Reiserücktrittsgründe
Die meisten Schadensfälle, die uns erreichen, entstehen durch die Absage eines Urlaubs. Die Reiserücktrittsgründe sind dabei – wie unser alltägliches Leben auch – ganz vielfältig. Um einen Überblick zu erhalten, haben wir dir die wichtigsten versicherten Ereignisse zusammengestellt, die zu einer Erstattung von Stornokosten führen können.
Die häufigsten Reiserücktrittsgründe
Einige unserer versicherten Risiken treten natürlich öfters ein als andere Reiserücktrittsgründe. Im Folgenden erläutern wir dir die drei wichtigsten Leistungen unseres Reiseschutzes genauer. Diese sind natürlich in allen Reisetarifen enthalten, die wir Ihnen anbieten können.
✔ unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung
✔ Todesfall in der eigenen Familie
✔ Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Wenn du Fragen zu den versicherten Leistungen hast oder sogar einen Schaden melden musst, stehen wir dir natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder per E-Mail an schaden@travelprotect.de zur Verfügung.
Risiko 1: Eine unerwartet schwere Erkrankung
Reiseschutz besteht, sobald eine versicherte Person bzw. eine Risikoperson, also ein Familienangehöriger, unerwartet schwer erkrankt. Doch was versteht man unter dieser Definition? Wann ist eine Krankheit schwer? Welche Nachweise benötigen wir im Schadenfall von dir und wer stellt diese aus?
Risiko 2: Todesfall in der Familie
Der Todesfall innerhalb der Familie wird von uns immer als unerwartet angesehen, auch wenn damit zu rechnen gewesen sein könnte. Dies gilt also beispielsweise auch dann, wenn der oder die Angehörige in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder einem Hospiz versorgt wird. Der Nachweis erfolgt durch eine Kopie der Sterbeurkunde und eines Verwandtschaftsnachweises.
Risiko 3: Schwangerschaft
Der wohl schönste Grund einer Reiseabsage ist die Schwangerschaft einer versicherten Person. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wann und warum du deine Reise stornieren kannst (es genügt natürlich einer der drei Punkte):
✔ Ärztliche Feststellung der Schwangerschaft an sich
✔ Der Geburtstermin fällt in den geplanten Reisezeitraum
✔ Nachweis einer Risikoschwangerschaft
Wenn ihr Fragen zu einer möglichen Stornierung einer Reise habt, stehen wir euch im Schadenservice natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder per E-Mail an schaden@travelprotect.de jederzeit zur Verfügung.
Berufliche & schulische Rücktrittsgründe
Neben diesen gesundheitlichen Reiserücktrittsgründen, sichern wir auch eine ganze Reihe von beruflichen Risiken ab. Diese wurden im Laufe der letzten Jahre stark erweitert – wir stellen dir die wichtigsten Leistungen vor: Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme und Kurzarbeit.
Arbeitsplatzverlust
Der Verlust der Arbeitsplatzes geht natürlich mit einer grundlegenden Änderung Ihrer Lebenssituation einher. Haben Sie dann zusätzlich noch eine Reise gebucht, ist diese oft finanziell oder organisatorisch nicht mehr durchführbar. Daher bieten wir über unserem Reiseschutz eine Erstattung der Stornokosten an, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren. Zum Nachweis senden Sie uns einfach eine Kopie der Kündigung zu. Beachten Sie jedoch, dass der Versicherungsschutz von TravelProtect nur dann greift, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betrieblicher Gründen entsteht. Alle anderen Kündigungsformen sind leider nicht mitversichert.
Arbeitsplatzaufnahme
Natürlich findet auch die gegenteilige Situation bei unserer Reiseversicherung Berücksichtigung. Sollten Sie aufgrund einer Arbeitsaufnahme einen Urlaub nicht antreten können, weil der Urlaub zum Beispiel in der neuen Probezeit liegt, dann übernehmen wir die Stornokosten. Voraussetzung ist, dass Sie bei Reisebuchung noch keinen Arbeitsplatz hatten. Sollten Sie dieses Risiko in Anspruch nehmen müssen, senden Sie uns eine Kopie der Arbeitslosigkeitsbescheinigung und den neuen Arbeitsvertrag zu. Bitte beachten Sie, dass wir nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze berücksichtigen können. Minijobs oder Zeitverträge fallen hier leider nicht unter die Reiserücktrittsgründe.
Betriebliche Kurzarbeit
Gerade mit Beginn der Corona-Pandemie haben viele Arbeitgeber eine betriebliche Kurzarbeit einführen müssen, um Arbeitsplätze sichern zu können. Da die Kurzarbeit immer mit einem erheblichen finanziellen Verlust einhergeht, haben wir dies als einen der Reiserücktrittsgründe in die Bedingungen aufgenommen:
Voraussetzung ist: Sie oder eine bei uns versicherte Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindesten drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mind. 35% verringern.
Spezielle Reiserücktrittsgründe
Zusätzlich zu diesen recht häufigen Reiserücktrittsgründen, bieten die Reiseversicherungen von TravelProtect noch zahlreiche weitere Gründe an, die in besonderen Fällen greifen. Eine genaue Auflistung aller Leistungen finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Schaden am Eigentum
✔ | Der Schaden kann durch ein Elementarereignis oder Feuer ausgelöst werden. |
✔ | Auch Straftaten von Dritten, wie Einbruch oder Sachbeschädigung ist versichert. |
✔ | Standardtarif: Der Hauptwohnsitz ist unbewohnbar |
★ | Premiumtarif: Der Schaden beträgt mindestens 2.000 Euro |
Sonstiges Reiserücktrittsgründe
✔ | Impfunverträglichkeit bei zur Einreise vorgeschriebenen Schutzimpfungen. |
✔ | Einreichung einer Scheidungsklage |
✔ | unerwartete Ladung vor Gericht |
✔ | Standardtarif: Erkrankung eines mitreisenden Hundes / Katze |
★ | Premiumtarif: Erkrankung auch eines nicht mitreisenden Hundes / Katze |
Häufige Fragen
Wann muss eine Reise storniert werden?
Die Reise muss immer dann storniert werden, wenn du eine Bestätigung eines versicherten Risikos hast. Wirst du zum Beispiel krank, dann musst du den Urlaub absagen, nachdem dein Arzt oder deine Ärztin die Erkrankung festgestellt hat. Wenn du dir unsicher bist, dann kannst du dich immer an unsere Schadenabteilung wenden!
Welche Reisen sind überhaupt versichert?
Du kannst (fast) jede Reiseleistung absichern, die du buchen kannst:
- Pauschalreisen & Kreuzfahrten
- Flug-, Bus- und Bahnreisen
- Hotels, Pensionen und Gasthöfe
- Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser
- Mietautos, Camper, Wohnmobile
- und viele weitere mehr
Welche Tarife können gebucht werden?
Wir bieten grundsätzlich Jahres- und Einmal-Reiseversicherungen an:
- Jahres-Reiseversicherung
- Standard: Reiserücktritt & Reiseabbruch
- Plus: Reiserücktritt & Reiseabbruch & Reisegepäck
- VIP: Reiserücktritt & Reiseabbruch & Reisegepäck & Reisekranken
- Einmal-Reiseversicherung
- Standard: Reiserücktritt & Reiseabbruch
- Plus: Reiserücktritt & Reiseabbruch & Reisegepäck
Wie schließe ich die Reiseversicherung ab?
Du kannst die Reiseversicherung ganz einfach online über unseren Abschlussrechner buchen. Du erhältst sofort nach Abschluss alle Unterlagen und den Versicherungsschein per E-Mail zugestellt.