ABC der Reiseversicherung: Schwangerschaft

Heute wollen wir uns mal dem schönsten aller Rücktrittsgründe widmen, der Schwangerschaft. Wir stellen euch alle wichtigen Leistungen und Absicherungen vor und erklären euch, wie und wann ihr eine Reise absagen könnt und welche formalen Dinge ihr einhalten müsst.

Feststellung einer Schwangerschaft

Die Absage einer Reise wegen einer Schwangerschaft ist neben der Erkrankung einer der häufigeren Gründe bei der Reiserücktrittsversicherung. Das ist aber auch verständlich: das kurz vor einer Geburt oder in den Wochen danach ein Reiseantritt kaum möglich ist, versteht sich von selbst. Daher bieten euch (fast) alle Reiseversicherer schon dann eine Übernahme der Stornogebühren an, wenn bei euch eine Schwangerschaft ärztlich festgestellt wurde. In den meisten Fällen genügt dann auch eine Kopie des Mutterpasses, damit ihr das entsprechend nachweisen könnt. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber: solltet ihr vor Abschluss der Reiseversicherung oder vor Buchung des Urlaubs bereits schwanger sein, dann könnt ihr dies nicht mehr als Grund eines Rücktritts nutzen. Das geht auch dann nicht, wenn sich die geplante Reisezeit mit der Geburtszeitraum überschneiden sollte.

Komplikationen in der Schwangerschaft

Zuerst das offensichtliche: ein Kind zu erwarten ist natürlich keine Erkrankung, daher spricht erstmal nichts dagegen, dass ihr auch Urlaub buchen könnt, wenn ihr schwanger seid. Ein Rücktritt aus einem anderen Grund, wie zum Beispiel bei Verlust des Arbeitsplatzes, ist dann natürlich ebenfalls versichert. Dennoch verläuft manchmal eine Schwangerschaft nicht komplikationslos. Daher gehört eine Erkrankung, die mit der Gravidität in Zusammenhang steht, ebenfalls zu den versicherten Risiken. Ist diese unerwartet und schwer, dann könnt ihr den Urlaub absagen und die Kosten an den Reiseversicherer weitergeben. Unser Tipp: sprecht vorab mit eurer Frauenärztin bzw. eurem Frauenarzt, ob eine Reisebuchung möglich und sinnvoll ist. Ihr solltet auch bedenken, wie es vor Ort mit der medizinischen Versorgung aussieht, wie das Klima zum Reisezeitpunkt ist oder welche Besonderheiten im Urlaubsland gelten.

Mögliche Risiken auf der Reise

Ihr habt einen Urlaub gebucht und wollt dennoch abgesichert sein? Dann empfehlen wir euch sowohl die Reiseabbruchversicherung als auch die Reisekrankenversicherung. Erstere ist eigentlich in jedem Tarif mit Reiserücktritt enthalten, die Auslandskrankenversicherung kann dazu gebucht werden.

Abbruch der Reise

Die Reiseabbruchversicherung deckt eure Kosten immer dann ab, wenn ihr eine Reise nicht wie geplant beenden könnt. Müsst ihr die Reise also verkürzen oder über das Ende hinaus verlängern, könnt ihr bei einem versicherten Grund die Kosten weitergeben. Bezüglich einer Schwangerschaftskomplikation muss ein Arzt bzw. eine Ärztin vor Ort eine Aufgabe des Urlaub empfehlen und euch darüber ein Attest ausstellen. Das gilt auch dann, wenn ihr länger am Urlaubsort bleiben müsst. Aber Achtung: Die Schwangerschaft an sich ist kein Grund für einen Reiseabbruch. Wenn ihr euch also nicht wohl fühlt, euch das Klima zu schaffen macht oder ihr merkt, dass der Urlaub nicht erholsam ist, dann müsst ihr die Kosten für die vorzeitige Heimreise in der Regel selbst tragen.

Medizinische Behandlungen

Wenn ihr euch zu einer Reise entschlossen habt und zugleich die Risiken während des Urlaub versichern wollt, dann braucht ihr zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung auch einen passenden Reisekrankenschutz. Achtet bei Abschluss darauf, dass mindestens die unten genannten Risiken mitversichert sind. Unser Tipp: die meisten Reiseversicherer übernehmen für den letzten Schwangerschaftsmonat keine Kosten einer Behandlung mehr. Daher solltet ihr für diesen Zeitraum lieber keine Reise mehr planen, für die ihr das Risiko einer Geburt nicht abschätzen könnt.

  • Übernahme von Behandlungskosten akuter Komplikationen
  • Unaufschiebbare, medizinisch notwendige Schwangerschaftsunterbrechungen.
  • Die Kosten für eine Entbindung vor der 36. Schwangerschaftswoche.
  • Gebührenübernahme bei Fehlgeburten vor der 36. Schwangerschaftswoche.

Fazit

Einen Urlaub zu planen geht natürlich auch, wenn ihr mit der Familienplanung begonnen habt oder bereits schwanger seid. Bei Abschluss einer passenden Reiseversicherung solltet ihr also auf jeden Fall auf die Kostenübernahme bei Feststellung der Schwangerschaft und bei Komplikationen achten. Dann könnt ihr im Notfall auf die Reiseversicherung zurückgreifen, wenn der Urlaub doch nicht stattfinden kann.