Reiserücktrittsgründe
Die meisten Schadensfälle, die uns erreichen, entstehen durch die Absage eines Urlaubs. Die Reiserücktrittsgründe sind dabei – wie unser alltägliches Leben auch – ganz vielfältig. Um einen Überblick zu erhalten, haben wir dir die wichtigsten versicherten Ereignisse zusammengestellt, die zu einer Erstattung von Stornokosten führen können.
Die häufigsten Reiserücktrittsgründe
Einige unserer versicherten Risiken treten natürlich öfters ein als andere Reiserücktrittsgründe. Im Folgenden erläutern wir dir die drei wichtigsten Leistungen unseres Reiseschutzes genauer. Diese sind natürlich in allen Reisetarifen enthalten, die wir Ihnen anbieten können.
✔ unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung
✔ Todesfall in der eigenen Familie
✔ Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Wenn du Fragen zu den versicherten Leistungen hast oder sogar einen Schaden melden musst, stehen wir dir natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder per E-Mail an schaden@travelprotect.de zur Verfügung.

Risiko 1: Eine unerwartet schwere Erkrankung
Reiseschutz besteht, sobald eine versicherte Person bzw. eine Risikoperson, also ein Familienangehöriger, unerwartet schwer erkrankt. Doch was versteht man unter dieser Definition? Wann ist eine Krankheit schwer? Welche Nachweise benötigen wir im Schadenfall von dir und wer stellt diese aus?
Risiko 2: Todesfall in der Familie
Der Todesfall innerhalb der Familie wird von uns immer als unerwartet angesehen, auch wenn damit zu rechnen gewesen sein könnte. Dies gilt also beispielsweise auch dann, wenn der oder die Angehörige in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder einem Hospiz versorgt wird. Der Nachweis erfolgt durch eine Kopie der Sterbeurkunde und eines Verwandtschaftsnachweises.


Risiko 3: Schwangerschaft
Der wohl schönste Grund einer Reiseabsage ist die Schwangerschaft einer versicherten Person. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wann und warum du deine Reise stornieren kannst (es genügt natürlich einer der drei Punkte):
✔ Ärztliche Feststellung der Schwangerschaft an sich
✔ Der Geburtstermin fällt in den geplanten Reisezeitraum
✔ Nachweis einer Risikoschwangerschaft
Wenn ihr Fragen zu einer möglichen Stornierung einer Reise habt, stehen wir euch im Schadenservice natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder per E-Mail an schaden@travelprotect.de jederzeit zur Verfügung.
Berufliche & schulische Rücktrittsgründe
Neben diesen gesundheitlichen Reiserücktrittsgründen, sichern wir auch eine ganze Reihe von beruflichen Risiken ab. Diese wurden im Laufe der letzten Jahre stark erweitert – wir stellen dir die wichtigsten Leistungen vor: Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme und Kurzarbeit.
[sp_easyaccordion id=“45674″]Spezielle Reiserücktrittsgründe
Zusätzlich zu diesen recht häufigen Reiserücktrittsgründen, bieten die Reiseversicherungen von TravelProtect noch zahlreiche weitere Gründe an, die in besonderen Fällen greifen. Eine genaue Auflistung aller Leistungen finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Schaden am Eigentum
| ✔ | Der Schaden kann durch ein Elementarereignis oder Feuer ausgelöst werden. |
| ✔ | Auch Straftaten von Dritten, wie Einbruch oder Sachbeschädigung ist versichert. |
| ✔ | Standardtarif: Der Hauptwohnsitz ist unbewohnbar |
| ★ | Premiumtarif: Der Schaden beträgt mindestens 2.000 Euro |
Sonstiges Reiserücktrittsgründe
| ✔ | Impfunverträglichkeit bei zur Einreise vorgeschriebenen Schutzimpfungen. |
| ✔ | Einreichung einer Scheidungsklage. |
| ✔ | Unerwartete Ladung vor Gericht. |
| ✔ | Standardtarif: Erkrankung eines mitreisenden Hundes / Katze |
| ★ | Premiumtarif: Erkrankung auch eines nicht mitreisenden Hundes / Katze |
Nicht versicherte Ereignisse
Auch wenn wir im Premiumtarif über 20 verschiedene Rücktrittsgründe anbieten, können auch wir nicht jeden Schaden erstatten, der zu einer Absage deines Urlaubs geführt haben sollte. Wir haben die wichtigsten Ausschlüsse zusammengestellt.
| ✘ | Urlaubsabsagen aufgrund Bürgerkrieg, Unruhen oder Aufstände im Urlaubsland. |
| ✘ | Absage wegen einer Erkrankung, die vor Buchung der Reise oder der Versicherung bekannt war. |
| ✘ | Standardtarif: ambulant behandelte Erkrankung eines Angehörigen. |