Reiserücktrittsversicherung
Sie freuen sich schon lange auf Ihren Urlaub auf Teneriffa: Flüge, Finca & Mietwagen. Die Koffer sind gepackt, alle sind startklar und es kann losgehen. Doch dann stürzen Sie beim Fahrradfahren. Im Krankenhaus wird ein gebrochener Fuß festgestellt und Sie können den wohlverdienten Urlaub leider nicht antreten. Zum Glück haben Sie rechtzeitig eine Reiserücktrittsversicherung bei uns abgeschlossen. Doch was genau ist eigentlich eine Reiserücktrittsversicherung und in welchen Fällen leisten wir?
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Die verlorene Urlaubsfreude können wir Ihnen leider nicht ersetzen. Unsere Reiserücktrittsversicherung kommt aber immerhin für die finanziellen Folgen auf, wenn Sie eine Reise absagen mussten. So können Sie sich mit unserer Erstattung direkt an die Planung machen, um den ausgefallenen Urlaub schnellstmöglich nachzuholen. Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung werden immer dann übernommen, wenn Sie einen versicherten Grund nachweisen können.
Zu diesen zählen unter anderem eine unerwartet schwere Erkrankung, ein Todesfall in der Familie, eine ärztlich festgestellte Schwangerschaft, ein Schaden an Ihrem Eigentum und mehr als 15 weitere Ereignisse. Sollten Sie bereits auf Reisen sein, dann schützt Sie unsere Reiseabbruchversicherung. Jeder Tarif von TravelProtect beinhaltet immer auch den Schutz bei einem außerplanmäßigen Urlaubsende – und das kostenfrei. Die Übernahme der finanziellen Folgen gilt sowohl für eine vorzeitige Abreise, als auch für eine Verlängerung Ihres Aufenthalts.
Was sind überhaupt Stornokosten?
Unsere Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten bei einer Reiseabsage. Wann immer Sie einen Urlaub buchen, schließen Sie einen Vertrag mit dem Anbieter der Reise ab. Bei einer Pauschalreise ist das in der Regel ein Komplettpaket (z.B. mit An- und Abreise, Transfers im Land und Unterkünfte). Bei einem individuellen Urlaub stellen Sie sich die einzelnen Reiseleistungen selbst zusammen. Sollten Sie nun einen Ferienreise nicht wahrnehmen können, treten Sie von diesem Vertrag bzw. diesen Verträgen zurück.
Rechtlich gesehen verliert der Anbieter zunächst zwar seinen Anspruch auf den gesamten Reisepreis, durch die Vertragsverletzung darf er aber eine angemessene Entschädigung des entstandenen Schadens von Ihnen fordern. Kann er zum Beispiel Ihren reservierten Flug nicht mehr rückgängig machen oder die vorgesehene Unterkunft in einem Hotel nicht neu vergeben, darf er Ihnen den dadurch entstandenen, finanziellen Verlust in Rechnung stellen. Diese Gebühren werden gemeinhin als Stornokosten bezeichnet. Und genau dann kommen wir ins Spiel.
Wie hoch können die Stornogebühren sein?
Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Stornokosten orientiert sich an vielen verschiedenen Faktoren. Wann haben Sie die Reise abgesagt? Welche Art von Reise haben Sie gebucht? Handelt es sich um eine Pauschalreise oder einen Individualurlaub? Diese und weitere Fragen bestimmen die Höhe der Forderungen.
Jeder Reiseveranstalter muss Ihnen bei Buchung einer Reiseleistung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung stellen. In diesen AGB ist genau geregelt, zu welchem Zeitpunkt welche Stornokosten anfallen. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder um einzelne Reisebausteine. Als Faustregel gilt aber, dass die Stornokosten höher werden, je näher der Abreisetag rückt.
Der Reiseanbieter darf seine Stornokosten aber nicht in beliebiger Höhe festlegen, sondern muss nachweisen, welcher Schaden ihm tatsächlich entstanden ist. So sind also Stornokosten in Höhe von 100% nur in Ausnahmefällen rechtmäßig. Zudem gibt es Reiseleistungen, bei denen Sie ein Anrecht auf eine anteilige Rückvergütung haben. Hier finden Sie einige Beispiele.
