Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung schützt Ihre aufgegebenes Reisegepäck vor, während und nach der Reise. Egal, ob ihre Koffer und Taschen beschädigt oder gestohlen werden. Wir entschädigen Sie für den finanziellen Verlust. Kommt Ihre Reisegepäck nicht am Urlaubsort an, können Sie wichtige Neuanschaffungen auf unsere Kosten hin erledigen. Die Reisegepäckversicherung hat viele Leistungen und bietet bei zahlreichen Anlässen Versicherungsschutz. Wir wollen Ihnen auf unsere Informationsseite nun die wichtigsten Eckpunkte unserer Reisegepäckversicherung vorstellen. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihne selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Was ist eine Reisegepäckversicherung?

Was ist eigentlich eine Reisegepäckversicherung genau? Der Reisegepäckschutz übernimmt die Absicherung Ihrer Koffer, Taschen und weiteren Gepäckstücke, während Sie sich auf Reisen befinden. Versicherungsschutz besteht nicht nur für die Koffer an sich, sondern auch für (fast) alle Gegenstände, die sich im Koffer befinden. Die Reisegepäckversicherung erstattet also den finanziellen Schaden, wenn es bei dem Transport an das Reiseziel oder am Urlaubsort selbst zu einem Leistungsfall kommt.

Der Umfang des Gepäckschutzes reicht hier von Diebstahl über Beschädigungen bis hin zum Verlust. Der Reisegepäckschutz kann bei uns als Reisepaket im Rahmen einer Jahres-Reiseversicherung gebucht werden. Dieser gilt dann für beliebig viele Reisen im Jahr, wobei jede Reise bis zu 52 Tage versichert ist. Bei Bedarf können Sie dieses Reisepaket sogar mit einer Reisekrankenversicherung erweitern.

Welche Leistungen hat die Reisegepäckversicherung?

Wann kommt die Reisegepäckversicherung zum Einsatz? Wir empfehlen den Abschluss eines Gepäckschutzes, wenn Sie Ihre mitgeführten Koffer und Taschen gegen Schäden absichern wollen. Wir bieten verschiedene Leistungen an, um Ihr Gepäck vor, während und nach der Reise zu schützen.

Beschädigungen des Reisegepäcks

Diese Leistung der Reise-Gepäckversicherung kommt vor allem bei den Transportwegen zum Tragen. Wird Ihr Koffer zum Beispiel bei dem Hinflug beschädigt oder sogar zerstört, dann ersetzen wir Ihnen den finanziellen Verlust. Wichtig: Bevor Sie den Schaden melden, muss zunächst die Transportgesellschaft für eine Entschädigung sorgen.

Diebstahl und Raub des Reisegepäcks

Wird Ihr mitgeführtes Gepäck teilweise oder ganz gestohlen oder geraubt, können Sie uns den finanziellen Schaden zur Erstattung einreichen. Der Diebstahl oder der Raub ist sowohl beim Transport an den Urlaubsort als auch während des eigentlichen Urlaubs versichert.

Verspätete Auslieferung am Urlaubsort

Auch in diesem Fall leisten wir eine Entschädigung. Sollten Ihe Gepäckstücke nicht fristgerecht bei Ihnen ankommen, dann können Sie Ersatzkäufe auf unsere Rechnung hin tätigen. Die Auslagen für notwendige Dinge erstatten wir bis 250 Euro! Beachten Sie dabei, dass sich die Auslieferung um mindestens 12 Stunden verzögern muss.

Verlust von Reisegepäck auf dem Transportweg

Ihr Reisegepäck ist auf dem Transportweg verschwunden und auch nach längerer Suche nicht mehr aufzufinden? Dann übernehmen wir den finanziellen Schaden, der Ihnen dadurch entstanden ist. Das gilt aber nicht nur bei der Beförderung des Gepäcks, sondern auch bei Abgabe in einem Beherbergungsbetrieb, also zum Beispiel in einem Hotel, einer Pension oder einem Appartment.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Zunächst muss man unterscheiden, ob die Gegenstände nur beschädigt sind oder ob diese unwiderruflich zerstört oder abhanden gekommen sind. Grundsätzlich wird bei allen Entschädigungen nur der Zeitwert der Gegenständen übernommen. Bei Ausnahmen erstatten wir feste Kosten. Bei Beschädigungen besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Kosten für die Reparatur einzureichen.

