Reiseversicherungspaket

Was bietet unser Reiseversicherungspaket? Zunächst bildet die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit unserem Reiseabbruchschutz die Grundlage zur Absicherung Ihrer Urlaube. Doch zu diesem Basisschutz können Sie weitere Absicherungen hinzunehmen. Unser Reiseversicherungspaket kann in zwei Tarifvarianten mit einer Reisegepäckversicherung und einer Reisekrankenversicherung ergänzt werden. So sind Sie, Ihre Angehörigen und sogar Ihr Reisegepäck vor, während und nach der Reise umfassend gegen viele Risiken abgesichert. Wir wollen Ihnen nun unser Reiseversicherungspaket genauer vorstellen.

Was ist ein Reiseversicherungspaket?

Ein Reiseversicherungspaket ist ein Tarif der Reiseversicherung, der mehrere verschiedene Leistungen verbindet. So können Sie zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung mit einer Reisegepäckversicherung und einer Reisekrankenversicherung erweitern. Ihr Vorteil: Sie müssen keine einzelnen Reiseversicherungen bei verschiedenen Gesellschaften abschließen.

Auf unserer Wanderreise durch die Ardennen ist mein Lebensgefährte mit dem Fuß umgeknickt. Da der Knöchel stark geschwollen war, mussten wir zum Arzt. Es war zwar zum Glück nichts gebrochen, unsere Wanderung konnten wir dennoch nicht fortsetzen. Da wir sowohl Behandlungskosten durch den Arztbesuch hatten und die Reise abbrechen mussten, kam einiges zusammen. Durch unseren Reise-Rundum-Schutz war die Angelegenheit aber schnell erledigt. (Peter & Stefan R., Wismar)

Was beinhaltet das Reiseversicherungspaket?

Unsere Reiseversicherungspakete bestehen aus bis zu drei Versicherungsleistungen. Diese teilen sich in den Basis-Schutz, den Plus-Schutz und den VIP-Schutz auf. Wir bieten die Reiseversicherungen für Singles, Singles mit Kindern, Paare und Familien an. Die einzelnen Leistungen lassen sich wie folgt aufgliedern.

Reiseversicherung Basis

Jedes unserer Reiseversicherungspakete hat grundsätzlich eine Reiserücktrittsversicherung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Reiseabsage und den dadurch entstehenden Reisekosten. Sind Sie bereits auf Reisen und müssen vorzeitig zurück nach Hause übernimmt die kostenfreie Reiseabbruchversicherung die Gebühren.

Reiseversicherungspaket Plus

Zusätzlich zum Reiserücktritt- & Reiseabbruchschutz kommt hier die Reisegepäckversicherung dazu. Sie schützt Ihr Reisegepäck bei Transport an den Urlaubsort und zurück, sowie auf Reisen selbst. Die Versicherungssumme liegt zwischen 1.500 Euro und 4.000 Euro.

Reiseversicherungspaket VIP

Bei unserem Rundum-Sorglos-Paket VIP kommt neben der Reiserücktritt-, der Reiseabbruch- und der Reisegepäckversicherung noch die Auslandskrankenversicherung dazu. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer medizinischen Behandlung während der Reise. Unsere Reisekrankenversicherung bieten wir für Einzelpersonen, Paare und Familien an. Paare und Familien brauchen keinen gemeinsamen Wohnsitz. Gegenseitiger Versicherungsschutz besteht also auch dann, wenn jeder Partner bzw. jede Partnerin einen eigenen Haushalt führt. Achtung: Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind prämienfrei mitversichert, wenn Sie einen Familientarif abschließen!

PersonenkreisReiserücktritt & ReiseabbruchReisegepäckversicherungReisekrankenversicherung
Singletarif1.500 – 5.000 Europauschal 1.500 Europauschal 2.000.000 Euro
Paartarif3.000 – 10.000 Europauschal 3.000 Europauschal 2.000.000 Euro
Familientarif3.000 – 10.000 Europauschal 4.000 Europauschal 2.000.000 Euro

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten einer Reisestornierung, falls Sie eine Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Die Stornokosten, die bis zu 95% des Reisepreises betragen können, können Sie dann bei uns zur Erstattung einreichen. Versicherte Gründe können unter anderem sein:

  • unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung
  • Todesfall in der näheren Familie
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser oder Dritte
  • Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikation
  • Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzwechsel
  • unerwartete Krankheit oder Todesfall eines mitreisenden/r Hundes/Katze

Welche Kosten werden genau übernommen? Bei einer Reiseabsage können verschiedene Gebühren entstehen. Die meisten sind bei uns natürlich abgesichert. Es kann aber auch vorkommen, dass bestimmte Posten, die ein Reiseveranstalter in Rechnung stellt, nicht ersetzt werden können.