- Bei reinen Flügen bzw. Flugleistungen müssen die Steuern und (anteiligen) Gebühren immer an den Kunden zurückgegeben werden. Dies gilt auch denn, wenn Airlines „nicht erstattbare“ Tickets anbieten! Vorsicht hier vor allem bei Billig-Airlines, die eine Erstattung nur ungern vornehmen.
- Vermieter*innen von Appartements, Ferienwohnungen und -häusern in Deutschland dürfen nach den Richtlinien der DeHoGa maximal 80% des Reisepreises in Rechnung stellen (ersparte Aufwendungen: kein Gas- und Wasserverbrauch, keine Abnutzung der Möbel etc.).
- Bestimmte Reiseleistungen können überhaupt nicht als Stornogebühren geltend gemacht werden, z.B. Kurtaxen, Endreinigungen und Wäschekosten bei Ferienunterkünften oder Reservierungsgebühren, die vor der eigentlichen Buchung einer Reise gezahlt werden müssen.
Unsere Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten zu jedem Zeitpunkt Ihrer Reiseabsage – egal, ob diese 10% oder 100% betragen. Sofern ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt und die Stornogebühren durch die AGB des Reiseveranstalters belegt sind, können Sie Ihren finanziellen Verlust bei uns geltend machen.

Wann kann eine Reise storniert werden?
Eine Reiseleistung kann jederzeit und ohne Begründung von Ihnen storniert werden. Eine Absage kann übrigens auch dann noch erfolgen, wenn die Reise bereits begonnen hat. Die Stornorechnung eines Flugs kann zum Beispiel erst dann ausgestellt werden, wenn auch der ursprünglich gebuchte Rückflug durchgeführt wurde. Die Stornierungsrechnung wird grundsätzlich vom Anbieter der Reise ausgestellt.
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich einfach an den Veranstalter oder an das Reisebüro; bei einem individuellen Urlaub müssen Sie jede Reiseleistung einzeln absagen und eine Stornorechnung anfordern. Die Stornoabrechnung dient dann als Nachweis, dass Sie nicht an der Reise teilgenommen und diese nicht an Dritte weitergegeben haben.
Welche versicherten Gründe gelten beim Reiserücktritt?
Die Reiserücktrittsversicherung greift bei vielen verschiedenen Risiken des Alltags. Wir wollen Ihnen die wichtigsten Gründe vorstellen und erläutern. Wenn Sie sich über die genauen Leistungen informieren wollen, können Sie diese natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Bei Fragen stehen Ihnen natürlich auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
Unerwartet schwere Erkrankung
Dies ist der wichtigste und häufigste Grund einer Reiseabsage! Versicherungsschutz besteht bei einer unerwartet schweren Erkrankung eines Reisenden oder einer Risikoperson. Doch was ist genau damit gemeint? In der Reiseversicherung gilt eine Erkrankung als unerwartet, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder nach Buchung der Reise erstmals auftritt.
Als schwer wird die Krankheit dann eingestuft, wenn Ihnen der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin objektiv vom Antritt der Reise abrät. Selbstverständlich gilt der Versicherungsschutz nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Familienangehörige. Erkrankt zum Beispiel Ihre Mutter oder Ihr Vater (unerwartet schwer), können Sie ebenfalls von einer Reise zurücktreten. In den Risikopersonen ist festgelegt, auf welche Familienangehörigen sich der Versicherungsschutz erstreckt.
Aber Achtung! Auch wenn ein Angehöriger Ihrer Familie einen versicherten Reiserücktritt auslösen kann, sind nur die Reisekosten für die versicherten Personen abgedeckt! So wäre bei einer Familien-Reiseversicherung der mitreisende Großvater zwar eine Risikoperson, aber seine Kosten nicht über diesen Vertrag abgesichert.
