Jahresreiseversicherung

Sie fahren mehrmals im Jahr weg? Sie möchten auch mal spontan Urlaub machen und dennoch optimal versichert sein? Sie sind alleine unterwegs oder mit Familie? In allen Fällen empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Jahresreiseversicherung. So sind Sie immer abgesichert und können sich im Notfall auf uns verlassen! Mit nur einer einzelnen, jährlichen Prämienzahlung bieten wir Ihnen 365 Tage lang Reiseversicherunsschutz. Egal, wann Sie einen Urlaub buchen, wer von den versicherten Personen teilnimmt oder welches Land Sie bereisen möchten – unsere Jahresreiseversicherung ist stets als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite.

Was ist eine Jahresreiseversicherung?

Die Jahresreiseversicherung ist eine besondere Tarifform der Reiseversicherung. Mit dieser können Sie beliebig viele Urlaube innerhalb eines gebuchten Versicherungsjahrs absichern. Der Reiseschutz gilt für 365 Tage nach Abschluss und verlängert sich so lange automatisch weiter, wie Sie den Schutz benötigen. Die Jahres-Reiseversicherung können Sie in verschiedenen Tarifstufen abschließen. Je nach Bedarf erweitern Sie die obligatorische Reiserücktrittsversicherung (inklusive kostenfreiem Reiseabbruchschutz!) mit weiteren Leistungen.

Hier stehen Ihnen etwa die Reisegepäckversicherung oder die Reisekrankenversicherung zur Verfügung. Die Jahres-Reiseversicherung kann für verschiedene Personengruppen (Singles, Paare oder Familien mit Kindern) gebucht werden und gilt nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern weltweit. Wir versichern zudem (fast) alle buchbaren Reiseleistungen, egal ob Sie eine Pauschalreise oder einen Individualurlaub machen möchten.

Welche Vorteile bietet die Jahresreiseversicherung?

Ein wichtiger Baustein einer Jahresreiseversicherung ist die automatische Absicherung aller Urlaube. Sie müssen sich also bei Buchung eines Urlaubs nicht jedes Mal um den passenden Versicherungsschutz kümmern. Egal, wie häufig oder spontan Sie verreisen: liegt die Reise im Versicherungszeitraum, dann gilt auch unser Versicherungsschutz.

Oft wird Ihnen bei Buchung eines Urlaubs gleich auch eine Reiseversicherung angeboten. In der Regel handelt es sich hier aber um einen einmaligen Reiseabsicherung, der im Vergleich zum Jahres-Reiseschutz deutlich teurer ist. Denn bereits ab zwei Urlauben im Jahr lohnt sich der Abschluss einer Jahresreiseversicherung.

Familie A. plant einen zweiwöchigen Urlaub auf Teneriffa, sowie einen Kurztrip nach Berlin. Die Sommerreise kostet 3.000 Euro, die Städtereise schlägt mit 1.500 Euro zu Buche. Familie A. entscheidet sich für eine einzelne Absicherung beider Reisen. Die Einmal-Prämie für die Sommerreise beträgt 73 €. Hinzu kommt die Prämie zur Absicherung der Berlinfahrt in Höhe von 41 €. Insgesamt kostet der Reiseschutz also 114 €. Würde Familie A. stattdessen eine Jahresreiseversicherung mit einer Versicherungssumme von 3.000 € wählen, würde lediglich eine Prämie von 86 € anfallen. Versicherungsschutz gilt aber für beide Reisen.

Ein weiterer Vorteil der Jahres-Reiseversicherung ist die automatische Verlängerung. Sofern Sie keine Kündigung aussprechen, verlängert sich der Reiseschutz immer wieder um ein weiteres Jahr. So müssen Sie sich bei Planung oder Buchung einer Reise nicht jedes Mal um den passenden Versicherungsschutz bemühen.

Sollten Sie die Jahresreiseversicherung nicht mehr benötigen, können Sie die Kündigung spätestens einen Monat vor Verlängerung schriftlich bei uns einreichen. Es genügt hierzu eine formlose E-Mail oder ein Brief. Wenn Sie die Reiseversicherung lediglich umstellen oder verändern wollen, ist das selbstverständlich auch ohne Kündigung möglich.

