Reiserücktritt für Klassenfahrten

Klassenfahrten – für viele die schönsten Erinnerungen an die eigene Schulzeit. Damit auch Ihre Kinder auf Schulreisen bestens abgesichert sind, bieten wir Ihnen den Reiserücktritt für Klassenfahrten an. Neben den alltäglichen Risiken, leisten wir auch bei verschiedenen schulischen bzw. beruflichen Gründen. Wir wollen Ihnen einen Überblick über unsere Reiseversicherung für Klassenreisen und Schulfahrten vorstellen.

Welche Klassenfahrten sind versichert?

Unser Reiserücktritt für Klassenfahrten greift bei allen Urlauben und Fahrten, die eine Schule oder ein Ausbildungsbetrieb durchführen. Der Reiseschutz gilt für alle Urlaube in Deutschland, im europäischen Ausland – und weltweit! Auch die Reiseart spielt keine Rolle: Der Reiserücktritt für Klassenfahrten gilt unter anderem für Flug-, Schiff-, Bus- oder Bahnreisen. Was ist aber mindestens an Reisebuchung nötig, um noch als Klassenfahrt zu gelten?

Reiseschutz besteht bereits dann, wenn das Ziel der Schulfahrt mindestens 50 Kilometer vom ständigen Wohnsitz entfernt liegt. Eine Übernachtung ist zum Beispiel gar nicht notwendig. Versichert sind also auch Tagesausflüge, Busfahrten oder Eintrittskarten. Mit dem Reiserücktritt für Schulreisen können Sie also ganz individuelle Urlaube mit Schülerinnen und Schülern absichern. Zur Wahl stehen hierbei verschiedene Tarifoptionen, die wir Ihnen nun vorstellen wollen.

Welche Tarife können abgeschlossen werden?

Um den Reiserücktritt für Klassenfahrten abzuschließen, stehen Ihnen mehrere Tarifvarianten zur Verfügung. Die Tarife unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Laufzeit, der Anzahl der versicherten Personen, dem Umfang der Leistungen und der Prämie. Wir können unsere Reiseversicherung als Angebote für Eltern & Schüler einerseits und für Lehrer und Lehrerinnen & Schulleitungen andererseits aufteilen.

Unsere Angebote für Eltern & Schüler

Zunächst können Sie entscheiden, ob Sie eine Jahres-Reiseversicherung oder eine Einmal-Reiseversicherung abschließen möchten. Der Jahresschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb von 365 Tagen. Sie können diesen bei Bedarf auch mit einer Reisegepäckversicherung und/oder einer Reisekrankenversicherung ergänzen. Unseren Jahresschutz bieten wir für Familien und Alleinerziehende mit Kindern an. Ihr Vorteil: Sie können neben dem Reiserücktritt für Klassenfahrten auch den Sommerurlaub, die Weihnachtsreise und sonstige Urlaube absichern. Über die Familienversicherung ist dann ihr Kind automatisch versichert, und muss keine gesonderte Reiseversicherung über die Schule abschließen.

Reiserücktritt für Klassenfahrten

Die Einmal-Reiseversicherung gilt im Gegensatz zum Jahres-Reiseschutz nur für einen festgelegten Urlaub. Sollten Sie also nur eine einmalige Klassenfahrt versichern wollen, empfiehlt sich dieser Reiserücktritt für Klassenfahrten ganz besonders, da die Prämie günstiger ist als die einer Jahres-Reiseversicherung. Ihr Vorteil: Jede Einmalversicherung bietet Versicherungsschutz für bis zu vier Personen an. Bei einer Klassenreise können also pro Vertrag bis zu vier Schülerinnen oder Schüler gleichzeitig vom Reiseschutz profitieren – die Prämie fällt dagegen nur einmal an. So könnten Sie Schulfreunde gleich mit in den Vertrag aufnehmen. Zudem endet der Vertrag automatisch, sie müssen also keine Kündigung vormerken.

Unser Angebot für Lehrer*innen & Schulleitungen

Unseren neuesten Tarif, die Gruppen-Reiseversicherung können Sie abschließen, wenn mehr als acht reisende Personen zusammenkommen. Zur Absicherung des Reiserücktritt für Klassenfahrten also der optimale Reiseversicherungstarif. Das Besondere hier: Sie können mehrere Klassen oder Klassenverbände mit bis zu 100 Personen über einen einzelnen Vertrag absichern! Ihr Vorteil: Die Prämie wird prozentual vom Reisepreis berechnet und beträgt 3,8% (mindestens aber 10,00 Euro je Person). Dieser Tarif der Reiseversicherung ist also auch finanziell interessant. Sollten die reisenden Schüler keine Absicherung über die eigene Familie haben, können Sie als Lehrerin oder Lehrer hier einen einfachen, einmaligen Schutz für die gesamte Klasse anbieten.