Todesfall
Natürlich können Sie eine Reise absagen oder abbrechen, wenn ein naher Angehöriger verstirbt. Hierzu zählen nicht nur die direkten Angehörigen, sondern auch weitergehende Verwandte zweiten Grades. Im Gegensatz zur Erkrankung ist ein Todesfall immer als unerwartetes Ereignis zu werten. Dies gilt natürlich auch dann, wenn mit dem Tod eines Familienangehörigen zu rechnen war (zum Beispiel bei Patienten bzw. Patientinnen in einem Hospiz, Alters- oder Pflegeheim usw.).
Versicherter Personenkreis in der Familie |
▸ Großeltern, Eltern, Schwiegereltern und Adoptiveltern |
▸ Ehepartner, Lebensgefährten und Lebensgemeinschaften |
▸ Geschwister, Kinder, Enkelkinder sowie Adoptiv- und Pflegekinder |
▸ Tanten, Onkel, Nichten und Neffen |
Schwangerschaft
Auch eine Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen ein versicherter Reiserücktrittsgrund sein. Versicherungsschutz besteht immer bei der ärztlichen Feststellung einer Schwangerschaft, wenn diese nach Abschluss der Reiseversicherung erfolgt. Unabhängig davon ist eine Schwangerschaftskomplikation auch dann versichert, wenn die Schwangerschaft schon vorher bekannt war und wenn die oben erläuterten Bedingungen (unerwartet & schwer) zutreffen.

Infektion mit Corona
Sollten Sie an COVID-19 erkranken, so besteht für Sie ebenfalls Reiserücktrittsschutz. Einen pauschalen Pandemie-Ausschluss haben wir in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht aufgenommen. Einen Überblick über die alle versicherten Leistungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Info-Webseite: Reiseversicherung bei Corona.
Schon seit dem 05.03.2021 bieten wir Ihnen übrigens im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung auch dann Versicherungsschutz an, wenn bei Buchung der Reise eine Reisewarnung für das Urlaubsziel durch das Auswärtige Amt besteht! Tritt dann ein versichertes Ereignis ein (zum Beispiel eine Erkrankung oder ein Todesfall usw.) können Sie Stornogebühren trotzdem bei uns einreichen.
Zusatzschutz COVID: Für Kunden, die einen Vertrag vor dem 05.03.2021 abgeschlossen haben, bieten wir natürlich ebenfalls eine Absicherung der Corona-Risiken an. Durch unseren Zusatzschutz COVID als Ergänzung zu einer bestehenden Reiseversicherung können Sie jetzt zahlreiche weitere Risiken absichern. So sind Sie rundum optimal abgesichert!
Sonstige Rücktrittsgründe
Natürlich haben wir neben den oben genannten Leistungen noch viele weitere Risiken in den Versicherungsschutz aufgenommen. Sie können eine Reise unter anderem bei folgenden Fällen absagen und uns die entstandenen Stornokosten zur Erstattung einreichen. Sollten Sie im Schadensfall Hilfe benötigen stehen Ihnen unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schadenservice jederzeit zur Verfügung.
Weitere, versicherte Reiserücktrittsgründe |
▸ Verlust Ihrer Arbeitsstelle aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung. |
▸ Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder Wechsel des Arbeitplatzes. |
▸ Betriebliche Anordnung von Kurzarbeit von mindestens 3 Monaten Dauer. |
▸ Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Dritte. |
▸ Wiederholungsprüfung, wenn der Nachholtermin in den Reisezeitraum fällt. |
▸ Impfunverträglichkeit, sofern die Impfung zur Einreise vorgeschrieben ist. |
Was ist der Reiseabbruchschutz?
Sie befinden sich schon auf Reisen und müssen wegen eines Notfalls oder einer Erkrankung Ihren Urlaub abbrechen? Dann können Sie sich auf unsere Reiseabbruchversicherung verlassen! Wir übernehmen die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen. Die Reiseabbruchversicherung müssen Sie übrigens nicht extra abschließen, da dieser immer kostenfrei enthalten ist.