Reichen Sie uns hierzu einfach die Rechnung für die Reparatur ein. Ihnen werden offizielle Dokumente oder Ausweispapiere gestohlen oder sind diese verschwunden? Dann ersetzen wir Ihnen die Kosten, die für die Wiederbeschaffung der Unterlagen entstehen, zum Beispiel bei einem Führerschein oder einem Reisepass oder Personalausweis.

Schmuck und Wertgegenstände

Schmuck und Gegenstände aus Edelmetalle werden zwar auch erstattet, ein Zeitwert kann hier aber nicht berechnet werden. Deswegen erhalten Sie hier den Wert der beschädigten gestohlenen oder verschwundenen Dinge, aber maximal 50% der Versicherungssumme. Gleiches gilt für Reiseandenken, oder Geschenke, die Sie aus dem Urlaubsland mitbringen. Da es sich hier meistens um Neuware handelt, erhalten Sie auch diese Kosten zurück. Die maximale Erstattungssumme beträgt hier 10% der Versicherungssumme.

Was bedeutet Zeitwert bei Reisegepäck?

Im vorherigen Abschnitt haben wir darauf hingewiesen, dass nur der Zeitwert eines Gegenstands erstattet werden kann. Doch was genau bedeutet das? Was ist der Zeitwert und wie wird dieser von uns berechnet? Dies wollen wir Ihnen anhand eines Beispiels erläutern.

Familie Müller bucht Urlaub auf den Kanaren. Beim Rückflug wird der große Koffer beschädigt und kann nicht mehr repariert werden. Da die Müllers eine Jahresversicherung Plus bei uns haben, reichen Sie uns den Schaden ein. Der Koffer wurde 2018 gekauft und hat damals neu 159,00 € gekostet. Wir erstatten nur den Zeitwert.

Der Zeitwert gibt den Wert eines Gegenstands an, bei dem in Abzug gebracht wird, wie lange sich dieser bereits in Ihrem Besitz befindet. Die Nutzungserscheinungen etc. werden also von dem Neupreis abgezogen. Da dies natürlich in Zahlen schwer zu beziffern ist, wird hier ein pauschaler Abzug vorgenommen. Der Abzug beträgt 20% pro Jahr, in dem sich der Gegenstand bereits in IHrem Besitz befindet. Bereits mit Kauf werden die ersten 20% in Abzug gebracht, da es sich hier nicht mehr um einen neuen, ungebrauchten Gegenstand handelt. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen: je nach Schadenfall kann auch der Verzicht auf den Zeitwert erfolgen.

Der Schadenfall wurde 2020 gemeldet, der Koffer von Familie Müller ist also zwei Jahre alt. Der Abzug nach Zeitwert beträgt also 40% vom Kaufpreis des Koffers. Die Erstattung bezieht sich also auf den Restwert von 60% des Preises von159,00 €. Wir überweisen 95,40 €.

Gibt es auch Ausschlüsse?

Bei unserem Reisegepäckschutz sind viele Gegenstände, Koffen, Taschen und Rucksäcke versichert. Dennoch können auch wir nicht für alle Dinge Ersatz leistet. Bei Beschädigungen, Diebstahl, Raub oder Verlust für folgende Gegenstände können wir leider keine Erstattung vornehmen. Wir empfehlen Ihnen, die genaue Auflistung der Ausschlüsse in den AVBs nachzulesen. Doch nicht nur bestimmte Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ereignen sich Diebstähle, Beschädigungen oder Verluste durch eigenes Versäumen, so besteht kein Versicherungsschutz. Dies bezieht sich vor allem auf Schäden, die durch Vergessen, Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen ereignen.

Ausschlüsse aus der Reisegepäckversicherung
Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, wenn diese motorisiert sind. Zubehör ist hier ebenfalls ausgeschlossen.
Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Reisedokumente aller Art, mit der Ausnahme von Ausweispapieren und Führerschein.
Elektronische Geräte: Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und Notebooks, sowie deren Zubehör kann nicht versichert werden.
Zahnspangen, Prothesen, Kontaklinsen, Brillen, Sonnenbrillen sowie alle weiteren Sehhilfen inklusive deren Zubehör.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in der Reisegepäckversicherung?

