Reiseversicherung für Ferienwohnungen

Ob eine Finka auf Mallorca, ein kleines Häuschen am Timmendorfer Strand an der Ostsee oder eine Berghütte in den Alpen. Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Appartements erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Unsere Reiseversicherung für Ferienwohnungen bietet Ihnen hierfür den passenden Reiseschutz an. Neben der Reiserücktrittsversicherung haben wir nun auch die Reisegepäckversicherung im Angebot. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum brauche ich eine Reiseversicherung für Ferienwohnungen?

Jede Reiseleistung, die Sie buchen, zieht bei einer Reiseabsage in der Regel Kosten nach sich. Diese Gebühren, auch als Stornokosten oder Stornogebühren bezeichnet, darf der Reiseveranstalter bzw. Vermieter/in in Rechnungen stellen. Um dieses Risiko abzusichern, bieten wir verschiedene Optionen der Reiseversicherung für Ferienwohnungen an. Darüber hinaus kann unser Reiseschutz auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich bereits im Urlaub befinden. Der Reiseabbruchschutz übernimmt zum Beispiel die Kosten einer außerplanmäßigen Beendigung des Urlaubs.

Die Reisegepäckversicherung als dritter Bestandteil unserer Tarife versichert Ihr mitgeführtes Gepäck gegen Schäden und Diebstahl und rundet die Reiseversicherung für Ferienwohnungen ab. Alle Leistungen, die wir in verschiedenen Tarif-Kombinationen anbieten, wollen wir Ihnen nun detailliert vorstellen. Gerade bei einer Reiseversicherung für Ferienwohnungen ist es sinnvoll, rechtzeitig den passenden Reiseschutz abzuschließen, damit Sie im Schadenfall nicht nur den Urlaub verpassen, sondern auch noch auf die finanziellen Folgen tragen müssen.

Welche Tarife für Reiseversicherung Ferienwohnungen gibt es?

Grundsätzlich können Sie jede Reiseversicherung, die wir anbieten, nutzen. Egal ob es sich hierbei um eine Einmal-Reiseversicherung oder eine Jahresreiseversicherung handelt. Die Reiseversicherung für Ferienwohnungen ist immer enthalten. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen aber drei besondere Tarife. Diese bieten bei Schutz einer gebuchten Ferienunterkunft einen Mehrwert zur Standard-Reiseversicherung.

Einmalversicherung Plus

Unser neuestes Mitglied der TravelProtect-Tarif-Familie! Unsere erfolgreiche Einmal-Reiseversicherung wurde bislang nur mit einer Reiserücktrittsversicherung und kostenfreiem Reiseabbruchschutz angeboten. Da bei Nutzung einer Ferienwohnung in der Regel aber mehr Gepäck oder Hausrat mit auf Reisen geht, haben wir hier eine Überarbeitung vorgenommen.

Das Ergebnis: Die Entwicklung unserer ganz neuen Einmal-Reiseversicherung Plus. Die bisherige Reiseversicherung für Ferienwohnungen wird nun durch eine Reisegepäckversicherung erweitert. Dabei kann die Versicherungssumme variabel bis zu 5.000 Euro gebucht werden! So sind nicht nur Sie selbst auf Reisen geschützt, sondern auch Ihr mitgeführtes Gepäck. Eine genaue Beschreibung der Leistungen finden Sie weiter unten.

Einmal-Reiseversicherung Deutschland

Die Corona-Pandemie hat auch Deutschland weiter fest im Griff. Unsere Reisen werden sich auch 2021 hauptsächlich an der Entwicklung der weltweiten Lage orientieren. Da Fernreisen aktuell nur schwer möglich sind, haben wir auch hier schnell reagiert. Wir bieten Ihnen daher einen speziellen Reiseschutz Deutschland an. Was verbirgt sich dahinter?

Die Reiseversicherung für Deutschland besteht zunächst einmal aus dem Basisschutz einer Reiserücktritt- & Reiseabbruchversicherung. Die Besonderheit der Deutschland-Reiseversicherung: Der gesamte Reiseschutz gilt zwar nur innerhalb des Bundesgebiets, dafür aber mit einem Rabatt von 10% auf die Prämie! Selbstverständlich kann die Reiseversicherung für Ferienwohnungen hier auch genutzt werden.

Zusatzschutz COVID

Der Zusatzschutz COVID bietet als ergänzende Reiseversicherung für Ferienwohnungen weitere Versicherungsleistungen. Wir übernehmen unter anderem die Kosten eines Reiserücktritts oder Reiseabbruch für Sie, wenn Sie die Reise aufgrund eines Verdachts einer Infektion mit dem Corona-Virus in Quarantäne müssen und dadurch die Reise nicht antreten können. Selbstverständlich ist auch hier der kostenfreie Reiseabbruchschutz enthalten.

Der Corona Reiseschutz kann für jede Buchung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Appartements genutzt werden. Es handelt sich bei um eine einmalige Reiseversicherung, die mit Ende des Urlaubs automatisch ausläuft. Die Reiseversicherung, über die Sie grundsätzlich verfügen (müssen) bleibt dabei unverändert. Der Abschluss erfolgt ganz einfach – sicher und online – über unseren Abschlussrechner.

Worauf Sie beim Buchen eines Ferienobjekts achten sollten

Wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus buchen, dann sollten Sie sich vom Anbieter/in eine Bestätigung über die anreisenden Personen ausstellen lassen. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie das Domizil zwar mitnutzen, aber nicht selbst gebucht haben. Die Reiseversicherung für Ferienwohnungen benötigt diese Auflistung im Schadenfall.

Der Mietvertrag wird in aller Regel nur auf eine Person, eben den Mieter oder die Mieterin, ausgestellt. Damit Sie im Schadenfall voll abgesichert sind, benötigen Sie aber einen Nachweis, dass Sie auch dann an der Reise teilgenommen haben, wenn Sie nicht selbst gebucht haben. Wir haben ein verdeutlichendes Beispiel für Sie vorbereitet.

Familie Müller und Familie Schmidt möchten gemeinsam eine Finka auf Fuerteventura buchen. Herr Müller findet ein Haus für sechs Personen und mietet dieses für zwei Wochen. Der Reisepreis beträgt 3.000 Euro. Da Familie Müller bereits versichert ist, schließt nur Familie Schmidt bei uns eine Reiseversicherung ab. Damit im Schadenfall keine Probleme aufkommen, hat der Vermieter der Finka bei Buchung auf der Rechnung vermerkt, dass vier Personen (Herr und Frau Müller sowie Herr und Frau Schmidt) anreisen.

Beispiel zur Reiseversicherung einer Ferienwohnung

Bei Buchungen in Deutschland muss der Vermieter auf die Richtlinien der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf der Anbieter auch in Deutschland Stornogebühren in Rechnung stellen, wenn Sie die Reise nicht antreten. Im Gegensatz zum Ausland dürfen die Stornokosten in Deutschland aber nicht beliebig hoch sein. Die DEHOGA veranschlagt folgende, pauschale Stornosätze.

mögliche Unterbringung in der FerienwohnungGebühren bei Reiseabsage
Buchungen mit VollpensionStornokosten max. 60% des Reisepreises
Buchungen mit HalbpensionStornokosten max. 70% des Reisepreises
Reine Übernachtungen ohne VerpflegungStornokosten max. 80% des Reisepreises

Da Ferienwohnungen und Ferienhäuser üblicherweise ohne Verpflegung gebucht werden, dürfen also maximal 80% des Reisepreises einbehalten werden. Wie kommt die DEHOGA auf diese Differenz? Der Abschlag von 20% ergibt sich aus den so genannten ersparten Aufwendungen. Wird ein Domizil von Ihnen nicht genutzt, so verbrauchen Sie weder Wasser, noch Strom oder Gas. Auch eine Abnutzung der Einrichtung erfolgt nicht. All diese laufenden Kosten werden pauschal mit 20% des Endpreises beziffert. Auch zusätzliche Kosten, die Sie hinzugebucht haben können, dürfen Sie von einer Stornorechnung abziehen. Darunter fallen zum Beispiel:

  • vom Anbieter gestellte Bettwäsche
  • Endreinigung der Wohnung bzw. des Hauses
  • Sonstige zusätzliche Buchungen

Aber auch der Vermieter bzw. die Vermieterin hat einige Pflichten, die zu erfüllen sind. Sagen Sie zum Beispiel ein gebuchtes Ferienobjekt ab, dann muss der Anbieter bzw. die Anbieterin versuchen, das Ferienhaus oder die Ferienwohnung neu zu vermieten. Gelingt das bis zu Ihrem eigentlichen Anreisetag nicht, dürfen Stornokosten in Rechnung gestellt werden. Bei einer teilweisen oder sogar komplette Neuvergabe der Ferienwohnung müssen die Stornokosten entsprechend reduziert werden.

Können Reisegruppen versichert werden?

Es ist möglich und nicht unüblich, Ferienhäuser mit 8, 12 oder sogar 16 und mehr Personen zu buchen. So bietet sich zum Beispiel für Familienfeiern, Hochzeiten oder runde Geburtstage oft an, ein großes Objekt für viele Personen zusammen zu buchen. Auch hier können Sie mit unserer Reiseversicherung für Ferienwohnungen den passenden Reiseschutz finden. Unsere Reiseversicherung für Gruppen bietet Ihnen bereits ab acht teilnehmenden Personen die passende Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchschutz an. Die Gruppen-Reiseversicherung beinhaltet weder einen Selbstbehalt noch eine Altersgrenze und kann für bis zu 100 Personen abgeschlossen werden. Mit einer günstigen Prämie von 3,8% des Reisepreises (mindestens aber 10,00 Euro pro reisender Person) können Sie Mietobjekte in Deutschland, in Europa oder sogar weltweit versichern. Fällt eine Person aus einem versicherten Grund aus, übernehmen wir die anteiligen Kosten für diese Person.

