Reiserücktritt versichern

Damit Sie bei der Absage einer Reise nicht auf den Kosten sitzenbleiben, sollten Sie den auf jeden Fall den Reiserücktritt versichern. Denn wir übernehmen die Kosten einer Stornierung für Sie, wenn es zum Fall der Fälle kommen sollte. Informieren Sie sich hier über alle wichtigen Leistungen und Tarifmöglichkeiten von TravelProtect.

Warum sollte man den Reiserücktritt versichern?

Wozu dient eigentlich eine Reiserücktrittsversicherung? Der Reiserücktrittsschutz sorgt für eine Absicherung Ihres Urlaubs gegen die finanziellen Folgen einer Absage. Bei Buchung Ihrer Reise gehen Sie eine vertragliche Verpflichtung mit dem Anbieter bzw. dem Reiseveranstalter ein. Können Sie dann eine Reise nicht antreten, entstehen hierdurch Kosten.

Wir wollten mit der Bahn nach Usedom fahren, wo wir ein kleines Ferienhaus gebucht hatten. Meine plötzlichen Rückenschmerzen haben sich dann aber als ein Bandscheibenvorfall entpuppt. Da ich unmöglich mit dem Zug fahren konnte, haben wie die Reise schweren Herzens abgesagt. Leider hat der Vermieter 80 Prozent der Zahlung als Storno einbehalten. Glücklicherweise hat dann unsere Reiseversicherung gezahlt.

Diese Gebühren, auch Stornokosten genannt, darf Ihnen der Reiseanbieter in Rechnung stellen, da er den Ausfall einer gebuchten Reiseleistung hinnehmen muss. Wie hoch können die Stornogebühren in so einem Fall sein? Pauschal lässt sich das leider nicht beantworten, denn dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die meisten Urlaubsbuchungen starten mit einem Stornosatz von 10-25%. Dieser kann übrigens auch dann schon berechnet werden, wenn Sie die Reise Monate vor dem Beginn absagen.

Die Gebühren steigen dann in der Regel an, je näher der Abreisetag rückt. Kurz vor Urlaubsbeginn können die Stornierungskosten durchaus bei 90% oder mehr liegen. Um den finanziellen Schaden auffangen zu können, sollten Sie auf jeden Fall den Reiserücktritt versichern. Dazu bieten wir Ihnen für die wichtigsten Risiken des Alltags den passenden Reiseschutz an. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeiten, diese Basisabsicherung noch zu erweitern.

Reiserücktritt versichern mit TravelProtect
Reiserücktritt versichern mit TravelProtect

Welche Risiken kann man mit dem Reiserücktritt versichern?

Wie oben bereits erwähnt, sichern wir die wichtigsten Lebensrisiken für Sie ab. Darunter zählen eine unerwartet schwere Erkrankung, eine Unfallverletzung oder ein Sterbefall in der Familie. Daher sollten Sie den Reiserücktritt versichern, um zumindest die finanziellen Folgen einer Reiseabsage aufzufangen. Mit der Erstattung können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt den Urlaub nachholen. Wir bieten Ihnen insgesamt über 20 verschiedenen versicherte Reiserücktrittsgründe an. Eine genaue Auflistung können Sie selbstverständlich den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen, die allen Tarifen zu Grunde liegen. Die wichtigsten Gründen stellen wir Ihnen gerne vor.

Unerwartet schwere Erkrankung

Sie können eine Reise absagen, wenn Sie, eine versicherte Person oder eine Risikoperson unerwartet schwer erkranken. Eine solche Krankheit liegt vor, wenn der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin vom Antritt der Reise objektiv abrät. Übrigens: Eine akute Infektion mit dem Corona-Virus ist bei uns selbstverständlich mitversichert.

Schwangerschaft & Schwangerschaftskomplikationen

Sollte bei Ihnen oder Ihrer Partnerin eine Schwangerschaft ärztlich festgestellt werden, dann können Sie einen Urlaub absagen. Das gilt ganz unabhängig davon, wann der errechnete Geburtstermin sein sollte und ob dieser in den Reisezeitraum fällt. Wird eine unerwartet schwere Komplikation festgestellt, werten wir dies ebenfalls als Rücktrittsgrund.

