Reiseversicherung mit Hund

Unsere Reiseversicherungen gelten natürlich für die reisenden Personen an sich. Dennoch vergessen wir Ihre Vierbeiner nicht. Der eigene Hund ist für viele unsere Kunden wie ein Familienmitglied. Daher ist es nur logisch, dass auch hier einige Risiken bei einer gemeinsamen Reise vorliegen können. Daher haben wir in den aktuellen Versicherungsbedingungen auch die tierischen Familienmitglieder berücksichtigt. Wir wollen Ihnen im Folgenden diese Bedingungen für eine Reiseversicherung Hund genauer erläutern.

Warum eine Reiseversicherung mit Hund?

In Deutschland leben fast 12 Millionen Hunde. Sie zählen damit zu den beliebtesten Haustieren. Daher sind Reisen mit Beteiligung der eigenen Haustiere nichts mehr Ungewöhnliches. Viele Ferienhäuser oder Ferienwohnungen sind inzwischen explizit für einen Besuch von Familien mit Hunden ausgelegt. Auch beim Reisepreis findet dies auch Berücksichtigung. Daher haben wir nun unsere Reiserücktrittsversicherung mit kostenfreiem Reiseabbruchschutz mit dem „Risikofall Hund“ erweitert. Sollte eine Erkrankung oder der Tod eines Haustiers zu einer Reiseabsage führen, dann übernehmen wir die Kosten der Stornierung – unter der Voraussetzung, dass das Haustier am Urlaub teilnehmen sollte. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die genauen Risiken und geben Beispiele zur Verdeutlichung.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Wenn Sie die Reiseversicherung mit Hund nutzen müssen, gibt es einige Voraussetzungen bei Abschluss der Reiseversicherung und bei Buchung einer Reise, die Sie berücksichtigen müssen. Sollten Sie zu den nachfolgenden Erläuterungen weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.

Abschluss der Reiseversicherung

Egal, ob Sie eine Jahres-Reiseversicherung abschließen oder nur eine einzelne Reise versichern möchten. Die Rücktrittsversicherung ist zusammen mit der Reiseabbruchversicherung stets als Reiseschutz enthalten. Dies schließt den Rücktrittschutz bei einer Verletzung des Hundes mit ein. Wenn Sie einen Reisetarif abschließen, geben Sie den Hund aber nicht als versicherte Person mit an. Der Hund bzw. die Hunde können auch so einen versicherten Rücktrittsgrund auslösen. Aber Achtung: Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Hund an der Reise teilnehmen sollte.

Buchung einer Reise mit Hund

Um die Reiseversicherung mit Hund nutzen zu können, muss der mitreisende Hund bzw. die mitreisenden Hunde bei Buchung der Reise angegeben werden. Buchen Sie zum Beispiel eine Ferienwohnung dann muss auf der Buchungsbestätigung vermerkt sein, welcher und wieviele Hund(e) anreisen. Nur so haben Sie im Schadenfall einen ausreichenden Nachweis.

Achtung: Auch wenn bei Buchung einer Reise die Mitnahme von Hunden grundsätzlich erlaubt, genügt dieser Hinweis allein nicht zum Nachweis! Sollten Sie sich unsicher sein, dann kontaktieren Sie den Reiseveranstalter bzw. den Anbieter der Reiseleistung, um eine entsprechende Bestätigung zu erhalten. Diese genügt zum Beispiel per E-Mail.

Wann greift der Reiseschutz für Hunde?

Die Reiserücktrittsversicherung greift bei verschiedenen Risiken, die Ihren Hund betreffen können. In den Allgmeinen Versicherungsbedingungen sind diese Leistungen genau beschrieben. Wir möchten Ihnen diese im Anschluss noch erläutern und mit Beispielen versehen: „Welche Ereignisse sind versichert? […] Unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze.“ Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn diese bei Abschluss der Reiseversicherung noch nicht bekannt war und von keinem Tierarzt behandelt wurde.

Als Nachweis im Schadenfall genügt ein einfaches Attest vom behandelnden Tierarzt bzw. Tierärztin. Dies gilt auch im Falle einer Unfallverletzung. Bei Tod des Hundes oder der Katze reichen Sie uns einen Nachweis über den Zeitpunkt des Todes ein. Diese Bescheinigung wird ebenfalls von einem Tierarzt ausgestellt. Dies gilt auch für die besondere Situation bei Einschläferung eines Hundes oder einer Katze: auf die Prüfung einer etwaigen Vorerkrankung verzichten wir in diesem Fall. Die Impfunverträglichkeit Ihres Hundes oder Ihrer Katze ist dann der versichert, wenn es sich um eine Impfung handelt, die zur Einreise bzw. Anreise an den Urlaubsort vorgeschrieben ist. Dies Impfreaktion muss ebenfalls unerwartet und schwer sein. Der Nachweis wird wie oben erläutert vom Tierarzt oder Tierärztin ausgestellt.

Was ist nicht versichert?

Die Reiseversicherung mit Hund deckt die wichtigsten Risiken ab, die Ihrem Haustier eine gemeinsame Reise unmöglich machen könnte. Dennoch können auch wir nicht jeden Fall absichern. Daher unser fairer Hinweis auf die nicht versicherten Ereignisse.

Nicht versicherte Ereignisse der Reiseversicherung mit Hund
Die Kosten für die Unterbringung Ihres Hundes oder Ihrer Katze an Ihrem Heimatort während Sie sich auf Reisen befinden, sind keine versicherten Reisekosten (zum Beispiel ein Hundehotel oder eine Hundepension).
Sollte eine Reise zwar aus einem der oben genannten Gründe nicht angetreten werden können, der Hund oder die Katze war aber gar nicht zur Reise angemeldet, besteht kein versicherter Rücktrittsgrund.
Erkrankung oder Todesfall eines anderen Haustiers, dass nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannt ist, zum Beispiel Pferde, Ponys etc.