Reisegepäckschäden

Die Reisegepäckversicherung übernimmt die finanziellen Folgen, wenn ihre mitgeführten Koffer und Gegenstände nicht so am Urlaubsort ankommen, wie Sie sie aufgegeben haben. Die Reisegepäckschäden, die Sie mit TravelProtect versichern können, sind dabei ganz vielfältig. Wir wollen Ihnen nun die wichtigsten Leistungen vorstellen.

Was ist die Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung kommt zum Einsatz, wenn Ihr Reisegepäck beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Reisegepäckschäden können dabei beim Transport an den Urlaubsort oder zurück nach Hause auftreten oder während Ihres Aufenthalts im Urlaubsland. Wir bieten die Reisegepäckversicherung entweder als Einmal-Reiseversicherung an oder als Jahres-Reiseschutz.

Dabei sind jeweils pauschale Versicherungssummen hinterlegt, je nachdem welchen Tarif Sie auswählen möchten. Beachten Sie bitte, dass bei jedem Tarif die Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruchschutz) enthalten ist. Sollten Sie eine einzelne Reisegepäckversicherung abschließen wollen, dann können Sie dies über unseren Vergleichsrechner für Reiseversicherungen tun. Dort finden Sie verschiedene Reisegepäckversicherung zur Auswahl. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

TarifEinzelpersonenPaare ohne KinderFamilien mit Kindern
Einmalversicherung Plus1.000 – 5.000 Euro1.000 – 5.000 Euro1.000 – 5.000 Euro
Jahresversicherung Plus1.500 Euro3.000 Euro4.000 Euro
Jahresversicherung VIP1.500 Euro3.000 Euro4.000 Euro

Welche Schäden am Reisegepäck sind versichert?

Unser Reisegepäckschutz kommt bei ganz verschiedenen Risiken zum Einsatz. Wir wollen Ihnen nun im Folgenden die wichtigsten Reisegepäckschäden vorstellen und mit Beispielen genau erläutern. Darunter fallen Beschädigungen oder Verlust beim Transport, Diebstahl und Raub oder verspätete Auslieferungen.

Beschädigungen beim Transport

Dies ist der häufigste Grund, warum die Reisegepäckversicherung in Anspruch genommen werden muss. Sie haben Ihren Koffer abgegeben und erhalten diesen nun beschädigt zurück. Sollte Ihnen dies passiert sein, müssen Sie einige Dinge beachten, um den Schaden bei uns melden zu können. Der erster Weg sollte Sie zunächst zur Transportgesellschaft führen, die den Koffer übernommen hat, zum Beispiel die Fluggesellschaft.

Dort melden Sie den Schaden und erhalten von einen damage report. Dieses Dokument weist aus, dass ein Schaden entstanden ist. Beachten Sie, dass Sie dies innerhalb von sieben Tagen machen müssen! Bevor wir den Schadenfall regulieren können, müssen Sie zunächst eine Erstattung des Schadens durch die Transportgesellschaft anfordern. Diese fordern Sie direkt bei Meldung des Schadens an. Mit dem Erstattungsbeleg wenden Sie sich dann einfach an uns – wir übernehmen nach Prüfung dann den restlichen Schaden.

Diebstahl und Raub

Ein Diebstahl von Gegenständen am Urlaubsort ist ebenfalls einer der Reisegepäckschäden, der häufig vorkommt. Die Bandbreite reicht vom aufgebrochenen Koffer während des Transport bis hin zu Trickdiebstählen oder sogar räuberischen Ereignissen. Unsere Reisegepäckversicherung deckt diese Risiken teilweise ab. Es gibt einige Einschränkungen bzgl. Ihrer Sorgfaltspflicht, die Sie auch im Urlaub beachten müssen. Lassen Sie zum Beispiel eine Tasche unbeaufsichtigt stehen und diese wird gestohlen, dann liegt kein versicherter Schadenfall vor. Sie sind bestohlen oder beraubt worden, dann setzen Sie sich umgehend mit der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung.

Nur durch eine polizeiliche Anzeige haben wir eine Möglichkeit, den Schadenfall zu prüfen und ggf. zur Auszahlung zu bringen. Diese Anzeige muss auch eine Stehlgutliste über die gestohlenen Gegenstände enthalten. Bitte beachten Sie: Einbrüche in bzw. Diebstähle aus abgestellten Wohnmobilen oder Camper sind in der Reisegepäckversicherung ein Sonderfall. Versicherungsschutz besteht hier nur, wenn bestimmte Gegebenheiten erfüllt sind. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist dies wie folgt hinterlegt.

