Reiseversicherungen
Wichtige Versicherungen für Ihre Reise
(Reiseversicherungen)
Reisekrankenversicherung ( AKV )
Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist
die Reisekrankenversicherung. lohnt sich auch für Länder,
für die die gesetzlichen Krankenversicherungen die "European Health
Insurance Card“ ausgeben.Diese befindet sich in der Regel auf der
Rückseite der Versicherungskarte der
gesetzlichen Krankenversicherung.
Innerhalb der EU, in der Türkei,
Tunesien, der Schweiz und Kroatien ist eine Reisekrankenversicherung
nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll. Im Falle einer Erkrankung
kann man sich zwar mit der „European Health Insurance Card“ kostenlos
behandeln lassen. So weit der Idealfall, sofern das Krankenhaus die Karte
akzeptiert und man nicht nach Hause transportiert werden muss. Die Praxis sieht
ganz anders aus: Nur einige, aber keineswegs die meisten Ärzte und Krankenhäuser
in der EU akzeptieren die EHIC Karte.
Die Überführung eines
Patienten nach Hause bzw. im schlimmsten Fall der Transport eines
Leichnams wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
übernommen.
Hier einen geeigneten Arzt zu finden, kann sich im Krankheitsfall
als mühsam bis unmöglich herausstellen, vor allem dann, wenn man die Sprache des
Gastlandes nicht ausreichend beherrscht. Häufig muss es aber schnell gehen.
Vielfach wird man also für die erbrachte Leistung im voraus bezahlen müssen und
reicht die Quittungen im Nachhinein bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) ein. Doch wenn man Pech hat, bezahlt die gesetzliche KV gar nichts oder
nur einen Bruchteil der Rechnung, weil man entweder nicht den vorgeschriebenen
Weg über die „ European Health Insurance Card“ eingehalten hat oder sich in
einer privaten Krankenstation behandeln ließ.
Unerlässlich ist eine
Reisekrankenversicherung für Reisen nach außerhalb der EU,
also z.B. in die USA, die Dominikanische Republik oder nach Asien.
Eine
Standard Reisekrankenversicherung gilt für alle privat veranlassten Reisen bis
zu einer Reisedauer von 6 Wochen. Bei der Barmenia Versicherung sind sogar Reisen
bis zu 56 Tagen versichert.
Gerät der Reisende im Urlaub in eine kriegerische Auseinandersetzung zahlt die Reisekrankenversicherung nur dann, wenn das Kriegsgeschehen für den Versicherten "nicht vorhersehbar" war.Dies gilt im Rahmen der Reiseversicherung standardmäßig.
In alten Versicherungsbedingungen der
Reisekrankenversicherung findet sich zum Teil noch die
Staatsangehörigkeitsklausel. Einige Versicherer leisteten in Deutschland
wohnhaften Mitbürgern mit ausländischer Staatsangehörigkeit keinen
Versicherungsschutz, wenn diese in Ihrer alten heimat Urlaub machten. Diese
Klausel wurde vom BGH als unwirksasm bezeichnet und wird von den
Reiseversicherungen auch nicht mehr angewendet, auch wenn dem Vertrag noch alte
Bedingungen zugrunde liegen sollten.
Ein Rücktransport
des Versicherten nach Deutschland zahlt die Reisekrankenversicherung dann, wenn
dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Einige
Reiseversicherungen übernehmen die Kosten schon dann, wenn der Rücktransport
sinnvoll und vertretbar ist oder wenn die Behandlung im Krankenhaus länger als
14 Tage dauert. Grundsätzlich ist die Reisekrankenversicherung immer bemüht
einen Rücktransport zu organisieren, wenn ansonsten teuere behandlungskosten im
Ausland anfallen würden.
----------
Ebenfalls sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung. Sie kommt auf für alle Stornogebühren, wenn der Urlaub wegen Krankheit, Tod von nahen Angehörigen , Arbeitslosigkeit usw. nicht angetreten werden kann. Allerdings reicht eine kleine Erkältung als Begründung den Reiseversicherungen in der Regel nicht aus. Normalerweise wollen die Gesellschaften ein ärztliches Attest vorgelegt bekommen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Eine Reiserücktrittsversicherung wird im Zusammenhang mit den meisten Reisebuchungen angeboten und ist bei teureren, länger im vorausgebuchten Reisen unbedingt empfehlenswert. Auch Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft sind ein Rücktrittsgrund. So etwa die Unverträglichkeit einer für die Einreise ins Urlaubsland erforderlichen Gelbfieberimpfung Ein typischer Fall bei Familienreisen: Ein Kind erkrankt kurz vor der Reise und die ganze Familie muss absagen. In den meisten Fällen bekommt man dann keinen Cent seiner gezahlten Reisekosten zurück. Faustregel: Je billiger die Reise war, desto unwahrscheinlicher eine Erstattung.
Bei einem Reiserücktritt im Falle von ausgebrochenen kriegerischen Unruhen oder anderen Gewalthandlungen sowie bei Kernkraftunfällen haftet eine Reiserücktrittsversicherung nicht. Ebenso wenig, wenn der Hinderungsfall vorhersehbar war oder vom Reisenden fahrlässig herbeigeführt wurde.
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung
sollten nicht miteinander verwechselt werden. Gelegentlich kann aber eine Reiserücktrittsversicherung auch eine
Reiseabbruchversicherung enthalten. Bei den BBV Reiseversicherungen von
TravelProtect ist das z.B.der Fall.
