Auslandsreisekrankenversicherung

Sie planen gerade Ihre nächste Reise? Sie fahren alleine, mit Ihrem Partner oder mit der ganzen Familie? Dann denken Sie an die passende Reiseversicherung! Gerade die Auslandsreisekrankenversicherung sollte immer mit an Bord sein. Egal wohin Sie fahren, ob innerhalb Europas oder weltweit. Die Reisekrankenversicherung übernimmt für Sie die Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland. Wir wollen Ihnen nun die wichtigsten Informationen rund um die Auslandsreisekrankenversicherung an die Hand geben.

Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Warum empfehlen wir den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung? Das finanzielle Risiko, dass Sie bei einer Reise ohne Krankenschutz eingehen, kann enorm sein. Eine ärztliche Behandlung schlägt leicht mit mehreren hundert Euro zu Buche. Dauert Ihre Behandlung länger oder müssen Sie sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden, können die Kosten oft unabsehbar sein. Zu der gesundheitlichen Belastung kommt dann noch die finanzielle hinzu.

Auf einer Motorradtour auf Korsika bin ich in einer Kurve unglücklich weggerutscht und gestürzt. Mein Reisebegleiter hat sicherheitshalber den Norarzt gerufen und ich wurde ins nächste Krankenhaus gebracht. Bei der Untersuchung und auf den Röntgenbilder haben sich zum Glück nur Prellungen und Schürfwunden gezeigt. Dennoch wurde mir eine Rechnung über fast 2.400 Euro mitgegeben. Zum Glück hat meine Auslandskrankenversicherung alle Kosten erstattet.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten einer medizinischen Versorgung im Urlaubsland. Erstattet werden nicht nur ambulante Behandlungskosten, sondern auch die Gebühren für eine stationäre Aufnahme, für Operationen oder Arznei-, Hilfs- und Verbandmittel. Auch medizinische Transporte im Urlaubsland oder zurück nach Deutschland gehören zu unseren Leistungen.

In welchen Fällen leistet der Reisekrankenschutz?

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt eine Vielzahl an ärztlichen Gebühren. Dafür steht Ihnen eine Versicherungssumme von pauschal 2.000.000 Euro zur Verfügung. Damit ist praktisch jede Behandlung ausreichend finanziell abgesichert. Welche medizinischen Leistungen sind versichert? Wir wollen Ihnen nun unser Leistungsspektrum im Detail vorstellen.

Die Auslandskrankenversicherung - immer eine gute Wahl!
Die Auslandskrankenversicherung – immer eine gute Wahl!

Ambulante & stationäre Behandlungen

Der häufigste und wichtigste Bereich der Reisekrankenversicherung bezieht sich auf Leistungen bei ambulanten und stationären Behandlungen. Versicherungsschutz besteht bei folgenden Leistungen. Bitte beachten Sie, dass in allen Fällen eine Behandlung durch einen Arzt oder einer Ärztin erfolgen und entsprechend belegt werden muss.

Leistungsübersicht über die Auslandsreisekrankenversicherung
Ambulante Heilbehandlungen durch einen Arzt bzw eine Ärztin.
Stationäre Heilbehandlungen im Krankenhaus, inklusive der Kosten für eine nicht aufschiebbare Operation.
Schulmedizinisch anerkannte und ärztlich verordnete Heilmaßnahmen, Medikamente und Verbandsmittel.
Schmerzstillende Zahnbehandlungen & -füllungen in einfacher Ausfertigung bis zu 250 Euro je Versicherungsfall.
Provisorischer Zahnersatz oder provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall bis 250 Euro je Schadenfall.
Medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel ein Rollstuhl, Krücken, Gehstützen bis 1.000 Euro pro Leistungsfall.

Schwangerschaftsbehandlungen

Besondere Risiken bestehen, wenn Sie oder Ihre Partnerin während einer Schwangerschaft einen Urlaub machen. Daher haben wir für diese Fälle einige spezielle Leistungen zusammengestellt. Diese greifen auch dann, wenn Sie bereits bei Reiseantritt schwanger waren oder Kenntnis darüber hatten.

Kostenübernahme im Falle von Schwangerschaftsbehandlungen
Ärztliche Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen.
Unaufschiebbare medizinisch notwendige Schwangerschaftsunterbrechungen.
Kosten einer Entbindung bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
Kosten einer Fehlgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche.

Transport-, Bergungs- & Suchkosten

Zusätzlich zur Absicherung von medizinischen Behandlungen, sind auch Transportkosten mitversichert. Zu diesen Leistungen zählt nicht nur der Rücktransport nach Deutschland, sondern auch folgende weitere Risiken. Bitte beachten Sie, dass die Kosten nur versichert sind, wenn eine medizinische Notwendigkeit zu Grunde liegt.

Versicherungsleistungen der Auslandskrankenversicherung
Kosten eines medizinisch sinnvollen & vertretbaren Rücktransports einer versicherten Person.
Kosten für einen Transport in das nächstgelegene Krankenhaus.
Such- und Bergungskosten bei einem Unfall während der Reise.
Bestattungs- oder Überführungskosten für den Fall, dass eine versicherte Person auf Reisen verstirbt.

Auslandsreisekrankenversicherung: kein Schutz!