Verlust des Gepäcks

Natürlich sind nicht nur Beschädigungen an Ihrem Gepäck versichert, sondern auch der komplette Verlust. Wenn Sie am Urlaubsort ankommen, ihre Koffer aber nicht, dann wenden Sie sich auch hier zunächst an das Transportunternehmen. Dort melden Sie Ihren Schadenfall an, so dass die Gesellschaft zunächst nach Ihrem Gepäckstück suchen kann. Sollte es nicht mehr auffinbar sein, erhalten Sie von der Transportgesellschaft eine Entschädigung, die anhand des Gepäckwerts und des Zeitwerts berechnet wird. Danach können Sie den Schadenfall natürlich an uns weitergeben, falls noch eine Differenz zur Erstattung möglich ist.

Verspätete Auslieferung des Reisegepäcks

Es kommt immer wieder vor, dass Reisegepäck den falschen Zielort erreicht und dadurch verspätet ausgeliefert wird. In solchen Fällen können Sie ebenfalls auf unsere Reisegepäckversicherung zurückgreifen. Sie können einen Teil der Versicherungssumme nutzen, um bis zur Ankunft des Koffers versorgt zu sein. Sie können 10% der Versicherungssumme der Reisegepäckversicherung nutzen, um sich mit den wichtigsten Gegenständen zu versorgen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur dringend benötigte, alltägliche Dinge erstatten können, wir Kleidung, Unterwäsche oder Hygieneartikel. Um diese Reisegepäckschäden schnell und unkompliziert an Sie erstatten zu können, senden Sie uns bitte den Nachweis der verspäteten Auslieferung (irregularity report) zu, als auch Kaufbelege zu allen Gegenständen, die Sie am Urlaubsort kurzfristig benötigten.

Was ist der Zeitwert bei Reisegepäckschäden

Alle Reisegepäckschäden, die wir regulieren, müssen nach dem Zeitwert berechnet werden. Dies bedeutet, dass Ihre beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Gegenstände an Wert verlieren, je älter diese sind. Pauschal werden pro Jahr 20% vom Neuwert abgezogen. Wir haben Ihnen hier ein Beispiel zur Verdeutlichung vorbereitet.

Der Koffer von Familie A. wurde beim Transport beschädigt. Der Koffer wurde vor zwei Jahren zu einem Preis von 149 Euro angeschafft. Bei Prüfung zur Erstattung müssen wir den Zeitwert abziehen. Dieser beträgt 20% pro Jahr, also 40%. Familie A. erhält daher:

Neupreis: 149,00 €
Abzug 40%: -59,60 €
Erstattung: 80,40 €

Reisegepäckschäden melden

Einer der oben erläuterten Schadenfälle ist bei Ihnen eingetreten? Dann melden Sie uns den Schaden nach Ihrer Rückkehr. Nutzen Sie hierzu einfach unsere elektronische Schadenmeldung. So können Sie ganz einfach von Zuhause aus alle Angaben über das Internet durchgeben und uns Ihre Unterlagen per E-Mail zusenden. Wenn Sie die Schadenmeldung abgegeben haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail.

Dort finden Sie auch eine Aufzählung dessen, was wir zur Bearbeitung des Schadens brauchen. Senden Sie uns diese Dokumente einfach per E-Mail zu. Bitte denken Sie daran, nur PDFs oder JPGs mit maximal 5MB Größe zu schicken. Sie haben Fragen zu Ihrem Schadenfall oder es gibt Probleme bei der Meldung? Dann stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Schadensteam mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns jederzeit entweder per Telefon oder per E-Mail.

Ausschlüsse bei Reisegepäckschäden

Auch wenn wir viele Reisegepäckschäden absichern können, sind einige Gegenstände, die üblicherweise mit auf Reisen gehen, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Daher empfehlen wir Ihnen, vor Abschluss der Reisegepäckversicherung einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu werfen.

  • Bargeld, Wertpapiere, Fahrkahrten und Urkunden
  • Mobiltelefone, Smartphones, EDV-Geräte (Laptops, Notebooks, Tablets usw.)
  • Brillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen
  • Sachen, die überlicherweise zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden