Selbstbehalt bei Reiserücktritt

Bei TravelProtect können Sie alle Reiseversicherungen mit Eigenbeteiligung abschließen. Der Selbstbehalt bei Reiserücktritt führt dabei immer zu einer günstigeren Jahres- oder Einmalprämie. Sollte es dann zu einem Schadenfall kommen, müssen Sie aber einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Wir wollen Ihnen nun die Vor- & Nachteile der Selbstbeteiligung bei Reiserücktritt vorstellen.

Was bedeutet Selbstbehalt bei Reiserücktritt?

Grundsätzlich regelt der Selbstbehalt bei Reiserücktritt die Eigenbeteiligung, die Sie bei einem versicherten Schadenfall leisten müssen. Natürlich ist die Höhe der Selbstbeteiligung vorab in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den Tarifbestimmungen geregelt. So können Sie auch ohne Schadenmeldung überblicken, wie viel Sie von einer möglichen Erstattung abziehen müssten. Wir haben Ihnen zu allen folgenden Regelungen des Selbstbehalts einige Beispielrechnungen beigefügt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um fiktive Schadenfälle handelt, aus denen keine rechtlichen Folgen abgeleitet werden können.

Selbstbehalt bei Reiserücktritt

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Reiserücktritt?

Grundsätzlich beträgt der Selbstbehalt bei Reiserücktritt 20%. Dieser Anteil wird aber nicht vom Reisepreis abgezogen, sondern von den erstattungsfähigen Kosten, also dem Betrag, von Sie von uns im Schadenfall erhalten. Diese Stornokosten werden vom Reiseveranstalter individuell berechnet: Art der Reise, Zeitpunkt der Absage, Reiseziel und andere Faktoren bestimmen die Höhe der Gebühren.

Da die Stornierungskosten nur selten 100% betragen (es gibt hier natürlich Ausnahmen), erhalten Sie zunächst einen Teil der Reisekosten vom Veranstalter zurück (sofern Sie die Reise bereits vollständig bezahlt haben). Die verbleibende Restsumme reichen Sie dann zur Prüfung bei unserer Leistungsabteilung ein. Erfolgt ein positiver Bescheid, wird die Eigenbeteiligung von der Erstattung abgezogen.

Eine Besonderheit bei der Berechnung des Selbstbehalts gibt es aber noch. Auch wenn der pauschale Abzug 20% der Stornokosten beträgt, beträgt dieser mindestens 25 Euro je reisender und versicherter Person. Meldet zum Beispiel eine vierköpfige Familie einen Schadenfall, dann fallen bei einem Vertrag mit Selbstbehalt mindestens 100 Euro Eigenbeteiligung an.

In welchen Fällen wird ein Selbstbehalt erhoben?

Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbehalt abgeschlossen haben, wird der Eigenanteil bei jedem Leistungsfall abgezogen. Aber bei welchen Risiken erstatten wir die Stornierungskosten? Wir haben für Sie die wichtigsten Leistungen der Reiserücktrittsversicherung zusammengestellt. Übrigens: Der Selbstbehalt bei Reiserücktritt liegt immer bei 20%, egal aus welchem Grund Sie eine Reise absagen müssen oder zu welchem Zeitpunkt dies der Fall war.

Mögliche Selbstbehalte bei der Reiserücktrittsversicherung
Absage der Reise aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung oder einer Unfallverletzung, die ärztlich festgestellt und behandelt wird bzw. wurde.
Reisestornierung nach einem Sterbefall in der Familie. Hierzu zählen alle Verwandten ersten & zweiten Grades, inkl. Tanten, Onkel, Nichten & Neffen.
Stornierung des Urlaubs durch erheblichen Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftaten Dritter (Einbruch, Sachbeschädigung etc.).
Eine Reiseabsage aufgrund einer ärztlich festgestellten Schwangerschaft bzw. einer unerwartet schweren Schwangerschaftskomplikation.
Berufliche Gründe, wie z.B. eine betriebsbedingte Kündigung, ein Arbeitsplatzwechsel oder Anordnung zur Kurzarbeit.
Viele weitere Rücktrittsgründe, wie Impfunverträglichkeit, Einreichung einer Scheidungsklage, Nichtbestehen einer Prüfung usw.

Wie wird der Selbstbehalt bei Reiserücktritt berechnet?

Familie A. hat für vier Personen eine Reise an den Bodensee für insgesamt 1.500 Euro gebucht. Die Reise ist bereits vollständig bezahlt. Eine Woche vor Reisebeginn führt ein Todesfall innerhalb der Familie A. zur Absage der Reise. Der Veranstalter stellt gemäß seiner Geschäftsbedingungen 60% der Reisekosten als Stornogebühren in Rechnung.

Reisepreis: 1.500 Euro
60% Stornogebühren: 900 Euro
Erstattung durch den Reiseveranstalter: 600 Euro

Da die Reise schon vollständig von Familie A. bezahlt wurde, erhalten Sie die Differenz in Höhe von 600 Euro (Reisepreis abzüglich Stornokosten) vom Reiseveranstalter zurück. Die restlichen Kosten betragen also 900 Euro und werden bei uns als Schaden eingereicht. Da es sich bei dem Todesfall in der Familie A. um ein versichertes Ereignis handelt, stimmen wir nach Prüfung der Unterlagen einer Erstattung zu. Da Familie A. eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen hat, erhält die Familie von uns folgende Leistungsabrechnung.

Stornogebühren: 900 Euro
Selbstbehalt bei Reiserücktritt 20%: 180 Euro
Erstattungssumme: 720 Euro

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Reiseabbruch?

