Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung

Unsere Reiseversicherungen können wir Ihnen in zwei Varianten anbieten. Sie haben die Wahl entweder eine Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung oder einen Reiseschutz ohne Eigenbeteiligung abzuschließen. Die Besonderheiten eines Reiseschutzes mit Selbstbeteiligung wollen wir Ihnen auf dieser Seite genauer vorstellen. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kundenservice gerne telefonisch (0931 – 30 42 98 00) oder per E-Mail zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

Was genau ist eine Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung?

Der Selbstbehalt einer Reiseversicherung bestimmt den Eigenanteil, den Sie bei einem Schadenfall leisten müssen. Können Sie zum Beispiel eine Reise nicht antreten, wird Ihr Reisegepäck beschädigt oder müssen Sie am Urlaubsort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, wird der vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Die Höhe der Selbstbeteiligung orientiert sich an der Versicherungsleistung und an der Höhe des Schadens-

Natürlich finden Sie dies auch in den Bestimmungen zu den einzelnen Versicherungsleistungen (Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck und Reisekranken). Die Leistungen der Reiseversicherung gelten natürlich unabhängig davon, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen. Das gilt für Jahres-Reiseversicherungen gleichermaßen wie für Einmal-Reiseversicherungen. Davon ausgenommen sind nur unsere Sondertarife, wie zum Beispiel der Zusatzschutz COVID.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt wird unterschiedlich berechnet, je nachdem welche Versicherungsleistung Ihr Vertrag beinhaltet und welcher Schadenfall gemeldet wurde. Der Selbstbehalt bei Reiserücktritt und Reiseabbruch unterscheidet sich von dem bei Reisegepäck oder Reisekrankenversicherung. Wir wollen Ihnen im Folgenden anhand von unterschiedlichen Beispielen die Berechnung des Eigenanteils für jede Versicherungsleistung vorstellen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um rein fiktive Schadenfälle handelt aus denen keine rechtlich verbindlichen Folgerungen gezogen werden können.

Reiserücktrittsversicherung

Sie müssen eine Reise aus einem versicherten Grund absagen? Die Stornokosten werden Ihnen in Rechnung gestellt und von uns ersetzt? Dann wird grundsätzlich ein Selbstbehalt in Höhe von 20% der Erstattung erhoben. Es spielt hierbei keine übrigens Rolle, aus welchem (versicherten) Grund Sie Ihre Reise absagen mussten. Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei einer unerwartet schweren Erkrankung, einer Schwangerschaft einer versicherten Person oder einem Todesfall in Ihrer Familie. Zur Erläuterung des Selbstbehalts haben wir einen fiktiven Schadenfall für Sie vorbereitet.

Familie A. hat eine Kreuzfahrt gebucht. Drei Tage vor Reisebeginn verstirbt die Großmutter. Von den Reisekosten in Höhe von 3.000 Euro behält der Reiseveranstalter 60% als Stornokosten ein. Diese Kosten in Höhe von 1.800 Euro werden bei uns eingereicht. Da die Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, ziehen wir 20% Eigenbeteiligung vor der Erstattung, also 360 Euro ab. Familie A. erhält von uns eine Entschädigung von 1.440 Euro.

Reiseabbruchschutz

Die Regelungen bei Reiserücktritt gelten ebenfalls bei unserem Reiseabbruchschutz. Auch hier werden bei einer Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung 20% von der Erstattungssumme abgezogen. Anders als bei einem Reiserücktritt bezieht sich hier die Erstattung auf die Folgekosten einer außerplanmäßigen Beendigung der Reise. Sollten Sie also vorzeitig abreisen wollen oder länger am Urlaubsort bleiben müssen, erstatten wir Ihnen die Kosten. Voraussetzung ist jeweils ein versicherter Ereignis, wie zum Beispiel ein Todesfall eines Anhörigen zu Hause. Auch hier haben wir ein weiteres Beispiel für Sie vorbereitet.

Herr B. hat zwei Wochen Teneriffa gebucht, musste aber aufgrund einer Erkrankung bereits nach einer Woche abreisen. Der neue Rückflug schlug mit 350 Euro zu Buche. Die nicht mehr in Anspruch genommene zweite Urlaubswoche beziffern wir mit weiteren 1.000 Euro. Insgesamt entstand also ein Schaden von 1.350 Euro. Die Selbstbeteiligung in Höhe von 20% betragen 270 Euro, so daß wir 1.080 Euro an Herrn B. auszahlen können.

