Auslandsreiseversicherung

Sie sind im Urlaub und fühlen sich krank? Sie stolpern auf dem Wanderpfad und verstauchen sich den Fuß? Sie brauchen Medikamente? In allen Fällen führt Sie der Weg am Urlaubsort zum Arzt. Doch wer erstattet die Kosten für eine Behandlung oder für Arzneien? Natürlich unsere Auslandsreiseversicherung! Mit dem passenden Krankenschutz von TravelProtect können Sie und Ihre Familie unbesorgt auf Reisen gehen.

Was ist eine Auslandsreiseversicherung

Die Auslandsreiseversicherung ist ein Teil der Reiseversicherung. Sie übernimmt die Kosten, die bei einer medizinischen Behandlung im Ausland anfallen können. Diese Behandlungskosten sind vielfältig und können leicht einen vierstelligen Betrag erreichen. Besonders auf Fernreisen oder bei Langzeit-Aufenthalten empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung.

Wann greift die Krankenversicherung im Ausland?

Die Reisekrankenversicherung ist dann für Sie da, wenn Sie auf Reisen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Bei einer medizinischen Behandlung im Ausland entstehen verschiedene Kosten, die je nach Auswand mehrere tausend Euro betragen können. Diese finanzielle Belastung können Sie dann an uns weitergeben. Eine Voraussetzung zur Erstattung solcher Kosten ist natürlich die medizinische Notwendigkeit. Daher sollten Sie immer über ein ärztliches Attest verfügen, dass eine Diagnose und die namentliche Erwähnung des Patienten bzw. der Patientin enthält. Auch Quittungen über Arzneien oder Hilfsmittel sind zur Kostenübernahme notwendig.

Leistungen der Auslandsreiseversicherung

Unsere Leistungen bei einem Reisekrankenschaden sind ganz vielfältig. Sie reichen von einfachen, ambulanten Behandlungen über Medikamente bis hin zum Krankenrücktransport nach Deutschland. Wir haben Ihnen die wichtigsten Kostenübernahmen zusammengestellt.

Behandlungskosten

Versicherungsschutz besteht für ambulante Heilbehandlungen, die von einem niedergelassenen Arzt bzw. Ärztin durchgeführt werden. Darüber hinaus ist auch eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus abgedeckt. Notwendige Operationen und weitere diagnostische Maßnahmen können ebenfalls zur Erstattung eingereicht werden. Einen Sonderfall stehen zahnärztliche Behandlungen dar. Grundsätzlich sind natürlich auch diese im Rahmen unseres Leistungsspektrums mitversichert. Zu den versicherten Risiken gehören jedoch nur schmerzstillende Maßnahmen, sowie nötiger Zahnersatz in einfacher Form.

Transportkosten

Wenn eine Erkrankung oder ein Unfall so schwerwiegend ist, dass Sie einen Krankentransport benötigen, übernehmen wir hierfür ebenfalls die Kosten. Die Gebühren werden indes nur erstattet, wenn sich an den Transport eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Klinik anschließt. Ist eine stationäre Behandlung am Urlaubsort bzw. im Urlaubsland nicht möglich oder nicht für eine Heilung ausreichend, dann kann ein Rücktrasnport nach Deutschland notwendig sein.

Wenn dieser medizinisch notwendig und druchführbar ist, kommen wir für die Kosten auf. In solchen Fällen können Sie sich jederzeit an die Allysca, unseren medizinischen Dienst wenden. Dieser steht Ihnen an 24 Stunden am Tag – und das an jedem Tag im Jahr – zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Ärzten, die Organisation des Transports und die Kostenübernahme mit allen Stellen.

Sonstige Kosten

Natürlich deckt die Auslandsreiseversicherung noch weitere Kosten ab, die eine Behandlung mit sich bringen können. Dazu zählen etwa die Auslagen für Medikamente und Arzneien, medizinische Hilfsmittel (Krücken, Bandagen und Verbände etc:) oder weitere Behandlungen. Sollten Sie während einer Schwangerschaft Urlaub machen, dann sind diese Kosten noch einmal gesondert abgedeckt.

Bei einer Frühgeburt (vor der 36. Schwangerschaftswoche), einer Schwangerschaftskomplikation bzw. einer Fehlgeburt können die medizinischen Kosten bei uns eingereicht werden. Sollte es zum Schlimmsten kommen, also zum Tod einer versicherten Person am Urlaubsort, greift ebenfalls unsere Reisekrankenversicherung. Sie bzw. Ihre Angehörigen können eine Bestattung vor Ort vornehmen oder die sterblichen Überreste nach Deutschland rückführen lassen.

Die Krankenversicherung in Deutschland

Grundsätzlich haben Sie einen gewissen Schutz über Ihre Krankenversicherung, auch wenn die Reise außerhalb Deutschlands stattfindet. Doch wann besteht eine Kostenübernahme und in welchen Fällen? Die Antwort auf diese Fragen fällt nicht eindeutig aus. Machen Sie innerhalb Europas Urlaub, dann können Sie die Behandlungskosten Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung einreichen.

In der Regel wird der Kostensatz erstattet, der bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würden. Allerdings kann hier eine Differenz zurückbleiben, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen. Führt Sie Ihr Urlaub über Europa hinaus, kann eine Erstattung durch die gesetzliche Kasse ganz abgelehnt werden. Das Risiko auf sehr hohen Kosten sitzen zu bleiben, ist dann natürlich besonders groß. Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung empfehlen wir hier also auf jeden Fall.