Reiserücktritt bei Krankheit

Was ist bei Reiserücktritt bei Krankheit versichert?

Du planst seit Wochen deinen Urlaub mit Erholung, Sonnenschein und Entspannung? Dann solltest du zu Ihrer eigenen Sicherheit auf jeden Fall eine Reiseversicherung abschließen. Denn der Reiserücktritt bei Krankheit ist entscheidend! Bei mehr als 85% aller Urlaubsabsagen ist der Grund eine Krankheit einer versicherten Person oder eines Angehörigen!

✔ allgemein

Generell gilt unser Versicherungsschutz immer dann, wenn eine unerwartete und schwere Krankheit auftritt oder es zu einer Unfallverletzung kommt.

✔ unerwartet

Unerwartet bedeutet, dass du in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung bzw. Abschluss der Reiseversicherung noch nicht behandelt wurdest.

✔ schwer

Schwer bedeutet, wenn dein behandelnder Arzt oder deine behandelnde Ärztin vom Antritt der Reise aus medizinischen Gründen abrät.

Reiserücktritt bei Krankheit: Beispiele

Die Entscheidung über die Reisefähigkeit bei eurem behandelnden Arzt bzw. bei eurer behandelnden Ärztin. Nur er bzw. sie kann eine Reiseunfähigkeit, die durch eine Erkrankung entstanden ist, diagnostizieren und bewerten. Da dies natürlich eine sehr allgemeine Aussage ist, haben wir ein paar Beispiele zusammengestellt – aber Achtung: diese haben keinen rechtsverbindlichen Anspruch.

Ich bin in meinem Bad ausgerutscht und habe mir den Unterschenkel gebrochen. Schon im Krankenhaus hat man mir gesagt, dass ich den Urlaub auf Malta nicht werde machen können. Daher musste ich den Schaden der Versicherung melden, die auch prompt gezahlt hat.

Hans-Peter B., Recklingshausen

Eine Woche vor Abflug hat der Arzt bei meiner Mutter eine schwere Infektion festgestellt, die dann sogar noch länger stationär behandelt werden musste. An Urlaub war dann leider nicht mehr zu denken – zum Glück hatte ich vorher die Reiseversicherung abgeschlossen.

Ulrike Sch., München

Reiserücktritt und Pandemien

Einen umfassenden Pandemieschutz könnt ihr über unsere neue Reiserücktrittsversicherung Premium abschließen. Dort seid ihr gegen viele Risiken, die eine Erkrankung wie Corona mit sich bringen können, abgesichert! Unter anderem habt ihr Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen:

Bestätigte Infektion mit einer pandemischen bzw. epidemischen Erkrankung.
Durch eine Behörde oder Arzt angeordnete Quarantäne (auch im Verdachtsfall).
Kein Versicherungsschutz bei allg. Reisebeschränkungen oder staatl. Eingriffen.
Reiserücktritt bei Krankheit

Wie sieht es sich mit psychischen Erkrankungen aus?

Eine besondere Situation liegt vor, wenn der Urlaub aufgrund einer psychischen Erkrankung abgesagt werden muss. Grundsätzlich besteht natürlich auch hier Reiseversicherungsschutz, die Voraussetzungen zum Nachweis einer unerwartet schweren Erkrankung sind allerdings etwas differenzierter.

Natürlich gilt auch für alle psychischen Krankheiten, dass diese von einem Arzt oder einer Ärztin als unerwartet eingestuft werden müssen, damit ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt. Die Voraussetzungen entsprechen denen, die bei jeder anderen Erkrankung auch gelten: sollte die Erkrankung in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung bzw. vor Abschluss der Versicherung bereits behandelt worden sein, besteht kein Versicherungsschutz.

Der Nachweis, dass die Erkrankung nicht nur unerwartet, sondern auch schwer ist, kann durch verschiedene Belege erfolgen. Die erkrankte Person hat die Möglichkeit, einer der folgenden Unterlagen nach Meldung des Schadens bei uns einzureichen. Natürlich stellen wir Ihnen in solchen Fällen die passenden Formulare zur Verfügung.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Unser fairer Hinweis: Nicht jedes Risiko kann im Rahmen eines Reiserücktritt bei Krankheit abgedeckt werden. Auch bei uns gibt es (bedingungsgemäß) Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Eine genaue Auflistung aller Risiken und Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum jeweiligen Reiseversicherungstarif.

Sollte aufgrund von Kriegsereignissen, Flugzeugunglücken, etc. eine psychische Reaktion auftreten, besteht kein Versicherungsschutz bei Reiserücktritt bei Krankheit.
Erkrankungen, die in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung behandelt wurden, gelten nicht als unerwartet. Demnach sind diese Fälle nicht versichert.
Für Reiseabsagen aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z.B. Brillen) besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.

Reiserücktritt bei Krankheit: FAQ

Wenn du einen Reiserücktritt bei Krankheit erlebst, dann ist zunächst wichtig, zum Arzt zu gehen. Stellt dieser dann die Diagnose und rät vom Antritt der Reise ab, dann stornierst du umgehend beim Veranstalter der Reise. Den Schaden kannst du dann online, per Telefon oder per E-Mail uns melden.

Versicherungsschutz besteht, wenn die Erkrankung unerwartet und schwer ist.

Zum Nachweis deiner Erkrankung stellen wir die unsere Ärztliche Bescheinigung zur Verfügung. Mit dieser gehst du dann zu deinem behandelnden Arzt / deiner behandelnden Ärztin und lässt sie ausfüllen, stempeln und unterschreiben.

Die Reiseversicherung leistet immer dann, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt, z.B. neben der unerwartet schweren Erkrankung kann das auch ein Unfall sein, ein Todesfall in der Familie oder ein Schaden an deinem Eigentum. Eine genaue Auflistung findet sich in den jeweiligen Bedingungen (AVB).

Bei einem Vertrag mit Selbstbehalt werden im Schaden 20% der erstattungsfähigen Kosten, mindestens 25 Euro pro Person, abgezogen.