Reiseabbruchversicherung

Sie sind seit ein paar Tagen in Ihrem Ferienhaus auf Kreta und genießen das herrliche Wetter und das kühle Meer. Doch dann bekommen Sie eine traurige Nachricht aus Deutschland: Ihr Großvater ist unerwartet verstorben. An Urlaub und Erholung ist jetzt natürlich nicht mehr zu denken. Doch zum Glück haben Sie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen. Bei einem Reiseabbruch entgehen Ihnen nicht nur Urlaubstage, es entstehen auch zusätzliche Kosten durch eine vorzeitige Rückreise, durch Umbuchungen oder sogar Neubuchungen von Flügen etc. Doch keine Sorge: unsere Reiseabbruchversicherung übernimmt in versicherten Fällen die Kosten!

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Jeder unserer Reiseversicherungstarife enthält neben dem Reiserücktritt immer auch eine Reiseabbruchversicherung. Denn nicht nur vor Reisebeginn, sondern auch während des Urlaubs können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Und sollten Sie Ihren Urlaub außerplanmäßig beenden müssen, kommt unser Reiseabbruchschutz für Ihre entgangenen und zusätzlichen Kosten auf.

Die Reiseabbruchversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz von Beginn bis Ende des Urlaubs an. Sollte in diesem Zeitraum ein versichertes Ereignis eintreten, so dass eine Fortsetzung der Reise nicht mehr möglich ist, dann können Sie die finanziellen Folgen an uns weiterreichen. Die Reiseabbruchversicherung ist übrigens immer ein kostenfreier Bestandteil unserer Reiserücktrittsversicherung!

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten einer vorzeitigen Heimreise
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten einer vorzeitigen Heimreise

Leistungen der Reiseabbruchversicherung

Der Reiseabbruchschutz übernimmt in zahlreichen Fällen die Kosten, die durch eine außerplanmäßige Beendigung Ihrer Reise entstehen können. Welche Ereignisse sind dies aber genau? Um diese Frage zu beantworten, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Versicherungsschutz zusammengefasst.

Vorzeitige Abreise vom Urlaubsort

Der Reiseabbruchschutz kommt für die Gebühren auf, die bei einer vorzeitigen Rückkehr entstehen. Versichert wäre zum Beispiel eine Umbuchung oder eine Neubuchung des eigentlich geplanten Rückflugs, Bahn- und Bustickets oder Fährüberfahrten. Darüber hinaus erstatten wir Ihnen auch den nicht mehr genutzten, aber bereits von Ihnen bezahlten Urlaub.

Verlängerung des geplanten Reisezeitraums

Sie erkranken während der Reise so schwer, dass Sie die ursprünglich geplante Rückreise nicht antreten können? Keine Sorge! Auch hier greift unsere Reiseabbruchversicherung. Wir übernehmen die Kosten für den verlängerten Aufenthalt, inklusive der dann später hinzukommenden Rückreisekosten. So können Sie sich also ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren und müssen nicht auch noch die finanziellen Folgen tragen.

Unterbrechung einer Rundreise

Die stellt einen Sonderfall der Reiseabbruchversicherung dar: der Reiseschutz greift, wenn Sie eine geführte Rundreise gebucht haben und diese zeitweise (aus einem versicherten Grund) unterbrechen müssen. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt nun die Kosten, die Ihnen durch eine Rückkehr zur bereits weitergereisten Urlaubsgruppe entstanden sind.

Die versicherten Leistungen bei Reiseabbruch.

Wann greift der Reiseabbruchschutz?

Jetzt wissen wir also, wann der Reiseabbruch versichert ist – fehlen aber noch die wichtigsten Reiseabbruchgründe. Diese wollen wir Ihnen nun vorstellen und diese etwas genauer erläutern. In unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie natürlich eine genaue Auflistung aller Risiken. Bei weiteren Fragen steht Ihnen natürlich auch unser Kundenservice per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung.

Unerwartet schwere Erkrankung

Sollten Sie oder eine versicherte Person am Urlaubsort erkranken, können Sie die Reise abbrechen. Eine unerwartete Erkrankung liegt dann vor, wenn diese in den letzten sechs Monaten vor Reisebeginn noch nicht behandelt wurde. Die Erkrankung ist als schwer anzusehen, wenn Ihnen ein Arzt bzw. eine Ärztin am Urlaubsort abrät, die Reise fortzusetzen.

Aber nicht nur Sie selbst können betroffen sein, sondern auch Ihre Familie zu Hause. Wird eine Risikoperson zu Hause unerwartet schwer krank und ist Ihre Anwesenheit daheim erforderlich, dann können Sie hier ebenfalls Ihren Urlaub abbrechen und vorzeitig nach Hause zurückkehren. Risikopersonen sind bei uns Verwandte 1. und 2. Grades.

Todesfall in der Familie

Einer der häufigsten Abbrüche einer Reise erfolgt aufgrund eines Todesfalls in der engeren Familie. Versicherungsschutz besteht dann, wenn der Todesfall einen Verwandten ersten oder zweiten Grades betrifft. Dazu gehören folgende Personen.

  • Großeltern, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeltern und Schwiegereltern
  • Geschwister, Kinder und Enkelkinder
  • Tanten, Onkel, Nichten und Neffen

Den Sterbefall werten wir immer als unerwartetes Ereignis. Versicherungsschutz besteht also auch dann, wenn der bzw. die Verstorbene bereits bei Reiseantritt erkrankt war. Dies gilt natürlich auch für Familienabgehörige, die in Alten- und Pflegeheimen oder Hospizen betreut werden bzw. wurden.

Schaden am Eigentum

Oft wird eine Reise auch abgebrochen, wenn eine versicherte Person von einem Schaden am ihrem Eigentum erfährt. Was genau ist aber damit gemeint? Ein Schaden am Eigentum kann grundsätzlich durch drei Ursachen einen versicherten Reiseabbruchgrund auslösen. In jedem der unten genannten Fälle muss der Schaden jedoch erheblich sein, so dass eine vorzeitige Rückkehr gerechtfertigt ist. Auch die Verhinderung weiteren Schadens zählt hierzu. Wird z.B. Ihre Wohnung aufgebrochen, müssen Sie als Geschädigter natürlich vor Ort sein.

Beispiele für versicherte Risiken bei Reiseabbruch
Schäden, die durch Elementareignisse entstehen (z.B. durch eindringendes Hochwasser).
Feuer-Ereignisse, wie Brände, Explosionen etc.
Vorsätzliche Straftaten durch Dritte, wie ein Einbruch im Haus oder Vandalismus am Eigentum.

Schadenereignisse am Urlaubsort

Sollte Ihr Urlaubsort bzw. Ihre Unterkunft am Urlaubsort dort aufgrund eines Elementarereignisses (Sturm, Hagel, Orkan etc.) oder eines Feuers betroffen sein, so können Sie die Reise abbrechen bzw. wenn dies notwendig ist verlängern. Bitte beachten Sie, dass die Kosten, die die Reiseabbruchversicherung hier übernimmt maximal 4.000 Euro betragen können.

Weitere Gründe

Zu den oben genannten Gründen eines versicherten Reiseabbruchs treten noch zahlreiche weitere hinzu. Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei einer Schwangerschaftskomplikation, bei Arbeitsplatzverlust, bei Bruch von Prothesen oder implantierten Gelenken, bei einem Termin für eine Transplantation und viele mehr.

Unsere Reiseabbruchversicherung greift bei vielen verschiedenen Risiken
Unsere Reiseabbruchversicherung greift bei vielen verschiedenen Risiken

Was ist nicht versichert?

Auch wenn der Leistungsumfang unserer Reiseabbruchversicherung sehr groß ist, können auch wir nicht jeden Schadenfall ersetzen. Wir wollen Ihnen hier die wichtigsten Ausschlüsse des Reiseabbruchschutzes vorstellen. Eine genaue Liste aller nicht versicherten Ereignisse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie eine Reise aufgrund einer Erkrankung bzw. einer Folgeerscheinung einer Suchterkrankung abbrechen oder verlängern müssen.

Dies gilt auch für Erkrankungen, die sechs Monate vor Reiseantritt bereits behandelt wurden oder bei denen es absehbar war, dass Sie im Urlaub behandelt werden müssen. Mussten Sie am Urlaubsort ärztlich behandelt werden, dann ist der Reiseabbruch nur dann abgesichert, wenn Sie geeignete Belege einreichen. Was sind die passenden Nachweise? Das ärztliche Attest vom Urlaubsort muss Ihre persönlichen Daten (Name und Geburtsdatum), eine Diagnose und die Empfehlung, die Reise abzubrechen beinhalten.

Ganz wichtig: eine nachträgliche Attestierung am Heimatort genügt nicht mehr! Die Unterbrechung einer Reise ist auch dann nicht versichert, wenn Sie dies aus einem wichtigen Grund machen mussten. Ist beispielsweise ein Verwandter verstorben und Sie fahren daher für ein paar Tage nach Hause, dann wäre nur eine komplette Aufgabe der Reise versichert. Kehren Sie später wieder an den Urlaubsort zurück, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich um eine gebuchte Rundreise handelt.

Kostenerstattungen bei einem Reiseabbruch

Wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen, entstehen in der Regel zusätzliche Rückreisekosten. Da es sich hierbei meist um relativ hohe Gebühren handeln kann, wollen wir Ihnen im Folgenden genauer erläutern, was versichert ist und was nicht.

