| Reiserücktritt/Reiseabbruch |  | | • | bis zur vereinbarten Versicherungssumme | •
| versicherte Rücktrittsgründe: unerwartet & schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitsaufnahme bei vorheriger Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel | •
| Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,– je Person. Er entfällt bei stationärer Krankenhausbehandlung der versicherten Person während des geplanten Reisezeitraumes, Tod, Arbeitslosigkeit, Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzwechsel sowie bei Schaden am Eigentum. | |