Reiseversicherungen


Wichtige Versicherungen für Ihre Reise (Reiseversicherungen)

Reisekrankenversicherung ( AKV )

Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die  Reisekrankenversicherung  lohnt sich auch für Länder, für die die gesetzlichen Krankenversicherungen die "European Health Insurance Card“  ausgeben.Diese befindet sich in der Regel auf der Rückseite der Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung. 
Innerhalb der EU, in der Türkei, Tunesien, der Schweiz und Kroatien ist eine Reisekrankenversicherung nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll. Im Falle einer Erkrankung kann man sich zwar mit der  „European Health Insurance Card“ kostenlos behandeln lassen. So weit der Idealfall, sofern das Krankenhaus die Karte akzeptiert und man nicht nach Hause transportiert werden muss. Die Praxis sieht ganz anders aus: Nur einige, aber keineswegs die meisten Ärzte und Krankenhäuser in der EU akzeptieren die EHIC Karte.
Die Überführung eines Patienten nach Hause bzw. im schlimmsten Fall der Transport eines Leichnams wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Hier einen geeigneten Arzt zu finden, kann sich im Krankheitsfall als mühsam bis unmöglich herausstellen, vor allem dann, wenn man die Sprache des Gastlandes nicht ausreichend beherrscht. Häufig muss es aber schnell gehen. Vielfach wird man also für die erbrachte Leistung im voraus bezahlen müssen und reicht die Quittungen im Nachhinein bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Doch wenn man Pech hat, bezahlt die gesetzliche KV gar nichts oder nur einen Bruchteil der Rechnung, weil man entweder nicht den vorgeschriebenen Weg über die „ European Health Insurance Card“ eingehalten hat oder sich in einer privaten Krankenstation behandeln ließ.
Unerlässlich ist eine Reisekrankenversicherung für Reisen nach außerhalb der EU, also z.B. in die USA, die Dominikanische Republik oder nach Asien.
Eine Standard Reisekrankenversicherung gilt für alle privat veranlassten Reisen bis zu einer Reisedauer von 6 Wochen. Bei der Barmenia Versicherung sind sogar Reisen bis zu 56 Tagen versichert.

Gerät der Reisende im Urlaub in eine kriegerische Auseinandersetzung zahlt die Reisekrankenversicherung nur dann, wenn das Kriegsgeschehen für den Versicherten "nicht vorhersehbar" war.Dies gilt im Rahmen der Reiseversicherung standardmäßig.

In alten Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherung findet sich zum Teil noch die Staatsangehörigkeitsklausel. Einige Versicherer leisteten in Deutschland wohnhaften Mitbürgern mit ausländischer Staatsangehörigkeit keinen Versicherungsschutz, wenn diese in Ihrer alten heimat Urlaub machten. Diese Klausel wurde vom BGH als unwirksasm bezeichnet und wird von den Reiseversicherungen auch nicht mehr angewendet, auch wenn dem Vertrag noch alte Bedingungen zugrunde liegen sollten.

Ein Rücktransport des Versicherten nach Deutschland zahlt die Reisekrankenversicherung dann, wenn dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Einige Reiseversicherungen übernehmen die Kosten schon dann, wenn der Rücktransport sinnvoll und vertretbar ist oder wenn die Behandlung im Krankenhaus länger als 14 Tage dauert. Grundsätzlich ist die Reisekrankenversicherung immer bemüht einen Rücktransport zu organisieren, wenn ansonsten teuere behandlungskosten im Ausland anfallen würden.

----------

Ebenfalls sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung. Sie kommt auf für alle Stornogebühren, wenn der Urlaub wegen Krankheit, Tod von nahen Angehörigen , Arbeitslosigkeit usw. nicht angetreten werden kann. Allerdings reicht eine kleine Erkältung als Begründung den Reiseversicherungen in der Regel nicht aus. Normalerweise wollen die Gesellschaften ein ärztliches Attest vorgelegt bekommen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Eine Reiserücktrittsversicherung wird im Zusammenhang mit den meisten Reisebuchungen angeboten und ist bei teureren, länger im vorausgebuchten Reisen unbedingt empfehlenswert. Auch Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft sind ein Rücktrittsgrund. So etwa die Unverträglichkeit einer für die Einreise ins Urlaubsland erforderlichen Gelbfieberimpfung  Ein typischer Fall bei Familienreisen: Ein Kind erkrankt kurz vor der Reise und die ganze Familie muss absagen. In den meisten Fällen bekommt man dann keinen Cent seiner gezahlten Reisekosten zurück. Faustregel: Je billiger die Reise war, desto unwahrscheinlicher eine Erstattung.

Bei einem Reiserücktritt im Falle von ausgebrochenen kriegerischen Unruhen oder anderen Gewalthandlungen sowie bei Kernkraftunfällen haftet eine Reiserücktrittsversicherung nicht. Ebenso wenig, wenn der Hinderungsfall vorhersehbar war oder vom Reisenden fahrlässig herbeigeführt wurde.

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung sollten nicht miteinander verwechselt werden. Gelegentlich kann aber eine Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Bei den BBV Reiseversicherungen von TravelProtect ist das z.B.der Fall.

