Reiserücktritt wegen Schwangerschaft

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen den wohl schönsten Grund einer Reiseabsage vorstellen. Bei einem Reiserücktritt wegen Schwangerschaft bieten wir Ihnen nämlich zahlreiche Leistungen an, damit die Stornokosten bei Absage eines Urlaubs erstattet werden können. Wir wollen die wichtigsten Informationen und Tipps an die Hand geben, damit Sie im Schadenfall möglichst rasch Ihre Erstattung erhalten.

Wann gilt der Reiserücktritt wegen Schwangerschaft?

Dass kurz vor oder kurz nach einer Geburt der Antritt einer Reise nicht möglich ist, versteht sich von selbst. Die Kosten des abgesagten Urlaubs – also die Stornokosten – können Sie dann ganz einfach an uns weitergeben. Wir kümmern uns um die Gebühren, während Sie sich ganz auf sich selbst, die Geburt und den Nachwuchs konzentrieren können! Nebenbei bemerkt: neben einer Reiseabsage wegen einer Erkrankung oder einem Todesfall in der Familie ist der Reiserücktritt wegen Schwangerschaft einer der häufigsten Risiken.

Doch wann genau können Sie hiervon Gebrauch machen? Welche Leistungen bieten wir Ihnen genau an? Wie läuft die Meldung eines Schadens ab? Welche Kosten übernehmen wir? Viele Fragen – fangen wir vorne an: eine Schwangerschaft ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund, sobald diese von einem Arzt bzw. einer Ärztin medizinisch festgestellt wurde. Für uns genügt dann der Nachweis, dass Sie oder Ihre Partnerin schwanger ist. Weitere medizinische Unterlagen zum Reiserücktritt wegen Schwangerschaft sind in der Regel nicht notwendig.

Reiserücktritt wegen Schwangerschaft
Der Reiserücktritt wegen Schwangerschaft ist die wohl schönste Reiseabsage!

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Es gibt eine wichtige Ausnahme von der oben erläuterten Regelung! Der Reiserücktritt wegen Schwangerschaft ist nämlich nur dann versichert, wenn die Schwangerschaft bei Abschluss der Reiseversicherung bzw. bei Buchung der Reise nicht bereits bekannt war. Was genau bedeutet das? Sollten Sie bereits schwanger sein bzw. ein Arzt oder eine Ärztin hat Ihre Schwangerschaft bereits festgestellt, dann entfällt hier der Versicherungsschutz.

Die Kosten einer Stornierung müssten Sie dann selbst übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Termin der Entbindung in den gebuchten Reisezeitraum fällt. Doch was ist mit einer so genannten Risiko-Schwangerschaft? Was passiert bei einer drohenden Frühgeburt, medizinischen Vorfällen oder anderen Komplikationen, die während der Schwangerschaft auftreten können? Hier müssen wir ein bisschen ins Detail gehen.

Was ist mit einer Schwangerschaftskomplikation?

Grundsätzlich gilt zunächst einmal folgende Tatsache: eine Schwangerschaft an sich ist keine Erkrankung. Aus dieser erstmal sehr trivialen Aussage ergibt sich aber, dass Sie eine Schwangerschaft nicht grundsätzlich an der Buchung einer Reise hindert. Auch ein späterer Reiserücktritt wegen Schwangerschaft aus einem anderen Grund wird nicht automatisch ausgeschlossen. Sie sollten aber vorher mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin abklären, ob eine Reisebuchung möglich und sinnvoll ist.

Auch das Reiseziel, die klimatischen Bedingungen vor Ort, die medizinische Versorgung und weitere Fragen sollten Sie auf jeden Fall vor der Buchung eines Urlaubs klären. Dann steht dem Urlaubsglück in der Regel nämlich nichts entgegen. Kommt es später dennoch zu einer Schwangerschaftskomplikation, dann wird diese von uns als Erkrankung gewertet. Das bedeutet, dass der Reiserücktritt immer dann versichert ist, wenn eine unerwartet schwere Komplikation diagnostiziert wird. Wann ist aber eine Komplikation einer bestehenden Schwangerschaft unerwartet und schwer?

Eine unerwartet schwere Komplikation in der Schwangerschaft

Unerwartet ist sie dann, wenn die Schwangerschaftskomplikation noch nicht ärztlich behandelt wurde, bevor Sie die Reiseversicherung abgeschlossen oder die Reise gebucht haben. Es gilt hier eine Frist von sechs Monaten, in der keine Behandlung stattgefunden haben darf. Schwer ist eine Komplikation einer Schwangerschaft immer dann, wenn der Arzt oder die Ärztin Ihnen nach Diagnosestellung vom Reiseantritt objektiv abrät. In so einem Fall können Sie die Stornierungskosten des Urlaubs zur Erstattung an uns weiterreichen.

Reiserücktritt wegen Schwangerschaft

Umfasst der Reiserücktritt wegen Schwangerschaft auch die Geburt?

