Reiserücktrittsgründe

Die meisten Schadensfälle, die uns erreichen, entstehen durch die Absage eines Urlaubs. Die Reiserücktrittsgründe sind dabei – wie unser alltägliches Leben auch – ganz vielfältig. Um einen Überblick zu erhalten, haben wir Ihnen die wichtigsten versicherten Ereignisse zusammengestellt, die zu einer Erstattung von Stornokosten führen können. Sie erhalten aber nicht nur Informationen zu den Reiserücktrittsgründen an sich, sondern auch Hinweise und Tipps, welchen Nachweis wir in welchem Fall benötigen oder welche Ereignisse vielleicht nicht versichert sind.

Die häufigsten Reiserücktrittsgründe

Einige unserer versicherten Risiken treten natürlich ein als andere Reiserücktrittsgründe. Im Folgenden erläutern wir Ihnen zunächst die drei wichtigsten Leistungen unseres Reiseschutzes. Diese sind natürlich in allen Reisetarifen enthalten, die wir Ihnen anbieten können.

Unerwartet schwere Erkrankung

Reiseschutz besteht, sobald eine versicherte Person bzw. eine Risikoperson, also ein Familienangehöriger, unerwartet schwer erkrankt. Doch was versteht man unter dieser Definition? Wann ist eine Krankheit schwer? Welche Nachweise benötigen wir im Schadenfall von Ihnen und wer stellt diese aus? Eine unerwartete Erkrankung liegt dann vor, wenn diese sechs Monate vor Reisebuchung bzw. sechs Monate vor Abschluss der Reiseversicherung (noch) nicht behandelt wurde. Kontrolluntersuchungen, die bei einer ausgeheilten Erkrankung mitunter obligatorisch sind, werden dabei nicht als Behandlung gewertet und sind mitversichert.

Schwer ist die Krankheit, wenn der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin Ihnen objektiv vom Antritt der Reise abrät. Es muss also nicht zwingend eine lebensbedrohliche oder stationär behandelte Erkrankung vorliegen, um den Nachweis der Schwere zu erbringen. Nutzen Sie am besten unser Formular Ärztliche Bescheinigung, um Ihre Erkrankung nachzuweisen. Die dort enthaltenen Fragen sind so gewählt, dass Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin nur wenig Aufwand beim Ausfüllen des Formulars hat und keine wesentlichen Aspekte, die wir immer prüfen müssen, übersehen werden.

Über 20 verschiedene Reiserücktrittsgründe bei TravelProtect
Über 20 verschiedene Reiserücktrittsgründe bei TravelProtect

Sonderfall: Corona

Eine Besonderheit gilt bei einer Ansteckung mit Corona. Zu unseren versicherten Reiserücktrittsgründen zählt selbstverständlich auch eine Erkrankung mit COVID-19. Dies gilt für versicherte Personen ebenso wie für Angehörige Ihrer Familie. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie symptomlos erkranken oder es zu einem Impfdurchbruch gekommen ist. Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch einen ärztlich ausgewerteten PCR-Test. Auch hierzu empfehlen wir Ihnen, unser Behandlungsformular zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Schnelltest oder ein Antigentest, den Sie unter Umständen sogar selbst zu Hause durchgeführt haben, als Bestätigung einer Infektion nicht ausreicht.

Todesfall in der Familie

Der Todesfall innerhalb der Familie wird von uns immer als unerwartet angesehen, auch wenn damit zu rechnen gewesen sein könnte. Dies gilt also beispielsweise auch dann, wenn der oder die Angehörige in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder einem Hospiz versorgt wird. Der Nachweis erfolgt durch eine Kopie der Sterbeurkunde.

Zusätzlich reichen Sie noch einen Beleg über Ihre Verwandtschaft zur verstorbenen Person ein, z.B. einen Auszug aus dem Familienbuch oder eine Geburtsurkunde. Bei Bedarf benötigen wir auch einen Erbschein, um eine Erstattung an Hinterbliebende vornehmen zu dürfen. Wer gehört bei diesem Reiserücktrittsgrund zur versicherten Familienkreis? Der Verschicherungsschutz erstreckt sich im Todesfall auf Verwandte in direkter Linie, also etwa die eigene Eltern oder Großeltern, Kinder, Geschwister oder Enkel aber auch Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.

Schwangerschaft einer versicherten Person

Der wohl schönste Grund einer Reiseabsage ist die Schwangerschaft einer versicherten Person. Unabhängig davon, ob der Geburtstermin nun in den geplanten Reisezeitraum fällt oder ob es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt. Eine Reiseabsage aufgrund einer Schwangerschaft ist für Sie in jedem Fall möglich. Eine Einschränkung gibt es allerdings, die Sie unbedingt beachten müssen. Die Schwangerschaft ist nur dann einer der versicherten Reiserücktrittsgründe, wenn diese nach Abschluss der Reiseversicherung und vor Buchung der Reise ärztlich festgestellt wird. Als Nachweis dient wiederum unsere Ärztliche Bescheinigung.

