Behandlung im Ausland

Eine medizinische Behandlung im Ausland kann unter Umständen eine enorme finanzielle Belastung mit sich bringen. Um dieses Risiko abzusichern, empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Reisekrankenversicherung. So können Sie sich bei einer Erkrankung ganz auf Ihre Genesung konzentrieren, während wir für die Behandlungskosten aufkommen. Der Reisekrankenschutz von TravelProtect übernimmt die medizinischen Gebühren, wenn Sie oder eine versicherte Person zu einem Arzt bzw. zu einer Ärztin müssen. Doch welche Kosten sind genau versichert? Gibt es eine Erstattungsgrenze bei Behandlungen? Diese und zahlreiche weitere Fragen wollen wir nun für Sie klären.

Abschluss einer Reisekrankenversicherung

Die Kosten, die für eine Behandlung anfallen, richten sich natürlich in erster Linie nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. der Verletzung. So ist eine ambulante Behandlung am Urlaubsort natürlich in der Regel günstiger als eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus oder gar ein Krankentransport zurück nach Deutschland. Auch bei einem einfachen Arztbesuch kann eine Behandlung im Ausland hohe Kosten mit sich bringen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie sich außerhalb Europas befinden und Ihre Krankenversicherung bzw. Krankenkasse keinen Anteil an den Gebühren übernimmt.

Planen Sie hingegen eine Fernreise, dann greift die eigene Krankenversicherung oft nicht, während gleichzeitig die Kosten deutlich steigen. Gerade in Ländern wie den USA, in Kanada oder in Mexiko sind Sie schnell bei einem vierstelligen Betrag für vergleichsweise harmlose Erkrankungen oder Verletzungen. Daher empfiehlt sich immer der Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Aber auch lange Aufenthalte erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Arztbesuchs. Dies gilt auch für die Art des Urlaubs: Ein Strandurlaub ist in der Regel mit weniger Risiko behaftet als etwa eine Wandertour in den Bergen oder ein Skiurlaub.

Ambulante Behandlung im Ausland

Die Reisekrankenversicherung von TravelProtect übernimmt die Kosten einer ambulanten Behandlung im Ausland. Ambulant ist eine Versorgung dann, wenn Sie zu einem niedergelassenen Arzt bzw. einer Ärztin gehen. Welche Maßnahmen, Behandlungen und Arzneien werden von unserem Reisekrankenschutz übernommen? Um diese Frage zu klären, haben wir für Sie einige Beispiele vorbereitet.

Kosten für den Arztbesuch

Müssen Sie in einer Arztpraxis vorstellig werden, dann übernehmen wir die Gebühren, die der Arzt bzw. die Ärztin für die Untersuchung in Rechnung stellt. Versichert sind neben dem eigentlichen Arztbesuch und der dort stattfindenden Untersuchung auch weitere diagnostische Maßnahmen, wie Ultraschalluntersuchungen, Blutentnahmen oder die Feststellung von Laborwerten.

Medikamente, Maßnahmen & Hilfsmittel

Natürlich kommt es bei einer Behandlung im Ausland häufig dazu, dass der Arzt oder die Ärztin Ihnen weitere Arzneimittel, Maßnahmen oder Hilfsmittel verschreibt. Diese sind ebenfalls von unserem Reisekrankenschutz bei gedeckt. Zu den medizinischen Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Krücken, Gehhilfen oder Mietgebühren für einen Rollstuhl. Versicherte medizinische Maßnahmen wären etwa Röntgenuntersuchungen oder verordnete Krankengymnastik.

Stationäre Behandlung im Ausland

Ihre Erkrankung oder Ihre Unfallverletzung kann durch eine ambulante Behandlung nicht ausreichend versorgt werden? Sie benötigen eine intensive Behandlung oder sogar eine Operation? Keine Sorge! Unsere Reisekrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für Ihre stationäre Aufnahme und Behandlung im Ausland. Folgende Leistungen sind hierbei enthalten.

Behandlungen inklusive Operationen

Bei einer stationären Behandlung sind alle Kosten, die durch den Krankenhausanufenthalt anfallen, mitversichern. Voraussetzung ist natürlich, dass diese medizinisch notwendig sind. Dazu gehören natürlich auch diagnostische Maßnahmen (Ultraschall, MRT oder Röntgen etc.), Laboruntersuchungen, Gabe von Medikamenten usw. Sollte sogar eine Operation am Urlaubsort aus medizinischer SIcht notwendig und durchführbar sein, werden auch hier die Kosten erstattet. Ob ein Eingriff angezeigt ist, entscheiden die Ärzte und Ärztinnen vor Ort und sprechen dies mit unserem medizinischem Dienst ab. So kann Ihre optimale Versorgung im Ausland auch finanziell gewährleistet werden.

Weitere erstattbare Gebühren

Neben der stationären, medizinischen Behandlung im Ausland, können weitere Kosten hinzukommen. Krankenhaustagegelder, Telefonkosten oder zusätzliche Verpflegungs- und Unterbringungskosten im Krankenhaus können Sie ebenfalls bei uns zur Erstattung einreichen.

