Weltweiter Krankenschutz
Was beinhaltet unser weltweiter Krankenschutz?
Unser Reiseversicherung bietet dir nicht nur einen umfangreichen Reiserücktrittsschutz. Auch der weltweiter Krankenschutz gehört zu unseren Leistungen. Wir wollen dir nun genauer vorstellen, in welchen Fällen du den Auslands-Krankenschutz in Anspruch nehmen kannst, welche Ausnahmen bestehen und wie du die Reisekrankenversicherung abschließen kannst.
Die Reisekrankenversicherung bietet dir eine finanzielle Absicherung an, wenn du eine medizinische Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen musst. Da die Kosten einer ärztlichen Behandlung schnell sehr hoch werden können, solltest du auf keinen Fall auf eine passende Absicherung verzichten. Unser weltweiter Krankenschutz ist daher die optimale Lösung!
Wenn du Fragen zu einer möglichen Schadenfall auf einer Reise hast, stehen wir dir im Schadenservice natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 04 oder E-Mail an schaden@travelprotect.de jederzeit zur Verfügung.
Leistungen der Reisekrankenversicherung
Gibt es Ausnahmen vom Reisekrankenschutz?
Auch wenn unsere Leistungen die Mehrzahl aller Fälle abdeckt, so können auch wir nicht jeden Schadenfall ersetzen. Daher möchten wir dir fair und transparent die Ereignisse vorstellen, bei denen der weltweite Krankenschutz nicht greift. Solltest du Fragen zur Absicherung haben, kannst du dich jederzeit an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schadenservice wenden.
✖ | Keine Möglichkeit zur Erstattung besteht, wenn entweder kein Beleg über die Kosten vorgelegt werden kann (jeder Beleg muss den Name des Patienten, die Diagnose und die Gebühren enthalten). |
✖ | Erkrankungen oder Verletzungen, die durch einen Selbstmordversuch, durch Alkoholeinfluss oder Drogenmissbrauch entstanden sind, sind nicht versichert. |
✖ | Entzugs- bzw. Entwöhnungserscheinungen bei Suchterkrankungen von versicherten Personen sind ebenfalls ausgeschlossen. |
✖ | Sollten Behandlungen durchgeführt worden sein, bei denen du schon vorher wusstest, dass diese erforderlich sind, können wir die Kosten leider nicht erstatten. |
Was gilt bei Urlaub innerhalb Europas bzw. der EU?
Unser weltweiter Krankenschutz gilt natürlich auch in allen europäischen Ländern. Die einzige Ausnahme stellt Deutschland dar. Auch wenn der Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz für Deutschland gilt, kannst du die Reisekrankenversicherung nicht in Anspruch nehmen. Es gibt bei Reisen in europäische Länder jedoch ein Besonderheit: das gegenseitige Sozialversicherungsabkommen.
Diese Regelung besagt, dass du bei einer medizinischen Behandlung deine eigene Krankenkasse bzw. Krankenversicherung informieren musst. Diese übernehmen dann die Kosten, die bei einer ähnlichen Behandlung in Deutschland angefallen wären. Aber Achtung: Auch wenn sich deine Krankenversicherung bzw. Krankenkasse an den Kosten beteiligt, kann eine Differenz übrig bleiben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Behandlungskosten wesentlich höher als in Deutschland sind. Daher empfiehlt sich auch dann der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, wenn du in Europa Urlaub machst!
Welche Länder sichern wir ab?
➜ | Unser weltweiter Krankenschutz deckt also nicht nur Europa ab, sondern übernimmt auch Behandlungskosten in Nord- und Mittelamerika. Warum ist das besonders wichtig? |
➜ | Ein Arztbesuch in den Vereinigten Staaten kann mitunter mehrere tausend Dollar kosten. Von einer stationären Aufnahme in einer Klinik, von Operationen oder Transporten ganz abgesehen. |
➜ | Daher solltest du bei einer Reise in die Vereinigten Staaten, aber auch nach Kanada, Mexiko oder in die Karibik unbedingt den passenden Reisekrankenschutz mitnehmen. |
➜ | Solltest du privat krankenversichert sein, informiere dich einfach vor Abreise, ob und welche Kosten übernommen werden würden. |
➜ | Aktuell: Seit der Corona-Pandemie verlangen viele Länder bei Einreise einen Nachweis über eine gültige Reisekrankenversicherung. |
➜ | Solltest du bei uns einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben, können wir dir diesen Nachweis ganz unkompliziert per E-Mail zur Verfügung stellen. |
Ist unser weltweiter Krankenschutz für jeden buchbar?
Unser weltweiter Krankenschutz steht dir in verschiedenen Tarifen zur Verfügung. Aktuell bieten wir diesen über unser Reisepaket VIP an. Der Abschluss kann für Einzelpersonen, Paare oder Familien mit Kindern erfolgen. Wir haben eine kleine Auflistung für dich vorbereitet, an der Sie sich orientieren können.
Einzelperson | Paar | Familie | |
Personenkreis | ein Erwachsener | zwei Erwachsene | zwei Erwachsene & Kinder |
Reiserücktrittsversicherung | bis max. 5.000 Euro | bis max. 10.000 Euro | bis max. 10.000 Euro |
Reisegepäckversicherung | pauschal 1.500 Euro | pauschal 3.000 Euro | pauschal 4.000 Euro |
Reisekrankenversicherung | pauschal 2.000.000 Euro | pauschal 2.000.000 Euro | pauschal 2.000.000 Euro |
Reisedauer | max. 52 Tage am Stück | max. 52 Tage am Stück | max. 52 Tage am Stück |
Bitte beachten Sie: aktuell bieten wir die Reisekrankenversicherung nur als Jahresschutz an. Zudem liegt momentan die Altershöchstgrenze bei 64 Jahren, ein entsprechender Seniortarif kann zur Zeit also nicht abgeschlossen werden. Dennoch müssen Sie auch im Alter nicht auf einen optimalen Reiseschutz verzichten. Wir können Ihnen dennoch ein Angebot machen!
Weitere Möglichkeiten zur Absicherung?
Egal, ob als Urlauber*in, als Student*in oder für Aufenthalt als Au-Pair oder Work & Travel: wir finden für jede Gelegenheit den passenden Tarif für Sie. Weltweiter Krankenschutz ist immer ein Bestandteil der Reiseversicherungen, die wir Ihnen als Paketlösung anbieten können. Sollten Sie sich für eine einzelne Reisekrankenversicherung interessieren, beachten Sie bitte die Auswahlmöglichkeit beim Vergleich. Führt die Reise zum Beispiel nicht in die USA oder nach Kanada, können Sie deutlich an Prämie sparen.
- Hanse Merkur Reiseversicherung
- Ergo Reiseschutz
- Allianz Direct
- LTA Reiseschutz
- EuropAssistance