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Reisekrankenversicherung

Endlich Urlaub! Seit einer Woche sind Sie jetzt an der wunderschönen türkischen Riviera. Doch bei einem Ausflug mit Ihren Kindern an den Strand passiert es: Ihre jüngste Tochter ist unachtsam und tritt beim Herumtoben auf eine, im Sand verborgene, Scherbe. Zum Glück haben Sie aber eine Reisekrankenversicherung der Hanse Merkur!

Wozu dient eine Reisekrankenversicherung?

Die Reisekrankenversicherung ist neben der Reiserücktrittsversicherung der wichtigste Reiseschutz, den Sie unbedingt mit in den Urlaub nehmen sollten. Eine medizinische Behandlung kann unter Umständen mit einer enormen finanziellen Belastung einhergehen. Haben Sie dann keinen Krankenschutz, müssen Sie schlimmstenfalls die Kosten selbst tragen. Mit der passenden Reisekrankenversicherung können Sie sich aber ganz auf Ihre Genesung konzentrieren!

Wir waren erst ein paar Tage in Miami, als ich beim Shopping umgeknickt bin. Da der Knöchel stark geschwollen war, sind wir dann doch in die Notaufnahme gefahren. Die Ärzte haben sich toll um uns gekümmert (auch um meine Frau, die sich große Sorgen gemacht hat) und letztlich war der Knöchel auch nur verstaucht. Der größere Schreck kam dann aber mit der Rechnung! Über 3.700 Dollar wollte das Krankenhaus haben – dabei waren wir nur zum Röntgen und zu einer kurzen Untersuchung da. Zum Glück hat unsere Krankenversicherung aber die Kosten übernommen. Unsere Gesetzliche hätte nämlich nicht gezahlt.

Die Reisekrankenversicherung deckt im Falle eines medizinischen (Not)falls die Kosten der Behandlung ab! Natürlich sind auch Medikamente, Arzneien und Verbandmittel im Leistungspaket enthalten. Vergleicht man die geringe Prämie mit den Kosten, die eine Behandlung mit sich bringen kann, lohnt sich der Abschluss bei der Hanse Merkur auf jeden Fall. Sollte eine einfache, ambulante Behandlung nicht mehr ausreichen, sind natürlich auch die Kosten einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus, notwendige Operationen oder sogar der Rücktransport nach Deutschland mit einem Ambulanzflieger mitversichert. Sie sehen also: mit der leistungsstarken, verlässlichen und günstigen Reisekrankenversicherung der Hanse Merkur sind Sie und Ihre Liebsten auf Reisen umfassend gegen (fast) alle Risiken abgesichert.

Reisekrankenversicherung der HanseMerkur
Die Reisekrankenversicherung der HanseMerkur sollte auf jeden Fall mit auf Reisen gehen!

Welche Leistungen werden genau übernommen?

Die Reisekrankenversicherung der Hanse Merkur bietet Ihnen eine ganze Reihe von Leistungen an, auf die Sie im Notfall zurückgreifen können. Versicherungsschutz besteht unter anderem für Heilbehandlungen, bei Untersuchungen rund um eine Schwangerschaft und sogar bei einem Todesfall. Wir wollen Ihnen die wichtigsten Punkte ein wenig genauer vorstellen und erläutern. Eine genaue Auflistung aller versicherten Risiken finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Heilbehandlungen

Folgende Kosten einer medizinischen Behandlung (Krankheit oder Unfall) durch einen ansässigen Arzt bzw. ansässige Ärztin oder in einem Krankenhaus sind über die Reisekrankenversicherung abgedeckt. Beachten Sie aber, dass die Heilbehandlungen grundsätzlich ärztlich verordnet sein müssen.

Kostenübernahme in der Reisekrankenversicherung, u.a. für:
Kosten einer ambulanten Behandlung, sofern diese von einem Arzt bzw. einer Ärztin durchgeführt wird.
Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung, inkl. medizinisch notwendiger & unaufschiebbarer Operationen.
Kosten für ärztlich verordnete Arzneimittel, Medikamente und Verbandsmittel.
Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, inklusive Zahnfüllungen in einfacher Ausführung.
Kosten für medizinische Hilfsmittel, z.B. Krücken oder die Anmietung eines Rollstuhls.

