Reiseversicherung für eine Reise

Die Reiseversicherung für eine Reise bietet Ihnen Sicherheit, wenn Sie einen einzelnen Urlaub schützen wollen. Nutzen Sie die Vorteile, die unsere Einmal-Reiseversicherung bietet ohne auf den optimalen Reiseschutz zu verzichten. Wann können Sie die Reiseversicherung buchen? Wie viel kostet der Reiseschutz und welche Leistungen bieten wir Ihnen an? Diese und weitere Fragen wollen wir Ihnen im Folgenden beantworten.

Was ist eine Reiseversicherung für eine Reise?

Unsere Einmal-Reiseversicherung gelten genau für eine einzelne Reise. Der Basis-Schutz umfasst dabei eden Reiserücktritt und den Reiseabbruch. Bei Bedarf können Sie noch eine Reisegepäckversicherung hinzunehmen Der Reiseschutz versichert Ihren Urlaub bis zu 52 Tage am Stück. Dabei spielt es keine Rolle, welche Reiseleistungen Sie buchen wollen: wir versichern (fast) alles!

Vorteile der Einmal-Reiseversicherung

1. Vorteil: Der Versicherungsschutz für eine Reise ist schon bei Abschluss begrenzt. Im Gegensatz zur Jahres-Reiseversicherung endet der Versicherungsschutz nämlich automatisch mit Ablauf des (versicherten) Urlaubs. Sie müssen uns weder eine Kündigung zusenden, noch sich um den weiteren Verlauf kümmern!

2. Vorteil: Pro Vertrag können Sie bis zu vier Personen gleichzeitig versichern. Es spielt hier keine Rolle, ob es sich um die eigene Familie, andere Angehörige oder mitreisende Freunde handelt! Auch ein gemeinsamer Wohnsitz ist bei dieser Art der Absicherung nicht notwendig. Fällt einer der reisenden Personen aus, können auch die Übrigen die Reise ebenfalls absagen.

3. Vorteil: In der Regel ist die Einmalversicherung im direkten Vergleich zur Jahres-Reiseversicherung günstiger. Die kommt vor allem dann zum Tragen, wenn Sie mehr als eine Person pro Vertrag versichern. Da sich die Prämie auf den Vertrag bezieht, können Sie die Kosten bei einer Reise mit mehreren Urlaubern aufteilen. Wir haben hier ein Beispiel für Sie vorbereitet.

Herr Müller möchte mit seinen Arbeitskollegen Herrn Schmidt und Frau Meier fünf Tage zum Skifahren. Die Reisekosten liegen pro Person bei 500 €. Würde jede:r der drei eine Jahresversicherung abschließen, würde die Prämie 29 € pro Person betragen, zusammen also 87 €. Daher entscheiden sich die Urlauber:in zum Abschluss einer gemeinsamen Einmal-Reiseversicherung. Der Tarif bis 1.500 Euro kostet für alle drei zusammen nur 41 €.

Welche Leistungen können gewählt werden?

Jede Reiseversicherung für eine Reise beinhaltet einen Basisschutz, der aus einer Reiserücktrittsversicherung und einer kostenfreien Reiseabbruchversicherung besteht. Die Absicherung bezieht sich also auf Risiken, die vor Antritt der Reise und während der Reisezeit auftreten können. Da die Reisen in Ferienwohnungen, mit Wohnmobilen oder Camping-Urlaube stark zugenommen haben, können wir Ihnen zur Absicherung zusätzlich eine Reisegepäckversicherung anbieten.

So sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre mitgeführten Wertgegenstände bei zahlreichen Risiken mitversichert. Sollten Sie für eine Reise außerhalb Deutschlands auch eine Reisekrankenversicherung benötigen, können wir Ihnen diese im Rahmen unserer Jahres-Reisepakete anbieten. Aber auch ein einzelner Auslandskrankenschutz kann abgeschlossen werden. Wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice, damit Ihnen unsere Mitarbeiter:innen ein passendes Angebot machen können.