Kosten eines Zahnarztbesuchs

Eine Besonderheit bei einer Behandlung im Ausland stellt die Zahnmedizin dar. Erkrankungen, die die Zähne betreffen, sind in der Regel nicht lebensbedrohend. Wer aber schonmal Zahnschmerzen hatte, weiß, wie äußerst unangenehm diese sein können. Von Urlaubsfreude oder Genuß ist dann nämlich keine Rede mehr.

Ich habe letztes Jahr meinen Urlaub an der französischen Atlantikküste verbracht. Bei Besuch eines Restaurants habe ich auf einen harten Kern gebissen und direkt gemerkt, dass eine Füllung zerbrochen ist. Wir sind dann am nächsten Morgen zu einem Zahnarzt gefahren, weil ich nicht risikieren wollte, dass sich da was entzündet. Die Behandlung ging ganz fix und ich habe eine provisorische Füllung bekommen. Die hat dann auch für die letzten acht Tage Urlaub prima gehalten. Die Kosten hat meine Reiseversicherung übernommen.

Unsere Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten einer Zahnbehandlung. Allerdings gibt es hier gewisse Einschränkungen. Versicherungsschutz besteht nur bei einer schmerzstillenden Behandlung und bei einfachem Zahnersatz. Aufwendigere Behandlungen, Zahnbrücken oder Zahnkronen sind dagegen nicht versichert.

Wie sieht es mit einem Krankentransport aus?

Die Kosten für einen Transport zum nächstgelegene Krankenhaus sind ebenfalls über unsere Auslandsreiseversicherung abgedeckt. Egal, ob es sich um eine schwere Erkrankung oder eine Unfallverletzung handelt – sofern sich an den Krankentransport eine stationäre Behandlung anschließt, besteht volle Kostenübernahme. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Bergungskosten handelt. Gerade bei Wander-, Berg- oder Skireisen sind Bergungen nach einem Unfall (leider) an der Tagesordnung. Die Kosten hierfür können bei uns eingereicht werden, wenn eine stationäre Aufnahme und Behandlung sich an die Bergung anschließt.

Nicht mögliche Behandlungen im Ausland

Bedauerlicherweise kann es auch während eines Urlaubs zu schweren Erkrankungen oder Unfällen kommen. Schnell können dann die medizinischen Möglichkeiten eines Landes ausgereizt sein. Doch auch in solchen Fällen können Sie sich auf uns und unseren medizinischen Dienst verlassen! Die Entscheidung, eine versicherte Person mit einem Ambulanzflieger oder einem vergleichbaren Krankentransport nach Deutschland zu bringen, trifft unser medizinischer Assisteur. Die Allysca Assistance setzt sich mit den medizinischen Fachkräften am Urlaubsort in Verbindung und übernimmt die weitere Organisation für Sie.

Wir waren in Kenia auf Safari, als mein Mann bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde. Nach der ersten Versorgung vor Ort hat sich aber schnell herausgestellt, dass eine vollständige Behandlung gar nicht möglich war. Die Klinik in Nakuru war schlecht ausgestattet und auch noch überfüllt. Nach Rücksprache mit dem Versicherer wurde ein Flieger mit Arzt bereit gestellt, der uns nach Deutschland gebracht hat. Gezahlt haben wir selber gar nicht. Das hat alles die Versicherung geregelt.

Sobald ein medizinisch sinnvoller & notwendiger Transport gegeben ist, können Sie diesen in Anspruch nehmen. Die Kosten werden direkt mit uns abgerechnet. Da es sich hier meistens um einen extrem hohen Betrag handelt, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Achtung: Die Reiseabbruchversicherung deckt die Kosten eines Rücktransport nicht!

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Leider können wir nicht jede Behandlung, auf die Sie im Urlaub zurückgreifen möchten, erstatten. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden die Ausschlüsse vom Reisekrankenschutz genau erläutert. Die wichtigsten haben wir für SIe zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Schadenservice gerne zur Verfügung.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung
Heilbehandlungen, die vor Antritt der Reise bereits bekannt waren oder die der Grund der Reise waren.
Behandlungen von Alkohol-, Drogen- und weiteren Suchterkrankungen.
Massagen, Fangopackungen, Lymphdrainagen, Akupunktur und andere Wellnessbehandlungen.
Anschaffung und Reparaturen von Sehhilfen und Prothesen.
Psychoanalytische und psychotherapeutische Sitzungen und Behandlungen (inkl. Hypnose).
Schwangerschaftuntersuchungen und -behandlungen. Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche.

Meldung eines Schadenfalls

Sollten Sie eine Behandlung im Ausland in Anspruch genommen haben, können Sie den Schadenfall bei uns geltend machen, sofern Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Hierzu gibt es je nach Art der Behandlung verschiedene Vorgehensweisen.