Erstattungsfähige Kosten

Im Schadenfall werden grundsätzlich die Stornierungsgebühren erstattet. Diese entstehen bei Absage der Reise und sind in der Regel umso höher, je näher der Abreisetag liegt. Dazu können Sie aber auch VISUM-Gebühren oder Reisevermittlungsentgelte (jeweils bis zu 100 Euro pro Person) einreichen. Sollten Sie eine Reise umbuchen oder erst nach dem geplanten Reisebeginn (verspätet) antreten, ersetzen wir die Kosten der umgebuchten Anreise und die nicht genutzten Reisetage. Auch hier können VISUM-Gebühren oder Vermittlungsentgelte des Reiseveranstalters dazu kommen.

Nicht erstattungsfähige Kosten

Kosten, die nur anfallen würden, wenn Sie auch an der Reise teilgenommen haben, können nicht als Stornokosten eingereicht werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Kosten für eine Endreinigung von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen, um Gebühren zu Bearbeitung von Stornierung oder Kurtaxen.

Welche Fälle sind im Reiseabbruchschutz versichert?

Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung, greift die Reiseabbruchversicherung dann, wenn Sie bereits auf Reisen sind. Sollten Sie also aus einem versicherten Grund eine Reise nicht planmäßig beenden können, übernehmen wir die Kosten, die dadurch entstanden sind.

Welche Ereignisse sind versichert?

Ihre Reise kann auf unsere Kosten hin außerplanmäßig beendet werden, wenn unter anderem eines der folgenden, versicherten Ereignisse eintritt. Sie können eine genaue Auflistung aller Risiken und Leistungen bei Reiseabbruch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden:

Versicherte Ereignisse bei Reiseabbruch
unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung am Urlaubsort
Todesfall eines Angehörigen der Familie
Schaden am Eigentum durch Wasser, Feuer oder Dritte
weitere Gründe, wie Arbeitsplatzverlust, Schwangerschaft etc.

Übernommen werden die zusätzlichen Kosten, die durch den Reiseabbruch entstehen. Wir ersetzen Ihnen die Gebühren für die vorzeitige Rückreise nach Hause. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung länger am Urlaubsort bleiben müssen, erstatten wir Ihnen die Kosten der Unterkunft und Verpflegung. Doch nicht nur die Kosten der Heimkehr (Rückflug, Bahnreise etc.) sind versichert. Bei einer vorzeitigen Rückkehr erhalten Sie auch die nicht genutzten Reiseleistungen, die bereits bezahlt wurden, von uns zurück. Wir haben hier zur Verdeutlichung ein fiktives Beispiel für Sie vorbereitet.

Familie A. wollte für zehn Tage nach Ägypten. Nach fünf Tagen müssen Sie wegen eines Sterbefalls nach Hause reisen. Familie A. reicht die Kosten für die Umbuchung des Rückflugs (150 Euro), sowie die fünf nicht mehr in Ägypten verbrachten Urlaubstage (850 Euro) ein. Wir erstatten also 1.000 Euro.

Was deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Mit der Reisegepäckversicherung können Sie Ihre mitgeführten Gepäckstücke gegen zahlreiche Risiken absichern. Wir übernehmen die Absicherung Ihres Gepäcks von der Anreise (zum Beispiel Flughafen, Bahnhof oder Hafen) über den eigentlichen Reisezeitraum (Pension, Hotels, Campingplätzen, Schiffsreisen) bis hin zur Rückreise an den Heimatort. Bei einem Schadenereignis stehen wir Ihnen beratend und helfend zur Seite. Doch welche Ereignisse sind versichert? Wir bieten Ihnen folgende Versicherungsleistungen für Ihr Reisegepäck. Eine genaue Beschreibung des Versicherungsschutzes finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  1. Ihr Reisegepäck wird beschädigt oder zerstört: Sollte das Transportunternehmen Ihre aufgegebenen Gepäckstücke beim Transport an den Urlaubsort oder zurück an den Heimatort beschädigen, verlieren oder zerstören, können Sie den Schaden bei uns einreichen.
  1. Ihr Reisegepäck wird gestohlen oder geraubt: Bei Diebstahl, Raub oder räuberischer Erpressung durch einen Dritten am Urlaubsort können Sie die entwendeten oder geraubten Gepäckstücke bzw. Gegenstände zur Erstattung einreichen.
  1. Ihr Reisegepäck trifft zu spät am Zielort ein: Treffen Ihre Koffer erst nach mehr als 12 Stunden seit Ihrer Ankunft am Urlaubsort ein, ersetzen wir Ihnen die Kosten für notwendige Anschaffungen (Toiletten- und Hygieneartikel, Kleidung, Schuhe etc.) bis zu 250 Euro.