Sie können die Reiseabbruchversicherung übrigens aus den gleichen Gründen in Anspruch nehmen, die auch für den Reiserücktritt gelten. Eine unerwartet schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie zu Hause und vieles weitere mehr sind in unserem Leistungspaket enthalten. Eine genaue Auflistung finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Welche Kosten sind im Reiseabbruchschutz versichert?
Welche finanziellen Schäden können durch einen Reiseabbruch entstehen und welche davon übernehmen wir? Wir bieten umfassenden Versicherungsschutz in folgenden, unten genannten Fällen. Eine genaue Auflistung aller Risiken und versicherten Ereignisse finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Versicherte Leistungen im Falle eines Reiseabbruchs |
▸ Erstattung der Rückreisekosten und der nicht genutzten Reiseleistungen bei einem vorzeitigen Abbruch. |
▸ Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten sowie Unterbringung bei einer Verlängerung der Reise. |
▸ Kosten für die Unterbrechung und Rückkehr bei einer gebuchten Rundreise. |
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Die Reiserücktrittsversicherung können Sie entweder als einmalige Reiseversicherung oder als Jahresvertrag abschließen. Die maximale Dauer einer Reise liegt bei der Reiserücktrittsversicherung und dem Reiseabbruch bei 365 Tage. Die Einmal-Reiserücktrittsversicherung sichert eine einzelne Reise ab und wird automatisch mit dem letzten Urlaubstag beendet. So haben Sie volle Kontrolle über die Dauer der Reiseversicherung, da es keine automatische Verlängerung gibt. Da der Reiseschutz nur für einen Urlaub gilt, ist die Prämie günstiger als bei einer Jahresversicherung.
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie im Gegensatz dazu für beliebig viele Reisen nutzen. Ist das Versicherungsjahr beendet, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Benötigen Sie den Reiseschutz nicht mehr, können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Verlängerung den Vertrag beenden. Sollten Sie sich zusätzlich für eine Reisegepäckversicherung oder eine Reiskrankenversicherung entscheiden, dann gelten diese für maximal 52 Tage je Reise.

Welche Tarife bieten Sie an?
Grundsätzlich können Sie sich aus drei Tarifvarianten die passende Reiseversicherung aussuchen. Jedes unserer Produkte beinhaltet immer eine Reiserücktrittsversicherung, sowie den kostenfreien Reiseabbruchschutz. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Urlaubsschutz für Sie passend ist, können Sie einfach unseren Ratgeber zur Reiseversicherung nutzen.
Einmal-Reiseversicherung
Die Einmal-Reiseversicherung können Sie für eine einzelne Reise abschließen. Pro Vertrag können bis zu vier Personen versichert werden. Die Versicherungssumme muss dem Reisepreis entsprechen, der für alle reisenden Personen zusammen anfällt. Die Reiseversicherung endet automatisch mit dem letzten Urlaubstag.
Jetzt neu! Seit Mitte April bieten wir in der Einmal-Reiseversicherung nicht mehr nur den reinen Basisschutz an (Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz). Mit unserer Einmalversicherung Plus können Sie nun auch eine Reisegepäckversicherung hinzunehmen. So sind Sie vor allem bei Buchung einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines Wohnmobils optimal abgesichert.
Jahres-Reiseversicherung
Die Jahres-Reiseversicherung können Sie für beliebig viele Reisen innerhalb eines Versicherungsjahrs nutzen. Ein Versicherungsjahr dauert 365 Tage und beginnt mit Abschluss der Reiseversicherung. Der Tarif steht verschiedenen Personengruppen zur Verfügung. Alle wichtigen Informationen zur Jahresreiseversicherung finden Sie auf dieser Info-Seite.
Gruppen-Reiseversicherung
Unsere neue Reiseversicherung für Gruppen ab acht Personen bietet einer größeren Anzahl von Reisenden die passende Reiserücktrittsversicherung. Die Reise-Gruppenversicherung gilt für eine einzelne Reise, wird von uns ohne Selbstbehalt und ohne Altersgrenze angeboten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Reiseversicherung für Gruppen.
