Myflyright

MYFLYRIGHT will der Ungerechtigkeit bei Flugausfällen und Flugverspätungen ein Ende setzen. Mithilfe des Entschädigungsrechners von MYFLYRIGHT können Sie schnell und kostenlos prüfen, ob in Ihrem konkreten Fall überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung besteht und wie hoch diese Entschädigungssumme ausfallen würde. Ist der der Fall, kann die Entschädigung direkt beantragt werden.

Flugverspätungen

Wenn ein Flug zu spät startet, kann das für die Betroffenen einiges an Stress und Frust bedeuten. Zum Glück kann man dafür von der Airline mit Geld entschädigt werden. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der Flugdistanz ab. Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Entschädigung erst ab einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden besteht.

Verspätungen ab 3 Stunden

Wenn Ihr Flug mit mindestens 3 Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt, dann besteht theoretisch die Möglichkeit, dass die Fluggesellschaft nach EU-Recht – je nach Flugdistanz – zwischen 250 € und 600 € Entschädigung zahlen muss. Für Sie als Fluggast bestehen verschiedene Rechte und Ansprüche. Zudem haben Sie bei einer Flugverspätung das Anrecht auf Serviceleistungen, wie zum Beispiel kostenlose Speise und Getränke. Auch eine Unterbringung in einem Hotel inklusive der Kostenübernahme steht Ihnen – je nach den Umständen der Verspätung – zu.

Verspätungen ab 5 Stunden

Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden können Sie sogar ganz vom Flug zurücktreten und den gesamten Flugpreis zurückfordern. Es bleibt Ihnen in diesen Fällen ganz selbst überlassen, ob Sie die Reise überhaupt noch antreten möchten oder nicht.

Voraussetzungen und Kosten

Aber Achtung: nur bei etwa 65% aller Verspätungen besteht ein Anrecht auf eine anteilige Erstattung oder sogar der Rückzahlung des gesamten Flugpreises. Ob ein Anspruch besteht oder nicht hängt davon ab, ob die Airline die Flugverspätung hätte verhindern können oder ob außergewöhnliche Umstände vorlagen. Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Vogelschlag) kann die Airline für den Schaden nicht haftbar gemacht werden.

Über den Service von MYFLYRIGHT können Sie völlig kostenlos prüfen, ob eine Flugverspätung einen Entschädigungsanspruch hat. Bei Interesse setzt MYFLYRIGHT Ihren Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft ohne jedes Kostenrisiko durch. Lediglich bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche entfällt eine Servicegebühr in Höhe von 25% zzgl. MwSt. Das spart Ihnen viel Zeit und Nerven. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%. 

Flugausfall

Kommt es zu einem Flugausfall, ist dies immer eine unangenehme und frustrierende Angelegenheit. Insbesondere kurzfristige Flugausfälle sind ärgerlich. Sie haben nun zum einen die Möglichkeit, sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Dies greift in Fällen, in denen Sie selbst einen günstigeren Alternativflug buchen können und bei langfristig im Voraus abgesagten Flügen vielfach zu empfehlen. Oft bieten die Airlines aber schon von sich aus einen Alternativflug zum Ursprungsziel an.

Auch wenn kein Anspruch auf Entschädigung besteht, beispielsweise, wenn Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der COVID-19-Pandemie storniert wurde, müssen die Fluggesellschaften den vollen Ticketpreis erstatten. Allerdings bieten nicht alle Fluggesellschaften eine Ticketrückerstattung an, sondern nutzen die Unwissenheit der Reisenden aus. Viele Airlines setzten Passagiere sogar unter Druck Gutscheine statt einer Ticketrückerstattung zu akzeptieren (wenn sie überhaupt etwas anbieten).

Wann kann eine Erstattung in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Fluggesellschaften ihre Kunden mehr als 14 Tage vor dem Abflugtermin über die Annullierung informiert haben. Kommt die Benachrichtigung zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug, muss die Airline einen alternativen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug startet und spätestens vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Landung das Ziel erreicht. Bei Annullierungen weniger als 7 Tage vor dem Reisetermin gilt eine maximale Vorverlegung des Flugtermins um eine Stunde und bei der Ankunft gilt eine maximale Verspätung von zwei Stunden. In allen anderen Fällen ist die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass die Airline für den Flugausfall verantwortlich sein muss, damit Sie Ihre Rechte einfordern können. Bei einem Flugausfall aufgrund außergewöhnlicher Umstände haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, jedoch ist die Airline trotzdem verpflichtet Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Eine gute Nachricht haben wir für alle anderen Fällen vorab: Das Recht ist meistens auf Ihrer Seite und Sie brauchen sich nicht allzu sehr beunruhigen, was materielle Schäden betrifft.

