Reiseversicherung: Impfpflicht bei Reisen

Impfpflicht bei Reisen – gerade durch die aktuelle Corona-Pandemie ein wichtiges Thema. Doch nicht nur die anstehenden Impfungen gegen COVID-19 müssen von uns allen bedacht werden. Bei vielen Fernreisen gelten Einreisebestimmungen, die auch spezielle Impfungen umfassen. Wir wollen Ihnen nun eine Übersicht über die notwendigen Impfungen geben. Wann sollten Sie sich impfen lassen? Welche Einreisebeschränkungen bzw. -bestimmungen gibt es? Welche Länder haben eine Impfpflicht? Diese und weitere Fragen wollen wir für Sie genauer erläutern.

Warum ist eine Impfpflicht bei Reisen wichtig?

Eine Impfung ist in der Medizin der wichtigste und wirksamste Schutz gegen schwere, ansteckende Krankheiten. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, die Anwendung ist unkompliziert und schnell. Impfstoffe schützen sogar doppelt! Der Geimpfte verhindert eine Ansteckung mit einer Erkrankung und sichert zugleich diejenigen ab, die sich nicht impfen lassen können. Ist die Impfquote groß genug, können Krankheit sogar ganz verschwinden.

So ist in Europa und in weiten Teilen der Welt beispielsweise die Tollwut, die Cholera und die Kinderlähmung praktisch aus dem Kreis der schweren oder sogar tödlichen Krankheiten verschwunden. Sie planen eine Fernreise jenseits von Europa? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall über die notwendigen oder sogar vorgeschriebenen Impfungen im Urlaubsland informieren. Ihr Immunsystem muss mit den passenden Reiseimpfungen auf eine Fernreise vorbereitet werden. So schützen Sie sich nicht nur selbst, sondern können auch keine Krankheiten als unerwünschtes Reisegepäck nach Hause mitbringen.

Wann muss die Impfung erfolgen?

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer darauf an, in welches Land Sie reisen, wann die Reise stattfindet und welche Impfungen bei Einreise vorgeschrieben sind. Dennoch sollten Sie bei Buchung einer Fernreise immer gleich auch an den Impfschutz denken! Da viele Vakzine einige Zeit brauchen, um eine volle Wirksamkeit zu entfallen, sollten Sie genügend Zeit einplanen. Dies gilt vor allem für Impfstoffe, die in mehrfachen Teilimpfungen verabreicht werden müssen. Planen Sie hier zeitlich zu knapp, könnte schlimmstenfalls die Einreise von den Behörden verweigert werden.

Zudem können nicht überall die notwendigen Impfungen durchgeführt werden. So müssen Sie beispielsweise bei einer Gelbfieberimpfung mitunter einige Wochen auf einen freien Termin warten. Als Richtwert sollten Sie spätestens zwei Monate vor Beginn der Reise mit den notwendigen Impfungen starten! Wir empfehlen Ihnen, sich direkt nach Buchung einer Reise ins Ausland mit Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen hinsichtlich einer Impfpflicht bei Reisen zu planen. Je eher die Impfungen greifen, desto entspannter können Sie an die weitere Urlaubsplanung gehen.

Wer führt die Impfung durch?

Die Impfungen selbst darf jeder niedergelassene Arzt bzw. jede Ärztin durchführen. Wenn Sie in ein Zielgebiet reisen, dass mehrere vorgeschriebene Impfungen zur Voraussetzung macht, sollten Sie sich mit einem Mediziner bzw. einer Medizinerin in Verbindungen setzen, der oder die Erfahrung in Reisemedizin hat. Ein Besonderheit stellt die Gelbfieberimpfung dar: dieses Vakzin darf nur von Ärzten und Ärztinnen verabreicht werden, die eine staatliche Genehmigung hierzu haben.