Welche Leistungen bietet die Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie eine Reise nicht wie geplant antreten können. Gerade bei der Reiseversicherung für Ferienwohnungen ist diese Leistung besonders wichtig. Da es sich um einen Mietvertrag handelt, sind die Stornokosten oft sehr hoch. Diese können auch bei einer frühzeitigen Absage schon bis zu 80% betragen! Sie können die Reiserücktrittsversicherung bei vielen verschiedenen Ereignissen in Anspruch nehmen. Die wichtigsten Reiserücktrittsgründe haben wir für Sie zusammengefasst. Eine vollständige Auflistung finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Todesfall in der Familie
  • Schwangerschaft inkl. unerwartet schwere Komplikationen
  • Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser oder Dritte
  • viele weitere Rücktrittsgründe

Unser Reiseabbruchschutz für Ferienobjekte

Neben dem Reiserücktritt ist der Reiseabbruchschutz ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung für Ferienwohnungen. Über den Reiseabbruch können Sie Kosten einreichen, die durch eine außerplanmäßige Reiseaufgabe entstehen. Gerade bei Mietobjekten können hier hohe Kosten entstehen. Der enthält unsere Reiseversicherung für Ferienwohnungen in jedem Tarifmodell den Reiseabbruch.

Oft wird der Mietpreis eines Ferienobjekts bei einer vorzeitigen Abreise nicht erstattet. Je früher der Abbruch des Urlaubs erfolgt, desto höher ist also Ihre finanzielle Belastung. Auch eine anteilig Erstattung durch den Vermieter oder die Vermieterin ist nicht zwingend vorgesehen. Eine Weitervermietung ist bei einem spontanen Reiseabbruch auch nur schwer möglich. Verischerungsschutz besteht bei unter anderem bei folgenden Ereignissen.

LeistungenVersicherungsschutz bei
versicherte GründeErkrankheit, Unfallverletzung, Todesfall in der Familie etc.
versicherte Risikenvorzeitige Abreise, verlängerter Aufenthalt oder Unterbrechung einer Rundreise
versicherte LeistungenKosten für die geänderte Rückreise, Umbuchungskosten, Unterbrechung einer Rundreise

Was leistet die Reisegepäckversicherung?

Unser neuester Tarif, die Einmal-Reiseversicherung Plus, bietet Ihnen zusätzlich zum oben genannten Basisschutz eine Reisegepäckversicherung. Bei Buchung einer Ferienwohnung geht deutlich mehr Gepäck mit auf Reisen als bei einer Pauschalreise oder einem All-inclusive-Aufenthalt. Daher ist hier die Absicherung des Reisegepäcks ein wichtiger Bestandteil. Der Reisegepäckschutz sichert Ihr Gepäck während des Transports an den Urlaubsort ab und während der Reisezeit. Auch bei der Rückreise nach Deutschland besteht Versicherungsschutz für Ihre Koffer. Dabei sind verschiedene Ereignisse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen berücksichtigt.

Versicherungsschutz besteht unter anderem bei einer Beschädigung Ihrer Gepäckstücke bei Transport an den Urlaubsort und von dort zurück. Natürlich leistet auch die Transportgesellschaft einen Anteil an einer Erstattung, sollte es zu einem Schadenereignis kommen. Eine mögliche Differenz daraus reichen Sie dann aber bei uns ein. Aber auch bei einer verspäteten Auslieferung oder gar einem Diebstahl oder Raub von persönlichem Eigentum besteht Versicherungsschutz. Vor Abschluss der Reisegepäckversicherung sollten Sie auf jeden Fall einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werfen. Einige Wertsachen, wie Geld, Schmuck, Brillen oder Handys sind nämlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Was kostet die Reiseversicherung?

Die Reiseversicherung für Ferienwohnungen bieten wir Ihnen in verschiedenen Tarifstufen an. Die Versicherungssumme bei Rieserücktritt und Reiseabbruch und Reisegepäck kann bis zu 10.000 Euro betragen. Die Prämie der Reiseversicherung für Ferienwohnungen berechnet sich aber nicht nur aus der Versicherungssumme und den einzelnen Leistungen, sondern auch aus den Personen, die die Reiseversicherung für Ferienwohnungen nutzen möchten. Wir bieten diese für verschiedene Personen an.

  • Einzelpersonen, Singles ohne Kinder
  • Paare ohne Kinder, Lebensgemeinschaften
  • Familien mit Kindern oder Großeltern mit Enkeln
  • kleine Reisegruppen bis max. vier Personen
  • große Reisegruppen ab acht Personen

Natürlich können Sie unsere Reiseversicherung für Ferienwohnungen entweder als günstige Einmal-Reiseversicherung abschließen oder als Jahres-Reiseschutz. Der Vorteil der Jahres-Reiseversicherung: hier können Sie beliebig viele Reisen pro Jahr absichern und das zu einer einzigen Prämie. Zudem verlängert sich die Jahresabsicherung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, so dass Sie nicht bei jeder Reisebuchung auf den passenden Reiseschutz achten müssen.