Reiseversicherung für Familien

Die Reiseversicherung für Familien von TravelProtect bietet Ihnen einen optimalen, leistungsstarken und umfassenden Reiseschutz. Egal, ob Sie eine einzelne Reise absichern wollen, das ganze Jahr über Versicherungsschutz benötigen oder als Gruppenreisende mit vielen anderen in den Urlaub fahren. Unsere Reiseversicherung für Familien geht immer mit auf Reisen. Doch welchen Reiseschutz können wir Ihnen genau anbieten? Wer zählt alles zur Familie? Welche Risiken sind abgesichert? Diese und weitere Fragen wollen wir nun beantworten. Wir stellen Ihnen daher die wichtigsten Informationen rund um die Reiseversicherung für Familien vor.

Was ist eine Reiseversicherung für Familien?

Eine Reiseversicherung für Familien bietet nicht nur zwei erwachsenen Personen eine Urlaubsabsicherung an, sondern auch mitreisenden Kindern bis zum 21. Lebensjahr. Dabei können Sie auf verschiedene Tarifformen und ein angepasstes Leistungsspektrum zurückgreifen. Die Familienversicherung schützt Reisen, die nur von einzelnen Angehörigen unternommen werden, genauso effektiv wie den Jahresurlaub der gesamten Familie.

Unsere Reiseversicherungen spiegeln dabei die Lebensrealitäten von (fast) allen Familienkombinationen wider, so dass Sie den Reiseschutz optimal nutzen können. Neben der Basis-Absicherung mit einer Reiserücktrittsversicherung und einem kostenfreien Reiseabbruchschutz, können wir Ihnen weitere Leistungen anbieten. Die Reisegepäckversicherung und die Reisekrankenversicherung komplettiert dann bei Bedarf Ihren Urlaubsschutz.

Wer zählt alles zur Familie?

Bevor wir Ihnen unsere Leistungen im Einzelnen vorstellen, muss zunächst definiert werden, was eine Familie im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist. Um den vollen Reiseschutz als Familie nutzen zu können, muss mindestens eine erwachsene Person ab dem 18. Lebensjahr und ein Kind unter 21 Jahren im Versicherungsschutz enthalten sein. Wir haben hierzu ein paar Beispiele für Sie vorbereitet, wie Sie die Reiseversicherung für Familien nutzen können.

Versicherte Familienkonstellationen in der Reiseversicherung
Ein verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von 11 und 19 Jahren.
Ein geschiedener Vater, dessen 16jährige Tochter bei der Mutter lebt aber mit ihm reist.
Eine alleinerziehende Mutter mit Ihren 4- und 6jährigen Söhnen.
Ein zusammenlebendes Großelternpaar mit allen drei Einkelkindern.
Lebensgemeinschaft zweier Männer mit Ihrer adoptierten Tochter und einem Pflegesohn.

Sie sehen also: unsere Familiendefinition umfasst (fast) alle aktuellen Lebenssituationen in Deutschland. Kinder sind bei allen Konstellationen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr mitversichert. Es spielt hier keine Rolle, ob es sioch dabei um leibliche Kinder, Pflege- & Adoptivkinder oder mitreisende Freunde der Familie handelt. Auch der Wohnsitz der Kinder spielt bei der Reiseversicherung für Familien keine Rolle. Sollten Sie eine Lebenssituation haben, in der Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Familientarif abschließen können? Kein Problem! Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice stehen Ihnen jederzeit gerne per E-Mail, per Fax oder per Telefon zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Tarife bei der Reiseversicherung für Familien

Sie können zur Absicherung Ihrer Familie aus zahlreichen Tarifen wählen. Es kommt hier vor allem auf Ihr Reiseverhalten an. Machen Sie nur vereinzelte Urlaube oder sind Sie öfter im Jahr auf Reisen? Möchten Sie einen Tarif mit Eigenbeteiligung oder ohne Selbstbehalt abschließen? Wie alt sind die reisenden Personen? Wir stellen Ihnen hier die grundlegenen Möglichkeiten der Absicherung vor.

Die Einmal-Reiseversicherung

Das bieten wir: Die Einmal-Reiseschutz empfehlen wir immer dann, wenn Sie nur eine einzelne Reise im Jahr planen. Die Reiseversicherung gilt dann für diesen speziellen Urlaub und endet mit dem letzten Reisetag automatisch. Der Versicherungsschutz bietet natürlich den gleichen Umfang wie unsere Jahrestarife. Ihr Vorteil: Sie müssen diese Reiseversicherung nicht eigens kündigen. Eine automatische Verlängerung wie bei der Jahres-Reiseversicherung ist nicht vorgesehen. Denn fahren Sie nur einmal im Jahr weg, dann sparen Sie hier auch noch an Prämie gegenüber einem jährlichen Schutz.