Nur durch eine Zulassung durch diese Stellen, erhalten Sie das notwendige Visum. Informieren Sie sich hier also rechtzeitig über die Stellen, die diese Impfung durchführen können. Aber Achtung: Jede Impfung kann mit Nebenwirkungen einhergehen. Sie sollten daher nur durchgeführt werden, wenn Sie bei guter Gesundheit sind. Außerdem sollten Sie sich nach der Impfung 24 – 48 Stunden Ruhe gönnen, damit Ihr Immunsystem arbeiten kann. Eine Impfung kurz vor Beginn einer Reise ist daher nicht zu empfehlen.

Für welche Länder gibt es eine Impfpflicht bei Reisen?

Natürlich sollten Sie bei Fernreisen über den grunsätzlichen Impfschutz verfügen, der innerhalb Europas als Standard angesehen wird. Die STIKO, die Ständige Impfkommission, gibt hier regelmäßige Empfehlungen an die Bürger und Bürgerinnen aus. Natürlich kann Ihnen auch Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin weiterhelfen. Auch ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung hilft hier weiter, um die wichtigsten Informationen zur Impfpflicht bei Reisen zu erhalten.

Wir haben Ihnen eine grobe Übersicht zusammengestellt, aus der Sie sowohl die empfohlenen als auch verpflichtenden Impfungen entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht alle Impfungen vollständig wiedergeben kann. Je nach Land und Gegebenheiten können sich die Vorgaben der Impfpflicht bei Reisen ändern. Auch können Länder, die bisher frei zu besuchen waren, eine Impfpflicht bei Reisen einführen.

SüdostasienSüdamerikaAfrika (Tropenzone)Karibikstaaten
Hepatitis AGelbfieberHepatitis AHepatitis A
Hepatitis BDenguefieberHepatitis BHepatitis B
TyphusHepatitis AMalariaTyhpus
CholeraHepatitis BCholeraTollwut
TollwutTollwutGelbfieberMalaria
DenguefieberCholeraDenguefieberDenguefieber

Kann die Reise aufgrund einer Unverträglichkeit abgesagt werden?

Ja! Einer unserer zahlreichen Rücktrittsgründe sieht auch vor, dass Sie eine Reise absagen können, wenn Sie eine Impfung nicht vertragen. Es gibt hier allerdings auch bestimmte Voraussetzungen. Die Impfpflicht bei Reisen muss zum Beispiel vorgeschrieben sein, um überhaupt ein Visum zu erhalten bzw. einreisen zu dürfen. Die Impfreaktion muss zudem unerwartet und schwer sein.

Zum Nachweis einer unerwarteten Impfunverträglichkeit stellen wir Ihnen ein Formular für den Hausarzt bzw. die Hausärztin zur Verfügung. Diese Ärztliche Bescheinigung schicken Sie uns einfach ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sollten Sie in einer Klinik bzw. einem Tropeninstitut vorstellig gewesen sein, können Sie das Formular natürlich auch dort abgeben.

Wie schützen Sie sich auf Reisen?

Auch wenn Sie über alle notwendigen Impfungen verfügen, sollten Sie sich auf Reisen dennoch so gut es geht schützen. Neben der Impfpflicht bei Reisen gibt es noch weitere Maßnahmen! Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps und Tricks zusammengestellt, damit Sie Ihre Fernreise ungestört genießen können und zugleich die Möglichkeit einer Erkrankung minimieren.

Schutz vor Insektenstichen

Viele Krankheiten werden durch Insektenstiche übertragen. So wird zum Beispiel die Malaria oder das Denguefieber durch Stechmücken weitergegeben. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich durch geeignete Maßnahmen zu schützen, auch wenn eine Impfpflicht bei Reisen für bestimmte Länder vorgeschrieben ist. Nutzen Sie regelmäßig geeignete Sprays, Salben oder Cremes um sich vor Insektenstichen zu schützen. Ein besonderer Tipp: einige Anti-Mücken-Sprays lassen sich auch auf die Kleidung sprühen.

