Informationen zur Schadenmeldung
Sie möchten einen neuen Schadenfall melden? Sie haben Fragen zur Zusendung notwendiger Unterlagen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schadenservice stehen Ihnen jederzeit gerne zu unseren Telefonzeiten oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Wir freuen und auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Abteilung | Telefon | weitere Informationen |
Schadenservice | 0931 – 30 42 98 04 (08:00 – 17:00 Uhr) | hier klicken |
Schadenmeldung | Postalisch oder online möglich | hier klicken |
Reisekranken-Hotline | 0049 89 455 603 07 | Notfall: 24h am Tag |
+++++ Wichtige Information zur Insolvenz FTI ++++++
Ihre Pauschalreise ist von der Insolvenz der FTI betroffen? Wenden Sie sich bitte direkt an https://drsf.reise/ . Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der von FTI eigens eingerichteten Website https://www.fti-group.com/de/insolvenz
Reiserücktrittsversicherung
Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle zu stornieren und den Versicherer zu unterrichten. Durch den Versicherungsvertrag wird der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung befreit, die Rücktrittsgebühren an den Reiseveranstalter zu zahlen. Folgende Belege sind als Nachweis erforderlich (im Einzelfall müssen weitere Unterlagen eingereicht werden. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter gemüht, Ihren Versicherungsfall schnell und unkompliziert zu bearbeiten).
- Kopie der Buchungsbestätigung der Reise mit geeignetem Zahlnachweis.
- Stornoabrechnung des Reiseveranstalters, aus der sich die Höhe der Stornokosten ergeben.
- Nachweis über den Grund Ihrer Reisestornierung, z.B. eine ärztliche Bescheinigung, eine Sterbeurkunde oder eine Kopie der betriebsbedingten Kündigung.
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung greift immer dann, wenn Sie eine Reise außerplanmäßig beenden musste. Wir erstatten Ihnen sowohl die Kosten einer vorzeitigen Rückreise, als auch die Gebühren eines verlängerten Aufenthalts. Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Erkrankung am Urlaubsort nur dann eine Erstattung vornehmen können, wenn Sie ein Attest vom Urlaubsort vorlegen können. Eine Bescheinigung der Erkrankung nach Rückkehr nach Deutschland genügt in den meisten Fällen nicht.
- Kopie der Buchungsbestätigung der ursprünglichen Reise inkl. eines geeigneten Zahlnachweises.
- Belege über die Kosten, die durch den Reiseabbruch zusätzlich entstanden sind.
- Nachweis über den Grund des Reiseabbruch (Attest eines Arztes / einer Ärztin vom Urlaubsort, Kopie der Sterbeurunde etc.)
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung erstattet die Kosten bei Verlust, bei Beschädigung oder bei Diebstahl des Reisegepäcks. Dies gilt sowohl bei Transport des Reisegepäck an den Urlaubsort und zurück, als auch während der Reise. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, benötigen wir folgende Belege (bitte beachten Sie, dass die Reisegepäckversicherung nur den Zeitwert Ihrer Gegenstände ersetzt. Dieser berechnet sich aus dem Neuwert unter Abzug hinsichtlich des Alters des Gegenstands).
- Kopie der Buchungsbestätigung der Reise inklusive einem geeigneten Zahlnachweis.
- Beleg über den Schaden am Reisegepäck: Damage Report bei Beschädigungen, Polizeiliches Protokoll bei Diebstahl oder Raub etc.
- Kaufbelege über die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände.
Reisekrankenversicherung
Wenn Sie im Ausland eine medizinische Behandlung benötigten, können Sie die Kosten über die Reisekrankenversicherung bei uns einreichen. Versichert sind ambulante und stationäre Behandlungen, Krankentransporte und Rücktransporte nach Deutschland. Bitte reichen Sie folgende Belege ein (bitte beachten Sie, dass die Belege über die medizinische Behandlung von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet sein müssen. Auf dem Beleg muss Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und die Art der Behandlung verzeichnet sein).
- Kopie der Buchungsbestätigung der Reise inklusive einem geeignetem Zahlnachweis.
- Belege über die ärztlich verordnete Behandlung.