Schwangerschaft

Die Kosten, die bei einer medizinischen Behandlung einer Schwangerschaft entstehen können, sind ein Sonderfall in der Reisekrankenversicherung. In der Regel ist die Schwangerschaft bei Reiseantritt ja bereits bekannt, so dass zum Beispiel eine geplante aber notwendige Kontrolluntersuchung nicht mitversichert ist. Versicherungsschutz besteht aber natürlich bei folgenden Ereignissen.

Leistungsübersicht im Falle einer Schwangerschaftsbehandlung
Kosten für eine ärztliche Behandlung einer akuten Schwangerschafts-Komplikation.
Kosten für eine unaufschiebbare und medizinisch notwendige Schwangerschaftsunterbrechung.
Kosten einer Entbindung von Frühgeburten, sofern diese vor der 36. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Kosten einer medizinischen Behandlung aufgrund einer Fehlgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche.

Todesfall am Urlaubsort

Der schlimmste Fall tritt ein und eine mitversicherte Person oder Sie selbst versterben am Urlaubsort durch eine Erkrankung oder einen Unfall. Natürlich sind die Kosten, die dadurch entstehen, ebenfalls mitversichert und werden von der Reisekrankenversicherung übernommen. Im Todesfall können Sie bzw. Ihre Angehörigen folgende Leistungen beantragen.

Leistungen bei einem Todesfall während der Reise
Kosten einer Bestattung am Urlaubsort.
Kosten für die Überführung nach Deutschland.
Reisekrankenschutz am besten mit der HanseMerkur

Ist auch der Rücktransport nach Deutschland versichert?

Sollte eine versicherte Person schwer erkranken oder verletzen, ist oft eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus notwendig. Wie oben bereits erläutert, sind die Kosten hierfür von der Reisekrankenversicherung gedeckt. Was passiert aber, wenn eine notwendige Heilbehandlung nicht möglich ist? Diese Situation kann jederzeit eintreten: ein Unfall mit einem Motoroller auf Mallorca, eine schwere Erkrankung auf einem Kreuzfahrtschiff oder eine Verletzung während einer Safari in Namibia. Schnell können die medizinischen Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sein.

Doch auch hier können Sie unbesorgt sein! Ist ein Transport einer verletzten bzw. erkrankten Person nach Deutschland medizinisch notwendig und vertretbar, übernimmt die Hanse Merkur Reiseversicherung die Kosten. Doch nicht nur die finanziellen Mittel werden von uns bereitgestellt, auch bei der gesamten Organisation können Sie sich ganz auf den Reiseversicherer verlassen. In dringenden Notfällen können Sie sich rund um die Uhr an die Notfall-Hotline der Hanse Merkur wenden. Dort erhalten Sie sofort die nötigen Informationen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen bei Sprachbarrieren und organisieren alles weitere:

+49 40 5555-7877

Gibt es Ausschlüsse vom Auslandsreiseschutz?

Nicht jede medizinische Leistung, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen mussten oder wollten, ist versichert. Auch wenn unsere Reisekrankenversicherung eine Vielzahl unterschiedlichster Leistungen umfasst, können wir bedauerlicherweise nicht jede Behandlung erstatten. Zu den Ausschlüssen zählen unter anderem:

  • Medizinische Belege, die weder einen Namen, ein Geburtsdatum oder eine ärztliche Behandlung ausweisen, können nicht erstattet werden. Sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass alle Kostenbelege ausreichend personalisiert sind. Dies gilt natürlich auch für Rezepte und die damit verbundenen Kosten für Arzneimittel.
  • Grundsätzlich sind Erkrankungen und Unfälle, die durch einen Suizidversuch oder durch Alkohol- und Drogenmissbrauch verursacht wurden, ausgeschlossen. Dazu zählen auch Entzugs- bzw. Entwöhnungserscheinungen von versicherten Personen.
  • Heilbehandlungen, die vor Ihrer Reise bereits feststanden und die auch auf Reisen durchgeführt werden müssen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch für Vorsorge- oder Kontrolluntersuchungen, von denen Sie bereits Kenntnis hatten oder mit denen Sie rechnen mussten.

