ABC der Reiseversicherung: Reisegepäck

Wir starten mit unseren neuen Reihe: das ABC der Reiseversicherung. Heute: Das Reisegepäck. Hier findet ihr alle wichtigen Infos, Tipps & Tricks zu einer Absicherung eurer Kleidung, Wertgegenstände, Mitbringsel & Andenken. Wir stellen euch die häufigsten Schadenfälle, Risiken und Ausschlüsse vor.

Was zählt zum Reisegepäck?

Was ist eigentlich das Reisegepäck und was gehört dazu? Kurz gesagt: alles, was ihr mitnehmt. Alle Koffer, Taschen und Gepäckstücke, die mit euch auf Reisen gehen, zählen dazu. Natürlich gehören auch alle Gegenstände, die in den Koffern sind, zum Reisegepäck. Natürlich gibt euch auch das Transportunternehmen vor, was als Reisegepäck einzustufen ist und was nicht. Ihr könnt nicht alles mitnehmen was ihr wollt und eine Gewichtsbeschränkung besteht auch . Wir haben euch ein paar ganz klassische Beförderungsbestimmungen zusammengestellt.

  • Im Flugzeug ist in der Regel ein Koffer bis 20-25 kg erlaubt, sowie ein Handgepäckstück.
  • Bei Busreisen (in einem normalen Reisebus) liegt die Begrenzung bei maximal 20 kg.
  • Sondergepäckstücke, wie Fahrräder oder Skiausrüstungen können bei Bussen zusätzlich mitgenommen werden.

Für die Reiseversicherung spielt es aber keine Rolle, wie viel ihr mitnehmt und wie hoch das Gewicht des Gepäcks ist. Entscheidend ist nur der Wert der Gegenstände. Ihr müsst eure Versicherungssumme danach aussuchen, was die Dinge kosten, die ihr mit auf Reisen nehmt. Es gibt hier aber eine wichtige Einschränkung: Zum Wert des Gepäcks müsst ihr nämlich nur das zählen, was auch über die jeweiligen Bedingungen mitversichert ist. Daher sind natürlich die Ausschlüsse von besonderer Bedeutung – aber dazu später mehr. Zuerst wollen wir uns den Versicherungsschutz genauer ansehen.

Was könnt ihr überhaupt versichern?

Wenn ihr euer Reisegepäck versichern möchtet, dann gibt es vor allem drei große Risiken. Erstens Diebstahl, zweitens Beschädigung, Zerstörung & Verlust oder drittens eine verspätete Auslieferung. Wir wollen euch diese Gefahren genauer erklären, damit ihr wisst, welche Absicherung wichtig ist und welche vielleicht nicht. Natürlich habt ihr grundsätzlich einige Möglichkeiten, um Schäden an euren Koffern geltend zu machen. Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hat hier eine übersichtliche Sammlung aller Rechte und Pflichten zusammengestellt. Vergleicht diese einfach mal mit den Bedingungen einer Reiseversicherung mit Gepäck!

Langfinger: Diebstahl & Raub

Einer der häufigsten Fälle für die Gepäckversicherung auf Reisen ist der Diebstahl. Versicherungsschutz gilt aber nicht nur dann, wenn ihr am Urlaubsort angekommen seid, sondern bereits bei Abgabe eurer Koffer am Flughafen, bei der Bahn oder an der Busstation. Natürlich besteht das Risiko eines Diebstahls auch während eures Urlaubs. Daher solltet ihr euch immer an die wichtigsten Grundregeln halten, die bei einem Urlaub gelten. Tragt nicht zuviel Bargeld mit euch herum, sichert eure Rucksäcke passend ab (vorne tragen!) und verwahrt eure Smartphones sicher in einer Tasche.

Die Reisegepäckversicherung kommt grundsätzlich bei Diebstahl oder Raub für den Verlust auf. Bitte beachtet aber, dass hier einige Ausschlüsse vorhanden sind. Gerade wenn ihr fahrlässig handelt, also zum Beispiel euren Rucksack unbeaufsichtigt stehen lasst, kann schnell euer Versicherungsanspruch verloren gehen. Wird euch wirklich etwas geklaut, dann informiert euren Reiseleiter oder die Unterkunft. Auf jeden Fall müsst ihr noch am Urlaubsort zur Polizei gehen und den Diebstahl anzeigen. Nur so könnt ihr der Versicherung auch nachweisen, was passiert ist und was gestohlen wurde.