Was ist der Unterschied zu einer Einmal-Reiseversicherung

Im Gegensatz zum Jahres-Reiseschutz gilt die Einmal-Reiseversicherung nur für einen speziellen Urlaub. Eine automatische Verlängerung gibt es hier nicht. Der Nachteil: Sie müssen jede weitere Reise neu absichern und die dafür notwendige Prämie bezahlen. Natürlich gibt es auch Reisen, bei denen wir einen Abschluss einer Einmal-Reiseversicherung empfehlen können.

Handelt es sich zum Beispiel um einen einmaligen Aufenthalt bzw. um einen einzelnen, größeren Urlaub, bietet der Einmalreiseversicherung günstigen Reiseschutz. Auch bei einer kleinen Gruppenreise (mit Freunden oder Bekannten) können Sie einen besonderen Vorteil unseres Einmalreiseversicherung nutzen: pro Vertrag sind nämlich bis zu vier Personen versichert. Ein gemeinsamer Wohnsitz oder eine Verwandtschaftsbeziehung ist für den gegenseitigen Versicherungsschutz nicht notwendig.

Wer kann den Jahres-Reiseschutz abschließen?

Wir bieten unsere Jahresreiseversicherung für verschiedene Personengruppen an. Die Reiseversicherung kann grundsätzlich bis zum 64. Lebensjahr gebucht werden. Ab dem 65. Lebensjahr haben wir einen speziellen Seniortarif. Welche Personen können jetzt den Reiseschutz genau buchen?

Singles mit und ohne Kindern

Die Jahresversicherung für Singles bzw. Einzelpersonen bietet Versicherungsschutz für eine einzelne Person ab dem 18. Lebensjahr an. Kinder oder Lebenspartner können über diesen Tarif nicht mitversichert werden. Die maximale Versicherungssumme pro Reise beträgt 6.000 Euro. Natürlich können sich auch alleinerziehende Personen bzw. Singles mit (eigenen) Kindern versichert. Die Kinder sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs mitversichert – auch dann, wenn sie nicht (mehr) im gemeinsamen Haushalt leben. Die maximale Versicherungssumme liegt bei 10.000 Euro pro einzelnem Urlaub.

Paare & Familien

Diese Jahresreiseversicherung kann von zwei erwachsenen Personen ab dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Versicherten benötigen keinen gemeinsamen Wohnsitz, sondern können sich auch bei getrennten Haushalten absichern. Kinder sind in diesem Tarif nicht mitversichert, die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000 Euro je Reise.

Die Familien-Reiseversicherung gilt für zwei erwachsene Personen und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Wie im Paartarif muss auch im Familientarif kein gemeinsamer Haushalt bestehen. Der Versicherungsschutz für Kinder unter 21 gilt auch dann, wenn sich die Kinder bereits in Ausbildung, Studium etc. befinden und nicht mehr zu Hause wohnen. Reisen sind bis maximal 10.000 Euro je Urlaub versichert.

Leistungen bietet die Jahresreiseversicherung

Wir bieten unsere Jahresreiseversicherung in drei verschiedenen Tarifmodellen an. Der Standardumfang beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung. Sollten Sie auch Versicherungsschutz für Ihre Koffer benötigen, empfehlen wir Ihnen die Jahresreiseversicherung PLUS mit Reisegepäckversicherung. Sie haben Interesse an einem kompletten Reisepaket? Dann sollten Sie sich unsere Jahresreiseversicherung VIP ansehen. Neben dem Reiserücktritt, Reiseabbruch und Reisegepäck ist hier auch eine Reisekrankenversicherung enthalten. So sind Sie gegen alle Risiken vor und während eines Urlaubs abgesichert.

Reiserücktritt & Reiseabbruch

Jeder Tarif der Jahres-Reiseversicherung bietet Ihnen mit der Reiserücktrittsversicherung finanziellen Schutz bei einer Reiseabsage an. Hinzu kommt noch der kostenfreie Reiseabbruchschutz, der bei einem außerplanmäßigen Reise-Ende eintritt. Unsere versicherten Rücktrittsgründe umfassen unter anderem:

Jetzt neu mit Quarantäne-Schutz! Sollten Sie aufgrund einer Verdachtsdiagnose mit COVID-19 unter Quarantäne gestellt werden und dadurch den Antritt einer Reise verpassen, übernehmen wir die Stornogebühren. Auch eine Verlängerung des Urlaubs am Reiseort ist über den Reiseabbruchschutz mitversichert.

