ABC der Reiseversicherung – Schutz bei Reiseabbruch

Das Risiko, einen Urlaub nicht so durchführen zu können, wie ihr euch das gedacht habt, besteht nicht nur vor der Reise. Mit dem Schutz bei Reiseabbruch könnt ihr auch den Urlaubszeitraum selbst absichern. Diesen kleinen, aber durchaus wichtigen Teil einer guten Reiseversicherung wollen wir euch heute vorstellen.

Was ist der Schutz bei Reiseabbruch?

Nicht nur vor eurer Reise kann etwas schiefgehen, sondern auch dann, wenn ihr schon im Urlaub seid. Die Reiseabbruchversicherung gilt für den Reise-Zeitraum und kommt für Schäden auf, die am Urlaubsort eintreten können. Dabei kommen verschiedene Risiken zum Tragen. Damit die zusätzliche finanzielle Belastung aufgefangen werden kann, solltet ihr bei der Absicherung eurer Reise also immer auch an den Reiseabbruchschutz denken.

Leistungen der Reiseabbruchversicherung

Die Leistungen bei Reiseabbruch lassen sich in drei wichtige Bereiche unterteilen. Diese sollten auf jeden Fall Bestandteil des Reiseschutzes eines Anbieters sein, damit ihr bestmöglich abgesichert seid. Schutz bei Reiseabbruch sollte folgenden Ereignissen bestehen:

  • einem vorzeitigen Ende der Reise
  • einer Verlängerung des Urlaubs
  • einer Unterbrechung einer Rundreise

Vorzeitiges Ende des Urlaubs

Das ist auf jeden Fall der häufigste Grund, warum eine Reiseabbruchversicherung in Anspruch genommen werden muss: ihr seid gerade im Urlaub und plötzlich erreicht euch die Nachricht, dass ein Familienangehöriger verstorben ist. Auch eine Erkrankung eines Reiseteilnehmers führt oft zum Abbruch der Reise. Auf jeden Fall entstehen in solchen Fällen zusätzliche Kosten. Ihr müsst zum Beispiel einen neuen Rückflug suchen, die Fahrt nach Hause organisieren oder die Rückreise sogar komplett neu buchen. Dazu kommt noch der resteliche Urlaub, der zwar komplett bezahlt wurde, aber von euch nicht mehr genutzt werden konnte. Und hier kommt dann der Schutz bei Reiseabbruch ins Spiel. Fast alle Reiseversicherer übernehmen die zusätzlichen Reisekosten, die euch durch den plötzlichen Abbruch entstehen. Auch der anteilig nicht mehr genutzte Aufenthalt am Urlaubsort wird oft erstattet. Hier solltet ihr bei Abschluss aber genau hinsehen, welche Kosten übernommen werden.

Verlängerung der geplanten Reise

Auch wenn es erstmal komisch klingt, aber auch die Verlängerung einer Reise kann ein Reiseabbruch sein. Die meisten Reiseversicherer bieten euch nämlich auch dann Schutz an, wenn ihr länger am Urlaubsort bleiben müsst, als ihr eigentlich geplant hattet. Eine Kostenübernahme besteht immer dann, wenn ihr ein versichertes Ereignis, also einen Grund für die Verlängerung, angeben könnt. Das kann zum Beispiel eine unerwartet schwere Erkrankung sein, die euch daran hindert, die eigentliche Rückreise anzutreten. Aber ganz wichtig: Der Schutz vor Reiseabbruch gilt zwar für zusätzliche Reisegebühren, nicht aber für medizinische Kosten. Wenn ihr also zum Arzt bzw. zur Ärztin müsst oder sogar im Krankenhaus liegt, dann könnt ihr dies nur der Reisekrankenversicherung melden.

Unterbrechung einer Rundreise

Bei der Reiseunterbrechung ist die Sache ein wenig verzwickter. Grundsätzlich ist diese nämlich bei den meisten Anbietern nicht mitversichert. Wenn ihr also zeitweise nach Hause müsst, aber nach ein paar Tagen an den Urlaubsort zurückkehren wollt, müsst ihr dies auf eigene Kosten hin tun. Jetzt aber die Ausnahme: Handelt es sich bei eurem Urlaub um eine gebuchte und geplante Rundreise, dann übernehmen die meisten Reiseversicherer die Kosten, die anfallen, wenn ihr zur Reisegruppe zurückkehrt. Da dies ein bisschen komplizierter ist, ein kleines Beispiel. Informiert euch bei Abschluss einer Reiseversicherung mit Schutz bei Reiseabbruch also auf jeden Fall vorher, ob auch so ein Fall mitversichert ist. Unsere eigene Reiseversicherung von TravelProtect würde übrigens für das o.g. Beispiel aufkommen, da eine Reiseunterbrechung dabei ist.

Herr A. macht mit seinen Freunden eine Rundreise durch die Toskana. Bei einem Besuch in Florenz knickt er unglücklich um, und muss zwei Tage seinen Fuß schonen. Dazu bleibt er in Florenz in einer Pension und reist dann am dritten Tag mit der Bahn zu seinen Kollegen zurück, die inzwischen in Pisa sind. Der Reiseversicherer erstattet dann die Pensionskosten und die Zugfahrt nach Pisa.

Sonderfall: COVID

Bliebe noch das aktuellste Thema: Corona. Bei einem vollständigen Schutz bei Reiseabbruch darf auch der passende Schutz vor COVID-19 nicht fehlen. Solltet ihr nämlich vor Rückreise einen (obligatorischen) Schnelltest machen und dieser positiv ausfallen, dann stehen euch bis zu 14 Tage Quarantäne bevor. Diese Kosten sollten unbedingt vom Reiseabbruchschutz versichert werden. Bei den meisten Anbietern ist dies entweder schon standardmäßig mitversichert, wie bei unseren Jahresverträgen oder kann gegen einen kleinen Aufpreis hinzugenommen werden. Und dazu raten wir euch auf jeden Fall! Denkt auch daran, dass der Reiseversicherer auch dann Leistung erbringt, wenn für das Urlaubsziel eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt. Einige Anbieter lehnen grundsätzlich eine Erstattung ab, wenn ihr in ein Risikogebiet fahren solltet. Und bei Corona kann dies sehr schnell der Fall sein.

Fazit

Wie ihr gesehen habt, gehört der Schutz bei Reiseabbruch auf jeden Fall in einen Reiseschutz mit hinein. Bei den allermeisten Anbietern ist diese aber von Haus aus Teil des Reiserücktrittsschutzs. Beachtet solltet ihr aber Kleinigkeiten, wie Schutz bei einer Reiseunterbrechung oder ausreichende Absicherung bei Corona. Dann steht eurem Urlaub eigentlich nichts mehr im Wege. Bis nächste Woche und bleibt gesund!