Leistungen bei Reiseabbruch

Jede Reiseversicherung, die wir dir anbieten, beinhaltet eine kostenfreie Reiseabbruchversicherung. Der Reiseabbruchschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn du deinen Urlaub außerplanmäßig beenden musst. Dabei gibt es eine Vielzahl an Gründen, warum eine Reise nicht fortgeführt werden kann. Wir wollen dir nun die wichtigsten Leistungen bei Reiseabbruch vorstellen und erläutern.

Welche Risiken deckt der Reiseabbruchschutz ab?

Die Reiseabbruchversicherung deckt die finanziellen Risiken ab, wenn ein bereits begonnener Urlaub nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Aber welche sind das? Wir wollen dir die einzelnen versicherten Leistungen bei Reiseabbruch mit Beispielen vorstellen und ein wenig erläutern.

vorzeitige Abreise

Du reist früher zurück nach Hause!

Verlängerung der Reise

Du musst länger bleiben als gedacht!

Reiseunterbrechung

Du unterbrichst deine Rundreise!

1. Die vorzeitige Abreise

Die vorzeitige Aufgabe eines Urlaubs ist die häufigste Leistung bei Reiseabbruch, die wir als Schadenfall bekommen. Dabei kann eine Erkrankung einer reisenden Person vorliegen, ein Todesfall in der Familie oder ein Schaden am Eigentum. Wir haben dir hierzu ein fiktives Beispiel zusammengestellt:

Leistungen bei Reiseabbruch

Leistungen bei Reiseabbruch

2. Verlängerter Aufenthalt eines Urlaubs

Auch die Verlängerung eines Urlaubs zählt zu unseren Leistungen bei Reiseabbruch. Neben den zusätzlichen Gebühren für die spätere Heimfahrt sind auch deine Kosten für die verlängerte Unterbringung versichert.

3. Unterbrechung einer Rundreise

Einen Sonderfall stellt eine Unterbrechung einer Reise dar, die normalerweise nicht versichert ist. Versicherungsschutz besteht, wenn es sich um eine gebuchte (und geführte) Rundreise handelt. Wenn die Unterbrechung dann aus versichertem Grund besteht, dann kannst du zum Beispiel folgende Kosten bei uns einreichen.

Wann greift die Reiseabbruchversicherung?

Jetzt weißt du schon, welche Leistungen bei Reiseabbruch versichert sind. Doch wann greift der Reiseschutz im Urlaub überhaupt? Welche Risiken decken für dich ab und welche nicht? Wir haben dir die wichtigsten Gründen, aus denen Urlaube abgebrochen werden, zusammengestellt.

Häufige Leistungen bei Reiseabbruch

Die häufigsten Gründe, die unsere Leistungen bei Reiseabbruch umfassen, sind eine unerwartet schwere Erkrankung, der Todesfall innerhalb der Familie oder ein Schaden am Eigentum. Wir haben dir hier ein paar Infos rund um diese Gründe zusammengestellt. Bei Fragen kannst du dich natürlich immer an unsere Schadenabteilung wenden!

unerwartet schwere Erkrankung

Die Erkrankung muss von einem Arzt am Urlaubsort diagnostiziert werden und so schwer sein, dass du den Urlaub nicht fortsetzen kannst. Der Reiseabbruch greift auch, wenn eine Risikoperson zu Hause erkrankt.

Todesfall in deiner engeren Familie

Der Todesfall ist immer ein versicherter Abbruchgrund, auch bei Vorerkrankungen. Gilt für alle Verwandten ersten und zweiten Grades (Partner, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Onkel, Tanten etc.)

Schaden an deinem Eigentum

Gilt bei erheblichen Schaden (Standard: Unbewohnbarkeit/Premium: mind. 2.000 Euro) an deinem Eigentum, wenn dieser durch Feuer, Elementarereignisse oder durch Straftaten Dritter entstanden ist.

Seltenere Leistungen bei Reiseabbruch

Neben den bisher erläuterten, häufigen Leistungsfällen, kommen noch einige Sonderfälle hinzu. Auch wenn diese tendenziell seltener vorkommen, sind sie dennoch Bestandteil unseres umfassenden Leistungsspektrums und ergänzen die üblichen Reiseabbruchgründe. Darunter zählen unter anderem folgende Risiken.

Bruch einer Prothese/Gelenk

Sollte sich eine Prothese oder im implantiertes Gelenk lockern oder brechen, kannst du die Reise nach Besuch eines Arztes oder einer Ärztin vor Ort beenden.

Diebstahl von Reisedokumenten

Wenn dir wichtige Reisedokumente gestohlen werden, kannst du den Urlaub verlängern. Wir übernehmen die Kosten, bis du deine Ersatzdokumente erhalten hast.

viele weitere Leistungen bei Reiseabbruch

Hierzu zählen z.B.: eine gerichtliche Ladung, die Einreichung einer Scheidungsklage oder die Erkrankung eines mitreisenden und angemeldeten Hundes.

Keine Leistungen bei Reiseabbruch

Auch wenn unser Spektrum der Leistungen bei Reiseabbruch sehr groß ist, können auch wir nicht jeden Schadenfall übernehmen und die Kosten an dich erstattet. Kein Versicherungsschutz (im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) besteht bei folgenden Risiken bzw. Ereignissen.

Solltest du eine Reise aufgrund einer Erkrankung abbrechen, ohne zuvor am Urlaubsort einen Arzt bzw. eine Ärztin aufgesucht zu haben, kann in der Regel keine Erstattung mehr erfolgen.
Bei einem Todesfall einer nahestehenden Person, die nicht zum engeren Familienkreis gehört (z.B. Bekannte oder Freunde), besteht kein Versicherungsschutz.
Ein vorzeitige Aufgabe der Reise wegen Auftretens einer Suchterkrankung inklusive Entzugserscheinungen sind nicht Bestandteil der Leistungen bei Reiseabbruch.
Behandlungskosten, die bei deinem Besuch eines Arztes oder in einem Krankenhaus entstehen. Diese musst du bei deiner Reisekrankenversicherung einreichen.