Reiserücktritt bei Todesfall
Sie erreicht plötzlich die Nachricht vom Tod eines nahen Angehörigen? An Urlaub ist dann natürlich nicht mehr zu denken! Sind Sie bei uns versichert, dann übernimmt unser Reiserücktritt bei Todesfall die Kosten Ihrer Reisestornierung. So können Sie sich ganz auf Ihre Familie konzentrieren und müssen sich nicht auch noch mit dem finanziellen Verlust beschäftigen.
Wann ist der Reiserücktritt bei Todesfall versichert?
Welche Personen oder Angehörigen sind versichert?
Der Reiserücktritt bei Todesfall greift immer dann, wenn ein Sterbefall in Ihrer Familie eintritt. Doch welcher Personenkreis ist vom Versicherungsschutz umfasst? Was ist der Unterschied zwischen einer versicherter Person und einer Risikoperson? Gibt es darüber hinaus auch weiteren Schutz?
Sonderfall Betreuungspersonen
✔ | Reiseschutz besteht nun auch für Betreuungspersonen, die innerhalb deiner Familie tätig sind. |
✔ | Sie können dann eine Reise absagen, wenn ein Betreuer oder eine Betreuerin unerwartet verstirbt. |
✔ | Betreuungspersonen sind diejenigen Personen, die Ihre mitreisenden oder nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Verwandten offiziell betreuen. |
Welche Unterlagen sind im Schadenfall notwendig?
Solltest du eine Reise aufgrund eines Todesfalls absagen müssen, kannst du uns den Schadenfall ganz einfach online melden. Wir stellen dir eine elektronische Schadenanzeige zur Verfügung, über die du mit wenigen Klicks den Reiserücktritt oder Reiseabbruch bei uns einreichen kannst. Für den Sterbefall brauchen wir immer folgende Unterlagen von dir:
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde brauchen wir für jeden Schadenfall. Alle anderen Nachweise, wie Traueranzeigen oder Bestätigungen des Bestattungsinstituts, reichen leider nicht aus. Gegebenenfalls müssen wir auch eine Schweigepflichtentbindung anfordern.
Verwandtschaftsnachweis
Aus dem Verwandtschaftsnachweis muss deine Beziehung zu der verstorbenen Person hervorgehen. Uns genügt zum Beispiel ein Auszug aus dem Familienbuch, Kopien von Geburtsurkunden usw.
Erbschein
Verstirbt der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin, brauchen wir für eine mögliche Auszahlung eines Schadenfalls immer einen Erbschein. Hier genügt natürlich auch eine Kopie per E-Mail.
Besteht Schutz bei bevorstehendem Tod?
⚠ | Ein Sonderfall im Reiserücktritt bei Todesfall liegt vor, wenn du deine Reise absagst, bevor der Sterbefall eingetreten ist. Der versicherte Rücktrittsgrund liegt dann nicht im Todesfall begründet, sondern die Erkrankung. Auch wenn dann der Todesfall nach Schadenmeldung noch eintreten sollte, müssen wir als Absagegrund die Krankheit prüfen. |
Was ist bei Tod einer (versicherten) Person auf Reisen?
❶ | Du bist schon im Urlaub, als Sie die Nachricht erreicht, dass dein Angehöriger verstorben ist? Über die Reiseabbruchversicherung übernehmen wir deine Kosten der Rückreise, sowie der nicht genutzten Reisezeit. |
❷ | Eine mitreisende Person, die über deinen Tarif ebenfalls versichert ist, ist im Urlaub verstorben? Alle Kosten, die für den Verstorbenen bzw. die Verstorbene anfallen, sind nur im Rahmen der Reisekrankenversicherung erstattungsfähig. |
❸ | Es sind am Urlaubsort medizinische Kosten durch einen Todesfall entstanden? Dazu gehören etwa stationäre Behandlungskosten. Im Todesfall kannst du entscheiden, ob wir die Überführungskosten nach Deutschland oder die Bestattungskosten vor Ort übernehmen sollen. |
Was wird bei Reiserücktritt erstattet?
Es gibt eine ganze Reihe an Leistungen, die wir im Fall von Reiserücktritt bei Todesfall erstatten. Darunter fallen Stornokosten, Umbuchungsgebühren und andere Kosten. Eine genaue Beschreibung und Auflistung finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Stornokosten
Hierbei handelt es sich um Kosten, die bei der Absage einer Reise anfallen. Der Reiseanbieter bzw. Reiseveranstalter darf diese in Rechnung stellen, wenn Sie eine Reise buchen aber nicht nutzen. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Stornokosten höher werden, je näher der Abreisetermin rückt. Erstattet werden aber nur vertraglich geschuldete Stornokosten.
Umbuchungskosten
Wenn Sie die Reise aufgrund eines Todesfalls nicht rechtzeitig antreten können, sondern erst verspätet anreisen, dann übernehmen wir die Kosten für die Umbuchung. Die Erstattung erfolgt maximal in der Höhe der anfallenden Stornokosten. Bei Teilstornierungen wird auch ein Einzelzimmerzuschlag übernommen, wenn zum Beispiel ein Mitreisender nicht mehr am Urlaub teilnimmt.
Sonstige Kosten
Weitere, erstattungsfähige Kosten im Falle eines Reiseabbruchs im Todesfall sind zum Beispiel Gebühren für die Erteilung eines Visums (pro Person werden bis zum Beispiel 100 Euro erstattet). Hinzu kommen unter Umständen noch Bearbeitungsgebühren, die ebenfalls bis maximal 100 Euro je Reisender/n eingereicht werden können.