Eine genaue Auflistung aller Risiken, die nicht von der Reisekrankenversicherung abgedeckt sind, können Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Sollten Sie fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Schadenservice gerne per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung.

Was ist mit meiner Krankenversicherung in Deutschland?

Sollten Sie im Ausland zum Arzt müssen, dann besteht immer auch die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse in Deutschland einen Teil der Kosten übernimmt. Doch wann ist dies der Fall? Und wie müssen Sie vorgehen? Gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung? Manche europäische Länder haben mit Deutschland ein so genanntes „gegenseitiges Sozialversicherungsabkommen“ abgeschlossen. Einfach gesagt, bedeutet das, dass Sie die Kosten einer medizinischen Behandlung auch an Ihre Krankenkasse weitergeben können. Von dort erhalten Sie dann eine Erstattung der Gebühren. Wozu brauchen Sie dann aber noch die Reisekrankenversicherung?

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen, weil die Krankenkasse in Deutschland meistens nur einen Teil der Kosten erstattet. Üblicherweise werden nämlich nur die Gebühren übernommen, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Und hier ist auch der gravierendste Nachtteil zu sehen: Die Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland liegen oft deutlich über den Gebührensätzen in Deutschland.

Viele Touristengebiete unterhalten Privatkliniken, die sich auf die Behandlung von Urlaubern spezialisiert haben. Bei jedem medizinischem Fall werden Sie dorthin verwiesen, bzw. erhalten Sie einen Hausbesuch eines Arztes oder einer Ärztin aus dieser Klinik. Die Kostennoten aus den Krankenhäusern bzw. der Ärzte und Ärztinnen werden aber oft gar nicht erstattet, eben weil es sich um eine private Einrichtung handelt. Unsere Reisekrankenversicherung macht diesen Unterschied aber nicht!

Müssen Sie im Urlaubsland transportiert werden oder brauchen gar einen medizinischen Rückflug nach Deutschland, kann es sogar sein, dass die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht leistet. Wenn Sie dann ohne Reisekrankenversicherung in den Urlaub gefahren sind, können die Kosten komplett an Ihnen hängen bleiben. Bedenken Sie, dass ein Ambulanzflug bis zu 100.000 Euro kosten kann!

Wer kann die Auslandskrankenversicherung abschließen?

Die Reisekrankenversicherung bieten wir für Einzelpersonen, Paare & Familien an. Versicherungsschutz für Lebensgemeinschaften besteht dann für alle Personen, die namentlich auf der Versicherungspolice genannt sind. Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt natürlich auch dann, wenn einzelne Familienmitglieder in den Urlaub fahren. Die Reisekrankenversicherung der HanseMerkur kann bis zum 64. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Ab dem 65. Lebensjahr steht natürlich der passende Seniortarife zur Verfügung. Der Reisekrankenschutz gilt weltweit, auch in den USA, in Kanada oder den karibischen Staaten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice können Ihnen zur Absicherung der Risiken im Krankheitsfall ein entsprechendes Angebot machen. Rufen Sie uns einfach unter 0931 – 30 42 98 00 an oder schreiben Sie uns eine Mail an info@travelprotect.de. Wir freuen uns auf Sie!

Wo und wie lange gilt die Reisekrankenversicherung?

Unseren Reisekrankenschutz können Sie auf jede Auslandsreise weltweit mitnehmen. Bis auf Reisen innerhalb Deutschland, wird kein Urlaubsziel ausgeschlossen – auch in den USA, in Kanada und in Mexiko können Sie auf den leistungsstarken Krankenschutz der HanseMerkur bauen. Auch die Art Ihres Urlaubs spielt keine Rolle. Versicherungsschutz besteht für:

  • Pauschalangebote, Kreuzfahrten und Charter-Reisen
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Appartements
  • Wander-, Rad- und Zeltreisen, inkl. Campingplätze
  • Flugreisen, Bahn- & Busfahrten uvm.
  • Klassen- und Schulreisen
  • und viele weitere mehr

Wie kann ein Schadenfall gemeldet werden?