Welche Leistungen bietet der Reiserücktritt für Klassenfahrten?

Sollten Sie eine Reise einmal nicht antreten können, entstehen Stornogebühren. Auch bei Schulfahrten ist dies der Fall. Im Gegensatz zu Pauschalreisen, betragen die Kosten einer abgesagten Klassenfahrt oft 100% des Reisepreises. Da es sich ja um eine Gruppenreise handelt, die von den übrigen Reisenden auch dann angetreten wird, wenn etwa Ihr Kind erkrankt, können nur im Ausnahmefall Reisekosten erstattet werden. Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, bieten wir Ihnen den Reiserücktritt für Klassenfahrten an. Kostenfrei enthalten ist hier natürlich auch der Reiseabbruchschutz. Doch in welchen Fällen können Sie vom Reiseschutz Gebrauch machen? Wir wollen Ihnen nun die wichtigsten Rücktrittsgründe vorstellen.

Leistungen bei Reiserücktritt für Klassenfahrten
Unerwartet schwere Erkrankung einer versicherten Person oder einer Risikoperson.
Todesfall innerhalb der eigenen Familie (bis Angehörige zweiten Grades).
Ärztliche Feststellung einer Schwangerschaft & unerwartet schwere Schwangerschaftskomplikation.
Beschädigung des Eigentums durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftaten Dritter.
Verlust, Wechsel oder Aufnahme einer (neuen) Arbeitsstelle.
Weitere Gründe: Einreichung einer Scheidungsklage, Impfunverträglichkeit, Termin zur Organspende oder zur Transplantation uvm.

Welche schulischen Gründe sind mitversichert?

Zusätzlich zu den oben genannten Risiken kommen bei unserem Reiserücktritt für Klassenreisen noch schulische Rücktrittsgründe dazu. Speziell für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder Studenten und Studentinnen haben wir weitere Rücktrittsgründe in die Allgemeinen Versicherung aufgenommen. Was genau ist hier mitversichert?

Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr

Eine Reisestornierung kann notwendig werden, wenn der Termin zur Einberufung zum Bundesfreiwilligendienst, zum freiwilligen sozialen oder ökologischem Jahr bekannt wird. Fällt dieser Zeitpunkt dann in den geplanten Reisezeitraum, übernehmen wir die Stornokosten im Rahmen vom Reiserücktritt für Klassenfahrten. Aber Achtung: der Termin zur Einberufung darf bei Buchung der Reise natürlich noch nicht bekannt gewesen sein.

Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung

Sie können eine Reise absagen, wenn Sie oder ein mitversichertes Kind eine Prüfung nicht bestanden haben bzw. hat und diese nun wiederholen müssen bzw. muss. Diese Risikoabsicherung bei Reiserücktritt für Klassenfahrten kann nur bei bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Entscheidend ist:

  1. Die Prüfung muss wiederholt werden, um eine Verlängerung des Schulbesuchs bzw. des Studiums zu vermeiden oder um einen Schul- bzw. Studienabschluss zu erreichen zu können.
  2. Die Reise muss bereits vor der Prüfung, die nicht bestanden wurde, gebucht worden sein. Der Termin der Nachprüfung muss in den Reisezeitraum fallen und muss unerwartet sein. Das bedeutet, dass der Termin nicht vorher bekannt gewesen sein darf.

Nichtversetzung eines Schülers bzw. einer Schülerin

Versicherungsschutz bei Reiserücktritt für Klassenfahrten besteht natürlich auch dann, wenn ein Schüler bzw. Schülerin das Klassenziel nicht erreicht hat. Wird er oder sie nicht versetzt und kann deswegen an einer geplanten Schulreise nicht mehr teilnehmen, kümmern wir uns um die Stornokosten.

Sind Absagen wegen Corona bei mitversichert?

Die weltweite Pandemie betrifft natürlich auch die Kindergärten, Schulen und Universitäten. Neben Unterrichtsausfällen, verlängerten Ferien und Quarantänemaßnahmen sind auch Klassenfahrten manchmal nicht durchführbar. Doch welche Absicherungen bieten wir Ihnen im Rahmen der Reiserücktritt für Klassenfahrten an, wenn es wieder losgeht? Was passiert, wenn Klassenfahrten zwar stattfinden können, Sie oder ein Kind aber erkranken?

Grundsätzlich besteht nur bei unserem Jahres-Reiseschutz Premium bei einer Ansteckung mit dem Corona-Virus und einer Erkrankung an COVID-19 Versicherungsschutz. Auch wenn es sich um ein pandemisches Ereignis handelt, bewerten wir die Ansteckung als eine unerwartete und schwere Erkrankung. Als Nachweis dient – wie bei allen Krankheiten – unsere Ärztliche Bescheinigung. Achtung: ein Schnelltest bzw. Antigentest genügt hier als Nachweis leider nicht!

