Reiseversicherung für Gruppen

Sie möchten mit Ihrem Lesezirkel eine Studienreise unternehmen? Oder planen Sie einen Ausflug mit dem Karnevalsverein? Sie organisieren eine Klassenfahrt und suchen noch den passenden Reiseschutz? Dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Reiseversicherung für Gruppen. Schon ab acht Teilnehmern können Sie die Vorteile unserer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung nutzen.

Was beinhaltet die Gruppen-Reiseversicherung?

Unsere Reiseversicherung für Gruppen beinhaltet immer eine Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung. Damit sind alle Teilnehmer der Reise vor den finanziellen Folgen einer Reiseabsage oder vorzeitigen Reiseaufgabe geschützt. Gerade bei vielen Reisenden ist das Risiko, dass jemand aufgrund einer Krankheit oder eines Todesfalls nicht am Urlaub teilnehmen kann, deutlich größer als bei einer normalen Reise. Daher empfehlen wir immer die Absicherung mit unserer Reiseversicherung für Gruppen.

Reiseversicherung für Gruppen: Reiserücktritt

Die Absage einer Reise zieht in den meisten Fällen Gebühren nach sich. Diese Stornokosten werden vom Anbieter der Reise erhoben und beziehen sich auf den finanziellen Schaden, dem diesen durch die Reiseabsage entstanden ist. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese finanzielle Belastung für Sie, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Die Reiserücktrittsversicherung springt bei unterschiedlichsten Risiken des alltäglichen Lebens ein. Wir wollen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Rücktrittsgründe der Reiseversicherung für Gruppen vorstellen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice gerne zur Verfügung.

Unerwartet schwere Erkrankung

Der häufigste und wichtigste Rücktrittsgrund ist eine Erkrankung, die meist kurz vor Reisebeginn auftritt. Rät der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin von der Reise ab, können Sie die Stornokosten bei uns einreichen. Sollten Sie genauere Informationen benötigen, können Sie sich über unsere eine Krankheit im Schadenfall genauer informieren.

Todesfall von Angehörigen

Selbstverständlich können Sie eine Reise auf unsere Kosten hin absagen, wenn ein Angehöriger Ihrer Familie bzw. eine Risikoperson versterben sollte. Risikopersonen sind in diesem Fall Verwandte ersten und zweiten Grades. Versicherungsschutz besteht für also zum Beispiel für Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder, Enkelkinder sowie Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.

Schwangerschaft bzw. Komplikationen

Versicherungsschutz besteht hier auf zwei unterschiedliche Arten. Eine Schwangerschaft ist per se ein versicherter Rücktrittsgrund, sofern diese nach Abschluss der Reiseversicherung für Gruppen ärztlich festgestellt wurde. Davon zu unterscheiden ist aber die unerwartet schwere Schwangerschaftskomplikation. Diese ist auch dann versichert, wenn die Schwangerschaft an sich bereits bekannt war, da wir eine Komplikation als Erkrankung werten.

Weitere Rücktrittsgründe

Zu den oben beschriebenen versicherten Ereignissen kommen aber noch fast 20 weitere Risikoabsicherungen hinzu. Versicherungsschutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch besteht unter anderem noch bei folgenden Ereignissen bzw. Risiken. Selbstverständlich finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Reiseversicherung für Gruppen eine genaue Auflistung aller Leistungen.

  • Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzwechsel
  • betriebliche Anordnung zur Kurzarbeit für mindestens drei Monate
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser oder Dritte
  • Krankheit oder Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Impfunverträglichkeit, Termin zur Organspende

Welche Reisen sind im Fall eines Reiserücktritts versichert?

Versicherungschutz besteht für viele verschiedene Reisemöglichkeiten. Wir versichern (fast) jede buchbare Reiseleistung, sofern diese mindestens 50km von den Wohnorten der Teilnehmern entfernt liegt und mindestens acht Teilnehmer an der Gesamtreise beteiligt sind. Beachten Sie aber: Versicherungsschutz im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht nur für Gruppenreisen! Eine Gruppenreise muss aus mindestens acht Teilnehmer bestehen und das Reiseziel mindestens 50 Kilometer entfernt von den Wohnorten der Teilnehmern liegen.

Versicherte Urlaube und buchbare Reiseleistungen
Pauschalreise für Reisegruppen, u.a. Rundreisen, Kreuzfahrten oder Schiffsreisen
Klassenfahrten und Schulreisen, aber ohne Ausfallversicherung für Lehrkräfte
Bus- und Bahnfahrten auch für Tagesreisen, sofern das Reiseziel mindestens 50km entfernt liegt
Übernachtungen in Pensionen, Ferienhäusern & -wohnungen oder Jugendherbergen
Flugreisen oder individuell zusammengestellte Bausteinreisen

Wer kann bei Reiserücktritt zurücktreten?