So haben sich gleich einen doppelten Schutz vor den kleinen Quälgeistern. Sie verhindern nicht nur den Stich an sich, der schmerzhaft und nervig sein kann, sondern auch eine mögliche übertragbare Krankheit. Weitere Maßnahmen umfassen beispielsweise das Tragen weiter Kleidung. Dies gilt auch bei tropischen oder sehr warmen Urlaubszielen. Um sich in der Nacht zu schützen, sollte immer ein langer Schlafanzug mit auf Reisen gehen. Ein Moskitonetz gehört bei den meisten Unterkünften und Hotels inzwischen zur Standard-Ausstattung.

Essen und Trinken

Die Lebensmittel- und Wasserqualität ist in vielen Ländern Südamerikas, Asiens oder Afrikas nicht ansatzweise mit der in Deutschland zu vergleichen. Einige Regeln sollten Sie auf Fernreisen in weniger entwickelte Länder also immer beachten. So schützen Sie sich auch vor jenen Keimen, gegen die gar nicht geimpft werden kann.

  • Trinken Sie kein Wasser direkt aus der Leitung, aus Brunnen oder sonstigen zweifelhaften Quellen. Auch auf Eiswürfel sollten Sie weitestgehend verzichten. Wasser aus fest verschlossenen Flaschen (auf weltweite Marken achten!) ist hingegen unproblematisch.
  • Verzichten Sie auf Nahrungsmittel, die unhygienisch zubereitet werden. Sie sollten zudem nur Lebensmittel verzehren, die gekocht sind oder geschält werden können („Cook it, peel it or forget it“).
  • Sind Sie in einem Hotel oder einer Ferienanlage untergebracht, können Sie die dort angeboten Speisen und Getränke natürlich bedenkenlos verzehren.

Sonderfall: Corona und die Impfpflicht bei Reisen

Seit dem 27. Dezember 2020 ist es auch in Deutschland so weit. Die Impfung gegen SARS-CoV-2 wird flächendeckend eingeführt. Nach Monaten der intensiven Forschung und Testung, wurden die ersten Impfstoffe in den USA, Europa und vielen weiteren Ländern der Erde zugelassen. Auch unser Reiseverhalten wird dies nachhaltig beeinflussen. Erste Reiseveranstalter haben bereits darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Transportmöglichkeiten und Beherbergungen nur mit aktivem Impfschutz möglich sein könnte.

Es ist also durchaus vorstellbar, dass bestimmte Reisearten und Reiseziele nur noch mit Impfpass nutzbar bzw. erreichbar sein werden. Hier gilt dann eine neue Impfpflicht bei Reisen. Die australische Fluggesellschaft Qantas hat hier bereits entschieden. Wer in Zukunft nach Australien fliegen möchte, muss die COVID 19 Impfpflicht bei Reisen akzeptieren. Liegt diese nicht vor oder möchte sich der Reisende nicht impfen lassen, könnte die Einreise verweigert werden.

Wir wollen unsere Geschäftsbedingungen anpassen, so dass internationale Reisende eine Impfung nachweisen müssen, bevor sie das Flugzeug besteigen können […] Ich denke, das wird überall so sein. Ich bin im Gespräch mit meinen Kollegen von Fluglinien weltweit und alle denken darüber nach […]. Wir schauen gerade, ob es eine Art elektronischen Impfpass geben kann, der nachweist, welche Impfung es ist und ob das Land, in das du reist, sie akzeptiert.

Alan Joyce, Chef der australischen Fluglinie Qantas im November 2020.

Es ist also durchaus denkbar, dass dieser Impf-Nachweis auf viele weitere Bereiche, Länder und Reiseaktivitäten ausgeweitet könnte. Besonders sensible Reisen, wie Kreuzfahrten, Fernreisen oder auch Hochburgen des Tourismus werden sich in Zukunft möglichst gut gegen einen erneuten Ausbruch einer Corona-Welle absichern wollen. Doch keine Sorge! Selbstverständlich gilt unser Reiserücktrittschutz bzgl. einer Impfpflicht bei Reisen auch bei einem Corona-Schutz.

Treten hier also zum Beispiel unerwartet und schwere Nebenwirkungen oder eine Impfunverträglichkeit auf, dann übernehmen wir die Kosten Ihrer Reiseabsage. Sollten Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Impfpflicht bei Reisen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Stand: Februar 2022