Reiserücktritt wegen Schwangerschaft
Das ist der wohl schönste Grund einer Urlaubsabsage: der Reiserücktritt wegen Schwangerschaft! Wir wollen dir die wichtigsten Informationen und Tipps an die Hand geben, damit du im Schadenfall möglichst rasch deine Erstattung erhältst.

Was ist nicht versichert?
Leider führt nicht jede Schwangerschaft automatisch zu einem versicherten Ereignisse. Folgende Beispiele sind leider nicht vom Reiserücktritt wegen Schwangerschaft gedeckt:
✖ Die Schwangerschaft war bei Abschluss der Reiseversicherung bekannt.
✖ Die Schwangerschaft war bei Buchung der Reise bekannt.
✖ Angst vor Ansteckung mit dem Zika-Virus.
Wenn du Fragen zu einer möglichen Stornierung einer Reise hast, stehen wir dir im Schadenservice natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder E-Mail an schaden@travelprotect.de jederzeit zur Verfügung.
Was solltest du bei einer Buchung beachten?
Grundsätzlich gilt zunächst einmal folgende Tatsache: eine Schwangerschaft an sich ist keine Erkrankung. Aus dieser erstmal sehr trivialen Aussage ergibt sich aber, dass dich eine Schwangerschaft nicht grundsätzlich an der Buchung einer Reise hindert. Auf folgendes solltest du aber achten:
➔ | Rücksprache mit dem Arzt/der Ärztin, ob eine Reisebuchung bei einer Schwangerschaft sinnvoll ist. |
➔ | Check vorher die Reisebedingung am Urlaubsort: Klima, Sicherheit oder medizinische Versorgung. |
➔ | Vorgaben der Reiseveranstalter: bis zu welcher SSW darfst du noch mit? Kreuzfahrt? Flugreise? |

Was ist mit einer Schwangerschaftskomplikation?
Unerwartet ist sie dann, wenn die Schwangerschaftskomplikation noch nicht ärztlich behandelt wurde, bevor du die Reiseversicherung abgeschlossen oder die Reise gebucht hast. Es gilt hier eine Frist von sechs Monaten, in der keine Behandlung stattgefunden haben darf. Schwer ist eine Komplikation einer Schwangerschaft immer dann, wenn der Arzt oder die Ärztin dir nach Diagnosestellung vom Reiseantritt abrät.
Was ist mit der Geburt an sich?
Die Geburt deines Kindes selbst gehört als Abschluss zu einer Schwangerschaft dazu, stellt aber keinen Reiserücktrittsgrund dar. Anders verhält es sich natürlich bei Komplikationen vor der Geburt, wie zum Beispiel Frühgeburten.
✔ | Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche |
✔ | Fehlgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche |
✔ | Todesfälle, Totgeburten o. ä. |
Solltest du genauere Informationen oder Hilfe benötigen, kannst du sich jederzeit an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schadenservice wenden. Wir helfen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Reiserücktritt wegen Schwangerschaft weiter.

Unsere Jahres-Reiseversicherung VIP
Unsere Jahres-Reiseversicherung VIP bietet dir neben dem Reiserücktritt wegen Schwangerschaft und einem Reiseabbruchschutz auch eine Reisegepäckversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung an. Über die Reisekrankenversicherung kannst du Behandlungskosten, die im Ausland entstehen, bei uns zur Erstattung einreichen.
Leistungen unserer Reisekrankenversicherung
Neben den folgenden Leistungen kann unsere Auslandskrankenversicherung mit speziellen Leistungsübernahmen bei einer Schwangerschaft punkten. Eine genauere Auflistung und Erläuterung findest du natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
- ambulante und stationäre Behandlungskosten
- ärztlich verordnete Arzneien und Medikamente
- medizinische Hilfs- & Verbandmittel
- Transportkosten inkl. med. notwendiger Rücktransport nach Deutschland
- und viele weitere mehr
Spezielle Leistungen bei einer Schwangerschaft
▸ Ärztliche Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen.
▸ Unaufschiebbare, medizinisch indizierte Schwangerschaftsunterbrechungen.
▸ Entbindung von Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
▸ Fehlgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
Welche Unterlagen benötigen Sie im Schadenfall?
Sollte der Fall eintreten und du musst den Reiserücktritt wegen Schwangerschaft in Anspruch nehmen, sollte dich dein erster Weg zum behandelnden Arzt/Ärztin führen. Ist die Reise nicht durchführbar, meldest du den Schadenfall über unsere elektronische Schadenmeldung. Wir brauchen dann in der Regel folgende Belege:
- Unterlagen zur Reise: Buchungsbestätigung und Stornoabrechnung
- Nachweis über den Grund der Absage: Ärztliche Bescheinigung und ggf. den Mutterpass
- Zahlnachweis über die Reisekosten