Reiserücktritt bei Flugreisen

Der Reiserücktritt bei Flugreisen ist ein spezieller Teil der Reiseversicherung. Gerade für Individual-Touristen, die nicht auf Pauschalangebote zurückgreifen möchten, gehören regelmäßige Flugbuchungen zum Urlaubsalltag. Bei der Reiseversicherung gibt es zahlreiche Rechte und Pflichten, die Sie bei Flugbuchungen beachten sollten. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengetragen.

Welche Flugreisen sind versichert?

Mit unserem Reiserücktritt bei Flugreisen können Sie jede beliebige Flugleistung absichern. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Einzelflug handelt oder ob dieser im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde. Natürlich gelten auch Inlandsflüge als Reise, sofern diese mindestens 50km vom Heimatwohnort entfernt liegen. Sie können zudem folgende Leistungen versichern.

Versicherungsschutz für Flugreisen
Linienflüge, Städteflüge und Inlandsflüge
Kurz- und Langstreckenflüge
Nonstop-Flüge und Charterflüge
besondere Flugleistungen, wie Segelflüge oder Hubschrauberflüge
Reiserücktritt bei Flugreisen - sicher ankommen mit TravelProtect
Reiserücktritt bei Flugreisen – sicher ankommen mit TravelProtect

Wann greift der Reiserücktritt bei Flugreisen?

Den Reiserücktritt bei Flugreisen können Sie in immer dann in Anspruch nehmen, sobald Sie einen Flug bzw. einen gesamten Urlaub nicht wahrnehmen konnten. Die Airline stellt Ihnen zunächst einen Teil des Flugpreises als Stornogebühr in Rechnung bzw. behält einen Teil der Rückerstattung ein. Diese Stornokosten können Sie dann bei uns einreichen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist der Nachweis eines versicherten Rücktrittsgrunds. Unsere Leistungen umfassen hierbei eine Vielzahl verschiedener Risiken des Alltags. Die wichtigsten haben wir für Sie hier zusammengestellt, eine genaue Auflistung finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Versicherte Gründe bei einem Reiserücktritt bei Flugreisen
unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung
Todesfall in Ihrer Familie, z.B. Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten, Onkel, etc.
Arbeitsplatzverlust, Arbeistaufnahme oder Kurzarbeit
Schwangerschaft inkl. unerwartet schwere Schwangerschaftskomplikation

Welche Kosten werden im Schadenfall erstattet?

Die Fluggesellschaft ist berechtigt, Ihnen die Kosten eines nicht angetretenen Fluges in Rechnung zu stellen. Haben Sie allerdings den Flug aufgrund eines versicherten Ereignisses verpasst, dann kommt unsere Reiserücktrittsversicherung ins Spiel. Sie können uns die Kosten dann nämlich zur Erstattung einreichen. Natürlich können Sie alle gebuchten Reiseleistungen, die Stornogebühren verursachen bei uns einreichen. Dazu gehören nicht nur der Hin- und Rückflug.

Der Reiserücktritt bei Flügen umfassen auch die Kosten für Flughafentransfers, Sitzplatzreservierungen, Anreisekosten mit Bus oder Bahn oder Kosten für erhöhtes Reisegepäck. Dennoch bestehen bei der Absage eines Fluges auch für die Airline bestimmte Rechte und Pflichten. Gerade bei einem Reiserücktritt bei Flügen ist es wichtig, dass Sie die passenden Nachweise und Unterlagen von der Airline bekommen, damit einer schnellen Regulierung nichts im Wege steht.

Stornokostenabrechnung

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine Stornoabrechnung des Fluges zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Flug als „nicht stornierbar und nicht umbuchbar“ angeboten wurde. Die Stornokostenrechnung muss den Flugpreis und die enthaltenen Steuern und Gebühren aufweisen.

Erstattung von Steuern & Gebühren

Buchen Sie einen Flug, dann setzen sich die Kosten für den Flug aus dem reinen Flugpreis, sowie der Steuern und Gebühren zusammen. Sollten Sie einen gebuchten Flug nicht wahrnehmen, dann muss die Airline die Steuern und Gebühren anteilig an Sie erstatten. Diese werden nämlich nur dann fällig, wenn Sie am Flug teilnehmen. Aus welchem Grund Sie nicht reisen, spielt hierbei keine Rolle.

Schadenbearbeitung

Bei unserer Schadensachbearbeitung können wir dementsprechend auch nur die reinen Flugkosten erstattet. Bei einigen Airlines (z.B. Lufthansa oder Qatar) erfolgt die Erstattung automatisch. Je günstiger der Flug ist (Billigairlines), desto schwieriger kann die Anforderung sein. Lassen Sie sich aber nicht verunsichern – die Erstattung steht Ihnen in jedem Fall zu.

Optional: unsere Reisegepäckversicherung

Zusätzlich zu unserem Reiserücktritt bei Flugreisen können wir Ihnen auch eine Reisegepäckversicherung empfehlen. So sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Koffer auf und während der Reise geschützt. Falls Sie Interesse an einem erweiterten Reiseschutz haben, können Sie sich über unseren Vergleichsrechner für Reiseversicherungspakete schnell und einfach online informieren. Gerade bei Flugreisen ist eine Absicherung Ihres Reisegepäcks sinnvoll. Versicherungsschutz besteht bei folgenden Ereignissen.

Versicherte Reisegepäckschäden bei Flugreisen
Transportschäden: Sollte Ihr aufgegebenes Reisegepäck beim Transport an den Urlaubsort oder zurück nach Hause beschädigt werden, erstatten wir Ihnen den Schaden (als Zeitwert). Beachten Sie, dass auch die Fluggesellschaft einen Teil der Haftung übernimmt.
Diebstahl & Raub: Wird Ihnen während des Transportes oder am Urlaubsort Gegenstände gestohlen oder geraubt, können Sie die Kosten für den entstandenen Schaden bei uns einreichen.
Verspätungsschutz: Wird Ihr Reisegepäck verspätet an den Urlaubsort geliefert, dann können Sie 10% der Versicherungssumme aufwenden, um die wichtigsten Anschaffungen zu tätigen.