Auch wenn unsere Auslandsreisekrankenversicherung eine Vielzahl an Risiken absichert und zahlreiche Kosten einer Behandlung erstattet, können auch wir nicht jede Eventualität absichern. Wir haben die wichtigsten Ausschlüsse der Reisekrankenversicherung für Sie zusammengestellt. Eine genaue Übersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  1. Alle Heilbehandlungen, die der eigentliche Grund der Reise waren, sind vom Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung ausgenommen.
  2. Ebenso sind alle medizinischen Behandlungen, von der die reisenden Personen bei Reiseantritt schon Kenntnis hatten, nicht mitversichert.
  3. Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen sind grundsätzlich von der Reisekrankenversicherung ausgeschlossen.
  4. Behandlungen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder durch einen versuchten Suizid entstanden sind, sind ebenfalls nicht mitversichert.
  5. Für Länder, für die vom Auswärtigen Amt eine offizielle Reisewarnung ausgegeben wurden, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn die Reisewarnung wegen der Corona-Pandemie ausgesprochen wurde.

Welche Reisen sind versichert?

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung gilt für alle Reisen weltweit, inklusive der USA, Kanada, Mexiko und der Karibikstaaten. Da es sich um eine Auslandsreisekrankenversicherung handelt, sind Reisen, die in Deutschland durchgeführt werden, vom Schutz ausgeschlossen. Hier greift dann natürlich die private oder gesetzliche Krankenversicherung. Versicherungsschutz gilt zudem für jeden Reisebaustein, den Sie buchen möchten. Pauschalreisen, Kreuzfahrten, Flugreisen, Campingurlaube, Ferienwohnungen, Hotels oder Appartements. Ihnen sind hier keine Grenzen gesetzt. Jede Reise ist zudem bis zu 52 Tage am Stück versichert.

Wer ist über eine Auslandsreisekrankenversicherung versichert?

Sie können die unsere Reisekrankenversicherung für verschiedene Personengruppen abschließen. Egal ob als Einzelperson, als Paar oder als Familie mit Kindern. Wir bieten Ihnen für jede denkbare Konstellation das passende Jahres-Reiseversicherungspaket an. Ein gemeinsamer Wohnsitz für Paare oder Familien ist nicht notwendig, im Familientarif sind Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs mitversichert.

versicherte PersonenEinzelpersonPaarFamilie
Versicherungsnehmer/in
Lebensgefährte/in, Paertner/in od. Begleitperson
Kinder bis 25 Jahre

Bitte beachten Sie: aktuell können Sie unsere Reiseversicherung VIP nur bis zur Vollendung des 64. Lebensjahrs abschließen. Erreichen Sie oder eine versicherte Person diese Altersgrenze endet die Reiseversicherung. Aber keine Sorge: Sie erhalten von uns selbstverständlich ein passendes Angebot zur Weiterversicherung mit oder ohne Reisekrankenschutz. Sollten Sie Fragen zur Auslandskrankenversicherung haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail oder per Telefon mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice in Verbindung setzen. Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Reiseschutz!

Leistet meine Krankenversicherung in Deutschland?

Unter bestimmten Voraussetzungen leistet auch Ihre Krankenversicherung in Deutschland für eine Behandlung im Ausland. Fand diese zum Beispiel in einem europäischen Land statt, dann werden in der Regel die Kosten übernommen, die bei einer Versorgung in Deutschland angefallen wären. Warum benötigen Sie dann aber eine Reisekrankenversicherung? Oft sind die Gebühren einer medizinischen Behandlung im Ausland teurer als in Deutschland.

Auch wenn die Krankenversicherung einen Teil übernimmt, müssen Sie für die Differenz aufkommen. Werden Sie dann noch in einer Privatklinik versorgt, kann eine Kostenübernahme sogar abgelehnt werden. Diese Kliniken sind in einigen Touristengebieten aber die einzige Anlaufstelle bei gesundheitlichen Beschwerden. Findet die Reise außerhalb Europas statt, kommt die gesetzliche Krankenkasse für keine Gebühren mehr auf. Hier sollten Sie auf jeden Fall für einen adäquaten Reisekrankenschutz Sorge tragen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, empfehlen wir Ihnen, vor Antritt der Reise über möglichen Krankenschutz Erkundigungen einzuholen.

Wie kann ich eine Versicherung für Auslandsreisen abschließen?

Unsere Jahres-Reiseversicherungspakete bieten Ihnen neben der Auslandsreisekrankenversicherung auch eine Reiserücktrittsversicherung und einen Reisegepäckschutz. So können Sie rundum abgesichert Ihre Reise genießen. Bitte beachten Sie, dass wir aktuell nur Jahres-Reiseversicherungen mit Reisekrankenschutz anbieten. Die Reiseversicherung können Sie bis 30 Tage vor Beginn der ersten Reise abschließen. Findet die Reise in weniger als 30 Tagen statt, nutzen Sie einfach unsere Last-Minute-Regelung.

Nach Buchung der Reise ist der Abschluss noch bis drei Kalendertage danach möglich. Sie können die Reiseversicherung einfach über unseren Abschlussrechner buchen. Geben Sie zunächst anonym Ihre Reisedaten ein, um zur Angebotsseite zu gelangen. Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, geben Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Versicherungsunterlagen direkt per E-Mail zugeschickt.