Tipps und Tricks zu Ferienhäusern!

Nachdem die Corona-Pandemie 2020/21 beinahe alle Fernreisen unmöglich gemacht hat, lagen Urlaubsziele in Deutschland mit einem Schlag voll im Trend. Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Appartments sind beliebter denn je. Wenn ihr auch mit dem Gedanken spielt, den nächsten Urlaub in einem Ferienhaus zu verbringen, solltet ihr gleich den passenden Reiseschutz dazubuchen. Und den stellen wir euch heute genauer vor.

Warum die Absicherung von Ferienhäusern eine gute Idee ist …

Grundsätzlich empfehlen wir euch immer den Abschluss einer Reiseversicherung – bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern gilt das aber nochmal ganz besonders. Warum? Der Grund hierfür liegt in den besonderen Stornobedingungen, die für fast alle Unterkünfte in Deutschland und Österreich gelten. In der Regel fallen nämlich vor allem bei privaten Vermietern bzw. Vermieterinnen schon frühzeitig hohe Stornosätze an. Sagt ihr die Reise also einige Zeit vorher ab und das Ferienhaus kann nicht an einen anderen Interessenten weitergegeben werden, können bis zu 80% Gebühren anfallen! Bucht ihr im Ausland, sind selbst 100% Kosten keine Seltenheit. Bei solch hohen Stornokosten tut auch die Absage eines günstigeren Urlaubs weh. Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, könnt ihr bei uns die passende Reiseversicherung abschließen. Diese übernimmt dann eure Auslagen im Schadenfall und ihr könnt mit der Erstattung direkt einen neuen Urlaub planen.

Was ihr bei einer Stornierung beachtet solltet

Solltet ihr eure gebuchte Reise tatsächlich nicht antreten können, dann müsst ihr dem Vermieter bzw. der Vermieterin der Unterkunft Bescheid geben. Zunächst versucht diese/r, das Feriendomizil an einen anderen Kunden weiter zu vermieten. Erst wenn das nicht gelingt, dürfen euch die Stornokosten in Rechnung gestellt werden. Die Stornogebühren dürfen aber nicht in beliebiger Höhe angesetzt werden. Der Vermieter bzw. die Vermieterin ist zwar berechtigt, seinen bzw. ihren finanziellen Schaden an euch weiterzugeben, er oder sie darf das aber nicht willkürlich machen. Wir haben daher für euch einige Grundregeln zusammengestellt, auf die ihr achten solltet. Jeder Vermieter in Deutschland muss sich an die Richtlinien der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) halten. Wenn ihr also ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung nicht nutzen könnt, gibt der Verband dem Vermieter bzw. der Vermieterin eine gewisse Richtlinie vor, wie die Kosten mit euch abgerechnet werden können.

Art der Reisebuchungmögliche Kosten im Schadenfall
Reisebuchungen mit VollpensionStornokosten max. 60% des Reisepreises
Aufenthalte mit HalbpensionStornokosten max. 70% des Reisepreises
Reine Übernachtungen ohne VerpflegungStornokosten max. 80% des Reisepreises

Der Differenzbetrag zum Reisepreis entsteht durch die so genannten ersparten Aufwendungen: wenn ihr nicht anreist, verbraucht ihr logischerweise kein Wasser, keinen Strom und kein Gas. Die Einrichtung wird nicht abgenutzt und es entstehen keine weiteren, laufenden Kosten. Weitere Einsparungen beziehen sich auf:

  • Bei Buchung bestellte, aber nicht in Anspruch genommenen Bettwäsche und Handtücher.
  • Entfallene Endreinigung der Wohnung bzw. des Hauses.
  • Sonstige zusätzliche Buchungen, wie Anmeldung eines Hundes, Kurtaxen etc.

Welche Reiseversicherung ist überhaupt geeignet?

Wenn ihr euch für den Reiseschutz für Ferienhäuser entscheiden solltet, dann ist die Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall dabei. Die meisten Anbieter packen zusätzlich den Reiseabbruchschutz kostenfrei mit dazu. Dieser Basisschutz kann dann mit einer Reisegepäckversicherung oder einer Reisekrankenversicherung erweitert werden. Die Reisegepäckversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn ihr viel Hausrat mit in den Urlaub nehmt. Gerade bei Ferienhäusern ist zwar eine Grundversorgung vor Ort üblich, dennoch geht mehr mit auf Reisen als Klamotten, Fotoausrüstung und anderes, typisches Reisezubehör. Sollten eure Ferienhäuser in Deutschland liegen, dann ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung nicht notwendig. Wenn eure Reise aber in Europa oder sogar in Übersee stattfindet, dann solltet ihr euch auf jeden Fall mit dem Thema Krankenschutz auseinandersetzen. Medizinische Behandlungen im Ausland können nämlich schnell vierstellige Beträge erreichen. Habt ihr keinen Auslandskrankenschutz, bleibt das an euch hängen.

Wann zahlen wir eure Urlaubskosten?

Die alles entscheidende Frage. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Schaut einfach bei Abschluss in die Versicherungsbedingungen des Anbieters. Dort findet ihr meistens auf einen Blick, welche Risiken versichert sind. Klassische Rücktrittsgründe wären eine Erkrankung einer versicherten Person, der Todesfall in der eigenen Familie, die Feststellung einer Schwangerschaft, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Schaden an Eigentum. Dazu kommen dann noch etwas speziellere Gründe, wie eine Impfunverträglichkeit oder betriebliche Kurzarbeit.

Fazit

Wenn ihr also eure Ferienhäuser in Deutschland mieten wollt, dann solltet ihr auf jeden Fall über den Abschluss einer Reiseversicherung nachdenken. Die Stornokosten betragen in der Regel zwischen 80% und 100% – je nachdem wo und wann ihr eine Reise absagt. Gelingt die Weitervermietung nicht, dann bleibt ihr auf den Kosten sitzen. Ob nun eine Reisegepäckversicherung oder gar eine Reisekrankenversicherung notwendig ist, müsst ihr nach Bedarf entscheiden. Beides hat Vorteile, macht aber die Prämie auch schnell deutlich teurer. Allerdings solltet ihr bei einer Fernreise entsprechend abgesichert sein. In diesem Sinne – bleibt gesund!