Wann greift der Reisegepäckschutz?

Auch wenn unser Reisegepäckschutz bei vielen Fällen Ersatz leistet, gibt es gerade in diesem Reisebereich einige Ausnahmen vom Versicherungsschutz. Vor Abschluss einer Reisegepäckversicherung wollen wir Ihnen diese Ausschlüsse ganz offen vorstellen, damit es hinterher keine unangenehmen Überraschungen gibt. Sollten Sie Fragen zu unserem Gepäckschutz haben, steht Ihnen unser Serviceteam jederzeit zur Verfügung.

Kein Leistungsanspruch auf Reisen besteht bei einem fahrlässigen Verschulden eines Schadenfalls. Lassen Sie zum Beispiel Ihr Reisegepäck unbeaufsichtigt „liegen, stehen oder hängen“ und wird dieses dann entwendet, besteht kein Versicherungsschutz. Des Weiteren sind folgende Gegenstände des Reisegepäcks grundsätzlich von einer Erstattung ausgeschlossen:

  • Schmuck, Bargeld, Wertpapiere, Urkunden
  • Brillen, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen
  • Mobiltelefone, Smartphones, Laptops, Notebooks und das jeweilige Zubehör

Die Reisekrankenversicherung als Bestandteil des Reisepakets

Unsere Reisekrankenversicherung bietet eine ganze Reihe von Leistungen, um Sie in einem Notfall bestens absichern zu können. Versicherungsschutz besteht unter anderem für Heilbehandlungen, bei Untersuchungen, bei einer und sogar im Todesfall. Wir wollen Ihnen die wichtigsten Merkmale der Reisekrankenversicherung vorstellen und erläutern. Versicherungsschutz besteht zunächst immer dann, wenn eine Behandlung ärztlich angeordnet und durchgeführt wurde. Als Nachweis dient immer ein Attest, auf dem die Art der Behandlung, die verschriebenen Medikamente und der Namen des Patienten bzw. der Patientin vermerkt ist. Übernommen werden folgende Leistungen:

  • Kosten einer ambulanten Behandlung.
  • Kosten einer stationären Behandlung, inklusive Operationen.
  • Kosten für Arzneimittel, Medikamente und Verbandsmittel.
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen.
  • Kosten für eine ärztliche Behandlung einer akuten Schwangerschafts-Komplikation.
  • Kosten einer Bestattung am Urlaubsort oder für die Überführung der sterblichen Überreste nach Deutschland

Absicherung bei einem Krankentransport

Ist eine Erkrankung oder eine Verletzung so schwer, dass eine medizinische Versorgung im Ausland nicht adäquat durchgeführt werden, ist oft ein Rücktransport notwendig. Ist dieser Transport medizinisch notwendig und vertretbar, übernehmen wir sowohl die Organisation, als auch die Kosten hierfür. Mit der Allysca Assistance haben wir einen kompetenten und erfahrenen und Partner an unserer und Ihrer Seite. Müssen Sie eine aufwendige medizinische Versorgung, einen stationären Aufenthalt mit Operation oder einen Rücktransport in Anspruch nehmen, wenden Sie sich direkt an den Assisteur.

+49 (0) 89 – 455 60 307

Der medizinische Dienst ist von jedem Reiseziel aus erreichbar. Die Telefone in München sind dabei rund um die Uhr besetzt – natürlich auch an Wochenenden und Feiertagen. Telefonkosten, die bei Schadenmeldung aus dem Ausland immer entstehen können, sind über den Reisekrankenschutz zusätzlich abgesichert und erstattungsfähig.

Gibt es Reiseversicherungspakete auch für Senioren?

Aktuell können wir unsere Reiseversicherungspakete nur bis zur Vollendung des 64. Lebensjahr anbieten. Aber keine Sorge! Auch wenn Sie bereits älter sind, können wir Ihnen dennoch die passende Reiseversicherung als Paketlösung anbieten. Egal, ob als Single, Paar oder Familie – mit uns finden Sie auch als Reisende höheren Alters auf jeden Fall den besten Reiseversicherungstarif. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice stehen Ihnen telefonisch unter 0931 – 30 42 98 00 gerne zur Verfügung. Natürlich können Sie uns Ihre Anfrage auch per E-Mail an info@travelprotect.de senden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!

