Reiserücktritt bei Flugreisen

Der Reiserücktritt bei Flugreisen ist ein spezieller Teil der Reiseversicherung. Gerade für die Individual-Touristen unter euch, die nicht auf Pauschalangebote zurückgreifen möchten, gehören regelmäßige Flugbuchungen zum Urlaubsalltag. Wir haben dir die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengetragen.

finanzielle Absicherung von Reiserücktritt bei Flugreisen
gilt für reine Flugreisen, Linienflüge oder Zubringerflüge
im Premiumtarif mehr als 20 versicherte Risiken

Welche Flugreisen sind versichert?

Mit unserem Reiserücktritt bei Flugreisen kannst du jede beliebige Flugleistung absichern. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Einzelflug handelt oder ob dieser im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde. Natürlich gelten auch Inlandsflüge als Reise, sofern diese mindestens 50km vom Heimatwohnort entfernt liegen. Du kannst zudem folgende Leistungen versichern.

Versicherungsschutz für Flugreisen
Linienflüge, Städteflüge und Inlandsflüge
Kurz- und Langstreckenflüge
Nonstop-Flüge und Charterflüge
Reiserücktritt bei Flugreisen

Wann greift der Reiserücktritt bei Flugreisen?

Den Reiserücktritt bei Flugreisen kannst du immer in Anspruch nehmen, sobald du einen Flug nicht wahrnehmen konntest. Die Airline stellt zunächst einen Teil des Flugpreises als Stornogebühr in Rechnung, die du bei uns einreichen kannst. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist der Nachweis eines versicherten Rücktrittsgrunds:

unerwartet schwere Erkrankung oder Unfallverletzung
Todesfall in Ihrer Familie, z.B. Eltern, Großeltern, Geschwister, etc.
Schwangerschaft inkl. unerwartet schwere Schwangerschaftskomplikation
mehr als 15 weitere versicherte Risiken

Wenn du Fragen zu einer möglichen Stornierung einer Reise hast, stehen wir dir im Schadenservice natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder E-Mail an schaden@travelprotect.de jederzeit zur Verfügung.

Welche Kosten werden im Schadenfall erstattet?

Die Fluggesellschaft ist berechtigt, dir die Kosten eines nicht angetretenen Fluges in Rechnung zu stellen. Liegt ein versicherter Rücktrittsgrund vor, kannst du uns die Kosten zur Erstattung einreichen. Dazu gehören auch die Kosten für Flughafentransfers, Sitzplatzreservierungen, Anreisekosten mit Bus oder Bahn oder Kosten für erhöhtes Reisegepäck.

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, dir eine Stornoabrechnung des Fluges zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der Flug als „nicht stornierbar und nicht umbuchbar“ angeboten wurde. Die Stornokostenrechnung muss den Flugpreis und die enthaltenen Steuern und Gebühren aufweisen.

Buchst du einen Flug, dann setzen sich die Kosten für den Flug aus dem reinen Flugpreis, sowie aus Steuern und Gebühren zusammen. Solltet du einen gebuchten Flug nicht wahrnehmen, dann muss die Airline die Steuern und Gebühren anteilig an dich erstatten. Diese werden nämlich nur dann fällig, wenn du am Flug teilnimmst. Aus welchem Grund du die Reise abgesagt hast, spielt hierbei keine Rolle. Steuern und Gebühren werden nicht von uns erstattet.

Bei unserer Schadensachbearbeitung erstatten wir dann die reinen Flugkosten. Bei einigen Airlines (z.B. Lufthansa oder Qatar) erfolgt die Erstattung der Steuern und Gebühren automatisch. Je günstiger der Flug ist (Billigairlines), desto schwieriger kann die Anforderung sein. Lass dich aber nicht verunsichern – die Erstattung steht dir in jedem Fall zu.

Optional: unsere Reisegepäckversicherung

Zusätzlich zu unserem Reiserücktritt bei Flugreisen können wir dir auch eine Reisegepäckversicherung empfehlen. So bist nicht nur du, sondern auch deine Koffer während der Reise geschützt. Falls du Interesse an einem erweiterten Reiseschutz haben, kannst du dich über unseren Vergleichsrechner für Reiseversicherungspakete schnell und einfach online informieren.

Transportschäden: Sollte das Reisegepäck beim Transport an den Urlaubsort oder zurück nach Hause beschädigt werden, erstatten wir den Schaden (als Zeitwert). Beachte, dass auch die Fluggesellschaft einen Teil der Haftung übernimmt.
Diebstahl & Raub: Werden während des Transports, der Aufbewahrung oder am Urlaubsort Gegenstände gestohlen oder geraubt, kannst du die Kosten für den entstandenen Schaden bei uns einreichen.
Verspätungsschutz: Wird dein Reisegepäck verspätet an den Urlaubsort geliefert, dann kannst du für maximal 10% der Versicherungssumme, die wichtigsten Anschaffungen tätigen und die Kosten bei uns einreichen.

MYFLYRIGHT – Wenn es beim Fliegen mal holprig wird

MYFLYRIGHT will der Ungerechtigkeit bei Flugausfällen und Flugverspätungen ein Ende setzen. Mithilfe des Entschädigungsrechners von MYFLYRIGHT kannst schnell und kostenlos prüfen, ob in deinem konkreten Fall ein Anspruch auf Entschädigung besteht und wie hoch diese Entschädigungssumme ausfallen würde. Ist der der Fall, kann die Entschädigung direkt beantragt werden.

Wie kann der Reiserücktritt bei Flugreisen gebucht werden?

Ruf einfach online unseren Abschlussrechner auf und gib dort erstmal ganz anonym deine Reisedaten ein: den Reisepreis, die zu versichernden Personen und deren Alter.
Wir stellen dir sofort im Anschluss die passenden Reiseversicherungen zusammen, so dass du die verschiedenen Angebote auf einen Blick miteinander vergleichen kannst.
Hast du dich für eine Reiserücktrittsversicherung entschieden, gib direkt deine Daten ein und erhalte im Anschluss alle Unterlagen und die fertige Versicherungspolice per E-Mail.

Was ist der Unterschied: Standard vs. Premium?

Standardtarif

Auswahl aus den versicherten Gründen

unerwartet schwere Erkrankung / Unfallverletzung
 ärztlich festgestellte Schwangerschaft
 unerwartet schwere Schwangerschaftskomplikation
 stationäre Behandlung einer/s Angehörigen
 Todesfall einer/s Angehörigen
Impfunverträglichkeit
 Arbeitsplatzverlust, -aufnahme oder -wechsel
Unbewohnbarkeit des Hauptwohnsitzes
Krankheit/Tod mitreisender Hund/Katze
pandemische Erkrankungen inkl. Quarantäne
 Beginn einer palliativen Behandlung
 Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
 Einsatz als Ersthelfer

Premiumtarif

Auswahl aus den versicherten Gründen

unerwartet schwere Erkrankung / Unfallverletzung
 ärztlich festgestellte Schwangerschaft
 unerwartet schwere Schwangerschaftskomplikation
 stationäre Behandlung einer/s Angehörigen
 Todesfall einer/s Angehörigen
Impfunverträglichkeit
 Arbeitsplatzverlust, -aufnahme oder -wechsel
Schaden am Eigentum ab 2.000 Euro
Krankheit/Tod bei eigenem Hund/Katze
 pandemische Erkrankungen inkl. Quarantäne
 Beginn einer palliativen Behandlung
 Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
 Einsatz als Ersthelfer