Wie bei der Reiserücktrittsversicherung, dem Reiseabbruchschutz und der Reisekrankenversicherung bieten wir die Reisegepäckversicherung mit oder ohne Selbstbehalt an. Die Prämie von Reiseversicherungen ohne Selbstbehalt ist ein wenig höher, dafür müssen Sie im Schadenfall keinen Eigenanteil leisten. Bei unserem Reisegepäckschutz beträgt der Selbstbehalt für jeden einzelnen Schadenfall pauschal 100 Euro.

Sollte als beispielsweise ein Koffer auf dem Transport an das Urlaubsziel beschädigt werden und zusätzlich ein Diebstahl passieren, müssen Sie jeweils 100 Euro Eigenanteil leisten. Da viele Gepäckstücke oder Gegenstände bzgl. des Zeitwerts nur einen Bruchteil des Neupreises ausmachen, empfehlen wir immer den Abschluss einer Reisegepäckversicherung ohne Selbstbehalt. So erhalten Sie immerhin noch den Restwert bei einem Schadenfall. Zudem ist der Aufpreis zur Jahresprämie nur gering.

Sonderfall: Fotoausrüstung und Sportgeräte

Neben dem üblichen Reisegepäck, also Kleidung, Hygieneprodukte, Bücher und so weiter, gibt es noch zwei Gruppen von Gegenständen, die oft mitgenommen werden. Es handelt sich hier einerseits um Kamera und Fotoausrüstung, andererseits um Sportgeräte aller Art. Für unsere Reisegepäckversicherung wollen wir Ihnen diese Bereiche gesondert vorstellen.

Fotoausrüstung und Zubehör

Zum üblichen Reisegepäck gehören Film- und Fotoausrüstungen dar. Um die schönsten Urlaubserinnerung festhalten zu können, geht die Kamera und das Zubehör bei fast jedem Urlaub mit auf Reisen. Versicherungsschutz für Filmkameras bzw. Fotoapparate besteht unter anderem für folgende Ereignisse.

  • Wenn sich die Geräte in persönlichem Gewahrsam befinden, also am Körper getragen werden oder sich in Benutzung befinden, besteht Versicherungsschutz.
  • Dies gilt auch, wenn der Foto und die Ausrüstung einem Beherbungsbetrieb (Hotel, Pension, o.ä.) zur Aufbewahrung übergeben werden.
  • Befindet sich die Ausrüstung in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes übernehmen wir den finanziellen Schaden.

Von diesen Regelungen gibt es aber auch zwei Ausnahmen. Sollte der Schaden aufgrund eines der unten genannten Risiken entstehen, besteht im Rahmen der Reise-Gepäckversicherung leider kein Anspruch auf Erstattung.

  • wenn diese zur Beförderung aufgegeben wird.
  • wenn diese sich in abgestellten Fahrzeugen bzw. deren Anhängern befinden.

Liegt ein versicherter Grund vor, leistet unsere Reisegepäckversicherung für den finanziellen Schaden. Die Entschädigungsgrenzen bei Video-, Film- und Fotoapparaten liegen einschließlich des Zubehörs bei maximal 50% der Versicherungssumme.

Sportgeräte

In unserem Reisegepäckschutz können wir leider keine Sportgeräte mitversichern. Hierzu zählen unter anderem Wintersportgeräte wie Skier und Snowboards, Golf- und Tauchausrüstungen inklusive Zubehör, Segel- und Surfbretter, Fahrräder, Inlineskates, Hängegleiter, Gleitschirme sowie jegliches Zubehör. Dies gilt sowohl für den Diebstahl, als auch eine Beschädigung der Geräte. Bei Nutzung von nicht motorisierten Falt- und Schlauchbooten besteht eingeschränkt dann eine Absicherung, wenn diese nicht in bestimmungsgemäßen Gebrauch sind. Hier als verdeutlichendes Beispiel: entsteht der Schaden bei Benutzung eines Bootes besteht kein Versicherungsschutz. Wird das Boot bei dem Transport beschädigt hingegen schon.

Wie kann der Reisegepäckschutz abgeschlossen werden?

Unseren Reisegepäckschutz können Sie einfach und schnell online abschließen. Sie haben schon Reisen gebucht? Dann schließen Sie die Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. Alle Reisen, die Sie nach Versicherungsbeginn buchen, sind natürlich immer automatisch mitversichert. Da es sich bei der Reisegepäckversicherung um einen Bestandteil einer Jahres-Reiseversicherung handelt, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern Sie keine Kündigung des Vertrags aussprechen.