Berufliche & schulische Rücktrittsgründe

Neben diesen gesundheitlichen Reiserücktrittsgründen, sichern wir auch eine ganze Reihe von beruflichen Risiken ab. Diese wurden im Laufe der letzten Jahre stark erweitert, auch um den aktuellen Gegegebenheiten Rechnung tragen zu können. Wir stellen Ihnen nun die wichtigsten Leistungen vor: Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme und Kurzarbeit.

Arbeitsplatzverlust

Der Verlust der Arbeitsplatzes geht natürlich mit einer grundlegenden Änderung Ihrer Lebenssituation einher. Haben Sie dann zusätzlich noch eine Reise gebucht, ist diese oft finanziell oder organisatorisch nicht mehr durchführbar. Daher bieten wir über unserem Reiseschutz eine Erstattung der Stornokosten an, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren. Zum Nachweis senden Sie uns einfach eine Kopie der Kündigung zu. Beachten Sie jedoch, dass der Versicherungsschutz von TravelProtect nur dann greift, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betrieblicher Gründen entsteht. Alle anderen Kündigungsformen sind leider nicht mitversichert.

Arbeitsplatzaufnahme

Natürlich findet auch die gegenteilige Situation bei unserer Reiseversicherung Berücksichtigung. Sollten Sie aufgrund einer Arbeitsaufnahme einen Urlaub nicht antreten können, weil der Urlaub zum Beispiel in der neuen Probezeit liegt, dann übernehmen wir die Stornokosten. Voraussetzung ist, dass Sie bei Reisebuchung noch keinen Arbeitsplatz hatten. Sollten Sie dieses Risiko in Anspruch nehmen müssen, senden Sie uns eine Kopie der Arbeitslosigkeitsbescheinigung und den neuen Arbeitsvertrag zu. Bitte beachten Sie, dass wir nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze berücksichtigen können. Minijobs oder Zeitverträge fallen hier leider nicht unter die Reiserücktrittsgründe.

Betriebliche Kurzarbeit

Gerade mit Beginn der Corona-Pandemie haben viele Arbeitgeber eine betriebliche Kurzarbeit einführen müssen, um Arbeitsplätze sichern zu können. Da die Kurzarbeit immer mit einem erheblichen finanziellen Verlust einhergeht, haben wir dies als einen der Reiserücktrittsgründe in die Bedingungen aufgenommen:

Voraussetzung ist: Sie oder eine bei uns versicherte Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindesten drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mind. 35% verringern.

Speziellere Gründe für einen versicherten Reiserücktritt

Zusätzlich zu diesen recht häufigen Reiserücktrittsgründen, bieten die Reiseversicherungen von TravelProtect noch zahlreiche weitere Gründe an, die in besonderen Fällen greifen. Eine genaue Auflistung aller Leistungen finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Schaden am Eigentum

Ein versicherter Grund besteht hier, wenn an Ihrem Eigentum ein Schaden entsteht. Der Schaden kann durch Wasser, Feuer oder durch die Straftat eines Dritten ausgelöst werden. Wird zum Beispiel bei Ihnen eingebrochen, dann können Sie einen geplanten Urlaub absagen. Als Nachweis dient uns einen Bestätigung über den Schaden und Ihre zwingende Anwesenheit vor Ort. Beachten Sie aber, dass der Schaden erheblich sein muss. Nicht jeder Schaden am Eigentum führt also automatisch zu einem versicherten Ereignis.

Impfunverträglichkeit

Es gibt Reiseziele bzw. Reisearten, die Sie nur dann nutzen können, wenn Sie gegen bestimmte Erkrankungen geimpft sind. Gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie wird dieser vorgeschriebene Impfschutz in vielen Ländern zur Realität werden. Daher haben wir dies als weiteren Reiserücktrittsgrund aufgenommen. Sollte eine Impfung vor Reisebeginn unerwartet nicht von Ihnen vertragen werden und zu Komplikationen führen, dann können Sie die Reise stornieren und die Kosten bei uns einreichen. Kein Versicherungsschutz indes besteht, wenn Sie eine Impfung ablehnen und dadurch die Einreise ins Urlaubsland nicht mehr möglich ist.

Erkrankung oder Tod eines mitreisenden Hundes

Unsere Reiserücktrittsgründe werden regelmäßig aktualisiert, um auf neue Trends und Entwicklungen reagieren zu können. Zuletzt betraf dies die Mitnahme von Haustieren in den Urlaub. Für viele Reisende gehört der eigene Hund zur Familie dazu und soll diese auch auf Reisen begleiten. Daher ist die unerwartete Erkrankung oder der Tod eines Hundes, der ursprünglich zur Reise angemeldet war, ein versicherte Grund einer Reisestornierung. Als Nachweis dient eine Bescheinigung Ihres Tierarztes bzw. Ihrer Tierärztin. Kein Reiseschutz besteht, wenn der Hund krank wird, aber gar nicht an der Reise teilnehmen sollte.