Anreise mit dem eigenen PKW

Bei einer eigenen Anreise mit dem PKW können wir die Kosten eines vorzeitigen Abbruchs bzw. eines verlängerten Aufenthalts nicht übernehmen. Warum? Die Kosten, die damit verbunden sind, fallen in jedem Fall an – egal, ob Sie rechtzeitig abreisen oder nicht. Die Reiseabbruchversicherung erstattet nur zusätzliche Rückreisekosten.

Anreise mit Bus & Bahn

Wenn Sie Ihren Urlaubsort mit der Bahn oder dem Bus ansteuern, übernehmen wir die Kosten einer außerplanmäßigen Rückreise. Wir erstatten die Gebühren, die für eine Umbuchung Ihres Fahrscheins bzw. bei einer Neubuchung anfallen. Sollten Sie nur durch eine Neubuchung von Bus und Bahn zurück gelangen, dann können Sie den ursprünglichen Fahrschein oft stornieren.

Anreise mit dem Flugzeug

Die meisten Urlaubsreisen werden natürlich mit dem Flugzeug durchgeführt. Hier gibt es bei der Reiseabbruchversicherung einiges zu beachten. Wir erstatten bei einer Umbuchung bzw. einer Neubuchung des Rückflugs nur ein gleichwertiges Ticket. Fliegen Sie beispielsweise First Class nach Hause, hatten aber ursprünglich nur Business Class gebucht, dann übernehmen wir nur den anteiligen Ticketpreis.

Die gilt auch dann, wenn es keine andere Möglichkeit der Rückreise gegeben hat. Auch eine mögliche Dringlichkeit Ihrer Rückreise an den Wohnort beeinflusst die Erstattungsgrenzen nicht. Selbstverständlich werden höhere Reisekosten als bei einer frühzeitigen Buchung in der Regel anfallen übernommen. Wir haben hier ein Beispiel für Sie vorbereitet.

Herr D. hat eine Flugreise nach Mailand gebucht. Er nutzt für Hin- und Rückflug Tickets in der Business Class für insgesamt 300 Euro. Nach zwei Tagen verstirbt sein Vater unerwartet und er reist noch am selben Tag zurück. Da er sein ursprüngliches Ticket nicht umbuchen kann, reserviert er für sich einen neuen Rückflug (wieder Business Class) für 400 Euro. Da es sich um die gleiche Art des Flugs handelt, erstatten wir die Kosten von 400 Euro in voller Höhe.

Wie kann die Reiseabbruchversicherung gebucht werden?

Die Reiseabbruchversicherung ist in jedem Tarif, den wir anbieten kostenfrei enthalten. Sie können sich also jede beliebige Jahres-Reiseversicherung oder Einmal-Reiseschutz aussuchen. Egal, ob mit Reisegepäckversicherung oder mit Reisekrankenversicherung – der Reiseabbruchschutz geht auf jeden Fall mit Ihnen auf Reisen. Der Abschluss der Reiseversicherung sollte idealerweise bei Buchung einer Reise erfolgen. So stellen Sie sicher, dass Sie sofort auf die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung zurückgreifen können.

Denn die Absage einer Reise kann jederzeit passieren. Grundsätzlich gilt aber: spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise müssen Sie unsere Reiseversicherung abschließen. Sie sind kurzentschlossen und buchen spontan Reisen? Auch dann sind wir für Sie da. Mit unserem Last-Minute-Reiseschutz können Sie jede gebuchte Reise versichern, auch wenn der Antritt des Urlaubs bereits in den nächsten Tagen erfolgt. Sie müssen die Reiseversicherung nur am gleichen Tag abschließen, an dem Sie die Reise buchen.

Wie lange gilt der Reiseabbruchschutz?

Die Reiseabbruchversicherung gilt grundsätzlich für Reisen bis 52 Tage Dauer. Jetzt kommt es aber noch darauf an, welche Tarifform Sie wählen. Bei einer Einmal-Reiserücktrittsversicherung können Sie eine vorher festgelegte Reise absichern. Der Reiseabbruchschutz deckt dann maximal 52 Tage ab. Ihr Vorteil: Die Reiseversicherung endet automatisch mit dem letzten Urlaubstag. So müssen Sie sich nicht um eine Kündigung der Reiseabbruchversicherung kümmern.

Haben Sie sich für eine Jahres-Reiseversicherung entschieden, können Sie beliebig viele Reisen im Jahr unternehmen. Jede einzelne Reise ist dann bis zu einer Dauer von 52 Tagen vom Reiseabbruch erfasst. Wie oft Sie im Jahr verreisen, ist dann ganz Ihnen überlassen. Ihr Vorteil: Die Jahres-Reiseabbruchversicherung verlängert sich solange automatisch, bis Sie den Vertrag kündigen. So können Sie jede Reise automatisch versichern.