Reiserücktritt bei Todesfall
Sie erreicht plötzlich die Nachricht vom Tod eines nahen Angehörigen? An Urlaub ist dann natürlich nicht mehr zu denken! Sind Sie bei uns versichert, dann übernimmt unser Reiserücktritt bei Todesfall die Kosten Ihrer Reisestornierung. So können Sie sich ganz auf Ihre Familie konzentrieren und müssen sich nicht auch noch mit dem finanziellen Verlust beschäftigen.
Wann ist der Reiserücktritt bei Todesfall versichert?

Welche Personen oder Angehörigen sind versichert?
Der Reiserücktritt bei Todesfall greift immer dann, wenn ein Sterbefall in Ihrer Familie eintritt. Doch welcher Personenkreis ist vom Versicherungsschutz umfasst? Was ist der Unterschied zwischen einer versicherter Person und einer Risikoperson? Gibt es darüber hinaus auch weiteren Schutz?

Sonderfall Betreuungspersonen
| ✔ | Reiseschutz besteht nun auch für Betreuungspersonen, die innerhalb deiner Familie tätig sind. |
| ✔ | Sie können dann eine Reise absagen, wenn ein Betreuer oder eine Betreuerin unerwartet verstirbt. |
| ✔ | Betreuungspersonen sind diejenigen Personen, die Ihre mitreisenden oder nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Verwandten offiziell betreuen. |
Welche Unterlagen sind im Schadenfall notwendig?
Solltest du eine Reise aufgrund eines Todesfalls absagen müssen, kannst du uns den Schadenfall ganz einfach online melden. Wir stellen dir eine elektronische Schadenanzeige zur Verfügung, über die du mit wenigen Klicks den Reiserücktritt oder Reiseabbruch bei uns einreichen kannst. Für den Sterbefall brauchen wir immer folgende Unterlagen von dir:
[sp_easyaccordion id=“45453″]Besteht Schutz bei bevorstehendem Tod?
| ⚠ | Ein Sonderfall im Reiserücktritt bei Todesfall liegt vor, wenn du deine Reise absagst, bevor der Sterbefall eingetreten ist. Der versicherte Rücktrittsgrund liegt dann nicht im Todesfall begründet, sondern die Erkrankung. Auch wenn dann der Todesfall nach Schadenmeldung noch eintreten sollte, müssen wir als Absagegrund die Krankheit prüfen. |


Was ist bei Tod einer (versicherten) Person auf Reisen?
| ❶ | Du bist schon im Urlaub, als Sie die Nachricht erreicht, dass dein Angehöriger verstorben ist? Über die Reiseabbruchversicherung übernehmen wir deine Kosten der Rückreise, sowie der nicht genutzten Reisezeit. |
| ❷ | Eine mitreisende Person, die über deinen Tarif ebenfalls versichert ist, ist im Urlaub verstorben? Alle Kosten, die für den Verstorbenen bzw. die Verstorbene anfallen, sind nur im Rahmen der Reisekrankenversicherung erstattungsfähig. |
| ❸ | Es sind am Urlaubsort medizinische Kosten durch einen Todesfall entstanden? Dazu gehören etwa stationäre Behandlungskosten. Im Todesfall kannst du entscheiden, ob wir die Überführungskosten nach Deutschland oder die Bestattungskosten vor Ort übernehmen sollen. |
Was wird bei Reiserücktritt erstattet?
Es gibt eine ganze Reihe an Leistungen, die wir im Fall von Reiserücktritt bei Todesfall erstatten. Darunter fallen Stornokosten, Umbuchungsgebühren und andere Kosten. Eine genaue Beschreibung und Auflistung finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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