----------------


Die Reiseabbruchversicherung wird besonders häufig übersehen bzw. mit der Reiserücktrittsversicherung (bzw.Reiserücktrittskostenversicherung) verwechselt. Die Reiseabbruchversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn man aus einem versicherten Grund die Reise früher beenden muss als vorgesehen, beispielsweise bei einer schweren Erkrankung im Verlauf eines Asienurlaubs. Als abgebrochen gilt dann eine Reise, sobald die erste gebuchte Reiseleistung wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurde. Dies ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bereits der Fall, sobald man am Flughafen eingecheckt hat (3 U 1338/01).

Unversichert fallen relativ hohe Kosten für eine Umbuchung bzw. einen Extraflug an, der nicht im Kontingent des Reiseveranstalters enthalten ist. Hier können gerade für Familien , die eine Fernreise angetreten haben , erhebliche Kosten entstehen. Diese Kosten deckt die Reiseabbruchversicherung ab. Darüber hinaus werden von der Reiseversicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen auch die Kosten für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet.

-----------------

Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist bei höherwertigem Reisegepäck sinnvoll.Eine Reisegepäckversicherung erstattet viel - vorausgesetzt, man verhält sich nicht fahrlässig und reagiert angemessen.
Sie versichert gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks ( nicht von beruflich mitgeführten Dingen). Besonders interessant: Als Verlust wird auch gewertet, wenn das Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag erreicht wie der Versicherte. Dann  kann man für einen Teil der Versicherungssumme die notwendigsten Toilettenartikel usw. selbst beschaffen.Falls unterwegs der Ausweis entwendet wird, werden die amtlichen Gebühren für einen Ersatzausweis erstattet.
Durch eine Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des Versicherungsnehmers sowie seiner Familienmitglieder oder seines Lebensgefährten versichert. Gezahlt wird bei Vorliegen des Versicherungsfalles üblicherweise der Zeitwert für alle Gegenstände, die man für die Reise benötigt, bis zur gewählten Versicherungssumme. Ist das mitgeführte Reisegepäck wertvoller als die Versicherungssumme nimmt der Versicherer einen Abzug vor. Nicht materielle Werte, also z.B. Fotos oder Daten auf Laptops, sind nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn sie zu beruflichen Zwecken erfasst wurden.
Für Schmucksachen, Foto- und Filmapparate wird von einer Reisegepäckversicherung  nur dann gezahlt, wenn sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden oder die Sachen im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt wurden. Schmuck und Gegenstände aus Edelmetallen müssen in der Regel im Hotelsafe aufbewahrt werden. Außerdem gilt für Schmucksachen in der Regel eine Höchstentschädigungssumme, die von der normalen Versicherungssumme abweicht.
Handys und EDV Geräte , Geld , Fahrkarten usw.sind in der Reisegepäckversicherung nicht mitversichert.
Ist man mit seinem Gepäck unterwegs, muss man zu seinem Gepäck  laut einem Urteil des Landgerichts München (15 S 20592/94) dazu immer Körper- und Sichtkontakt halten.
Vor der Abreise lohnt es sich eine Liste der wichtigsten Wertegegenstände anfertigen und darin deren Marke, Farbe und Form aufzeichnen.
Sportgeräte wie Ski oder Faltboote sind üblicherweise nur versichert, wenn sie sich nicht im "bestimmungsgemäßen Gebrauch" befinden. Wenn das Faltboot also während einer Bootstour durch Unfall zerstört wird, erfolgt keine Erstattung durch die Reisegepäckversicherung.
Im Fall des Falles darf man nicht abwarten, bis der Urlaub herum ist, sondern muss bei der Reisegepäckversicherung den Schaden anzeigen. War u.U. ein Dritter, etwa das Hotel, für die Wertgegenstände zuständig, müssen vor Ort Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Am besten zeigt man den Schaden gleich an (z.B. beim Reiseleiter) und lässt ihn sich schriftlich bestätigen. Diebstahl oder Raub sind umgehend der zuständigen Polizeidienststelle zu melden; das entsprechende Polizeiprotokoll ist zu Hause dem Versicherer vorzulegen, ebenso alle Belege, die den Grund und die Höhe des Schadens beweisen können.

Prüfen Sie auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung die Allg.Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.


------------------

Der Begriff der Reisehaftpflichtversicherung fällt auch immer wieder im Reisebüro. Eine private Haftpflichtversicherung nur für den Urlaub ist in der Regel überflüssig, denn in den meisten Privathaftpflichtpolicen sind Auslandsreisen von mindestens sechs Monaten mitversichert.
Auch spezielle Unfallversicherungen für die Reise sind normalerweise nicht erforderlich da eine bestehende private Unfallversicherung weltweite Gültigkeit besitzt.

Testen Sie auch unseren Versicherungsvergleich .




Bookmark Buttons
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: StumbleUpon Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Information






VERLÄSSLICHER PARTNER

Die Bayerischen Beamten Versicherungen ( BBV ) wurden 1902 gegründet. Zur BBV Gruppe gehört u.a. auch die Bayerische Beamten Versicherung AG als Schadenversicherung im Personenbereich. Die BBV Gruppe verwaltet über 900.000 Versicherungsverträge Zahlreiche Innovationspreise aus den letzten Jahren belegen Zukunftsorientierung , Produktkompetenz und Kundenorientierung der BBV Gruppe....

DATENSICHERHEIT
BBV:
Unsere Datensicherheit ist uns wichtig, wir verschlüsseln alle Daten mit SSL


© 2005 Travelprotect GmbH - Impressum - Kontakt - Links

Meistgesuchte Begriffe:Reiserücktrittsversicherung - Reiseversicherung - Reiserücktrittversicherung - Reiserücktrittskostenversicherung