Unser Familienschutz: Sie können über eine Einmal-Reiseversicherung bis zu vier Personen versichern. Gerade für kleinere Familien die ideale Absicherung. Die Reiseversicherung kann auch für mehrere Kinder genutzt werden, die nicht alle in einer Familie leben oder einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Die Jahres-Reiseversicherung

Das bieten wir: Die Jahres-Reiseversicherung schützt alle Reisen, die Sie innerhalb von 365 Tagen nach Abschluss der Reiseversicherung durchführen. Es spielt dabei keine Rolle, wie oft Sie im Jahr verreisen. Ihr Sommerurlaub, ein Skitrip im Winter, Städtetripps und Kurzreisen – überall sind Sie bestens abgesichert. Ihr Vorteil: Der Jahres-Reiseschutz verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. So müssen Sie sich also nicht um jede Reiseabsicherung einzeln kümmern und sparen sogar noch an Prämie! Schon ab zwei Reisen im Jahr lohnt sich der Abschluss einer Jahresreiseversicherung.

Unser Familienschutz: Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie bei Bedarf mit einer Reisegepäckversicherung und zusätzlich mit einer Reisekrankenversicherung erweitern. Kinder sind unabhängig von der Lebenssituation und dem Wohnsitz bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr mitversichert. Dies gilt natürlich auch für Kinder anderer Familien.

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung kommt für den finanziellen Schaden einer Reiseabsage auf. Grundsätzlich darf der Reiseveranstalter bzw. Reiseanbieter einen Teil der Reisekosten einbehalten, wenn Sie eine Reise nicht antreten. Dieser finanzielle Schaden wird als Stornogebühr bezeichnet. Bei einem versicherten Rücktrittsgrund können Sie diese Stornokosten an uns weiterreichen. Wir prüfen Ihren Schadenfall und ersetzen Ihre Auslagen, sofern ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt. Doch in welchen Fällen leisten wir und in welchen nicht?

Erkrankung, Unfall oder Todesfall

Bei einer unerwartet schweren Erkrankung übernehmen wir die Kosten einer Reisestornierung. Gerade bei der Reiseversicherung für Familien ist es dieser Rücktrittsgrund wichtig. Kinder sind wesentlich häufiger krank als Erwachsene, so dass dieses Risiko unbedingt abgesichert werden sollte. Übrigens: eine Erkrankung von COVID-19 (Corona) ist ebenfalls mitversichert.

Nutzen Sie einfach unsere Webseite über die Corona-Krise, falls Sie weitere Informationen benötigen. Für Fragen steht Ihnen natürlich auch unser Schadenservice zur Verfügung. Als weiterer, häufiger Rücktrittsgrund ist der Todesfall innerhalb einer Familie zu nennen. Im Gegensatz zur Erkrankung ist ein Todesfall immer als unerwartet zu werten, ein Nachweis einer vorherigen, schweren Erkrankung ist nicht notwendig. Versichert sind Risikopersonen in der engeren Verwandtschaft (Eltern, Kinder, Geschwister, Enkel, Großeltern, Tanten & Onkel etc.).

Berufliche Rücktrittsgründe

Sie können Ihre Reise auch bei zahlreichen beruflichen Gründen auf unsere Kosten hin absagen. Versicherungsschutz besteht zum Beispiel dann, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verlieren. Auch ein Arbeitsplatzwechsel ist versichert, wenn die Probezeit bei der neuen Stelle in den geplanten Reisezeitraum fällt.

Ein Sonderfall liegt bei einer konjunkturbedingten Kurzarbeit vor. Sollten Sie diese länger als drei Monate andauern und ein Gehaltsverlust von mehr als 35% vorliegen, übernehmen wir die Stornierungsgebühren einer abgesagten Reise. Übrigens: Kurzarbeit, die während der Corona-Krise angeordnet wurde, ist nach den oben genannten Bedingungen versichert.

Weitere Rücktrittsgründe

Neben diesen wichtigen Gründen haben wir noch eine ganze Anzahl weiterer Risiken abgedeckt. Sie können eine Reise auch dann absagen, wenn einer der folgenden Fälle eintreten sollte. Eine Auflistung aller versicherten Risiken finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Ärztliche Feststellung einer Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikation
  • Schaden an Ihrem Eigentum, der durch Feuer, Wasser oder durch Straftaten Dritter
  • Unerwartet schwere Erkrankung oder Todesfall eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Seltenere Rücktrittsgründe wie Impfunverträglichkeit, Schäden oder Lockerungen an Gelenken und Prothesen, Einreichung einer Scheidungsklage etc.

