Ende der Reisewarnungen

Anfang Juli ist es soweit: Die Reisewarnungen für über 100 Länder können aufgehoben werden. Nach fast 18 Monaten Corona-Krise, Lockdowns, steigende und fallende Inzidenzzahlen, Millionen von PCR-, Antigen- und Schnelltests deutet sich endlich eine – hoffentlich langfristige – Entspannung an. Urlaube in vielen Ländern der Welt sind nun wieder im Reisebüro, im Internet oder bei Reiseveranstaltern buchbar. Wir wollen euch heute über alle wichtigen Entwicklungen zur kommenden Reisewelle informieren. Wir erklären euch, was ein Hochrisikogebiet ist, welche Informationen ihr vorab einholen solltet und wie ihr am besten ein sicherer Reiseziel auswählen könnt.

Allgemeine Hinweise vom Auswärtigen Amt zur Reisewarnung

Das Auswärtige Amt hebt zwar die Reisewarnungen für viele Länder auf – sieht dies aber nicht unbedingt als offene Einladung zum Reisen an. Ein Reiseverbot bestand und besteht natürlich nicht, aber ihr solltet dennoch Vorsicht walten lassen, wenn ihr euren Sommerurlaub plant. Sollten Länder noch als Risikogebiet eingestuft werden, rät das Ministerium daher auch – wie bisher – vor nicht notwendigen Reisen ab. Wichtig: Die Aufhebung von Reisewarnungen bedeuten nicht gleichzeitig, dass die Vorschriften für eine Einreise in das Zielgebiet und die Rückreise nach Deutschland ebenfalls nichtig werden. Die Regelungen zur vorbeugenden Quarantäne bzw. zur Hygiene werden von den jeweiligen Bundesländern erlassen. Ihr solltet euch vor Buchung einer Reise also dringend informieren, wie die Regelungen bei eurer Rückkehr aussehen und was ihr dabei beachten müsst.

Auch die besonderen Rechte vor allem für Pauschalreisende köntnen nun nur noch eingeschränkt gelten. Eine kostenfreie Stornierung beispielswiese, die bei einer Reisewarnung mitunter möglich war, muss bei Einstufung in ein einfaches Risikogebiet nicht mehr unbedingt greifen. Fragt am besten rechtzeitig bei eurem Reiseveranstalter nach, welche Möglichkeiten ihr bei einer Verschlechterung der Infektionslage habt. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass das Auswärtige Amt wieder für einzelne Länder Reisewarnungen ausspricht. Dies betrifft jene Länder, deren Inzidenz über 200 steigt oder bei denen eine neue Variante (wie die Delta-Variante in Großbritannien) vorherrschend ist. Ihr solltet also nach Buchung eines Urlaubs regelmäßig nach der aktuellen Entwicklung im jeweiligen Land sehen.

Einstufung von Ländern durch das RKI

Was ist überhaupt ein Risikogebiet und wer legt das fest? Zuständig ist hier das Robert-Koch-Institut. Dieses gibt alle wichtigen Informationen zur Beurteilung eines Staates bzw. Gebiets an das Auswärtige Amt weiter. Die Einstufung bzgl. der Corona-Pandemie erfolgt hier in drei Stufen. Wir haben euch diese hier zusammengestellt, damit ihr euch bei Buchung einer Reise orientieren könnt.

  1. Einfaches Risikogebiet: Das RKI spricht von einem einfachen Risikogebiet, wenn der landesweite Inzidenzwert innerhalb der letzten sieben Tage (vor Erhebung) zwar höher als 50, aber niedriger als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt.
  1. Hochinzidenz-Gebiet: Jedes Land, deren siebentägiger Inzidenzwert in Folge über 200 beträgt, wird als Hochinzidenz-Gebiet klassifiziert. Da es kein Reiseverbot gibt, könnt ihr zwar auch diese Länder besuchen, ihr solltet hier aber deutlich vorsichtiger sein und euch streng an alle Vorschriften halten.
  1. Gebiete mit Virusvarianten: Hierbei handelt es sich um Länder, bei denen nicht der Inzidenzwert entscheidend ist, sondern die Entwicklung oder Verbreitung von neuen oder besonders ansteckenden Mutationen. Reisen in diese Länder solltet ihr vermeiden, sofern nicht klar ist, ob eine Impfung ausreichend oder keine Neuansteckung möglich ist.

Welche Länder können nun besucht werden?

Grundsätzlich gilt: Fallen Reiseziele bzw. Länder in die Kategorie 1 (nach RKI-Modell), dann wird hier eine bisherige offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt aufgehoben. Reisen in diese Staaten sind dann möglich bzw. werden von Reiseveranstaltern angeboten. Durch Einhaltung der Verordnungen am Reiseziel, spricht hier nichts gegen einen Urlaubsbesuch. Fallen Länder oder Gebiete in die beiden letzten Kategorien, so wird vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen. Es können aber auch besondere Umstände eintreten, die eine Reisewarnung mit sich bringen, auch wenn das Land eigentlich in die erste Kategorie 1 fällt. Reisen in diese Länder solltet ihr dann eher vermeiden, zumal ja nun genügend Alternativziele zur Verfügung stehen.

Fazit

Wie oben bereits erwähnt, ist die Aufhebung der Reisewarnung kein Freifahrtschein, um völlig unbedarft in den Urlaub zu fahren. Dennoch könnt und sollt ihr natürlich für den kommenden Sommer und Herbst Reisen buchen und antreten. Wenn ihr euch an die regionalen Hygienemaßnahmen und Verordnungen haltet, steht endlich einem entspannten Urlaub nichts mehr im Wege. Natürlich kann sich der Status eines Landes jeder Zeit ändern, wenn sich die Inzidenzen nach oben oder nach unten hinn entwickeln. Daher ist bei Buchung eures Urlaubs auf jeden Fall eine vorausschauende Planung und ein stetiger Blick auf die Entwicklung der aktuellen Lage vor Ort unabdingbar. In diesem Sinne: viel Spaß im Sommerurlaub und bleibt gesund!