Eine Geburt gehört natürlich als Abschluss zu einer Schwangerschaft dazu, stellt aber keinen eigentlichen Reiserücktrittsgrund dar. Auch wenn der errechnete Geburtstermin in den geplanten Reisezeitraum fällt oder sogar ein Reiseveranstalter eine Mitnahme einer hochschwangeren Frau verweigert, ergibt sich daraus leider keine versicherter Leistung. Wie oben bereits erläutert, ist nur bei ärztlicher Feststellung der Schwangerschaft ein Rücktrittsgrund gegeben.

Anders verhält es sich natürlich bei Komplikationen vor der Geburt. So wäre zum Beispiel eine Frühgeburt ein versicherter Rücktrittsgrund, da wir hier wieder von einer Erkrankung in der Schwangerschaft ausgehen. Sollten Sie genauere Informationen oder Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schadenservice wenden. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Reiserücktritt wegen Schwangerschaft weiter. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Was ist bei einem Reiseabbruch?

Alle unsere Reiseversicherungen beinhalten in der Standardvariante immer den Reiseabbruchschutz. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Folgekosten, falls Sie eine Reise nicht wie geplant beenden können. Dies gilt sowohl für eine vorzeitige Rückreise als auch bei einer Verlängerung der Reise. Reiseabbruchschutz bei Schwangerschaft besteht vor allem dann, wenn es auf Reisen zu einer unerwartet schweren Komplikation der Schwangerschaft kommt. Damit Sie die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie vor Ort einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsuchen.

Sollte die Fortsetzung der Reise nach medizinischen Gesichtspunkten nicht mehr möglich sein, dann übernehmen wir die Folgekosten, die hierdurch entstehen. Erstattungsfähig sind zum Beispiel Umbuchungs- oder neue Rückreisegebühren, entgangene Urlaubtage und weitere Unterbringungskosten. Bitte beachten Sie: die ärztliche Feststellung einer Schwangerschaft an sich ist kein versicherter Reiseabbruchgrund, da hier in der Regel keine medizinische Notwendigkeit besteht, eine Reise vorzeitig zu beenden oder zu verlängern. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte frühzeitig an unsere Schadenabteilung.

Reiserücktritt wegen Schwangerschaft: Risiken während der Reise

Abgesehen von einem versicherten Reiserücktritt oder Reiseabbruch kann auf Reisen auch eine generelle medizinische Behandlung notwendig werden. Diese ist über unseren Basisschutz nicht mitversichert. Wenn Sie diese Risiken aber auch versichern möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Reisekrankenversicherung. Diesen Tarif bieten wir Ihnen entweder als einzelnen Zusatzschutz oder in Form eines Reisepakets an.

Unsere Jahres-Reiseversicherung VIP

Unser Reisepaket VIP bietet Ihnen neben einer Reiserücktrittsversicherung und einem Reiseabbruchschutz auch eine Reisegepäckversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung an. Über die Reisekrankenversicherung können Sie Behandlungskosten, die im Ausland entstehen bei uns zur Erstattung einreichen. Neben den üblichen Leistungen kann unsere Auslandskrankenversicherung mit speziellen Leistungsübernahmen bei einer Schwangerschaft punkten. Eine genauere Auflistung und Erläuterung finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Versicherungsschutz besteht unter anderem bei folgenden Ereignissen.

Leistungen in der Reisekrankenversicherung bei einer Schwangerschaft
Ärztliche Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen.
Unaufschiebbare, medizinisch indizierte Schwangerschaftsunterbrechungen.
Entbindung von Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
Fehlgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche.

Welche Unterlagen benötigen Sie im Schadenfall?

Sollte der Fall eintreten und Sie müssen den Reiserücktritt wegen Schwangerschaft in Anspruch nehmen, zeigen Sie uns zunächst den Schadenfall an. Die Meldung eines Schadenfall geht am einfachsten und am schnellsten, wenn Sie unsere elektronische Schadenmeldung nutzen. Grundsätzlich müssen Sie uns natürlich die Unterlagen zur abgesagten Reise zur Verfügung stellen. Diese Belege setzen sich aus der Buchungsbestätigung, der Stornoabrechnung und einem Zahlnachweis über den Reisepreis zusammen. Diese Reisedokumente brauchen wir übrigens bei jedem versicherten Risiko, damit wir Ihren Leistungsanspruch prüfen können.

Bei einem Reiserücktritt wegen Schwangerschaft müssen Sie auch den genauen Grund nachweisen. Handelt es sich um eine Feststellung der Schwangerschaft können Sie uns eine Kopie des Mutterpasses zuschicken. Aber Achtung: dieser muss vollständig ausgefüllt sein! Handelt es sich um eine Schwangerschaftskomplikation, können Sie einfach unser Formular der Ärztlichen Bescheinigung verwenden. Diesen geben Sie einfach bei Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin ab. Nachdem dieser ausgefüllt ist, mailen Sie ihn zusammen mit den anderen Unterlagen an uns zurück.