Reiseschutz für Ferienwohnungen
Ob eine Finka auf Mallorca, ein kleines Häuschen am Timmendorfer Strand an der Ostsee oder eine Berghütte in den Alpen. Ferienhäuser und Ferienwohnungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Unsere Reiseschutz für Ferienwohnungen bietet Ihnen den passenden Reiseschutz an. Wir haben Ihnen die wichtigsten Information zu unserer Reiseversicherung zusammengestellt.
Welche Reiseversicherungen bieten Sie an?
Unser Reiseschutz für Ferienwohnungen beinhalten zunächst einmal eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz. Für den Fall, dass Sie also Ihr gebuchtes Ferienhaus nicht beziehen können, übernehmen wir die Kosten Ihrer Stornierung. Müssen Sie den Urlaub vorzeitig abbrechen oder Ihren Aufenthalt sogar verlängern, dann erstatten wir Ihnen die anfallenden Unkosten. Sie buchen eine Ferienwohnung im Ausland?
Dann empfehlen wir Ihnen auch die Absicherung Ihres Reisegepäcks. Das ist dann bereits beim Transport an das Urlaubsziel und während Ihres Aufenthalts versichert. Wenn Sie sogar rundum geschützt werden möchten, haben Sie auch noch die Möglichkeit unsere Auslandsreisekrankenversicherung zu nutzen. Medizinische Kosten, stationäre Behandlungen und sogar Rücktransporte gehen dann auf uns. Sie sehen: unsere Reiseversicherung für Ferienwohnungen ist für alle Fälle gerüstet, um Sie und Ihre Lieben gegen alle Risiken einer Reise abzusichern!
Welchen Schutz bietet wir für Ferienwohnungen?
Möchten Sie Ihren Urlaub in einer Ferienwohnung verbringen, können bei Buchung der Reise besondere Bedingungen gelten. Im Gegensatz zu Pauschalreisen, können die Stornokosten schon von Beginn an sehr hoch sein. Geht Ihre Reise ins europäische Ausland oder gar nach Übersee, ist ein Stornosatz von 100% nicht unüblich. Unsere Reiseversicherungen decken aber auch diese Kosten für Sie ab. Liegt ein versicherter Grund zur Reiseabsage vor, dann erstatten wir selbst dann die Stornogebühren, wenn diese bei 100% liegen. Müssen Sie eine Reise vorzeitig abbrechen, dann ersetzen wir Ihnen die Kosten der Heimreise. Die nicht genutzte, aber gebuchte Reisezeit im Ferienhaus erhalten Sie ebenfalls.
Bestehen besondere Verpflichtungen?
Für den Vermieter bzw. die Vermieterin ist Ihre Reisebuchung mit besonderen Verpflichtungen verbunden. Sagen Sie zum Beispiel eine Reise ab, dann muss der Anbieter der Ferienwohnung zunächst versuchen, das Objekt neu zu vermieten. Gelingt das, dann werden deutlich weniger Gebühren für die Reiseabsage fällig. Ist eine Weitervermietung nicht möglich, dann muss der Vermieter bzw. die Vermieterin einen Beleg darüber ausstellen.
Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus buchen, dann sollten Sie sich vom Anbieter eine Bestätigung über die anreisenden Personen ausstellen lassen. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie das Domizil zwar nutzen, aber nicht selbst gebucht haben. Der Mietvertrag wird in aller Regel nur auf eine Person ausgestellt. Damit Sie im Schadenfall voll abgesichert sind, benötigen Sie aber einen Nachweis, dass Sie an der Reise teilgenommen haben. Wir haben ein Beispiel für Sie vorbereitet:
Familie Müller und Familie Schmidt möchten gemeinsam eine Finka auf Fuerteventura buchen. Herr Müller findet ein Haus für sechs Personen und mietet dieses für zwei Wochen. Der Reisepreis beträgt 3.000 Euro. Da Familie Müller bereits versichert ist, schließt nur Familie Schmidt bei uns eine Reiseversicherung ab. Damit im Schadenfall keine Probleme aufkommen, hat der Vermieter der Finka bei Buchung auf der Rechnung vermerkt, dass vier Personen (Herr und Frau Müller sowie Herr und Frau Schmidt) anreisen.
Was gilt für Ferienwohnungen in Deutschland?
Bei Buchungen in Deutschland muss der Vermieter auf die Richtlinien der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf der Anbieter auch in Deutschland Stornogebühren in Rechnung stellen, wenn Sie die Reise nicht antreten. Diese sind höher, je näher der Anreisetermin rückt. Im Gegensatz zum Ausland, dürfen die Stornokosten in Deutschland nicht beliebig hoch sein. Die DEHOGA veranschlagt folgende Stornosätze:
- Buchung mit Vollpension: maximal 60% Stornokosten
- Buchung mit Halbpension: maximal 70% Stornokosten
- reine Übernachtungen: maximal 80% Stornokosten
Ferienwohnungen und Ferienhäuser werden üblicherweise ohne Verpflegung angeboten. Bei einer Reiseabsage dürfen also maximal 80% des Reisepreises einbehalten werden. Wie kommt die DEHOGA auf diese Differenz? Der Abschlag von 20% ergibt sich aus den so genannten „ersparten Aufwendungen“. Wird ein Domizil von Ihnen nicht genutzt, so verbrauchen Sie weder Wasser, noch Strom oder Gas. Auch eine Abnutzung der Einrichtung erfolgt nicht. All diese laufenden Kosten werden pauschal mit 20% des Endpreises beziffert. Auch zusätzliche Kosten, die Sie hinzugebucht haben könnten, dürfen Sie von einer Stornorechnung abziehen. Darunter fallen zum Beispiel:
- vom Anbieter gestellte Bettwäsche
- Endreinigung der Wohnung bzw. des Hauses
- Sonstige zusätzliche Buchungen
Gilt die Reiseversicherung nur für Ferienwohnungen?
Unsere Reiseversicherung für Ferienwohnungen ist kein exklusiver Reiseschutz. Unsere Versicherungstarife erstrecken sich auf viele Reisearten, die Sie buchen können. So können Sie zum Beispiel mit einer Jahres-Reiseversicherung beliebig viele Reisen in einem Jahr absichern. Ihr Vorteil: Sie sind dadurch nicht auf eine spezielle Reiseart festgelegt, sondern können spontan Urlaub buchen.
- Pauschalreisen
- Individualreisen
- Schiffs- und Kreuzfahrten
- Städtereisen und Wochenendtrips
- reine Flugreisen
- Bus- und Bahnfahrten
- Camping-, Wander- und Radreisen