Was beinhaltet der Reiserücktritt für eine Reise

Die Reiserücktrittsversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf, der durch die Stornierung einer Reise entstehen kann. Wie hoch diese Gebühren sind, bestimmt der Reiseveranstalter. Je näher der Abreisetag liegt, desto höher können diese Kosten aber sein – bis hin zu 95%! Neben den Stornogebühren kommt der Reiserücktritt auch dann zum Einsatz, wenn Sie eine Reise verspätet antreten möchten oder nur teilweise stornieren. Zusätzliche Kosten, die hierdurch enstehen, wie zum Beispiel ein Einzelzimmerzuschlag oder Umbuchungsgebühren, werden ebenfalls von uns erstattet.

Unser Versicherungsschutz besteht bei zahlreichen Risiken des Lebens. Eine vollständige Auflistung aller Risiken finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Einmal-Reiseversicherung. Der Schutz bei Reiserücktritt greift unter anderem, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt. Unser neuer Zusatzschutz COVID: Wir haben für Sie einen Zusatzschutz für Risiken im Zusammenhang mit Corona entwickelt. Werden Sie in vorbeugende Quarantäne versetzt oder zwingt Sie der Verdacht auf eine Infektion mit Corona zur Absage Ihrer Reise, dann können Sie nun dieses spezielle Risiko ebenfalls absichern.

Versicherte Reiserücktrittsgründe
Eine unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung, die die Reise unmöglich macht.
Eintritt eines Todesfall bei einem engen Angehörigen innerhalb der Familie.
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser oder durch Straftaten Dritter.
Schwangerschaft einer versicherten Person, die durch einen Arzt / eine Ärztin festgestellt wird.
Verlust des Arbeitsplatzes, Anordnung betrieblicher Kurzarbeit oder Arbeitsplatzwechsel.
mehr als 15 weitere Rücktrittsgründe

Wann greift der Reiseabbruchschutz?

Die Reiseversicherung für eine Reise beinhaltet immer die kostenfreie Reiseabbruchversicherung. Sichert die Reiserücktrittsversicherung den Zeitraum vor Beginn einer Reise ab, übernimmt der Reiseabbruch die eigentliche Urlaubszeit. Können Sie Ihre Reise dann nicht wie geplant abschließen, werden die Kosten, die dadurch entstehen, übernommen. Der Reiseabbruchschutz kommt immer dann zum Tragen, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Die Risiken sind identisch zu denen, die bei Reiserücktritt gelten. Im Schadenfall werden die Kosten bei folgenden Ereignissen übernommen.

  • Vorzeitiger Abbruch der Reise: Ereignet sich ein versicherter Grund, können Sie die Reise abbrechen und die Rückreisekosten bei uns einreichen. Zusätzlich erstatten wir auch den nicht genutzten, aber bezahlten Resturlaub.
  • Verlängerung der Reise: Müssen Sie aufgrund eines versicherten Risikos länger als geplant am Urlaubsort bleiben, erstatten wir die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und späterer Rückreise.
  • Unterbrechung einer Rundreise: Dieser Schutz liegt vor, wenn Sie eine geplante Rundreise aus versichertem Grund unterbrechen müssen. Die Kosten zum Aufschließen auf die restliche Gruppe wird erstattet.

Welche Leistungen bietet der Reisegepäckschutz

Entscheiden Sie sich für unser neuestes Tarifmodell, dann haben Sie neben der Reiserücktrittsversicherung auch einen Schutz für Ihr Reisegepäck. Unsere Reiseversicherung für eine Reise übernimmt die Kosten für beschädigte, zerstörte oder verlorene Koffer und Wertgegenstände. Wann kommen wir für die finanziellen Folgen auf?

Versicherte Ereignisse in der Reisegepäckversicherung
Beschädigung: Ihr Reisegepäck kommt nach dem Transport beschädigt oder zerstört am Urlaubsort oder zu Hause an.
Diebstahl: Ihnen wird auf dem Trasnportweg oder am Urlaubsort etwas gestohlen oder geraubt.
Verspätung: Falls sich ihr Reisegepäck verspätet, erstatten wir die Kosten für zwischenzeitlich nötige Einkäufe.
Zerstörung: Wird Ihr Reisegepäck beim Transport zerstört, erstatten wir den Zeitwert des Verlusts.

