Jahresreiseversicherung für Familien
Sie interessieren sich für unsere Jahresreiseversicherung für Familien? Sie wollen Ihren gemeinsamen Sommerurlaub in Spanien absichern? Oder brauchen Sie eine Jahres-Reisekrankenversicherung für den Skiurlaub? Dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Reiseversicherung speziell für Familien. Gerade bei Kindern ist die Gefahr einer plötzlichen Erkrankung höher als bei Erwachsenen. Werden die Kleinen dann kurz vor Reisebeginn krank, können oft erhebliche Stornierungskosten entstehen. Der Abschluss einer Jahresreiseversicherung für Familien ist daher sehr anzuraten.
Wer ist in der Jahresversicherung für Familien versichert?
Nicht nur zur Absicherung der Erwachsenen, sondern auch für mitreisende Kinder haben wir eine spezielle Jahresreiseversicherung für Familien entwickelt. Damit können wir für Erwachsene, Eheleute, Lebenspartner und Kinder in einem Vertrag absichern. Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Die Familien-Reiseversicherung umfasst hierbei nicht nur die leiblichen Kinder, versichert werden können auch mitreisende (fremde) Kinder, Nichten, Neffen oder Enkelkinder.
Auch ein gemeinsamer Haushalt mit den übrigen versicherten Personen ist nicht zwingend notwendig. Wir haben für Sie einige Beispiele zusammen gestellt, wie Sie die Jahresreiseversicherung für Familien nutzen können. Versicherungsschutz bieten wir aber nicht nur bei einem gemeinsamen Familienurlaub, sondern auch dann, wenn einzelne Familienmitglieder eine Reise antreten. Fahren Ihre Kinder zum Beispiel auf Klassenfahrt, gilt die Jahresreiseversicherung für Familien selbstverständlich auch.
Familienkonstellationen, die die Jahresreiseversicherung nutzen können |
▸ Ehepartner, eheähnliche Gemeinschaft mit eigenen Kindern, Pflege- oder Adoptivkindern |
▸ alleinerziehender Vater mit eigenen Kindern, auch wenn diese nicht mit dem Vater im gleichen Haushalt leben |
▸ Lebensgemeinschaft mit oder ohne gemeinsamen Wohnsitz mit jeweils eigenen Kindern |
▸ Großeltern mit eigenen Enkelkindern bis zum 25. Lebensjahr |
▸ zwei befreundete Mütter mit ihren jeweiligen Kindern, auch bei getrennten Wohnsitzen |
▸ viele weitere mehr … |
Welche Jahresreiseversicherungen für Familien bieten wir an?
Wenn Sie als Familie bei uns eine Reiseversicherung abschließen möchten, können wir Ihnen drei Tarifmodelle anbieten. Diese umfassen verschiedene Leistungen, je nachdem was Sie versichern möchten. Die am häufigsten genutzte Jahres-Reiseversicherung für Familien ist der Standardtarif. Sie beinhaltet neben der Reiserücktrittsversicherung auch den Reiseabbruchschutz. Sie ersetzt die Kosten bei einer Stornierung der Reise oder bei einem vorzeitigen Abbruch.
Bei unserer Jahresreiseversicherung Plus ist zusätzlich eine Reisegepäckversicherung dabei. Wird Ihr Reisegepäck beim Transport oder am Urlaubsort beschädigt, gestohlen oder verloren, können Sie den Schaden geltend machen. Schließlich können Sie auch unser VIP-Produkt buchen, sofern Sie auch noch eine Reisekrankenversicherung benötigen.
Behandlungskosten im Ausland, sowie ein Rücktransport nach Deutschland sind über diese Reiseversicherung abgedeckt. Alle Reiseversicherungen (Jahrespolicen und Einmal-Reiseversicherungen) bieten wir Ihnen mit oder ohne Selbstbehalt an. Die Eigenbeteiligung beträgt bei Reiserücktritt und Reiseabbruch jeweils 20% des erstattungsfähigen Schadens, also der entstandenen Stornokosten. In der Reisegepäckversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung werden pauschal 100 Euro je Leistungsfall abgezogen.