----------------
Die Reiseabbruchversicherung wird besonders häufig
übersehen bzw. mit der Reiserücktrittsversicherung (bzw.Reiserücktrittskostenversicherung) verwechselt. Die
Reiseabbruchversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn man aus einem
versicherten Grund die Reise früher beenden muss als vorgesehen,
beispielsweise bei einer schweren Erkrankung im Verlauf eines Asienurlaubs. Als
abgebrochen gilt dann eine Reise, sobald die erste gebuchte Reiseleistung
wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurde. Dies ist nach einem Urteil des
Oberlandesgerichts Dresden bereits der Fall, sobald man am Flughafen eingecheckt
hat (3 U 1338/01).
Unversichert fallen relativ hohe Kosten für eine Umbuchung bzw. einen
Extraflug an, der nicht im Kontingent des Reiseveranstalters enthalten ist. Hier
können gerade für Familien , die eine Fernreise angetreten haben , erhebliche Kosten
entstehen. Diese Kosten deckt die Reiseabbruchversicherung ab. Darüber hinaus werden von
der Reiseversicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen auch die Kosten
für gebuchte und nicht in Anspruch genommene
Leistungen erstattet.
-----------------
Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung ist bei
höherwertigem Reisegepäck sinnvoll.Eine Reisegepäckversicherung erstattet
viel - vorausgesetzt, man verhält sich nicht fahrlässig und reagiert
angemessen.
Sie versichert gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
des Reisegepäcks ( nicht von beruflich mitgeführten Dingen). Besonders
interessant: Als Verlust wird auch gewertet, wenn das Reisegepäck den
Bestimmungsort nicht am selben Tag erreicht wie der Versicherte. Dann kann
man für einen Teil der Versicherungssumme die notwendigsten Toilettenartikel
usw. selbst beschaffen.Falls unterwegs der Ausweis entwendet wird, werden die
amtlichen Gebühren für einen Ersatzausweis erstattet.
Durch eine
Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des
Versicherungsnehmers sowie seiner Familienmitglieder oder seines Lebensgefährten
versichert. Gezahlt wird bei Vorliegen des
Versicherungsfalles üblicherweise der Zeitwert für alle Gegenstände, die
man für die Reise benötigt, bis zur gewählten Versicherungssumme. Ist das
mitgeführte Reisegepäck wertvoller als die Versicherungssumme nimmt der
Versicherer einen Abzug vor. Nicht materielle Werte, also z.B. Fotos
oder Daten auf Laptops, sind nicht erstattungsfähig, auch dann nicht, wenn sie
zu beruflichen Zwecken erfasst wurden.
Für Schmucksachen,
Foto- und Filmapparate wird von einer Reisegepäckversicherung nur dann
gezahlt, wenn sie bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt werden oder die Sachen
im abgeschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt wurden. Schmuck und Gegenstände aus
Edelmetallen müssen in der Regel im Hotelsafe aufbewahrt werden. Außerdem gilt
für Schmucksachen in der Regel eine Höchstentschädigungssumme, die von der
normalen Versicherungssumme abweicht.
Handys und EDV Geräte , Geld ,
Fahrkarten usw.sind in der Reisegepäckversicherung nicht mitversichert.
Ist
man mit seinem Gepäck unterwegs, muss man zu seinem Gepäck laut einem
Urteil des Landgerichts München (15 S 20592/94) dazu immer Körper- und
Sichtkontakt halten.
Vor der Abreise lohnt es sich eine
Liste der wichtigsten Wertegegenstände anfertigen und darin deren
Marke, Farbe und Form aufzeichnen.
Sportgeräte wie Ski oder
Faltboote sind üblicherweise nur versichert, wenn sie sich nicht im
"bestimmungsgemäßen Gebrauch" befinden. Wenn das Faltboot also während einer
Bootstour durch Unfall zerstört wird, erfolgt keine Erstattung durch die
Reisegepäckversicherung.
Im Fall des Falles darf man nicht
abwarten, bis der Urlaub herum ist, sondern muss bei der
Reisegepäckversicherung den Schaden anzeigen. War u.U. ein Dritter, etwa das
Hotel, für die Wertgegenstände zuständig, müssen vor Ort Ersatzansprüche geltend
gemacht werden. Am besten zeigt man den Schaden gleich an (z.B. beim
Reiseleiter) und lässt ihn sich schriftlich bestätigen. Diebstahl oder Raub sind
umgehend der zuständigen Polizeidienststelle zu melden; das
entsprechende Polizeiprotokoll ist zu Hause dem
Versicherer vorzulegen, ebenso alle Belege, die den Grund und die Höhe des
Schadens beweisen können.
Prüfen Sie auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung die Allg.Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
------------------
Der Begriff der Reisehaftpflichtversicherung fällt auch
immer wieder im Reisebüro. Eine private Haftpflichtversicherung nur für den Urlaub ist in
der Regel überflüssig, denn in den meisten Privathaftpflichtpolicen sind
Auslandsreisen von mindestens sechs Monaten mitversichert.
Auch spezielle
Unfallversicherungen für die Reise sind
normalerweise nicht erforderlich da eine bestehende private Unfallversicherung
weltweite Gültigkeit besitzt.
Testen Sie auch unseren Versicherungsvergleich
.
Bookmark Buttons