Sie mussten während Ihres Urlaubs zum Arzt? Sie hatten Ausgaben für Medikamente und Arzneien? Keine Sorge! Wir übernehmen die Kosten für Sie. Über das Schadenformular der Hanse Merkur können Sie Ihren Fall einfach und online melden. Ihre Unterlagen senden Sie uns dann einfach per E-Mail oder per Post zu. Dennoch sollten Sie auch am Urlaubsort einige wesentliche Dinge beachten, wenn der Schadensfall eintreten sollte. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Schadenservice gerne per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung.

Ambulante Behandlung

Bei einer einfachen ambulanten Behandlung können Sie den nächsten, verfügbaren Arzt oder verfügbare Ärztin aufsuchen. Ihr Gastgeber, ihr Reiseleiter oder die Hotelangestellten helfen Ihnen hier sicher gerne weiter. Üblicherweise müssen Sie am Urlaubsort aber zunächst die Kosten selbst bezahlen. Nach Ihrer Rückkehr an Ihren Wohnort reichen Sie die Kostenbelege zunächst Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung ein. Sobald Sie eine Rückmeldung über eine eventuelle Erstattung erhalten haben, lassen Sie uns diese zukommen. Eine mögliche Differenz wird dann von uns erstattet. Lehnt die Krankenkasse eine Kostenübernahme ab, springen wir für Ihre gesamten Auslagen ein.

Stationäre Behandlung

Sollten Sie oder eine mitversicherte Person stationär aufgenommen und behandelt werden müssen, informieren Sie bitte umgehend die Hanse Merkur über die Notfallnummer (+49 40 5555-7877)! Dort erhalten Sie kompetente Unterstützung hinsichtlich Sprachbarrieren, man hilft bei der Organisation der Behandlung und stellt vor allem eine Kostenübernahmeerklärung zur Verfügung. Sie müssen also weder in Vorleistung treten, noch sich um irgendwelche organisatorischen oder medizinischen Angelegenheiten kümmern. Sie können sich ganz auf sich und Ihre Genesung konzentrieren. Das gilt natürlich auch für die mitreisenden Personen bzw. Ihre Angehörigen.

Medikamente, Arzneien & Hilfsmittel

Die Kosten für Medikamente, Arzneien und weiteren Hilfsmitteln sind ebenfalls mitversichert. Aber auch hier gilt: Ihre Auslagen können wir nur erstatten, wenn die Medikamente ärztlich verordnet wurde. Kaufen Sie sie in Eigenregie ohne Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin Arznei- oder Hilfsmittel, dann können wir Ihnen diese Kosten leider nicht ersetzen. Das gilt grundsätzlich auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Rücktransport nach Deutschland

Sollte eine Erkrankung oder Unfallverletzung so schwer sein, dass Sie in Deutschland behandelt werden müssen, kann ein Krankentransport notwendig sein. Auch hier informieren Sie bitte umgehend telefonisch die Hanse Merkur. Diese organisiert alle notwendigen Schritte, damit Sie schnellstmöglich und sicher nach Deutschland zurückkehren können.

Aktuell: Was ist bei Corona mitversichert?

Aus aktuellen Anlass erhalten wir sehr viele Anfragen, ob eine Erkrankung an Covid-19 mitversichert ist, oder nicht. Viele Reiseversicherer schließen inzwischen Pandemien aus, so dass hier kein Krankenschutz bei Coronafällen mehr besteht. Die Hanse Merkur bieten Ihnen grundsätzlich den passenden Reisekrankenschutz an.

Wenn Sie bei der HanseMerkur eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert! Es werden auch Behandlungskosten über 100.000 € übernommen. Die Behandlungen von Erkrankungen, die durch COVID 19 ausgelöst wurden, sind ebenfalls mitversichert.

Nachweis einer Erkrankung im Schengenraum

Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Urlaubsziele in Europa dazu übergegangen, einen Nachweis über die Reisekrankenversicherung zu verlangen. Wenn Sie also trotz der Pandemie innerhalb Europas reisen möchten, müssen Sie vor Einreise die Gültigkeit einer Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen. Wenn Sie eines unserer Jahres-Reiseversicherungspakete abgeschlossen haben, können Sie eine entsprechende Bestätigung von uns anfordern. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice selbstverständlich per Telefon und per E-Mail zur Verfügung.