Die Reiseversicherung für Gruppen bietet eine finanzielle Absicherung für den Fall der Fälle an. Doch wer genau kann zurücktreten, wenn eine Reise plötzlich nicht mehr durchführbar ist? Welche Teilnehmer sind berechtigt, ebenfalls zurück zu treten? Grundsätzlich kann natürlich die betroffene Person von der Gruppenreise zurücktreten. Sie haben die Reise mit einem weiteren Familienmitglied geplant? Auch das ist kein Problem! Wir übernehmen natürlich auch die Stornokosten für Ihren Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin, Kinder, Enkel etc.

Meine Frau und ich wollten mit unserer Gruppe vom VHS-Sprachkurs für Italienisch in die Lombardei fahren, um unsere Kenntnisse auch mal in der Praxis zu nutzen. Etwa eine Woche vor der Abreise hatte meine Frau einen leichten Schlaganfall und musste erstmal in der Klinik bleiben. An die Italienfahrt war nicht mehr zu denken. Zum Glück hatte unser Reiseleiter eine Gruppenversicherung abgeschlossen. Die Stornokosten wurden dann für uns beide bezahlt.

Bitte beachten Sie: Die Reiseversicherung übernimmt nur die Kosten für die ausgefallene Person, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt, sowie deren Angehörige, wenn diese über die gleiche Reisegruppenversicherung abgesichert sind. Die übrigen reisenden Personen haben indes keinen versicherten Rücktrittsgrund.

Welchen Schutz bietet der Reiseabbruch?

Jedes Produkt der TravelProtect Reiseversicherung beinhaltet neben der Reiserücktrittsversicherung immer den Reiseabbruchschutz – und das sogar kostenfrei. Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer außerplanmäßigen Aufgabe der Gruppenreise. Die Gründe eines Reiseabbruchs können vielfältig sein. So berechtigt zum Beispiel ein Todesfall einer verwandten Person zu Hause ebenso zum Abbruch der Reise wie eine Erkrankung einer reisenden Person. Die versicherten Risiken entsprechen denen, die auch bei der Reiserücktrittsversicherung zum Tragen kommen. Natürlich fallen bei einem Reiseabbruch keine Stornokosten in dem Sinne an, wie dies bei einem Reiserücktritt der Fall wäre. Welche Kosten können aber dann entstehen? Die Reiseabbruchversicherung übernimmt Gebühren, die sich aus folgenden Fällen ergeben.

  1. Rückreisegebühren: Müssen Sie eine Reise vorzeitig absagen, dann erstatten wir Ihnen die Kosten für die Rückreise an Ihren Heimatort. Das kann zum Beispiel eine Umbuchungsgebühr eines Fluges, der Kauf eines neuen Bahntickets oder eine Fährüberfahrt sein.
  1. Nicht genutzter Urlaub: Die Tage, die Sie aufgrund Ihres Abbruchs der Reise nicht mehr nutzen können, werden von uns anteilig an Sie erstattet, natürlich zuzüglich der zusätzlichen Rückreisekosten, die ebenfalls anfallen.
  1. Verlängerter Aufenthalt: Sind Sie zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung gezwungen länger am Urlaubsort bleiben zu müssen, dann werden auch hier die Kosten für die zusätzlichen Urlaubstage und die dann folgende Rückreise erstattet.
  1. Unterbrechung einer Reise: Besonders bei Gruppenreisen ist dieser Punkt wichtig. Müssen Sie kurzfristig eine Rundreise unterbrechen (zum Beispiel, um eine medizinische Behandlung durchführen zu lassen), dann können Sie im Anschluss daran zur Reisegruppe zurückkehren. Die Kosten hierfür tragen wir.

Was kostet der Reiseschutz und wie wird er abgeschlossen?

Für unsere Reisegruppen-Schutz gibt es keine einheitliche Prämie. Sie berechnet sich immer anhand des Reisepreises, der pro Person anfällt. Sie müssen 4,0% des Reisepreises für die Reiserücktrittsversicherung entrichten. Beachten Sie bitte, dass die Mindestprämie bei 15 Euro liegt. Der Abschluss erfolgt ohne Altersbeschränkung, kann also auch nach dem 65. Lebensjahr genutzt werden. Sie können die Reiseversicherung ganz einfach online buchen.

Bei Versicherungsabschluss tritt eine Person als Versicherungsnehmer auf, die übrigen Reiseteilnehmer jeweils als versicherte Person. Wir benötigen bei Abschluss des Gruppenschutzes Namen und Geburtsdatum. Sie erhalten alle Unterlagen (Versicherungsschein, Allgemeinen Versicherungsbedingungen, SEPA-Lastschriftmandat und die Produktinformationen) direkt im Anschluss per E-Mail.

Dort finden Sie auch ein Beiblatt, dass alle versicherten Personen, die an der Reise teilnehmen, enthält. Unsere Reiseversicherung für Gruppen beschränkt sich zur Zeit noch auf eine Absicherung von Reiserücktritt und Reiseabbruch. Sie suchen aber auch eine Reisekrankenversicherung für Ihre Gruppenteilnehmer? Kein Problem! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice beraten Sie gerne weiter.