Welchen Schutz bietet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Jahresreiseversicherung für Familien bieten Ihnen eine finanzielle Absicherung gegen mögliche Stornokosten bei Absage einer Reise. Egal ob Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, eines Todesfalls oder einer Schwangerschaft eine Reise nicht wie geplant antreten können, leistet der Versicherer für Sie.
Vergleichen Sie hierzu die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die alle Rücktrittsgründe auflistet. Sind Sie bereits auf Reisen, greift im Schadenfall die Reiseabbruchversicherung. Die Kosten für eine vorzeitige Rückkehr bzw. ein verlängerter Aufenthalt am Urlaubsort sind ebenso erstattungsfähig wie die Kosten für den entgangenen Urlaub.
Was beinhaltet die Reisegepäckversicherung?
Neben der Reiserücktrittskostenversicherung und dem Reiseabbruchschutz beinhaltet die Jahres-Reiseversicherung Plus eine Reisegepäckversicherung. Ihr Gepäck ist nun auf dem Transportweg und am Urlaubsort bestens abgesichert. Die Versicherungssumme beträgt in der Jahres-Reiseversicherung für Singles mit Kindern und Familien jeweils pauschal 4.000 € je Reise. Versicherungsschutz bieten wir für:
- Beschädigtes Reisegepäck beim Transport an den Urlaubsort oder zurück nach Hause
- Diebstahl des Gepäck oder Teile davon auf dem Transportweg oder am Urlaubsort.
- Verspätet eingetroffene Koffer. Hier erstattemn wir die Kosten für Neuanschaffungen am Urlaubsort.
Was beinhaltet der Jahresschutz VIP für Familien?
Mit unserem Komplettangebot, der Jahres-Reiseversicherung VIP, haben Sie vor und auf Reisen einen umfassenden Versicherungsschutz. Zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung, zur Reiseabbruchversicherung und zur Reisegepäckversicherung kommt noch die Auslands-Reisekrankenversicherung hinzu. Sie übernimmt die Kosten im Falle einer medizinischen Behandlung im Ausland. Die Reisekrankenversicherung gilt natürlich auch dann, wenn Ihre Kinder allein auf Reisen sind. Führt eine Klassenfahrt ins Ausland, greift die Reisekrankenversicherung ebenfalls.
- ambulante und stationäre Behandlungen
- Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel und Medikamente
- Krankentransporte im Urlaubsland
- Rücktransport nach Deutschland, wenn diese medizinisch notwendig ist
Reisen Sie ins europäische Ausland, müssen Sie eventuell anfallende Behandlungskosten zunächst Ihrer Krankenversicherung in Deutschland einreichen. Bleibt hier aber noch eine Differenz zurück, übernehmen wir diese selbstverständlich. Haben Sie sich für eine Jahres-Reiseversicherung ohne Selbstbehalt entschieden, bleiben Sie auf keinerlei Kosten sitzen. Sollten Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Eigenbeteiligung haben, ziehen wir von den Versicherungsleistungen pauschal 100 Euro ab.
Zählen die nahen Angehörigen auch zum Jahresschutz für Familien?
Nahe Angehörige und Familienmitglieder (Großeltern, Enkle, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen etc.) können zwar nicht über den eigenen Familienvertrag mitversichert werden, zählen aber zum versicherten Personenkreis. Planen Sie eine gemeinsame Reise mit den Großeltern und Ihren Kindern, müssen Sie den Reisepreis auf entsprechende Reiseversicherungen verteilen.
Der Reiseschutz gilt dann für die jeweiligen versicherten Personen. Allerdings können Sie die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen, wenn ein versichertes Ereignis einen Angehörigen betrifft. Erkrankt zum Beispiel der Großvater unerwartet schwer, dann können Sie Ihre Reise absagen oder abbrechen, sollten Sie schon auf Reisen sein.