Wie hoch ist eine Erstattung?

Bei allen Verbindungen mit mehr als 3 500 km Flugstrecke über die EU-Grenze hinaus müssen die Airlines 600 € pro Person bezahlen. Bei Flügen innerhalb der EU über 1 500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km liegt der Anspruch bei 400 € pro Person. Bei Flugstrecken bis zu 1 500 km hat man einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung i.H.v. 250 € pro Person.

Verweigertes Boarding

Sollte Ihnen das Boarding unverschuldet verweigert worden sein, stehen Ihnen Entschädigungszahlungen zu. Die Berechnung basiert auf der Flugdistanz zum Reiseziel und beläuft sich – je nach Distanz – auf 600 €, 400 € oder 250 €. Bietet Ihnen die Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung einen Ersatzflug an und erreichen Sie Ihr Ziel innerhalb des gesetzlichen Verspätungsrahmen, kann der Entschädigungsbetrag um bis zu 50% reduziert werden.

Darüber hinaus stehen Ihnen Unterstützungsleistungen am Reisetag zu. Sie haben ein Recht auf kostenlose Verpflegung und es muss Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung von Telekommunikationsmitteln gewährt werden. Sollte Ihr Alternativflug erst am nächsten Tag starten, können Sie die Kosten für einen Transfer und eine Unterkunft in Rechnung stellen.

Bis zu 80% der Passagiere kennen ihre Ansprüche auf Entschädigung nicht, da ihnen ihre Fluggastrechte schlichtweg nicht geläufig sind. Von allen geschädigten Passagieren schaffen es nur etwa 5%, ihre Rechte alleine, ohne Hilfe von Flugrechtsexperten, durchzusetzen. Der Grund hierfür liegt bei den Airlines, die die Ahnungslosigkeit ihrer Passagiere in vielen Fällen ausnutzen, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.

Probleme mit dem Reisegepäck

Wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt, beschädigt ausgeliefert wird oder gänzlich verloren geht, entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz von bis zu 1.500 €. Zudem dürfen „Notkäufe“ (etwa Hygieneartikel, Unterwäsche, etc.) in angemessenem Umfang getätigt werden, deren Kosten die Airline ebenfalls erstatten muss. Wichtig: Notkäufe dürfen nur solange getätigt werden, bis das Reisegepäck an Sie ausgeliefert wird. Taucht der Koffer also nach zwei Tagen auf und wird an Ihre Unterkunft gebracht, dann können ab diesem Zeitpunkt keine Kosten für Einkäufe mehr eingereicht werden.

Dieses Rechte gelten immer dann, wenn die Airline für den Schaden verantwortlich ist und schließt selbstverständlich auch Dienst- und Pauschalreisen mit ein. Darüber hinaus können Pauschalreisende Reisemängel reklamieren und eine prozentuale Minderung des Preises pro Urlaubstag erreichen. Die Kemptener Reisemängeltabelle dient hierbei als Orientierungshilfe.

Egal ob Gepäckverspätung, -beschädigung oder gar -verlust – in allen Fällen ist es wichtig den Vorfall so bald wie möglich der Airline zu melden (idealerweise noch vor dem Verlassen des Flughafens), ein Schadensformular (Property Irregularity Report, kurz PIR) auszufüllen und alle relevanten Dokumente und Quittungen sorgfältig aufzuheben. Bei der Geltendmachung der Ansprüche müssen Sie sich unbedingt an die jeweiligen Fristen halten.

MYFLYRIGHT setzt sich für die Rechte unserer Kunden ein. über den unten stehenden Rechner können Sie kostenlos prüfen, welche Ansprüche Sie geltend machen können. Sollten Sie unseren Service nutzen wollen, sparen Sie sich Zeit, Stress und Kostenrisiken, da nur bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche eine Gebühr von 25% zzgl. MwSt. anfällt. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%.