ABC der Reiseversicherung: Schutz bei Reiserücktritt

Der wichtigste Bestandteil einer Reiseversicherung ist der Schutz bei Reiserücktritt. Die Reiseversicherung übernimmt die Kosten, wenn ihr eine Reise einmal nicht antreten könnt. Wir wollen euch heute im ABC der Reiseversicherung die wichtigsten Leistungen und Risiken vorstellen, damit ihr euch für leicht für den passenden Schutz bei Reiserücktritt entscheiden könnt.

Was ist überhaupt ein Reiserücktritt?

Damit ihr euch im dichten Tarif-Dschungel zurecht findet, haben wir euch die wichtigsten Eckpunkte der Reiserücktrittsversicherung zusammen gestellt. Doch bevor wir zu den Risiken und Leistungen kommen – was ist überhaupt der Schutz bei Reiserücktritt? Von einem Reiserücktritt spricht man, wenn ein Urlaub nicht wie geplant engetreten werden kann. Die Gründe eines solchen Rücktritts sind ganz vielfältig und reichen von einer Erkrankung eines bzw. einer Reisenden, über einen Sterbefall in der Familie bis zum Verlust des Arbeitsplatzes.

Egal, warum ihr die Reise nicht antretet: der Anbieter darf von euch Schadenersatz verlangen. Üblicherweise wird dieser dann als Stornokosten bezeichnet. Wenn ihr die Reise schon komplett bezahlt habt, dann zieht der Reiseveranstalter diese Gebühren von der Erstattung ab. Ist der Urlaub nicht bezahlt, müsst ihr die Kosten der Stornierung ausgleichen. Zur Absicherung dieses finanziellen Verlusts solltet ihr einen Schutz bei Reiserücktritt abschließen. Könnt ihr dann aus einem versicherten Grund nicht in den Urlaub fahren, meldet ihr den Schaden der Versicherung. Wird dieser dann positiv geprüft, erhaltet ihr euere Auslagen zurück.

Welche Gründe gelten bei Reiserücktritt?

Ihr könnt den Schutz bei Reiserückritt in vielen Fällen in Anspruch nehmen. Bei den meisten Anbietern gibt es über 20 verschiedene Rücktrittsgründe. Wir haben euch zur besseren Übersicht die häufigsten und wichtigsten Risiken zusammengestellt. Wenn ihr es noch genauer wissen möchtet, findet ihr in den AVBs der Anbieter eine exakte Auflistung.

Krankheit, Schwangerschaft & Todesfälle

Der wichtigste Grund zur Absage einer Reise ist eine Erkrankung. Bei fast allen Reiseversicherern ist eine Krankheit dann versichert, wenn diese unerwartet ist, also nicht schon vorher bestanden hat. Zugleich muss sie aber auch schwer sein, d.h. der behandelnde Arzt bzw. Ärztin muss euch (objektiv) von der Reise abraten. Bei einer Schwangerschaft besteht in der Regel dann Versicherungsschutz, wenn diese nach Abschluss der Reiseversicherung ärztlich festgestellt wird. Ob es sich dabei um eine normale Schwangerschaft oder eine Risiko-Schwangerschaft handelt spielt keine Rolle. Als dritter, wichtiger Grund ist noch der Todesfall einer Person zu nennen. Sollte ein Verwandter von euch versterben (meistens Angehörige ersten Grades), dann könnt ihr einen Urlaub absagen. Eine mögliche Vorerkrankung vor dem eigentlichen Tod muss dabei nicht nachgewiesen werden – es genügt der Sterbefall an sich.

Berufliche & schulische Gründe

Neben körperlichen Gründen, sichern die meisten Reiseversicherer auch zahlreiche berufliche Risiken ab. Hier solltet ihr ein möglichst breites Spektrum an Leistungen versichern, damit ihr bei den verschiedenen Situationen im Arbeitsalltag bestmöglich geschützt seid. Einige Reiseversicherer, unter anderem auch wir bei TravelProtect, bieten auch Reiseschutz an, wenn schulische Gründe vorliegen. So wird der Reiserücktritt übernommen, wenn eine Prüfung nicht bestanden oder das Klassenziel nicht erreicht wird und dadurch eine Klassenfahrt ausfällt.

  • Betriebsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Wechsel der Arbeitsstelle und Überschneidung von Probezeit mit gebuchtem Urlaubszeitraum.
  • betriebsbedingte Kurzarbeit, oft aber erst, wenn diese mindestens drei Monate am Stück andauert.
  • Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle, bei vorherige Arbeitslosigkeit.

Sonstiger Schutz bei Reiserücktritt

Neben diesen klassischen Rücktrittsgründen gibt es noch weitere Risiken, die aber eher selten vorkommen. Dazu gehören Lockerungen von Prothesen oder künstlichen Gelenken, die Einreichung einer Scheidungsklage, Schaden am Eigentum (durch Feuer oder Wasser) oder eine Impfunverträglichkeit. Diese besonderen Absicherungen sind eher zweitrangig und sollten von euch nicht überbewertet werden. Wenn Sie aber als Ergänzung zu den oben genannten Leistungen dazu kommen, dann umso besser. Ihr müsst letztlich selbst entscheiden, wo ihr die Prioritäten setzt.

Welchen Schutzbei Reiserücktritt können wir euch empfehlen?

Wenn ihr eure Reise absichern wollt, dann empfehlen wir euch auf jeden Fall eine Basisabsicherung ohne Selbstbehalt. Die Eigenbeteiligung im Schadenfall beträgt in der Regel 20%. Da können bei einem Urlaub mit der Familie schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen, die euch dann für die nächste Reisebuchung fehlen. Je teurer und aufwändiger der Urlaub wird, desto eher solltet über einen Schutz bei Reiserücktritt nachdenken. Das gleiche gilt auch, wenn ihr schon eigene Kinder habt. Das Risiko einer Erkrankung bei Kindern in Kita oder Grundschule ist wesentlich höher als bei Erwachsenen.

Fazit

Wie ihr seht, ist der Schutz bei Reiserücktritt auf jeden Fall zu empfehlen. Gerade wenn ihr euren ersten großen Urlaub plant, oder mit Kindern wegfahren wollt, wird das Risiko einer Urlaubsabsage immer größer. Daher empfehlen wir euch auf jeden Fall, ein paar Euro in einen Reiseschutz zu investieren – gerade dann, wenn der Urlaub mal etwas teurer wird. Habt ihr euch zu einer Reiseversicherung entschieden, dann solltet ihr auf jeden Fall die Bedingungen des jeweiligen Anbieters durchlesen. Besonders bei möglichen Ausschlüssen von Corona & Co. lohnt sich ein genauer Blick auf die AVB, damit ihr später keine böse Überraschung erlebt. Und bis zum nächsten Mal: bleibt gesund!