Wie verhält es sich aber bei Reiseabsagen, die durch die Schule bzw. Ausbildungsstätte erfolgen? Hier besteht leider kein Versicherungsschutz bei Reiserücktritt für Klassenfahrten. Auch bei Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt, bei Grenzschließungen oder einem Beherbergungsverbot in Deutschland können wir bedauerlicherweise keine Kosten ersetzen.

Sie haben weitere Fragen zur Absicherung von Corona oder möchten Sie genauer informieren? Dann besuchen Sie einfach unsere Webseite zur Reiseversicherung bei Corona. Dort haben wir alle wichtigen Details für Sie übersichtlich zusammengestellt. Bei weiteren Unklarheiten stehen Ihnen natürlich auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice jederzeit zur Verfügung.

Welche Schüler & Schülerinnen sind versichert?

Unser Versicherungsschutz für Reiserücktritt für Klassenfahrten kann von jedem Interessenten genutzt werden. Letztlich kommt es darauf an, für welchen Tarif Sie sich entscheiden und welche Leistungen der Reiseversicherung im Tarif enthalten sein sollen. Die Jahres-Reiseversicherungen für Familien gelten für zwei erwachsene Personen. Kinder sind über diesen Tarif prämienfrei bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs versichert. Natürlich können die Kinder noch bis zum Ablauf der Fälligkeit versichert bleiben, in der Sie ihren 21. Geburtstag feiern. Übrigens: Kinder sind auch dann versichert, wenn sie nicht mehr mit Ihnen in einem Haushalt leben. Studenten und Studentinnen oder Kinder in Ausbildung profitieren also genauso von unserem Versicherungsschutz.

Wie kann der Reiserücktritt für Klassenfahrten gebucht werden?

Der Abschluss unserer Reiseversicherungstarife erfolgt immer online. Suchen Sie sich einfach den passenden Tarif aus und geben die persönlichen Daten der reisenden Personen ein. Wir übertragen Ihre Daten dann in verschlüsselter und sicherer Form. Sie erhalten dann in mehreren E-Mails den Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Produktinformationen und weitere Unterlagen als PDF. Sobald Sie diese Daten haben, gilt der Versicherungsvertrag als abgeschlossen.

Beinhaltet der Reiserücktritt auch einen Reiseabbruchschutz?

Alle Tarife mit Reiserücktritt für Klassenreisen beinhalten auch einen kostenfreien Reiseabbruchschutz! Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die finanziellen Folgen, wenn Sie eine Reise nicht wie geplant beenden können. Welche Risiken und Leistungen sind hier im Detail enthalten? Die Fälle, in denen der Reiseabbruchschutz zum Tragen kommt, ähneln denen der Reiserücktrittsversicherung. Versicherungsschutz besteht, wenn Sie, eine versicherte Person oder eine Risikoperson einer der folgenden Gründe eintritt.

  • unerwartet schwere Erkrankung, bei der ein Abbruch der Reise angezeigt ist. Der Nachweis erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin vom Urlaubsort.
  • Todesfall in der Familie, durch die eine vorzeitige Abreise notwendig wird. Versicherungsschutz besteht bei Angehörigen ersten und zweiten Grades, z.B. Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten oder Onkeln etc.
  • Schaden am Eigentum, wenn dieser durch Feuer, Elementarereignisse oder durch eine Straftat eines Dritten entsteht und erheblich ist.
  • Weitere Gründe, wie ein Elementarereignis am Urlaubsort (unter anderem Sturm, Lawine oder Erdrutsch), Unfallverletzung oder Bruch einer Prothese oder eines implantierten Gelenks etc.

Erstattungsfähige Kosten bei einem Reiseabbruch

Wir übernehmen im Falle einer außerplanmäßigen Beendigung einer Klassenreise verschiedene Kosten und Auslagen, die für Ihre Kinder anfallen können. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Reiserücktritt für Klassenfahrten unter anderem für folgende Kosten. Bitte beachten Sie, dass Sie im Schadenfall unbedingt alle Belege der zusätzlichen Kosten einreichen müssen.

Leistungen in der Reiseabbruchversicherung
Vorzeitiger Abbruch der Reise: Kosten für die Um- oder Neubuchung der Rückreise & nicht mehr genutzter Resturlaub.
Verlängerter Aufenthalt am Urlaubsort: Kosten für die Verlängerung der Reisezeit und die Rückreisekosten.
Unterbrechung einer Rundreise: Kostenübernahme bei Rückreise zur Reisegruppe.