Ambulante Behandlungen und Zahnbehandlungen

Bei einfachen, ambulanten Arztbesuchen treten Sie zunächst in Vorleistung. Die Kosten, die der Arzt bzw. die Ärztin Ihnen also für die Behandlung im Ausland in Rechnung stellt und die eventuell verschriebenen Medikamente zahlen Sie vor Ort. Wenn Sie dann zurück in Deutschland sind, können Sie die Kostenbelege weitergeben. Aber Achtung: Zunächst müssen Sie Ihre Belege bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Für Länder mit einem gegenseitigen Sozialversicherungsabkommen übernimmt die Kasse einen Anteil an den Behandlungs- und Arzneimittelkosten. Bei einer verbleibenden Differenz treten wir dann ein.

Stationäre Behandlungen inkl. Operationen

Sollte Ihre Erkrankung bzw. Verletzung gravierender sein, so dass eine stationäre Behandlung nötig ist, gehen Sie bitte wie folgt vor. Melden Sie Ihren Schadenfall umgehend unserem medizinischem Dienst (Allysca Assistance). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regeln dann für Sie alle weiteren Maßnahmen. Sie erreichen unseren medizinischen Dienst rund um die Uhr auch an Feiertagen und am Wochenende telefonisch unter folgender Nummer.

Selbstverständlich können Sie nach Schadenmeldung auch einen Rückruf im Ausland vereinbaren, wenn dies notwendig ist. Üblicherweise gibt die Allysca Assistance auch eine so genannte Kostenübernahmeerklärung ab. Diese Erklärung hat den Zweck, alle finanziellen Verpflichtungen direkt mit uns abzurechnen. Sie müssen also die Behandlung im Ausland und etwaiger Folgekosten nicht selbst bezahlen, sondern können sich auf Ihre Behandlung im Ausland und Ihre Genesung konzentrieren.

+49 (0) 89 – 455 60 307

Meldung eines Schadenfalls

Bei einer Behandlung im Ausland können Sie den Schaden ganz einfach und bequem online bei uns einreichen. Dazu klicken Sie einfach auf den unten stehenden Button. Sie werden dann auf unser Formular zur Meldung des Schadens weitergeleitet. Dort geben Sie die relevanten Daten ein – Fertig! Wir nehmen dann umgehend per Mail mit Ihnen Kontakt auf.

Welche Reiseschutz greift für eine Behandlung im Ausland?

Jetzt haben wir Ihnen erläutert, welche Leistungen die Reisekrankenversicherung im Einzelnen beinhaltet und in welchen Fällen wir keinen Versicherungsschutz bieten können. Doch wie können Sie diese Reiseversicherung abschließen? Wir bieten Ihnen hierzu verschiedene Tarifmöglichkeiten an. Grundsätzlich bieten wir die Reisekrankenversicherung über unsere Jahres-Reiseversicherungen als Paketlösung an. Der Vorteil eines Jahres-Reiseschutzes? Sie verfügen automatisch für beliebig viele Reisen über eine optimale Absicherung und müssen nicht bei jedem Urlaub an die Reiseversicherung denken.

LeistungenSinglePaarFamilie
Reiserücktritt & Reiseabbruchbis 5.000 Eurobis 10.000 Eurobis 10.000 Euro
Reisegepäckversicherung1.500 Euro3.000 Euro4.000 Euro
Reisekrankenversicherung2.000.000 Euro2.000.000 Euro2.000.000 Euro
mitversicherte Kinderneinneinja
Prämieab 83,00 Euroab 112,00 Euroab 131,00 Euro

Sie können die Reisekrankenversicherung bis 30 Tage vor Antritt der Reise abschließen – unabhängig davon, wann Sie die Reise gebucht haben. Sollten Sie sich zu einem spontanen Urlaub entscheiden, können Sie auf unsere Last-Minute-Regel zurückgreifen. Schließen Sie einfach die Reiseversicherung am gleichen Tag ab, an dem Sie die Reise gebucht haben.

Wo und wann gilt der Reisekrankenschutz?

Die Reisekrankenversicherung gilt ohne Einschränkungen für jedes Reiseziel und Reiseland der Welt. Sie können also auch bedenkenlos Fernreisen in die USA, nach Kanada oder Mexikao antreten. Sie benötigen zur Einreise eine Dokumentation über den gültigen Reisekrankenschutz? Kein Problem! Wir stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Auch die Art Ihrer Reise hat keinen Einfluss auf den Versicherungschutz.

Eine Behandlung im Ausland ist auch versichert, wenn es sich nicht um eine Pauschalreise handelt. Flugreisen, Schiffsreisen und Kreuzfahrten, Bus- und Bahnfahrten, Ferienwohnungen und vieles weitere mehr sind vom Schutz umfasst. Eine Behandlung im Ausland ist dann versichert, wenn diese in den ersten 52 Tagen der Reise durchgeführt wird. Solange gilt unsere Reisekrankenversicherung maximal. Sollten Sie Reisen buchen oder planen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, setzen Sie sich einfach mit unserem Kundenservice in Verbindung. Wir finden eine Lösung!