Reiseabbruch wegen Krankheit

Sie sind im Urlaub und nun droht ein Reiseabbruch wegen Krankheit? Sie sind auf Reisen und werden plötzlich krank? Oder Sie erhalten Sie die Nachricht, dass ein Angehöriger Ihrer Familie plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert wurde? Dann können Sie unsere Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen. Wir wollen Ihnen die Voraussetzungen, Leistungen und versicherte Ereignisse vorstellen und erläutern, wann ein Reiseabbruch wegen Krankheit versichert ist.

Was ist überhaupt ein Reiseabbruch?

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die finanziellen Folgen, wenn Sie einen Urlaub nicht wie geplant beenden können. Im Gegensatz zum Reiserücktritt kommt die Reiseabbruchversicherung also immer dann zum Einsatz, wenn Sie den Urlaub bereits angetreten haben. Übrigens: eine Reise gilt dann als begonnen, wenn Sie das erste Reisemittel bzw. die erste Reisebuchung angetreten haben. Die Fahrt mit dem Zug zum Flughafen, das Einchecken an Bord oder das Betreten eines Kreuzfahrtschiffes gilt hier bereits als Beginn der Reise. Kommt es nun zu einem Leistungsfall, greift die Reiseabbruchversicherung.

Wann greift der Reiseabbruch wegen Krankheit?

Der Reiseabbruch wegen Krankheit ist versichert, wenn es sich um eine unerwartet schwere Erkrankung handelt. Der Reiseschutz besteht, wenn die Erkrankung Sie selbst, eine mitversicherte Person oder eine angehörige Person zu Hause betrifft. Wir haben für Sie verschiedene Beispiele zusammengestellt, um Ihnen die Leistungen im einzelnen vorstellen zu können. Bitte beachten Sie, dass es sich um rein fiktive Schadenereignisse handelt.

Reiseabbruch wegen Krankheit - wir sind für Sie da!
Reiseabbruch wegen Krankheit – wir sind für Sie da!

Erkrankung einer versicherten Person auf der Reise

Sollten Sie oder eine andere, versicherte Person auf der Reise erkranken, können Sie die Reise unter bestimmten Bedingungen abbrechen. Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Sie nicht nur vorzeitig abreisen, sondern auch die Kosten bei uns einreichen können? Versicherungsschutz besteht bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Unerwartet ist diese, wenn in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung keine Behandlung der Krankheit stattgefunden hat. Die zweite Voraussetzung zum berechtigten Reiseabbruch wegen Krankheit ist die Schwere. Diese wird von dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin am Urlaubsort attestiert. Stellt er oder sie fest, dass Sie Ihren Urlaub nicht fortsetzen können, dann können Sie die Reise abbrechen.

Wichtig: Zum Nachweis, dass der Reiseabbruch wegen Krankheit erfolgte, müssen Sie sich ein Attest am Urlaubsort ausstellen lassen. Das Attest muss den Namen des Patienten bzw. der Patientin und das Geburtsdatum enthalten. Zudem muss das Attest von einem Arzt oder einer Ärztin ausgefüllt werden und die Diagnose der Krankheit enthalten. Sollten Sie erst nach Rückkehr nach Deutschland zu einer Behandlung erscheinen und diese schlimmstenfalls erst Tage nach Ihrem Reiseabbruch erfolgen, dann fehlt zur Erstattung der Nachweis, seit wann die Krankheit bestand. In der Regel kann dies auch nicht nachträglich festgestellt werden. Die Erstattung der zusätzlichen Kosten kann dann unter Umständen nicht mehr erfolgen.

Erkrankung einer Risikoperson zu Hause

Die Erkrankung einer reisenden (und versicherten) Person ist natürlich nicht das einzige Risiko, dass unsere Reiseabbruchversicherung abdeckt. Auch wenn eine Risikoperson erkranken sollte, können Sie unseren Reiseabbruch wegen Krankheit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gilt auch bei einer Krankheit einer Risikoperson die Voraussetzung, dass diese unerwartet und schwer sein muss.

Zum Nachweis können Sie unser Formular „Ärztlichen Bescheinigung“ verwenden. Diese füllt der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin aus – mehr Nachweise benötigen wir hier noch. Übrigens: Zu den Risikopersonen gehören Verwandte ersten und zweiten Grades, also Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder. Adoptiveltern und -kinder sowie Kinder, die zur Pflege bei Ihnen leben, sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.

Familie A. befindet sich gerade auf Kreta im Sommerurlaub. Zwei Wochen Sonnenschein, Strand und Erholung. Nach einer Woche erhält Frau A. die Benachrichtigung, dass Ihr Vater einen Schlaganfall erlitten hat. Familie A. bricht die Reise umgehend ab und fliegt nach Deutschland zurück. Nach Klärung der wichtigsten Angelegenheiten reicht Frau A. die Kosten des Abbruchs bei uns ein.

Leistungen bei Reiseabbruch wegen Krankheit

Doch welche Kosten übernimmt der Reiseabbruchschutz? Wir bieten umfassenden Versicherungs-schutz in folgenden Fällen. Eine genaue Auflistung aller Risiken und versicherten Ereignisse finden Sie natürlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Neben dem Reiseabbruch wegen Krankheit versichern wir noch viele weitere Gründe, die zu einem vorzeitigen Reise-Ende führen können. Hierunter fallen etwa der Todesfall einer versicherten Person bzw. einer Risikoperson, der Schaden am Eigentum oder Gründe, die den Arbeitsplatz betreffen. Wenn Sie weitere Informationen möchten, können Sie alle Leistungen bei Reiseabbruch hier aufrufen.

Übersicht über die verschiedenen Leistungen bei Reiseabbruch
Erstattung der Kosten einer vorzeitigen Rückreise bei einem Abbruch des Urlaubs. Hierzu kommt auch die Übernahme von nicht mehr genutzten Reiseleistungen, wie fehlende Übernachtungen, gebuchte und bezahlte Ausflüge etc.
Übernahme der zusätzlichen Reisekosten, die bei einem verlängerten Aufenthalt der Reise entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Übernachtungskosten oder Gebühren für die Rückreise.
Sollte Sie eine Rundreise unterbrechen müssen, können Sie die Kosten, die Sie aufwenden müssen um wieder zur Reisegruppe aufzuschließen, ebenfalls als Leistungsfall bei uns einreichen. Aber Achtung: eine Reiseunterbrechung ist nur bei einer Rundreise versichert.

Abschluss der Reiseversicherung

Der Reiseabbruchschutz ist bei jedem Tarif, den Sie bei uns buchen, kostenfrei enthalten. Wählen Sie einfach über unseren Abschlussrechner aus, ob Sie eine Einmalreiseversicherung oder eine Jahres-Reiseversicherung abschließen wollen. Zusätzlich zum Reiserücktritt und Reiseabbruch können Sie auch eine Reisegepäckversicherung oder eine Reisekrankenversicherung inkludieren. Den Reiseabbruchschutz können Sie dann ganz einfach online abschließen. Nachdem Sie über den Abschlussrechner den passenden Tarif gefunden haben, geben Sie einfach Ihre Personendaten ein – Fertig!

Sie erhalten den Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Infomaterial automatisch per E-Mail zugestellt. Entscheiden Sie sich für die Jahres-Reiseversicherung, dann verlängert sich diese übrigens automatisch weiter! Sie müssen also nicht bei jeder Reise an den passenden Reiseschutz denken. Wir versichern jede denkbare Reise: egal ob Pauschalreisen, Individualreisen, Kurztrips, Städtetouren oder Campingreise – unser Reiseschutz ist immer mit dabei.