Versicherte Gründe bei einem Reiserücktrittsfall
Auftreten einer unerwartet schweren Erkrankung einer versicherten Person oder einer Risikoperson.
Todesfall einer versicherten oder verwandten Person (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkindern etc.).
Schwangerschaft einer versicherter Person, sofern diese vor Buchung der Reise noch nicht bekannt war.
Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser oder durch Straftaten Dritter.
Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Kurzarbeit oder Arbeitsaufnahme.
über 15 weitere Gründe: Impfunverträglichkeit, Bruch einer Prothese, etc.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung schützt Ihr Reisegepäck am Urlaubsort und beim Transport dorthin und zurück nach Hause. Egal ob Ihre Koffer beschädigt oder gestohlen werden oder das Gepäck gar nicht mehr auftauchen. Unsere Reisegepäckversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf. Bevor Sie unsere Jahresreiseversicherung Plus abschließen, sollten Sie aber einen Blick in unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden. Die Reisegepäckversicherung kann leider nicht alle Wertsachen und Gegenstände absichern. Daher sollten Sie sich auf jeden Fall vorher genau informieren.

Reisekrankenversicherung

Die Jahresreiseversicherung VIP rundet schließlich unsere Reiseversicherungspakete mit einer leistungsstarken Reisekrankenversicherung ab. Der Auslandsreiseschutz gilt für alle Urlaube weltweit und bis zu einer Dauer von 52 Tagen am Stück. Sie müssen dringend in eine Klinik? Sie benötigen einen medizinischen Transport und Hilfe bei der Organisation?

Für solche Notfälle haben wir mit der Allysca Assistance einen leistungsstarken Partner an unserer Seite, der sich um Sie und Ihre Angehörigen kümmert, wenn es zum Fall der Fälle kommt. So fallen etwa die Organisation von Transporten, Kostenübernahme bei stationären Behandlungen, Hilfe bei der Suche nach medizinischer Versorgung und Kontaktaufnahme mit behandelnden Ärzten und Ärztinnen in den Aufgabenbereich des medizinischen Dienstes.

Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung besteht unter anderem bei:
ambulanter & stationärer Behandlung am Urlaubsort.
Kosten, die durch ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel entstehen.
medizinisch vertretbaren und notwendigen Transporten, auch zurück nach Deutschland.
einfachen Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt und einfachem Zahnersatz.

Gibt es einen Selbstbehalt im Schadenfall?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, jede Jahres-Reiseversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abzuschließen. Übernehmen Sie im Schadenfall einen Teil des Risikos selbst, ziehen wir zwar den Eigenanteil ab, dafür ist aber die jährliche Prämie geringer als bei einer Reiseversicherung mit Selbstbehalt. Sollten Sie einen Urlaub aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können, dann werden von der Erstattungssumme pauschal 20% Eigenbeteiligung (mindestens aber 25 Euro pro Person) abgezogen. Die Erstattungssumme berechnet sich anhand der Stornokosten, die entstanden sind.

Familie A. muss wegen eines Todesfalls den geplanten Sommerurlaub absagen, wodurch Stornogebühren in Höhe von 1.000 Euro entstehen. Da Sie einen Tarif mit Selbstbehalt abgeschlossen haben, werden 20% Eigenbeteiligung (also 200 Euro) abgezogen. Wir erstatten Familie Schmidt 800 Euro.

Je aufwändiger und teurer Ihre Reisen sind, desto eher raten wir Ihnen zu einem Abschluss einer Reiseversicherung ohne Selbstbehalt. Die Stornokosten bei größeren Fernreisen oder Kreuzfahrten können bis zu 90% betragen. Wenn davon 20% aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, kann hier schnell ein vierstelliger Betrag zustande kommen.

Kann die Jahresreiseversicherung angepasst werden?