Abschluss der Reiseversicherung für eine Reise

Die Reiseversicherung für eine Reise bieten wir für viele verschiedene Personen und Personengruppen an. Grundsätzlich können sich bis zu vier Personen pro Vertrag bei uns versichern. Bis zum 64. Lebensjahr können Sie einen unserer Standardtarife nutzen. Ab dem 65. Lebensjahr haben Sie (ohne weitere Altersbegrenzung) die passende Senior – Reiseversicherung für eine Reise. Mögliche Kombinationen wären:

Möglichkeiten zur Absicherung der reisenden Personen
Eheleute & Lebenspartner mit Kindern, Patchwork-Familien
Alleinerziehender Vater oder Mutter mit Kindern
Großeltern mit Enkelkindern
Freunde, Bekannte oder Kollegen für einen gemeinsamen Urlaub
viele weitere mehr

Sie planen eine Reise mit mehr als acht Personen? Dass empfehlen wir unsere Reiseversicherung für Gruppen. Hier können Sie Urlaube mit bis zu 100 Teilnehmern optimal versichern. Dieser Tarif ist ebenfalls mit einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung ausgestattet, gilt ohne Altersbegrenzung und wird immer ohne Selbstbeteiligung angeboten.

Wann muss der Reiseschutz gebucht werden?

Die Reiseversicherung für eine Reise sollten Sie direkt nach Buchung Ihrer Reise online bei uns abschließen. Bedenken Sie, dass Sie direkt nach Buchung einer Reise auch im finanziellen Risiko stehen. Sollten Sie die Reise also absagen müssen, können auch zu einem frühen Zeitpunkt Stornokosten entstehen, die Sie übernehmen müssen. Der Abschluss der Einmal-Reiseversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.

Sie haben spontan einen Urlaub gebucht? Auch hier haben wir eine Lösung! Mit unserem Last-Minute-Schutz können Sie auch kurzfristig eine Reise versichern. Schließen Sie einfach die Reiseversicherung spätestens drei Tage nach Buchung ab. Der Abschluss erfolgt in beiden Fällen einfach und direkt über unseren Buchungsrechner. Sie geben online Ihre Reisedaten ein und suchen sich den passenden Tarif heraus. Erst wenn Sie diesen abschließen möchten, benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Bis dahin können Sie sicher und anonym vergleichen. Sie erhalten bei erfolgreicher Buchung der Reiseversicherung für eine Reise alle Unterlagen und den Versicherungsschein per E-Mail. Fertig!

Welche Reisen sind versichert?

Mit unserer Reiseversicherung für eine Reise können Sie beinahe jede buchbare Reiseleistung bei uns versichern. Neben Pauschalreisen können Sie auch Schiffsreisen, Kreuzfahrten oder Invidualreisen mit unserem Einmalschutz absichern. So können Sie sich Ihren Traumurlaub selbst zusammenstellen und mit unserer Einmalversicherung schützen.

  • Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Appartements
  • Klassenreisen, Schulfahrten und Ausflüge
  • Campingplatz, Mietwagen und Wohnmobile
  • Flug-, Bus- und Bahnreisen inklusive Reservierungen
  • Wochenendfahrten, Städtetrips und Kurzreisen
  • und viele weitere Reiseleistungen mehr …

Wann greift die Reiseversicherung für eine Reise nicht?

Natürlich können auch wir nicht für jedes Risiko Versicherungsschutz bieten. Es gibt Fälle, in denen eine Reise nicht angetreten werden kann und deren Kosten nicht bei uns geltend gemacht werden können. Es handelt sich dabei um folgende Ereignisse; eine genaue Auflistung finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

nicht versicherte Leistungen bei der Reiseversicherung
Erkrankungen, die bereits vor Buchung der Reise bzw. der Reiseversicherung bekannt waren und behandelt werden
Reiseabsagen, die auf die Insolvenz eines Reiseanbieters bzw. Reiseveranstalters erfolgen
Schwangerschaften, die vor Buchung der Reiseversicherung bereits ärztlich festgestellt wurden
Reiseabbruch ohne Nachweis eines behandelnden Arztes / behandelnde Ärztin vom Urlaubsort