Corona – Alles zur Reiseversicherung

Die seit Monaten andauernde Corona – Pandemie hat nicht nur unseren Alltag verändert, sondern hat auch einen nachhaltigen Einfluss auf unser Reiseverhalten. Die tagtäglichen Änderungen führen nicht nur bei unseren Kunden zur Verunsicherung. Daher haben wir für Sie alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengestellt. Sollten Sie Fragen rund um die Reiseversicherung und Corona haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Egal, ob Sie Vertragsfragen haben oder einen Schadenfall melden müssen. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Reisebuchungen bei Corona

Auch wenn es bei vielen Reisen, vor allem Fernreisen, schwieriger geworden ist, eine Reise bei Corona zu buchen, haben Sie natürlich dennoch Möglichkeiten, die Reisen abzuschließen und bei uns zu versichern. Es gibt hinsichtlich einiger Risiken dennoch auch Einschränkungen des Versicherungsschutzes.

Reisewarnungen

Zunächst die gute Nachricht: Unsere Reiseversicherung greift auch dann, wenn für Ihr Reiseland oder Ihre Reiseregion eine Warnung des Auswärtigen Amts ausgesprochen wurde. Sie können in diesem Fall auf alle versicherten Rücktrittsgründe – auch Corona – zurückgreifen! Diese Umstellung gilt für jede Reiseversicherung, die Sie nach dem 05.03.2021 abgeschlossen haben oder bei uns abschließen wollen.

Sie haben einen älteren Vertrag bzw. Tarif? Kein Problem! Nehmen Sie einfach mit unserem Kundenservice Kontakt auf. Wir besprechen mit Ihnen zusammen die Möglichkeiten, den Reiseschutz anzupassen. Aber Achtung: Die Reisewarnung an sich ist kein versicherter Rücktrittsgrund, auch wenn Sie als Risikoperson gelten. Ist Ihnen also beispielsweise die Gefahr zu groß, in eine Region zu reisen, vor der gewarnt wurde, nehmen Sie am besten direkt mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Reiseanbieter Kontakt auf.

Absage durch den Reiseveranstalter

Sollte eine von Ihnen gebuchte Reise oder Kreuzfahrt nicht mehr stattfinden, weil der Veranstalter den Urlaub abgesagt hat, können wir Ihnen leider keinen Versicherungsschutz anbieten. In diesen Fällen sollten Sie auf jeden Fall mit dem Anbieter der Reise Kontakt aufnehmen und alles weitere besprechen. Gerade bei Pauschalreisen haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, den Reisepreis zurückzufordern. Auch bei Flugreisen oder Unterkünften stehen Sie nicht gänzlich ohne Schutz da. Auch hier sollte der zunächst einmal mit dem Veranstalter der Reise Kontakt aufgenommen werden.

Eingriffe von staatlicher Seite bei Corona

Je nachdem, wie aktiv die Corona-Pandemie ist, welche Virusvarianten im Umlauf sind, oder welche G-Regeln gelten. Sobald von staatlicher Seite eingegriffen wird, können Sie diese Maßnahmen leider nicht über die Reiseversicherung abdecken. Dies gilt für Einreiseverbote, Beherbergungsverbote oder staatliche Quarantänemaßnahmen bei Einreise.

Unsere Leistungen bei Corona

Natürlich können Sie trotz dieser Ausnahmen auf eine ganze Reihe von versicherten Risiken zurückgreifen. Wir wollen Ihnen diese je nach Reiseversicherungsleistung vorstellen und mit Beispielen verdeutlichen. Natürlich helfen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen im Schadenservice bei allen Fragen gerne weiter.

Reiserücktrittsversicherung

Das Wichtigste zuerst! Jede Corona – Infektion, die Sie oder eine/n Angehörige/n betrifft, ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Auch wenn es sich um eine weltweite Pandemie handelt, sehen wir eine Ansteckung natürlich als unerwartet schwere Erkrankung an. Dies gilt auch dann, wenn Sie symptomlos erkranken oder sich trotz einer Impfung infizieren sollten. Natürlich besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn eine Risikoperson betroffen ist. Wir haben Ihnen die wichtigsten Angehörigen, die hierzu zählen zusammen gestellt.

versicherter Personenkreis
Lebensgefährten, Ehepartner oder Lebenspartner (mit und ohne gemeinsamen Wohnsitz).
Leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder und Geschwister.
Eltern, Großeltern, Adoptiv-, Pflege- und Schwiegereltern.
Im Todesfall: Onkel, Tanten, Nichten & Neffen.