Die Jahresreiseversicherung schließen Sie immer mit einer festen Versicherungssumme ab, die bei jeder Reise für den Reiserücktritt und den Reiseabbruch gültig ist. Aber im Laufe der Zeit ändert sich oft das Reiseverhalten. Kinder werden groß, verlassen den Haushalt oder reisen alleine. Oder Ihre Urlaube werden aufwändiger und damit teurer. Mit unserer Jahres-Reiseversicherung haben Sie nicht nur die Möglichkeit, auf diese Veränderungen Ihrer Reisegewohnheiten zu reagieren, sondern auch verschiedene Optionen, die Versicherungssumme Ihren Bedürfnissen anzupassen.

Wie können Sie also vorgehen, wenn Sie Ihre Reiseversicherung ändern möchten? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Jahres-Reiseversicherung zur Hauptfälligkeit umzustellen. Die Hauptfälligkeit ist (in der Regel) das Beginndatum einer Jahresreiseversicherung. Zu diesem Stichtag können Sie die Versicherungssumme, die Leistungen und die Personen im Vertrag ändern.

Familie B. hat Ihre Reiseversicherung am 12.07.2018 abgeschlossen. Die Hauptfälligkeit, also das Verlängerungsdatum des Vertrags, ist dann immer der 12.07. eines Jahres. Zum 12.07.2022 kann Familie B. bei Bedarf Ihre Jahres-Reiseversicherung anpassen, also die Versicherungssumme erhöhen oder verringern.

Um Ihre Reisesumme zu erhöhen oder zu verringern, nehmen Sie einfach mit unserem Kundenservice Kontakt auf. Sie erhalten dann ein schriftliches, unverbindliches Angebot, wie Sie Ihre Jahresreiseversicherung ändern können. Mit wenigen Klicks haben Sie dann den optimalen Versicherungsschutz für das kommende Urlaubsjahr. Auch wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben oder sich nicht sicher sind, wie Sie Ihren Versicherungsschutz umstellen und weiterführen sollen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Sie haben spontan eine Reise gebucht für die die Versicherungssumme nicht ausreicht? Eine Umstellung des Jahresvertrags ist aber nicht möglich, weil die Hauptfälligkeit ungünstig liegt? Auch das ist kein Problem! Auch wenn die Umstellung des Jahresschutzes gerade nicht möglich ist, haben wir eine Lösung für Sie. Sie können Ihren Jahresvertrag bis 30 Tage vor Antritt einer Reise mit einer Einmal-Reiseversicherung ergänzen. Der fehlende Reisepreis wird dann mit diesem Zusatzschutz mitversichert. Bei Last-Minute-Reisen können Sie dieses Angebot noch bis drei Tage nach Buchung der Reise annehmen.

Familie A. bucht zu dem Sommerurlaub auf Teneriffa noch einen Mietwagen dazu. Nun steigt der Reisepreis auf 4.000 Euro. Da die Jahresversicherung nur 3.000 Euro abdeckt, schließt Frau A. noch einen Zusatzschutz über 1.000 Euro ab. Für die Reise nach Teneriffa besteht nun ein Gesamtschutz von 4.000 Euro.

Welche Reisen sind mitversichert?

Sobald Sie einen Jahres-Reiseschutz abgeschlossen haben, sind alle Reisen, die Sie danach buchen, automatisch mitversichert, auch wenn der Urlaub in weniger als 30 Tagen stattfindet. Sie können also neben Ihrem Sommer- oder Weihnachtsurlaub auch spontane Kurzreisen, Wochenendtrips oder Ausflüge mitversichern. Reisen sind immer dann versichert, wenn das Reiseziel in mehr als 50km Entfernung liegt. Eine Übernachtung am Urlaubsort ist aber nicht notwendig. Die Reiseversicherung gilt natürlich nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit. Versichert sind unter anderem folgende Reiseleistungen:

  • Pauschalreisen und Kreuzfahrten
  • Flugreisen
  • Bus- & Bahnreisen
  • Hotels, Pensionen & Gasthäuser
  • Ferienwohnungen, -häuser & -appartements
  • Campingplätze, Wohnmobile und Mietwagen
  • uvm.