98 00) oder per E-Mail: info@travelprotect.de.

  • Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Schiffsreisen
  • Flugreisen, Bus-, Bahn- oder Autoreisen
  • Hotels, Pensionen und Gasthöfe
  • Ferienhäuser, Ferienwohnungen & Appartements
  • Mietwagen, Wohnmobile, Zelt- & Campingplätze
  • und vieles weiteres mehr …

Wie lange gilt die Reiseschutzversicherung?

Sie können Ihre gebuchten Reiseleistungen bis zu einer Dauer von 365 Tagen versichern. Eine Ausnahme besteht allerdings bei der Reiseabbruchversicherung, beim Reisegepäckschutz und der Auslandskrankenversicherung. Versicherte Leistungen gelten hier nur bis maximal 52 Tage am Stück. Sie haben bei uns die Möglichkeit, die Laufzeit der Reiseversicherung schon vor Abschluss zu bestimmen. Wir bieten Ihnen sowohl eine Jahres-Reiseversicherung als auch einen einmaligen Reiseschutz an. Wir wollen Ihnen die Vorteile beider Tarifmöglichkeiten vorstellen.

Jahres-Reiseversicherung

Unsere Empfehlung! Sofern Sie mindestens zweimal im Jahr einen Urlaub planen, dann lohnt sich der Abschluss eines Jahres-Reiseschutzes. Mit der Zahlung einer einzelnen Prämie können Sie beliebig viele Reisen innerhalb des versicherten Zeitraums von 365 Tagen schützen. Denken Sie auch daran, dass Wochenend-Reisen, Städtetripps oder Kurzaufenthalte ebenfalls mitversichert sind.

Findet der Urlaub in mehr als 50km Entfernung von Ihrem Wohnsitz statt, dann gilt auch die Reiseschutzversicherung. Auch Klassenfahrten oder Schulsauflüge sind mitversichert, sofern Sie einen Familientarif abgeschlossen haben. Unsere Jahres-Reisetarife haben zudem den Vorteil, dass sich diese zur gleichen Prämie und zu gleichen Bedingungen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. So müssen Sie nicht bei jeder Urlaubsplanung oder Reisebuchung an den passenden Reiseschutz denken.

Einmal-Reiseschutz

Die Einmal-Reiseversicherung gilt zwar nur für einen einzelnen Urlaub, hat aber dennoch Vorteile. So müssen Sie die Prämie nur einmal entrichten und anschließend nicht an die Kündigung des Vertrags denken. Mit dem letzten Urlaubstag und Ihrer Rückkehr nach Hause endet auch die Reiseschutzversicherung. Außerdem können Sie pro Vertrag bis zu vier reisende Personen absichern. Wenn Sie also mit Freunden, Bekannten oder Kolleginnen in den Urlaub fahren wollen, können sie den eimaligen Reiseschutz für mehrere Personen nutzen – und das für eine gemeinsame Prämie pro Vertrag.