Selbstbehalt bei den Reiseversicherungspaketen

Sollten Sie einen Tarif mit Selbstbehalt abgeschlossen haben, erstatten wir Ihnen die Kosten nur anteilig. Aber wie hoch ist so ein Selbstbehalt überhaupt? Und wie wird dieser berechnet? Gilt er in allen Fällen? Gibt es auch Leistungen ohne Selbstbehalt bei einem Reiseversicherungspaket? Um diese Fragen beantworten zu können, müssen wir uns die einzelnen Bestandteile des Reiseversicherungspakets ansehen. Der Selbstbehalt wird je nach Versicherungsart auf unterschiedliche Weise berechnet. Wir haben Ihnen dies einmal tabellarisch zusammengestellt.

LeistungsbereichSelbstbehalt
ReiserücktrittsversicherungIm Schadenfall tragen Sie 20% der erstattungsfähigen Kosten selbst.
ReiseabbruchschutzAuch hier gilt ein Eigenanteil von 20% der erstattungsfähigen Kosten.
ReisegepäckversicherungJe Schadenfall wird von uns pauschal 100 Euro von der Erstattungssumme abgezogen.
ReisekrankenversicherungBei jeder Behandlung müssen Sie 100 Euro als Selbstbeteiligung übernehmen.

Wir bieten unser Reiseversicherungspaket natürlich auch ohne Selbstbeteiligung an. Die jährliche Prämie ist hier etwas höher als bei den Tarifen mit Selbstbehalt. Dafür übernehmen wir in allen (versicherten) Fällen, in denen Sie den Reiseschutz in Anspruch nehmen müssen, die gesamten Kosten. Dies gilt für den Reiserücktritt genauso wie für Gepäckschäden oder medizinische Behandlungen.

Welche Reisen sind versichert?

Unsere Reiseversicherungspakete gelten für alle Reisen – weltweit und ohne Ausnahme. Damit haben Sie bei unserem Reisekrankenschutz die optimale Absicherung auch in Ländern, wie den USA, Kanada und Mexiko. Bedenken Sie, dass medizinische Behandlungen gerade in diesen drei Staaten schnell mehrere tausend Euro kosten kann! Die Reisegepäckversicherung gilt ebenfalls für alle Staaten der Welt.

Da Sie auch auf Reisen gegen Raub und Diebstahl geschützt sind, empfehlen wir einen Abschluss gerade dann, wenn Sie in Ländern unterwegs sind, in den die Kriminalität in bestimmten Gebieten hoch sein kann. Bei unserer Reiserücktrittsversicherung mit kostenfreiem Reiseabbruchschutz können Sie (beinahe) jede beliebige Reiseart versichern. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie die Reise in einem Reisebüro buchen oder mehrere Reiseleitungen individuell zusammenstellen.

  • Pauschalreisen, Schiffsreisen und Kreuzfahrten
  • Auto-, Bus- und Bahnreisen
  • individuelle Flugreisen
  • Hotels, Gasthäuser und Pensionen
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Appartements
  • Zelt- und Campingplätze
  • Mietwagen, Camping- und Wohnmobile

Wann und wie wird das Reiseversicherungspaket abgeschlossen?

Sie können unsere Reiseversicherungspakete einfach und bequem online abschließen. Rufen Sie einfach unseren Abschlussrechner auf, geben Sie Ihre Reisedaten und das Alter der reisenden Personen an. Sie erhalten dann eine Übersicht über alle Produkte, die wir Ihnen anbieten können. Sie können auch unseren Ratgeber zur Reiseversicherung nutzen, um zum passenden Tarif zu gelangen. Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, erfolgt der Abschluss direkt online über unsere Webseite. Sie erhalten bei erfolgreichem Abschluss den Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen zugestellt.

Der Vorteil unsere Jahres-Reiseversicherungen: Unsere Tarife verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sollten Sie den Reiseschutz nicht länger benötigen, können Sie diesen ganz einfach schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) bis einen Monat vor Verlängerung kündigen. Sie haben abschließend noch Fragen zu unserem Reiseversicherungspaketen? Sie haben Probleme beim Abschluss eines Tarifs haben oder möchten einen Schaden melden? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung.