Reiseabbruchversicherung
Wozu überhaupt eine Reiseabbruchversicherung?
✔ | Wir übernehmen deine Kosten, wenn du eine Reise vorzeitig abreisen muss und danach nicht nur Rückreisekosten entstanden, sondern dir auch bezahlter Urlaub entgangen ist. |
✔ | Auch bei einer außerplanmäßigen Verlängerung deines Urlaubs erstatten wir dir die Kosten für die weitere Unterbringung und die Gebühren zur neuen Rückreise. |
✔ | Bei einer geplanten Rundreise kannst du die Kosten einreichen, wenn du die Reise am Urlaubsort unterbrechen und später dann zur Reisegruppe aufschließen musstest. |

Wann greift die Reiseabbruchversicherung?
Die Reiseabbruchversicherung greift immer dann, wenn du einen Schadenfall am Urlaubsort erleidest, also schon auf Reisen bist. Dabei versichern wir viele Risiken, unter anderem:
✔ unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung
✔ Todesfall eines Angehörigen in der Familie
✔ Schaden am Eigentum bei dir zuhause
✔ Schadenereignisse am Urlaubsort (Naturkatastrophen)
✔ viele weitere Gründe …
Wenn du Fragen zu einem möglichen Reiseabbruch im Urlaub hast, stehen wir dir im Schadenservice natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder E-Mail an schaden@travelprotect.de jederzeit zur Verfügung.
Leistungen der Reiseabbruchversicherung
Der Reiseabbruchschutz übernimmt in zahlreichen Fällen die Kosten, die durch eine außerplanmäßige Beendigung Ihrer Reise entstehen können. Welche Ereignisse sind dies aber genau? Um diese Frage zu beantworten, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Versicherungsschutz zusammengefasst.
Vorzeitiger Abbruch deiner Reise
Der Reiseabbruchschutz kommt für die Gebühren auf, die bei deiner vorzeitigen Rückkehr entstehen. Versichert wäre zum Beispiel eine Umbuchung oder eine Neubuchung des eigentlich geplanten Rückflugs, Bahn- und Bustickets oder Fährüberfahrten. Darüber hinaus erstatten wir dir auch den nicht mehr genutzten, aber bereits bezahlten Urlaub. Wenn du also zwei Wochen gebucht hast, aber nach einer Woche nach Hause fahren musstest, bekommst du die zweite Woche von uns ersetzt.
Verlängerung deines geplanten Urlaubs
Du erkrankst während der Reise so schwer, dass du die ursprünglich geplante Rückreise nicht antreten kannst? Keine Sorge! Auch hier greift unsere Reiseabbruchversicherung. Wir übernehmen deine Kosten für den verlängerten Aufenthalt, inklusive der dann später hinzukommenden Rückreisekosten. So kannst du dich also ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren und musst nicht auch noch die finanziellen Folgen tragen. Achtung: musst du ins Krankenhaus dann musst du diese Kosten deiner Reisekrankenversicherung vorlegen!
Unterbrechung einer Rundreise
Diese Leistung stellt einen Sonderfall der Reiseabbruchversicherung dar: der Reiseschutz greift, wenn du eine geführte Rundreise gebucht hast und diese zeitweise (aus einem versicherten Grund) unterbrechen musst. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dann die Kosten, die dir durch eine Rückkehr zur bereits weitergereisten Urlaubsgruppe entstanden sind. Dieser Reiseabbruchgrund greift also nur bei geplanten und geführten Rundreisen.

Wann greift der Reiseabbruchschutz?
Jetzt wissen wir also, wann der Reiseabbruch versichert ist – fehlen aber noch die wichtigsten Reiseabbruchgründe. Diese wollen wir dir nun vorstellen und diese etwas genauer erläutern. In unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen findest du natürlich eine genaue Auflistung aller Risiken. Bei weiteren Fragen steht Ihnen natürlich auch unser Kundenservice per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung.
Weitere Gründe bei Reiseabbruch
Natürlich kannst du noch weitere Gründe in Anspruch nehmen, aus denen du eine Reise abbrechen oder verlängern musstest. Eine genaue Auflistung findest du natürlich in deinen AVB.
- Elementarereignis am Urlaubsort/Unterkunft (Feuer, Orkan, Hagel etc.)
- Arbeitsplatzverlust
- Bruch einer Prothesen oder eines implantierten Gelenks
- Termin für eine Transplantation
- viele weitere Gründe mehr …
Wenn du Fragen zu einem möglichen Reiseabbruch im Urlaub hast, stehen wir dir im Schadenservice natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder E-Mail an schaden@travelprotect.de jederzeit zur Verfügung.

Was ist bei der Reiseabbruchversicherung nicht enthalten?
Auch wenn der Leistungsumfang unserer Reiseabbruchversicherung sehr groß ist, können auch wir nicht jeden Schadenfall ersetzen. Wir wollen dir hier die wichtigsten Ausschlüsse des Reiseabbruchschutzes vorstellen:
✘ | Reiseabbruch deiner Reise, wenn du sie aufgrund einer Folgeerscheinung einer Suchterkrankung abbrechen oder verlängern musst. |
✘ | Erkrankungen, die sechs Monate vor Reisebuchung oder Reiseantritt schon behandelt wurden, sind auch in der Reiseabbruchversicherung nicht mehr enthalten. |
✘ | Bei einer Behandlung am Urlaubsort brauchen wir immer ein Attest vom Urlaubsort – die Bestätigung muss von einem Arzt sein und deine persönlichen Daten enthalten. |
✘ | Die Unterbrechung einer Reise ist nicht versichert, wenn es sich um keine fest gebuchte Rundreise handelt – auch wenn ein versicherter Grund vorliegen würde. |
Kostenerstattungen bei einem Reiseabbruch
Wenn Du eine Reise aus einem versicherten Grund abbrechen musst, entstehen in der Regel zusätzliche Rückreisekosten. Da es sich hierbei oft um relativ hohe Gebühren handelt (die Rückreise erfolgt ja meistens spontan ohne viel Vorlaufzeit), wollen wir dir im Folgenden genauer erläutern, was versichert ist und was nicht.
Rückreise: eigener PKW
Bei einer eigenen Anreise mit deinem eigenen PKW können wir die Kosten eines vorzeitigen Abbruchs bzw. eines verlängerten Aufenthalts nicht übernehmen. Warum? Die Kosten, die damit verbunden sind, fallen in jedem Fall an - egal, ob du rechtzeitig abgereist bist oder nicht. Das gilt für Mautgebühren, Kosten für Kraftstoff oder ähnliches. Die Reiseabbruchversicherung erstattet nur zusätzliche Rückreisekosten.
Rückreise: Bus & Bahn
Wenn du deinen Urlaubsort mit der Bahn oder dem Bus ansteuerst, übernehmen wir deine Kosten einer außerplanmäßigen Rückreise. Wir erstatten die Gebühren, die für eine Umbuchung deines Fahrscheins bzw. bei einer Neubuchung anfallen. Solltest du nur durch eine Neubuchung von Bus und Bahn zurück gelangen, dann kannst du den ursprünglichen Fahrschein oft noch stornieren - diesen können wir nämlich leider nicht erstatten.
Rückreise: Flugzeug
Die meisten Urlaubsreisen werden natürlich mit dem Flugzeug durchgeführt. Hier gibt es bei der Reiseabbruchversicherung einiges zu beachten. Wir erstatten bei einer Umbuchung bzw. einer Neubuchung des Rückflugs nur ein gleichwertiges Ticket. Fliegst du beispielsweise First Class nach Hause, hast aber ursprünglich nur Business Class gebucht, dann übernehmen wir nur deinen anteiligen Ticketpreis. Sie gilt auch dann, wenn es keine andere Möglichkeit der Rückreise gegeben hat. Auch eine mögliche Dringlichkeit deiner Rückreise an den Wohnort beeinflusst die Erstattungsgrenzen nicht. Beispiel:
Herr A. hat eine Flugreise nach Mailand gebucht. Er nutzt für Hin- und Rückflug Tickets in der Business Class für insgesamt 300 Euro. Nach zwei Tagen verstirbt sein Vater unerwartet und er reist noch am selben Tag zurück. Da er sein ursprüngliches Ticket nicht umbuchen kann, reserviert er für sich einen neuen Rückflug (wieder Business Class) für 400 Euro. Da es sich um die gleiche Art des Flugs handelt, erstatten wir die Kosten von 400 Euro in voller Höhe.