Reiseabbruchversicherung für Familien

Jede Reiserücktrittsversicherung beihaltet auch einen kostenfreien Reiseabbruchschutz. Kann eine bereits begonnene Reise von Ihnen nicht so beendet werden, wie geplant, übernehmen wir die Kosten. Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung decken folgende Risiken ab. Genau wie bei einem Reiserücktritt können Sie den Reiseschutz bei zahlreiche Risiken in Anspruch nehmen. Versicherungsschutz besteht unter anderem bei einer unerwartet schweren Erkrankung, einem Todesfall innerhalb der Familie oder bei Schaden am Eigentum. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie eine Auflistung aller Risiken.

  • Wir erstatten die zusätzlichen Kosten der verspäteten Rückreise.
  • Wir übernehmen den Anteil der nicht mehr in Anspruch genommenen Reise.
  • Wir kommen für die Kosten auf, die bei einer notwendigen Verlängerung entstehen.

Weitere Leistungen der Reiseversicherung für Familien

Sollten Sie sich für eine Jahres-Reiseversicherung entscheiden, können wir Ihnen neben dem Reiserücktritt und dem Reiseabbruch auch ein Reiseversicherungspaket für Familien anbieten. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Reisegepäckversicherung oder eine Reisekrankenversicherung in den Gesamtschutz aufzunehmen.

Die Reisegepäckversicherung

Unser Reisegepäckschutz übernimmt Schäden, die während des Transports an den Urlaubsort und zurück oder auf Reisen an Ihrem Reisegepäck auftreten. Versichert ist unter anderem die Beschädigung von Koffern oder der Diebstahl oder Raub von mitgeführtem Reisegepäck. Kommt das Reisegepäck nicht rechtzeitig an, können Sie sich auf unsere Kosten die notwendigen Anschaffungen vor Ort besorgen.

Reisegepäckversicherung
Einzelpersonen: pauschal 1.500 Euro
Paare mit zwei Erwachsenen: pauschal 3.000 Euro
Familien mit zwei Erwachsenen & Kinder bis 21: pauschal 4.000 Euro

Unser fairer Hinweis: Keine Reiseversicheurng kann alles leisten. Die Reisegepäckversicherung hat auch Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Nicht versichert sind zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Brillen & Kontaktlinsen, Handys, Smartphones, Tablets und Notebooks usw.

Die Reisekrankenversicherung für Familien

Die Reisekrankenversicherung kommt für Kosten auf, die durch eine medizinische Behandlung im Ausland entstehen können. Wenn Sie diesen zusätzlichen Reiseschutz abschließen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Reiseversicherung Familie VIP. Zusätzlich zu Reiserücktritt, Reisegepäck ist dann auch der Auslandskrankenschutz dabei. Folgende Leistungen sind versichert:

  • ambulante und stationäre Behandlungen inkl. Operationen
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfacher Zahnersatz
  • Transportkosten im Ausland und Rücktransporte nach Deutschland
  • Arzneien, Medikamente und Verbandmittel
  • und vieles weitere mehr

Wir empfehlen den Abschluss der Reisekrankenversicherung für Familien immer dann, wenn Ihre Reise außerhalb Europas stattfindet. Innerhalb der EU erhalten Sie bei einer medizinischen Behandlung in der Regel einen Anteil durch Ihre Krankenkasse erstattet. Bei Fernreisen ist dies häufig aber nicht der Fall. Die Reiseversicherung für Familien greift natürlich auch dann, wenn ein mitversichertes Kind an einer Schulfahrt oder Klassenreise teilnimmt, die außerhalb Deutschlands stattfindet. Unsere Reiseversicherung für Familien deckt im VIP-Tarif alle wichtigen Leistungen ab, so daß Ihre Kinder auf Reisen bestens abgesichert sind.

Welche Reisen sind versichert?

Unsere Reiseversicherung für Familien bietet für verschiedene Reiseleistungen den passenden Schutz. Gerade als Familie finden häufig kleinere Reisen statt. Städtetouren, Klassenfahrten oder Wochenend-Reisen sind dabei ebenso abgesichert, wie größere Urlaube oder Pauschalreisen. Die Reiseversicherung gilt dabei natürlich weltweit.

Versicherte Reisebuchungen bzw. Urlaubsleistungen
Pauschalreisen, Schiffs- & Kreuzfahrten
Flugreisen mit oder ohne eigene Unterkunft
Bus-, Bahn- und Autoreisen
Hotels, Pensionen und Gasthäuser
Appartements, Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Klassenfahrten und Schulreisen
Städtetrips, Kurzreisen und Wochenendaufenthalte
und viele weitere mehr …