Reiseabbruch wegen Krankheit

Wir übernehmen deine zusätzlichen Reisekosten, wenn du deinen Urlaub abbrechen musst, weil du im Urlaub krank geworden bist.
Der Reiseabbruch wegen Krankheit gilt auch dann, wenn sich eine verwandte Person in der Familie unerwartet schwer erkrankt.
Wir bieten die zahlreiche Leistungen, Erstattungsmöglichkeiten und einen starken Premium-Tarif an, um den Reiseabbruch wegen Krankheit zu versichern.

Was ist überhaupt ein Reiseabbruch?

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die finanziellen Folgen, wenn du deinen Urlaub nicht wie geplant beenden konntest. Im Gegensatz zum Reiserücktritt kommt die Reiseabbruchversicherung also immer dann zum Einsatz, wenn du den Urlaub bereits angetreten haben. Übrigens: eine Reise gilt dann als begonnen, wenn Sie das erste Reisemittel bzw. die erste Reisebuchung angetreten haben.

Reiseabbruch wegen Krankheit

Wann greift der Reiseabbruch wegen Krankheit?

Der Reiseabbruch wegen Krankheit ist versichert, wenn es sich um eine unerwartet schwere Erkrankung handelt. Der Reiseschutz besteht, wenn die Erkrankung dich selbst, eine mitversicherte Person oder eine angehörige Person zu Hause betrifft. Wir haben für dich beide Möglichkeiten übersichtlich zusammengestellt!

Reiseabbruch wegen Krankheit

(Du erkrankst im Urlaub)

  • Versicherungsschutz besteht bei einer unerwartet schweren Erkrankung.
  • Unerwartet bedeutet, wenn in den letzten sechs Monaten keine Behandlung stattgefunden hat.
  • Die Schwere stellt ein Arzt/eine Ärztin vor Ort fest und rät dir zum Abbruch der Reise.
  • Wichtig: Zum Nachweis, dass der Reiseabbruch wegen Krankheit erfolgte, musst du dir ein Attest am Urlaubsort ausstellen lassen.
  • Das Attest muss mindestens den Namen des Patienten, das Ausstellungsdatum und die Diagnose beinhalten.

Reiseabbruch wegen Krankheit

(Dein Angehöriger erkrankt zu Hause)

  • Versicherungsschutz besteht bei einer unerwartet schweren Erkrankung.
  • Unerwartet bedeutet, wenn in den letzten sechs Monaten keine Behandlung stattgefunden hat.
  • Die Schwere stellt ein Arzt/eine Ärztin vor Ort fest und rät dir zu einer Rückkehr nach Hause.
  • Der Nachweis erfolgt durch unser Formular „Ärztliche Bescheinigung“, die wir dir zur Verfügung stellen.
  • Zu den Risikopersonen gehören Verwandte ersten und zweiten Grades, also Eltern,Großeltern, Geschwister, Kinder etc.

Leistungen bei Reiseabbruch wegen Krankheit

Wir bieten dir umfassenden Versicherungsschutz in vielen weiteren Fällen. Eine genaue Auflistung aller Risiken und versicherten Ereignisse findest du natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Neben dem Reiseabbruch wegen Krankheit versichern wir noch viele weitere Gründe, die zu einem vorzeitigen Reiseende führen können.

Erstattung der Kosten einer vorzeitigen Rückreise bei einem Abbruch des Urlaubs, inkl. Übernahme von nicht mehr genutzten Reiseleistungen, wie fehlende Übernachtungen, Ausflüge etc.
Übernahme der zusätzlichen Reisekosten, die bei einem verlängerten Aufenthalt der Reise entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Übernachtungskosten oder Gebühren für die Rückreise.
Solltest du eine Rundreise unterbrechen müssen, erstatten wir die Kosten, die du aufwenden musst, um wieder zur Reisegruppe aufzuschließen und den Urlaub fortzusetzen.
Reiseabbruch wegen Krankheit

Abschluss der Reiseversicherung

Der Reiseabbruchschutz ist in jedem Tarif enthalten, den du bei uns buchen kannst. Dabei ist es egal, ob du eine Jahres-Reiseversicherung oder einen Einmal-Reiseschutz buchen willst:

Reiserücktritt- und Reiseabbruchschutz bis zu 10.000 Euro
Tarifvarianten für Singles, Paare, Familien und Reisegruppen
Wahlweise mit Reisegepäck- & Reisekrankenversicherung
Direkte Policierung nach Abschluss der Reiseversicherung
Wahl zwischen Standard- & Premiumtarif mit und ohne Selbstbehalt

Wenn du Fragen zu einer möglichen Absicherung einer Reise hast, stehen wir dir im Kundenservice natürlich per Telefon unter 0931 – 30 42 98 00 oder E-Mail an info@travelprotect.de jederzeit zur Verfügung.