Auslandsreiseversicherung

Was ist eine Auslandsreiseversicherung?

Sie sind im Urlaub und fühlen sich krank? Sie stolpern auf dem Wanderpfad und verstauchen sich den Fuß? Sie brauchen Medikamente?
Die Auslandsreiseversicherung ist ein Teil der Reiseversicherung und übernimmt deine Kosten, die bei einer medizinischen Behandlung im Ausland anfallen können.
Besonders auf Fernreisen oder bei Langzeit-Aufenthalten empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung.

Wann greift die Auslandsreiseversicherung?

Die Reisekrankenversicherung ist dann für dich da, wenn du auf Reisen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musst. Bei einer medizinischen Behandlung im Ausland entstehen verschiedene Kosten, die je nach Aufwand schnell eintausend Euro und mehr betragen können. Mit uns stehst du dann im Schadenfall aber nicht alleine da!

Heilbehandlungen

  • Ambulante Heilbehandlungen
  • Stationäre Heilbehandlungen
  • ärztlich verordnete Heilmaßnahmen, Medikamente und Verbandsmittel.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen & -füllungen
  • Provisorischer Zahnersatz oder provisorische Zahnprothesen
  • Medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel ein Rollstuhl, Krücken, Gehstützen bis 1.000 Euro pro Leistungsfall.

Schwangerschaft

  • Ärztliche Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen.
  • Unaufschiebbare medizinisch notwendige Schwangerschafts-unterbrechungen.
  • Kosten einer Entbindung bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
  • Kosten einer Fehlgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche.

Transporte

  • Kosten eines medizinisch sinnvollen & vertretbaren Rücktransports einer versicherten Person.
  • Kosten für die Überführung nach Deutschland einer versicherten Person (diese muss namentlich auf der Police erscheinen).
  • Kosten für einen Transport in das nächstgelegene Krankenhaus.
  • Such- und Bergungskosten bei einem Unfall während der Reise.

Leistungen der Auslandsreiseversicherung

Unsere Leistungen bei einem Reisekrankenschaden sind ganz vielfältig. Sie reichen von einfachen, ambulanten Behandlungen über Medikamente bis hin zum Krankenrücktransport nach Deutschland. Wir haben Ihnen die wichtigsten Kostenübernahmen zusammengestellt.

Versicherungsschutz besteht für ambulante Heilbehandlungen, die von einem niedergelassenen Arzt bzw. Ärztin durchgeführt werden. Darüber hinaus ist auch eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus abgedeckt. Notwendige Operationen und weitere diagnostische Maßnahmen können ebenfalls zur Erstattung eingereicht werden. Einen Sonderfall stehen zahnärztliche Behandlungen dar. Grundsätzlich sind natürlich auch diese im Rahmen unseres Leistungsspektrums mitversichert. Zu den versicherten Risiken gehören jedoch nur schmerzstillende Maßnahmen, sowie nötiger Zahnersatz in einfacher Form.

Wenn eine Erkrankung oder ein Unfall so schwerwiegend ist, dass Sie einen Krankentransport benötigen, übernehmen wir hierfür ebenfalls die Kosten. Die Gebühren werden indes nur erstattet, wenn sich an den Transport eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Klinik anschließt. Ist eine stationäre Behandlung am Urlaubsort bzw. im Urlaubsland nicht möglich oder nicht für eine Heilung ausreichend, dann kann ein Rücktransport nach Deutschland notwendig sein. Wenn dieser medizinisch notwendig und durchführbar ist, kommen wir für die Kosten auf. In solchen Fällen können Sie sich jederzeit an die Allysca, unseren medizinischen Dienst wenden. Dieser steht Ihnen an 24 Stunden am Tag – und das an jedem Tag im Jahr – zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Ärzten, die Organisation des Transports und die Kostenübernahme mit allen Stellen.

Natürlich deckt die Auslandsreiseversicherung noch weitere Kosten ab, die eine Behandlung mit sich bringen können. Dazu zählen etwa die Auslagen für Medikamente und Arzneien, medizinische Hilfsmittel (Krücken, Bandagen und Verbände etc:) oder weitere Behandlungen. Sollten Sie während einer Schwangerschaft Urlaub machen, dann sind diese Kosten noch einmal gesondert abgedeckt. Bei einer Frühgeburt (vor der 36. Schwangerschaftswoche), einer Schwangerschaftskomplikation bzw. einer Fehlgeburt können die medizinischen Kosten bei uns eingereicht werden. Sollte es zum Schlimmsten kommen, also zum Tod einer versicherten Person am Urlaubsort, greift ebenfalls unsere Reisekrankenversicherung. Sie bzw. Ihre Angehörigen können eine Bestattung vor Ort vornehmen oder die sterblichen Überreste nach Deutschland rückführen lassen.

Auslandsreiseversicherung

Was ist mit der Krankenversicherung?

Grundsätzlich hast du einen gewissen Schutz über deine Krankenversicherung wenn die Reise außerhalb Deutschlands stattfindet. Doch wann besteht eine Kostenübernahme und in welchen Fällen? Die Antwort auf diese Fragen fällt nicht eindeutig aus. Machst du innerhalb Europas Urlaub, dann kannst du die Behandlungskosten deiner privaten Krankenversicherung oder gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

In der Regel wird der Kostensatz erstattet, der bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würden. Allerdings kann hier eine Differenz zurückbleiben, die du dann aus eigener Tasche zahlen musst. Führt dich dein Urlaub über Europa hinaus, kann eine Erstattung durch die gesetzliche Kasse ganz abgelehnt werden. Das Risiko auf sehr hohen Kosten sitzen zu bleiben, ist dann natürlich besonders groß. Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung empfehlen wir dir hier also auf jeden Fall.

Ist unser weltweiter Krankenschutz für jeden buchbar?

Unser weltweiter Krankenschutz steht dir in verschiedenen Tarifen zur Verfügung. Aktuell bieten wir diesen über unser Jahres-Reisepaket VIP an. Der Abschluss kann für Einzelpersonen, Paare oder Familien mit Kindern erfolgen. Wir haben eine kleine Auflistung für dich vorbereitet, an der Sie sich orientieren können.

EinzelpersonPaarFamilie
Personenkreisein Erwachsenerzwei Erwachsenezwei Erwachsene & Kinder
Reiserücktrittsversicherungbis max. 6.000 Eurobis max. 10.000 Eurobis max. 10.000 Euro
Reisegepäckversicherungpauschal 1.500 Europauschal 3.000 Europauschal 4.000 Euro
Reisekrankenversicherungpauschal 2.000.000 Europauschal 2.000.000 Europauschal 2.000.000 Euro
Reisedauermax. 52 Tage am Stückmax. 52 Tage am Stückmax. 52 Tage am Stück

Bitte beachte: Aktuell bieten wir die Reisekrankenversicherung nur als Jahres-Reiseversicherung an. Zudem liegt momentan die Altershöchstgrenze bei 64 Jahren, ein entsprechender Seniortarif kann zur Zeit also nicht abgeschlossen werden. Dennoch müssen Sie auch im Alter nicht auf einen optimalen Reiseschutz verzichten. Wir können Ihnen dennoch ein Angebot machen!