Wie kann die Reiseabbruchversicherung gebucht werden?
Die Reiseabbruchversicherung ist in jedem Tarif, den wir anbieten kostenfrei enthalten. Du kannst dir also jede beliebige Jahres-Reiseversicherung oder Einmal-Reiseschutz aussuchen. Egal, ob mit Reisegepäckversicherung oder mit Reisekrankenversicherung – der Reiseabbruchschutz geht auf jeden Fall mit Ihnen auf Reisen.
❶ | Ruf einfach online unseren Abschlussrechner auf und gib dort erstmal ganz anonym deine Reisedaten ein: den Reisepreis, die zu versichernden Personen und deren Alter. |
❷ | Wir stellen dir sofort im Anschluss die passenden Reiseversicherungen zusammen, so dass du die verschiedenen Angebote auf einen Blick miteinander vergleichen kannst. |
❸ | Hast du dich für eine Reiserücktrittsversicherung entschieden, gib direkt deine Daten ein und erhalte im Anschluss alle Unterlagen und die fertige Versicherungspolice per E-Mail. |
Wie lange gilt der Reiseabbruchschutz?
Die Reiseabbruchversicherung gilt grundsätzlich für Reisen bis 365 Tage Dauer. Bei einer Einmal-Reiserücktrittsversicherung gibst du bereits bei Abschluss feste Reisezeiten an. Dein Vorteil: Die Reiseversicherung endet automatisch mit dem letzten Urlaubstag. So musst du dich nicht um eine Kündigung der Reiseabbruchversicherung kümmern.
Hast du dich für eine Jahres-Reiseversicherung entschieden, kannst du beliebig viele Reisen im Jahr unternehmen. Jede einzelne Reise ist dann bis zu einer Dauer von 365 Tagen vom Reiseabbruch erfasst. Dein Vorteil: Die Jahres-Reiseabbruchversicherung verlängert sich solange automatisch, bis du den Vertrag kündigst. So kannst du jede Reise automatisch versichern.
Reiseabbruchversicherung – FAQ
Welche Unterlagen werden bei einem Reiseabbruch benötigt?
- Schadenmeldung (über unsere Webseite oder per Post)
- Nachweis für den Grund des Reiseabbruchs (ärztliches Attest vom Urlaubsort, Sterbeurkunde, Gutachten etc.)
- Kopien aller Buchungsbestätigungen der ursprünglichen Reise
- Nachweis über die außerplanmäßige Abreise vom Urlaubsort
- Belege über die Kosten der Rückreise
Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiseversicherung leistet immer dann, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt, z.B. neben der unerwartet schweren Erkrankung kann das auch ein Unfall sein, ein Todesfall in der Familie oder ein Schaden an deinem Eigentum. Eine genaue Auflistung findet sich in den jeweiligen Bedingungen (AVB).
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Bei einem Vertrag mit Selbstbehalt werden bei einem Reiseabbruch im Schaden 20% der erstattungsfähigen Kosten, mindestens aber 25 Euro pro Person, abgezogen. Bei einem Tarif ohne Selbstbehalt übernehmen wir die gesamten Kosten.
Was muss ich tun, wenn ich krank werde?
Wenn du im Urlaub krank wirst, dann ist es ganz wichtig, am Urlaubsort zum Arzt zu gehen. Stellt dieser dann die Diagnose und rät dir zum Abbruch der Reise, dann musst du deine Rückreise organisieren. Den Schaden kannst du dann in Deutschland online, per Telefon oder per E-Mail uns melden. Wichtig:
- Attest vom behandelten Arzt/Ärztin vom Urlaubsort mit Namen, Geburtsdatum und Diagnose.
- Belege über alle zusätzlichen Kosten, die durch den Reiseabbruch entstehen.