Welche Personen können sich versichern?
Sie möchten Ihre gesamte Familie absichern? Sie suchen den passenden Reiseschutz für Ihre Reisegruppe? Oder sind Sie am liebsten alleine unterwegs? Kein Problem! Wir halten für jeden Anlass und für jede Konstellation von Reisenden den passenden Tarif für Sie bereit. Unsere Reiserücktrittsversicherungen können Sie für vier verschiedene Personengruppen abschließen.
Für Einzelpersonen, Paare und Familien mit Kinder stehen verschiedene Jahres-Reiseversicherungen zur Verfügung. Kleine Gruppen bis vier verschiedene Personen können unsere Einmal-Reiseversicherungen abschließen. Jeder Tarif gilt zunächst bis zum 64. Lebensjahr, bevor dann die passende Senioren-Reiseversicherung gebucht werden kann.

Übrigens: Bei unseren Familientarifen sind nicht nur die eigenen Kinder bis zum 21. Lebensjahr mitversichert – sie können problemlos auch Enkelkinder, Nichten und Neffen in den Versicherungsschutz aufnehmen. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn sich die Kinder bereits in Ausbildung befinden oder gar nicht mehr zu Hause wohnen.
Für welche Reisen gilt die Reiserücktrittsversicherung?
Unsere Reiserücktrittsversicherung können Sie für jeden Urlaub nutzen, den Sie buchen möchten. Wohin die Reise geht, ist Ihnen selbst überlassen. Reisen in Deutschland sind genauso versichert, wie Urlaube in die ganze Welt. Kein Land bzw. Reiseziel wird bei uns pauschal ausgeschlossen. Auch verschiedene Reiseleistungen sind versichert, unter anderem:
Reiseleistungen, die Sie über unsere Reiseversicherung abdecken können |
▸ Pauschalreisen, Schiffsreisen & Kreuzfahrten. |
▸ Individuelle Flugreisen mit oder ohne Unterkunft. |
▸ Auto-, Bus- & Bahnreisen. |
▸ Hotels, Pensionen und Gasthöfe. |
▸ Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Appartements. |
▸ Mietwägen, Wohnmobile, Camping- und Zeltplätze. |
▸ Gruppenreisen, Klassenreisen und Schulfahrten ab acht Personen. |
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Prämie der Reiserücktrittsversicherung setzt aus verschiedenen Faktoren zusammen. Wer möchte sich versichern? Wie teuer wird die Reise? Möchten Sie eine einmalige Absicherung oder soll die Reiseversicherung für ein ganzes Jahr gelten? Wie alt sind die Reisenden? Wir haben einen kleinen tabellarischen Überblick für Sie zusammengestellt, damit Sie die günstige Reiseversicherung finden können. Sie finden nicht den passenden Tarif oder haben Fragen zum Abschluss der Reiseversicherung? Dann wenden Sie sich doch einfach an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kundenservice. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne per Telefon oder per E-Mail zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Unsere günstige Reiserücktrittsversicherung im Überblick
Einmaltarif | Einmaltarif Plus | Jahrestarif | Jahrestarif Plus | Jahrestarif VIP | |
Single | ab 28 Euro | ab 50 Euro | ab 35 Euro | ab 65 Euro | ab 90 Euro |
Paar | ab 28 Euro | ab 50 Euro | ab 62 Euro | ab 104 Euro | ab 119 Euro |
Familie | ab 28 Euro | ab 50 Euro | ab 63 Euro | ab 134 Euro | ab 138 Euro |
Gibt es eine Eigenbeteiligung bei einem Schadenfall?
