Reiserecht: Flüge

Würzburg, 17.07.2020

Jeder wünscht sich den perfekten Urlaub: traumhaftes Wetter, leckeres Essen oder gemütliche Strandspaziergänge. Was aber, wenn alles anders kommt als geplant? Wir wollen euch (in loser Reihe) die wichtigsten Reiserechte vorstellen, die Ihr als Urlauber habt. Heute: Eure Rechte vor, bei und nach einem Flug.

Die erste Hürde: Der Hinflug

Die Koffer sind gepackt und aufgegeben. Ihr sitzt am Gate und wartet darauf, dass es endlich losgeht – dann die Enttäuschung: Der Flug verspätet sich. Was könnt und solltet ihr jetzt tun? Welches Reiserecht gilt? Der erste Weg sollte euch zum Schalter der Fluggesellschaft führen. Die Angestellten der Airline werden euch informieren, warum der Flug Verspätung hat, wie lange es noch dauern könnte und welche Reiserechte ihr nun habt. Lasst euch auf jeden Fall eine Bestätigung über die Wartezeit ausstellen – für spätere Ansprüche braucht ihr die auf jeden Fall! Solltet Ihr eine Pauschalreise gebucht haben, wendet euch immer an den Reiseveranstalter – dieser kann euch mit einer Umbuchung, einer Neubuchung oder einer Erstattung weiterhelfen. Jetzt kommt es darauf an: Reist ihr innerhalb oder außerhalb Europas? Bei ersterem könnt ihr ab zwei Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen. Geht es auf Fernreisen, regelt das Montrealer Übereinkommen die Höhe der Entschädigung. Bei einer Verspätung des Flugs könnt ihr auch eine Erstattung für Verpflegung, Getränke oder Telefonkosten erhalten.

Regelungen der Erstattung bei einem verspäteten Flug
Flüge bis 1.500 km: Entschädigung möglich bei mind. zwei Stunden Verspätung
Flüge von 1.500 km bis 3.500 km: Entschädigung möglich bei mind. drei Stunden Verspätung
Flüge ab 3.500 km: Entschädigung möglich bei mind. vier Stunden Verspätung

Die zweite Hürde: Reisegepäck

Ihr seid wohlbehalten und ohne Verspätung an eurem Ziel angekommen aber eure Koffer nicht? Die Koffer sind zwar da, aber beschädigt oder sogar aufgebrochen? Auch dann habt ihr zahlreiche rechtliche Möglichkeiten! Zunächst haftet die Airline für alle Schäden, die eurem Reisegepäck beim Transport zugefügt werden. Das Wichtigste auch hier: meldet den Schaden sofort bei der Fluggesellschaft. Verpasst ihr hier die übliche Frist von sieben Tagen, geht ihr nach aktuellem Reiserecht leer aus. Dabei habt ihr Anspruch auf:

  • eine Erstattung bei Beschädigung eures Gepäcks. Natürlich gilt das auch für völlig zerstörte Koffer oder Taschen.
  • Schadenersatz, wenn der Koffer gestohlen wird oder Teile des Inhalts verschwinden.
  • Übernahme der Kosten für Ersatzkleidung und Hygieneprodukte, wenn der Koffer erst nachträglich ausgeliefert wird.

Aber Achtung: Nach den aktuell gültigem Reiserecht ist euer Anspruch auf maximal 1.365 Euro pro Person beschränkt. Bei einer Pauschalreise habt ihr sogar die Möglichkeit, eine Reiseminderung bei eurem Veranstalter durchzusetzen. Wie hoch die Minderung ist, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Kommt das Gepäck „nur“ zu spät oder geht es komplett verloren? Die Gerichte haben in manchen Fällen 15% bis 50% des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag zugesprochen. Dabei spielt die individuelle Beeinträchtigung für den Reisenden (z.B. fehlende Abendrobe für gebuchtes Galadinner) eine erhebliche Rolle.

Die dritte Hürde: Stornierung

Die Airline führt den Flug ganz normal durch, doch ihr könnt nicht mitfliegen. Egal aus welchem Grund ihr euren Flug nicht nutzen wollt oder könnt, eine Stornierung ist immer möglich. Was eine Stornierung ist? So bezeichnet man die Absage des Flugs. Natürlich müsst ihr den Flug trotzdem bezahlen, aber gewisse Rechte habt ihr auch hier.

  1. Steuern und Gebühren: Wenn ihr einen Flug bucht, dann setzen sich die Kosten aus verschiedenen Teilen zusammen: Flugpreis, Flughafengebühren, Kerosinzuschlag, Steuern etc. Wenn ihr jetzt einen Flug nicht nutzt, dann muss euch die Airline einen Teil dieser Kosten zurückgeben. Steuern zum Beispiel fallen nur an, wenn ihr auch wirklich im Flugzeug sitzt.
  1. Billig-Airlines: Seid euch im Klaren darüber, dass es schwierig werden kann, an eine Erstattung von Steuern zu kommen, wenn ihr bei einer Billig-Airline bucht. Dort wird nämlich nicht nur am Service im Flieger gespart, sondern auch dann, wenn es um Erstattungen geht. Da der Flugpreis im Verhältnis zu den Steuern und Gebühren verschwindend gering sein kann, versuchen sich manche Fluggesellschaften um die Erstattung zu drücken.
  1. Reiseversicherung: Habt ihr eine Reiserücktrittsversicherung, dann braucht ihr eine Stornoabrechnung zum Flug um die Kosten geltend zu machen. Auch diese muss von der Airline zur Verfügung gestellt werden – auch dann, wenn es sich um einen Billigflug handelt. Lasst euch hier nicht abwimmeln, denn die Reiseversicherung zahlt nur gegen Vorlage einer Bescheinigung.