So sind Sie für alle Reisen bis 52 Tage automatisch versichert und müssen sich nicht um weiteren Reiseschutz kümmern. Aber in welchen Tarifstufen können wir Ihnen den Gepäckschutz nun anbieten? Sie können bei Abschluss zwischen den Reisepaketen PLUS und VIP wählen (hier kommt noch eine Reisekrankenversicherung dazu). Diese beinhalten folgenden Versicherungsschutz und können für Singles, Paar oder Familien gebucht werden.

Was kostet die Reisegepäckversicherung?

Die Prämie der Reisegepäckversicherung hängt davon ab, welches Reisepaket Sie abschließen möchten: wir bieten dies mit und ohne Eigenbeteiligung an. Die Reiserücktrittsversicherung inklusive dem kostenfreien Reiseabbruchschutz kann individuell gebucht werden. Die Reisegepäckversicherung kommt dann mit einer pauschalen Versicherungssumme hinzu. Vergleichen Sie einfach die oberen Tabellen. NEU: Wir bieten unsere Reiseschutz Plus nun auch für Reisende ab dem 65. Lebensjahr an: sowohl für Singles, als auch im Paar- und Familientarif. Auch hier ist die Prämie ein wenig höher als im Standardtarife. Nutzen Sie einfach unseren Abschlussrechner, um das passende Angebot zu finden.

Das Reisegepäck wurde gestohlen – was nun?

Das kommt darauf an, was genau vorgefallen ist. Es gibt hier verschiedene Vorgehensweisen. Wurde Ihr Gepäck bei dem Transport an den Urlaubsort komplett gestohlen oder einzelne Gegenstände entwendet? Dann wenden Sie sich zuerst an das Transportunternehmen, zum Beispiel eine Airline oder Busunternehmen. Wird Ihnen im Urlaub etwas gestohlen oder wurden Sie vielleicht sogar beraubt, dann wenden Sie sich umgehend an die nächste, erreichbare Polizeistation. Sie können den Schaden bei uns nach Ihrer Rückkehr nur dann melden, wenn Sie eine polizeiliche Anzeige über den Diebstahl vorlegen können. Bedenken Sie bitte, dass Sie diese in der Regel nur direkt am Urlaubsort erhalten können.

Was tun, wenn das Reisegepäck beschädigt wurde?

Ihre Gepäckstücke wurden durch die Transportgesellschaft (zum Beispiel eine Airline oder ein Busunternehmen) oder durch den Beherbergungsbetrieb beschädigt? Auch hier müssen Sie zuerst die Gesellschaft, die Ihr Gepäck in Verwahrung hatte kontakieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie erhalten neben einer eventuellen Entschädigung auch einen so genannten damage report.

Diesen reichen Sie dann uns mit den übrigen Unterlagen bei Schadenmeldung ein. Aber Achtung: Handelt es sich um eine Beschädigung während eines Fluges, dann haben Sie nur sieben Werktage Zeit, den Schaden bei der Fluggesellschaft zu melden. Lassen Sie diese Frist verstreichen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, einer Erstattung zu beantragen.

Wenn das Reisegepäck nicht am Urlaubsort ankommt?

Sie sind mit Ihrer Familie gut am Urlaubsort angekommen, Ihr Gepäck jedoch nicht? Dann übernehmen wir die Kosten für die notwendigsten Gegenstände! Nach Ablauf der obligatorischen Wartefrist von 12 Stunden können Sie für bis zu 10% der vereinbarten Versicherungssumme einkaufen gehen. Was können Sie sich auf unsere Kosten anschaffen?

Sie sollten sich auf Dinge beschränken, die notwendig sind um die erste Zeit bis zur verspäteten Auslieferung Ihres Reisegepäcks überbrücken zu können. Darunter unter anderem fallen Kleidung, Leibwäsche und Hygieneartikel. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland, können Sie die Aufwendunggen bei uns geltend machen. Hierzu benötigen wir zunächst einen Beleg über die vermissten Koffer (irregularity report). Dieser wird von dem Transportunternehmen ausgestellt. Alle Gegenstände, die Sie vor Ort erworben haben, müssen Sie mit einem Kaufbeleg nachweisen.