Achtung: Es gibt bei der Berechnung der Selbstbeteiligung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch eine wichtige Besonderheit! Der pauschale Abzug in Höhe von 20% sieht einen Mindestbetrag von 25 Euro je reisender Person vor. Beträgt der Eigenanteil einer dreiköpfigen Familie beispielsweise nach Berechnung nur 40 Euro, so greift der Mindestanteil. Pro Person werden also 25 Euro (in Summe 75 Euro) erhoben.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung leistet immer dann, wenn Ihr mitgeführtes Gepäck beim Transport an den Urlaubsort beschhädigt oder zerstört wird bzw. verspätet ausgeliefert wird oder sogar verloren geht. Auch bei Diebstahl oder Raub Ihrer Koffer oder Gegenstände leisten wir. Entgegen der Reiserücktrittsversicherung wird hier aber kein prozentualer Abzug vorgenommen. Jeder Schadenfall wird pauschal mit 100 Euro Eigenanteil berechnet. Dieser Selbstbehalt bleibt bestehen, auch wenn der Wert des Reisegepäcks deutlicher höher ist. Hierzu ein verdeutlichendes Beispiel.

Der Koffer von Frau C. wird beim Transport beschädigt. Der Zeitwert des Koffers beträgt noch 180 Euro. Da Frau C. eine Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, müssen wir pauschal 100 Euro in Abzug bringen, so dass eine Restsumme von 80 Euro ausgezahlt werden kann.

Reisekrankenversicherung

Ähnlich verhält es sich bei der Reisekrankenversicherung. Ein Selbstbehalt in Höhe von 20% wäre angesichts von hohen Behandlungskosten wenig sinnvoll. Daher beinhaltet die Reiseversicherung bei Krankenschutz im Ausland ebenfalls einen Pauschalbehalt von 100 Euro je Schadensfall. Zum Abschluss finden Sie auch hier ein Beispiel.

Herr und Frau D. befinden sich in Ägypten. Herr D. verletzt sich bei einem Bad im Meer und seine Frau verzehrt eine verdorbene Nachspeise. Beide müssen daher zum Arzt. Insgesamt sind hierbei Rechnungen über 650 Euro entstanden. Da es sich um zwei einzelne Schadenfälle handelt, werden pauschal jeweils 100 Euro Selbstbehalt abgezogen. Das Ehepaar D. erhält die Differenz in Höhe von 450 Euro von uns.

Wann fällt der Selbstbehalt an?

Wenn Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, fällt der Eigenanteil immer dann an, wenn Sie einen Schadenfall bei uns melden müssen und dieser durch ein versichertes Ereignis abgedeckt ist. Dabei spielt es keine Rolle, um welches versicherte Ereignis es sich genau handelt. Der Selbstbehalt einer Versicherungsleistung wird dabei stets identisch berechnet. Eine Auflistung aller einzelnen Risiken finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die wichtigsten haben wir für Sie aber übersichtlich zusammengestellt.

Leistungsübersicht
Reiserücktrittunerwartet schwere Erkrankung, Todesfall, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit etc.
Reiseabbruchunerwartet schwere Erkrankung, Todesfall in der Familie, Schaden am Eigentum etc.
ReisegepäckDiebstahl, Beschädigung beim Transport, Raub, verspätete Anlieferung, Zerstörung des Gepäcks.
Reisekrankenambulante und stationäre Behandlungen, Transporte, Rücktransport, einfache Zahnbehandlungen.

Was kostet die Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung?

Die Prämie der Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung berechnet sich nach verschiedenen Faktoren. Die Höhe der Versicherungssumme, das Alter der reisenden Personen, der Leistungsumfang oder die Laufzeit bestimmen unter anderem die Beitragshöhe. Generell ist die Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung aber immer günstiger als ein vergleichbarer Tarif ohne Eigenbeteiligung. Dafür tragen Sie natürlich einen Teil des finanziellen Risikos, wenn Sie einen Schadensfall bei uns melden müssen. Wir haben Ihnen zur ersten Orientierung eine kleine Übersicht über die Prämien zusammengestellt.

EinzelpersonPaarFamilie
Jahres-Reiseversicherungab 29,00 €ab 56,00 €ab 57,00 €
Jahres-Reiseversicherung Plusab 59,00 €ab 98,00 €ab 128,00 €
Jahres-Reiseversicherung VIPab 83,00 €ab 112,00 €ab 131,00 €
Einmalversicherungab 19,00 €ab 19,00 €ab 19,00 €
Einmalversicherung Plusab 50,00 €ab 50,00 €ab 50,00 €

Kann der Selbstbehalt später noch ausgeschlossen werden?

Ja. Sofern Sie bei uns eine Jahres-Reiseversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese anpassen. Zur jeweiligen Hauptfälligkeit, also zum Tag der Verlängerung in ein neues Versicherungsjahr, ist dies möglich. Sie können sich entweder den passenden Tarif selbst heraussuchen oder einfach eine Nachricht an uns senden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei TravelProtect erstellen Ihnen gerne ein Angebot für eine passende Reiseversicherung ohne Eigenbeteiligung. Sollten Sie bereits eine aktive Reiseversicherung haben, finden Sie weitere Informationen auf unserer Info-Seite zur Umstellung des Reiseschutzes.