Bei einem Tarif mit Selbstbehalt müssen Sie im Schadenfall zwar Teil der Kosten selbst übernehmen, dafür ist aber die Prämie der Reiserücktrittsversicherung günstiger. Bei der teureren Versicherung ohne Selbstbeteiligung übernehmen wir bei einem versicherten Schaden aber alle Kosten. Sollen Sie nun eine Reiseversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen? Erfahrungsgemäß empfehlen wir vor allem für hochwertige Reisen auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt. Müssen Sie diese Reise nämlich absagen, kann der Selbstbehalt schnell bei 1.000 € oder mehr liegen.
Höhe des Selbstbehalts im Leistungsfall |
▸ Reiserücktrittsversicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 € je reisender Person. |
▸ Reiseabbruchversicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 € je reisender Person. |
▸ Reisegepäckversicherung: pauschal 100 € je Schadenfall. |
▸ Reisekrankenversicherung: pauschal 100 € je Schadenfall. |
Wann und wie kann die Reiseversicherung abgeschlossen werden?
Da Sie bereits direkt nach Buchung einer Reise im finanziellen Risiko stehen, empfehlen wir unseren Kunden die Reiseversicherung noch am selben Tag zu buchen. So vermeiden Sie, wichtige Fristen zu verpassen und schlimmstenfalls ohne Reiserücktrittsschutz dazustehen. Grundsätzlich gilt aber: Sie können den Reiseschutz für einen bereits gebuchten Urlaub bis 30 Tage vor Antritt der Reise abschließen. Alle Reisen, die Sie nach Abschluss der Versicherung planen, sind immer automatisch (im Rahmen der gewählten Versicherungssummen und der AVB) mitversichert.
Sie haben sich spontan zu einer Reise entschlossen und sind noch nicht bei uns versichert? Auch hier können wir Ihnen natürlich weiterhelfen! Bei einer Last-Minute-Reise können Sie auf die 30-Tagesfrist verzichten, wenn Sie die Versicherung spätestens drei Kalendertage nach Buchung der Reise abschließen. Alle unsere Reiserücktrittsversicherungen können Sie online abschließen. Rufen Sie dazu einfach unseren Abschlussrechner auf. Zunächst können Sie sich anonym und sicher den passenden Tarif heraussuchen. Haben Sie sich für eine Reiseversicherung entschieden, leitet Sie der Rechner durch die einzelnen Schritte.
Haben Sie alle persönlichen Daten eingegeben und den Vertrag zahlungspflichtig abgeschlossen, dann erhalten Sie direkt im Anschluss alle wichtigen Unterlagen per E-Mail zugestellt. Unsere Mail enthält die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Informationsblätter zum Tarif und natürlich den eigentlichen Versicherungsschein. Da es sich hier um persönliche Daten handelt, legen wir großen Wert auf Sicherheit. Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen. Der Versicherungsschein in mit einem Passwort versehen, dass nur Sie mitgeteilt bekommen. Bei weiterer Interesse können Sie sich genauer über unser Datenschutzstandards informieren.
Wo melde ich einen Reiserücktrittsschaden?
Sollte wirklich der Fall eintreten und Sie können eine Reise nicht antreten, können Sie den Schadenfall einfach und bequem online melden. Wir haben ein spezielles Formular für Sie entwickelt, über das Sie uns Ihren abgesagten Urlaub übermitteln können. Sie erhalten von uns bei erfolgreicher Übertragung eine Bestätigungsmail. In unserer Rückantwort finden Sie auch eine Auflistung aller Unterlagen, die wir zur Bearbeitung Ihres Schadens benötigen. Diese können Sie uns per Post oder E-Mail zukommen lassen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich jederzeit helfend zur Seite, wenn Sie Fragen zur oder Probleme bei der Schadenmeldung haben.
Gibt es weitere Reiseversicherungen?
Neben der Reiserücktrittsversicherung (inklusive kostenfreiem Reiseabbruchschutz) können Sie weitere Leistungen hinzubuchen. Bei unseren Jahres-Reiseversicherungen bieten wir drei verschiedene Pakete an, aus denen Sie wählen können. Sie können unsere Reiseversicherungspakete als Jahres-Reiseschutz oder als einmalige Absicherung nutzen.