Im Gegensatz zum Reiserücktritt gibt es bei einem Reiseabbruchschaden keine klassischen Stornierungsgebühren. Der Reiseabbruch erfolgt ja erst, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben. Prinzipiell muss der Urlaub also entweder vorzeitig beendet oder über das geplante Reiseende hinaus verlängert werden. Die Berechnung des Selbstbehalts folgt hier im Grunde dem bei Reiserücktritt. Alle Kosten, die durch den Reiseabbruch entstehen und die im Rahmen der Versicherungsbedingungen erstattungsfähig sind, werden addiert. Von dieser Summe wird dann der Selbstbehalt in Höhe von 20% abgezogen. Auch hier haben wir ein Beispiel für Sie vorbereitet.

Bei einem vorzeitigen Abbruch einer Reise werden die Kosten für die nicht mehr genutzten Tage von uns anteilig erstattet. Hinzu kommen dann noch mögliche Umbuchungskosten für die Rückreise bzw. sogar eine Neubuchung, falls dies notwendig sein sollte. Frau B. muss den ursprünglich geplanten Rückflug umbuchen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Nach Prüfung der Unterlagen erstatten wir folgende Kosten an Ehepaar B., unter Berücksichtigung des Selbstbehalts, der vereinbart wurde.

Das Ehepaar B. möchte 14 Tage an der italienischen Adriaküste verbringen. Sie haben einen Pauschalurlaub (Flug und Hotel) für 2.500 Euro gebucht und bezahlt. Bei einem Strandspaziergang verdreht sich Herr B. den Fuß derart, dass der Urlaub nach 10 Tagen abgebrochen werden muss.

gesamte Reisekosten: 2.500 Euro für 14 Tage
genutzte Tage: 1.786 Euro für 10 Tage
nicht genutzte Tage: 714 Euro für 4 Tage

Nicht genutzter Urlaub: 714 Euro
Umbuchung des Rückflugs: 100 Euro
Selbstbehalt in Höhe von 20% (von 814 Euro): 162,80 Euro
Erstattung: 651,20 Euro

Kann der Eigenanteil auch ausgeschlossen werden?

Der Selbstbehalt bei Reiserücktritt kann natürlich auch ausgeschlossen werden. Wenn Sie sich für eine Jahres-Reiseversicherung oder eine einmalige Absicherung Ihres Urlaubs entscheiden, können Sie gegen eine etwas höhere Prämie Ihren Eigenanteil im Schadenfall ausschließen. Bei einem versicherten Ereignis übernehmen wir dann die entstandenen Stornokosten in voller Höhe.

Dies gilt für alle versicherten Risiken, die wir in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinterlegt haben, also etwa bei einer unerwartet schweren Erkrankung, einem Todesfall oder bei einem Schaden an Ihrem Eigentum. Wir haben einen kleinen Auszug aus unseren Tarifen zusammengestellt, bei dem Sie die Änderung der Prämien einsehen können. Nutzen Sie einfach unseren Abschlussrechner, um den für Sie passenden Tarif zu finden. Sie können dann mittels Schaltfläche den Selbstbehalt an- und abschalten und somit die Prämien direkt miteinander vergleichen.

Selbstbehalt bei Reiserücktritt – was empfehlen wir?

Was empfehlen wir Ihnen nun? Soll ein Selbstbehalt bei Reiserücktritt vereinbart werden oder nicht? Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nur schwer möglich. Dennoch wollen wir versuchen, Ihnen ein paar Tipps an die Hand zu geben. Eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt lohnt sich in der Regel dann, wenn Sie nur im absoluten Notfall auf einen Urlaub verzichten würden. So sparen Sie dann bei der Prämie bei Abschluss einer Jahres- oder Einmalreiseversicherung. Das Risiko im Schadenfall einen kleinen Teil der Kosten selbst zu übernehmen, nehmen Sie dann bewusst in Ihre Kalkulation mit auf.

Anders verhält es sich, wenn Ihre Reisen entweder sehr teuer oder sehr günstig sind. Hier raten wir eher zu einem Abschluss ohne Eigenbeteiligung. Warum? Bei kleineren Reisen kann es sein, dass der minimale Selbstbehalt von 25 Euro pro Person höher ist als die entstandenen Stornokosten und dann schlimmstenfalls gar keine Erstattung erfolgen kann. Bei teuren Urlauben kann im Gegensatz dazu der Selbstbehalt bei Reiserücktritt schnell zu einem vierstelligen Betrag anwachsen, selbst wenn es nur 20% sind.

Daher raten wir in diesen Fällen eher dazu, die etwas höhere Versicherungsprämie in Kauf zu nehmen, als mehrere hundert Euro Eigenbeteiligung im Schadenfall. Letztlich müssen Sie aber selbst entscheiden, welches Risiko für Sie vertretbar ist und ob die Einsparung an der Prämie den möglichen Abzug in einem Schadenfall aufwiegt. Für Fragen rund um das Thema Selbstbehalt bei Reiserücktritt stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber jederzeit gerne beratend zur Seite.

Welche Alternativen gibt es zur Reiserücktritt von TravelProtect?

Sie suchen nach der passenden Reiseschutz mit Selbstbehalt bei Reiserücktritt und sind bei uns nicht fündig geworden? Kein Problem! Mit unserem Reiseversicherungsvergleich können Sie schnell, einfach und online die wichtigsten Reiseversicherungen vergleichen. So finden Sie auch für Ihre Reise den optimalen Versicherungsschutz. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen oder Problemen per Telefon unter 0931 – 30 42 98 00 oder E-Mail (info@travelprotect.de) jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!