Als Nachweis im Schadensfall senden Sie uns einen ärztlich ausgewerteten PCR-Test zu. Bitte beachten Sie, dass ein Antigentest bzw. ein zu Hause durchgeführter Schnelltest nicht ausreicht, um eine Infektion zweifelsfrei nachzuweisen. Sie können natürlich auch unsere Ärztliche Bescheinigung nutzen, um Ihre Erkrankung nachzuweisen.

Reiseabbruchschutz

Die Reiseabbruchversicherung ist fester Bestandteil unseres Reiserücktrittsschutzes – und das natürlich kostenfrei. Wir versichern zahlreiche Risiken, sollte eine Coronaerkrankung bei Ihnen oder einer bzw. einem Angehörigen Ihrer Familie festgestellt werden. Mit der Reiseabbruchversicherung können Sie die Kosten eines außerplanmäßigen Urlaubsendes absichern. Sollte also ein Familienmitglied an COVID-19 erkranken, dann können Sie die Reise vorzeitig abbrechen und nach Hause reisen.

Der verpasste Urlaub und die Rückreisekosten übernehmen wir. Wenn Sie im Urlaub selbst positiv getestet werden und länger bleiben müssen als gedacht, dann kommen wir ebenfalls für die Gebühren auf. Erstattungsfähig sind allerdings nur die Kosten, die über den geplanten Reisezeitraum hinausgehen. Diese umfassen die Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und die zusätzlichen Aufwendungen für die Rückreise. Medizinische Kosten sind hier allerdings nicht versichert.

Reisekrankenversicherung

Auch hier vorweg die Einschränkung: Hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, dann greift der Reiseschutz der Krankenversicherung nicht mehr! Sie sollten also vor Buchung der Reise prüfen, welchen Status das Reiseland bzw. die Reiseregion aktuell hat. Liegt keine Reisewarnung vor, dann können Sie auf den vollen Versicherungsschutz zugreifen. Sollten Sie sich im Ausland mit Corona anstecken, dann übernehmen wir eine ganze Reihe von medizinischen Kosten, die dadurch entstehen können. Im Einzelnen sind diese:

Leistungen der Reisekrankenversicherung
Kosten für eine ambulante oder stationäre Behandlung.
Übernahme der Gebühren für eine Versorgung auf der Intensivstation inkl. Beatmungsmaßnahmen.
Transportkosten im Ausland, wenn sich eine stationäre Behandlung anschließt.
Organisation und Kostenübernahme bei einem Rücktransport nach Deutschland.

Bei der Erteilung eines Visums zur Einreise verlangen viele Länder inzwischen einen Nachweis über eine gültige Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19-Erkrankungen absichert. Sollten Sie einen Reisekrankenschutz bei uns haben, können Sie diesen Nachweis in englischer Sprache einfach per E-Mail bei uns anfordern.

Der Quarantäneschutz bei Corona

Sie können unseren Quarantäneschutz entweder als Ergänzung einer bestehenden Einmal-Reiseversicherung abschließen oder über unseren Jahres-Reiseschutz automatisch mitversichern. Da Sie hier keinen Aufpreis zahlen müssen, empfehlen wir auf jeden Fall den Abschluss eines Jahres-Schutzes. Die Quarantäneversicherung tritt ein, wenn Sie aufgrund eines Verdachts auf Infektion in Quarantäne müssen und dadurch eine Reise nicht antreten können. Ob sich der Verdacht dann letztlich bestätigt oder nicht, spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle – absagen können Sie schon vorab. Natürlich haben wir auch hier den Reiseabbruch eingeschlossen. Müssen Sie also Ihren Urlaub wegen einer Verdachtsdiagnose über den geplanten Zeitraum verlängern, übernehmen wir die Kosten für das Quarantäne-Hotel und die verspätete Rückreise.

Schadenfall melden bei einer Infektion melden

Generell gilt: sollte eine Reise aufgrund einer Corona-Infektion abgesagt oder abgebrochen werden, dann melden Sie diesen Schaden bitte umgehend bei uns. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Ausland sind und medizinische Hilfe benötigen. Hier steht Ihnen unser medizinischer Dienst rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung.

+49 (0) 89 – 455 60 307

Sie können Ihren Schadenfall entweder telefonisch, per Mail oder am besten direkt online melden. Über unser elektronisches Schadenformular können Sie in wenigen Schritten alle relevanten Daten übermitteln. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die Schadenmeldung und alle notwendigen Formulare. Sollten Sie Fragen zu einem bestehenden Schadenfall haben oder Probleme diesen zu melden? Dann stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Schadenservice gerne telefonisch unter 0931 – 30 42 98 04 oder per E-Mail (schaden@travelprotect.de) zur Verfügung.