Beschädigung oder Verlust beim Transport

Jeder von uns kennt das! Ihr wartet am Terminal auf euren Koffer und dieser kommt zerbeult und beschädigt an. Die Spannweite reicht hier von einfachen Kratzern bis hin zur schwersten Beschädigungen. Auch beim Ein- und Ausladen bei Bus & Bahn passiert das öfter als ihr denkt. Sollten eure Koffer auch beschädigt ankommen, wendet euch sofort an die Transportgesellschaft. Denkt bitte daran, dass ihr den Schaden direkt melden müsst, damit ihr keine Ansprüche verliert. Wartet ihr ein paar Tage ab oder seid vielleicht schon zu Hause, wird es schwer nachzuweisen, dass der Koffer kaputt ausgeliefert wurde. Die Reisegepäckversicherung haftet hier immer nachrangig, d.h. erst wenn eure Ansprüche beim Transporteur angemeldet wurden, könnt ihr die Reiseversicherung in Anspruch nehmen. Bei den meisten Reisetarifen mit Gepäck wird aber nur der Zeitwert erstattet.

Wo ist es nur hin? Verspätete Auslieferung

Ihr seid im Urlaub angekommen, aber euer Koffer nicht? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Wenn nicht nur die Kleidung, sondern auch Hygieneprodukte, Medikamente oder sonstiges im Koffer waren, dann müsst ihr euch erstmal komplett neu versorgen – und das erstmal auf eigene Rechnung. Auch hier sollte euch euer erster Weg zum Transportunternehmen, z.B. zur Fluggesellschaft führen. Am Lost & Found-Schalter wird euch schnell weitergeholfen und die Mitarbeiter:innen machen sich auf die Suche. Wird der Koffer gefunden, erhaltet ihr diesen per Boten direkt an eure Unterkunft.

Achtung: sowohl für die Transportgesellschaft als auch für die Gepäckversicherung ist es ganz wichtig, dass ihr euch alle Belege aufhebt, wenn ihr alltägliche Dinge kaufen müsst. Es kann nur dann eine Erstattung vorgenommen werden, wenn ihr diese auch nachweisen könnt. In der Reisegepäckversicherung ist es überlicherweise so, dass ein fester Teil der gewählten Versicherungssumme, meist 10% oder 500 – 1.000 Euro, für Neuanschaffungen genutzt werden kann. Bezahlt werden aber wirklich nur die Sachen, die ihr dringend braucht. Reiseandenken oder teure Markenklamotten zählen hier nicht dazu.

Ausnahmen und Ausschlüsse

Wenn ihr eure Urlaubsgepäck nun versichern wollt, dann könnt ihr dies mit einer Reisegepäckversicherung machen. Diese wird euch entweder als Paket mit Reiserücktritt angeboten oder als Einzelleistung. Jede Versicherung hat aber auch Ausnahmen vom Schutz und die solltet ihr vorher auf jeden Fall kennen. Wir können euch in der Kürze der Zeit (und des Blogs) nicht alle Bedingungen der Reiseversicherer auflisten, die am Markt zur Verfügung stehen. Es gibt aber zahlreiche Überschneidungen, die wir euch zusammengefasst haben. Kein Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:

Bargeld, Schecks, Reiseschecks und Wertpapiere jeglicher Art sind immer ausgeschlossen.
Smartphones, Tablets, Handys inkl. Zubehör wie Kopfhörer, SIM-Karten etc. sind ebenfalls nicht versichert.
Viele Anbieter schließen auch Brillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen von einer Erstattung aus.
Schäden, die fahrlässig sind, wie unbeaufsichtigtes Liegenlassen oder Vergessen, werden abgelehnt.

Fazit

Wenn ihr viel Gepäck mit auf Reisen nehmt, oder längere Zeit in den Urlaub fahrt, solltet ihr über den Abschluss einer Reisegepäckversicherung nachdenken. Viele Reiseversicherungen schließen den Schutz gegen einen kleinen Aufpreis mit ein, so dass sich die Kosten in Grenzen halten. Bevor ihr aber einen Gepäckschutz für eure Reisen bucht, solltet ihr euch genau informieren, was versichert ist und was nicht. Die meisten Versicherungsbedingungen sind inzwischen sehr verständlich geschrieben und mit Beispielen versehen. Die Ausschlüsse werden zudem genau benannt, so dass hier eigentlich alles klar sein dürfte.