Todesfall in der Familie

Selbstverständlich besteht auch bei einem Sterbefall in der Familie ein versicherter Rücktrittsgrund. Der Tod eines Angehörigen ist immer als unerwartetes Ereignis anzusehen, auch wenn der oder die Verstorbene bereits erkrankt war oder sich in Pflege befunden hat. Zum versicherten Personenkreis bzw. zu den Risikopersonen gehören unter anderem:

Versicherte Risikopersonen bei der Reiserücktrittsversicherung
Lebensgefährten/innen und Lebenspartner/innen (mit gemeinsamen Wohnsitz), Eheleute
Eltern, Schwiegereltern, Adoptiv- und Pflegeeltern.
Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder, Enkelkinder, Geschwister
Onkel, Tanten, Nichten und Neffen

Berufliche Gründe

Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz aufgrund einer betrieblichen Kündigung verlieren, können Sie einen Urlaub auf unsere Kosten hin absagen. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Arbeitsstelle oder bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit. Ganz neu: Sie können den Reiserücktritt versichern, wenn Sie für mindestens drei aufeinander folgende Monate in Kurzarbeit gesetzt werden.

Weitere versicherte Gründe

Neben den oben etwas näher erläuterten Gründen, können Sie Ihre Reise auch absagen, wenn Sie zum Beispiel einen Schaden am Eigentum erleiden, eine Impfunverträglichkeit vorliegt oder eine Prüfung eines Ihrer Kinder nicht bestanden wurde. Sollten Sie Fragen zu einem Rücktrittsgrund haben oder Hilfe bei Meldung eines Schadens benötigen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schadenfall gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns werktags per Telefon, per Fax oder rund um die Uhr per E-Mail.

Welche Kosten werden übernommen?

Wenn Sie den Reiserücktritt versichern, dann werden im Schadenfall verschiedene Kosten übernommen. Wie oben bereits ausführlich erläutert, betrifft dies vor allem Stornokosten, die bei Reiseabsage entstehen. Neben diesen Reisegebühren können aber noch folgende Kosten eingereicht werden. Wichtiger Hinweis: mit der Einführung unserer neuesten Allgemeinen Versicherungsbedingungen bieten wir Ihnen nun auch dann Reiseschutz, wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde. Sie können dann auch auf alle o.g. Leistungen zurückgreifen, wenn von einer Reise eigentlich abgeraten wird. Damit können wir in der aktuellen Corona-Krise Ihre Reisen deutlich umfangreicher absichern.

Leistungen im Falle eines Reiserücktritts
Gebühren für die Erteilung eines Visums (bis max. 100 Euro pro Person)
Umbuchungsgebühren, wenn Sie eine Reise später antreten (bis zur Höhe der urspünglichen Stornokosten)
Sonstige Gebühren, die bei Buchung der Reise bereits aufgelistet waren.

Wie und wann kann man den Reiserücktritt versichern?

Nutzen Sie einfach unseren Abschlussrechner, um den Reiserücktritt versichern zu können. Dabei können Sie im ersten Schritt kann anonym und mit Angabe weniger Reisedaten einen Tarifvergleich aufrufen. Dort entscheiden Sie sich dann für den passenden Schutz. Wir haben folgende Tarife für Sie im Angebot.

TarifLeistungen
TravelProtect Basis-SchutzReiserücktritts & Reiseabbruch
TravelProtect Plus-SchutzReiserücktritt, Reiseabbruch & Reisegepäck
TravelProtect VIP-SchutzReiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck & Reisekranken

Sie haben nicht das passende Produkt gefunden? Keine Sorge! Mit unserem Vergleichsrechner können Sie alle großen Reiseversicherer vergleichen – damit Sie auch Ihren Reiserücktritt versichern können. Nutzen Sie unser Portal um einfach, schnell und anonym den passenden Reiseschutz zu finden.