

Sofern Sie keine anderweitige Reisekrankenversicherung haben, sollten Sie unsere VIP Reiseversicherungen wählen, bei denen neben der Reiserücktrittsversicherung und einer Reisegepäckversicherung auch eine Reisekrankenversicherung enthalten ist.
Anfragen zu Reiseversicherungen, die Sie auf dieser Seite nicht finden ( z.B. Gruppen-Reiseversicherungen oder Reiseversicherungen für Klassenfahrten) können Sie über unser Kontaktformular einreichen. Auch für diese Reiseversicherungen können wir Ihnen attraktive Angebote zusenden.
Incoming-Versicherungen (Besucherversicherungen)
| Incoming-Versicherungen (Besucherversicherungen) versichern den vorübergehenden Aufenthalt ausländischer Gäste (Verwandte, Freunde, Bekannte, Geschäftsleute) aus Nicht-EU-Ländern (visapflichtigen Ländern). Sie gilt in Deutschland sowie in den so genannten Schengenstaaten (dabei handelt es sich um Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn), zusätzlich in der Schweiz und in Liechtenstein. | |
| Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem Interview, das die TravelProtect Newsletter Redaktion im August 2011 zu diesem Thema geführt hat. Hier gehts zum Incoming-Vergleich ► | ![]() |
1. Was ist eine Incoming-Versicherung genau und wer kann darüber versichert werden? | |
2. Warum ist es sinnvoll, als Gastgeber für ausländische Gäste Incoming-Versicherungen hier in Deutschland abzuschließen? | |
3. Was leisten diese Versicherungen? | |
4. Welche Kombinationsmöglichkeiten an Versicherungen bietet die Incoming? Gibt es Reiseversicherungspakete? | |
5. Wie weit im Voraus muss ich den Vertrag der Incoming-Versicherung abschließen? Was gibt es zu beachten? | |
6. Gilt der Schutz auch für deutsche Staatsangehörige, die ihren ständigen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland haben sondern im Ausland haben? Was ist mit Studenten und Au-Pairs? | |
7. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich einen visumpflichtigen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen versichern will? | |
| 8. Wird bei der Buchung der Besucher-Krankenversicherung nach dem Gesundheitszustand des Gastes gefragt? Sind Vorerkrankungen ausgeschlossen? Gesundheitsfragen werden nicht gestellt. Ausgeschlossen sind Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung der Besuch in Deutschland erfolgen soll, Krankheiten, die sechs Wochen vor Reisebeginn noch behandelt wurden und Erkrankungen, bei denen bereits feststand, dass bei planmäßiger Durchführung der Reise eine Behandlung stattfinden muss. | |
| 9. Was passiert mit der Incoming-Versicherung, wenn die Reise verschoben werden muss? Kann ich die Incoming-Police ändern oder stornieren lassen? Auch hier sind die Regelungen der Anbieter verschieden. Meist werden bei vorzeitiger Rückreise anteilige Versicherungsprämien zurück erstattet. Wird der Aufenthalt in Deutschland verlängert, kann in der Regel auch die Versicherung bis zur Höchstversicherungsdauer verlängert werden. | |
10. Welche speziellen Versicherungsanbieter gibt es in diesem Bereich? | |
| Travelprotect Jahrespolice ist klarer Testsieger bei Jahresreise- versicherungen ohne Selbstbehalt. | ![]() |
Die Bayerischen Beamten Versicherungen ( BBV ) wurden 1902 gegründet. Zur BBV Gruppe gehört u.a. auch die Bayerische Beamten Versicherung AG als Schadenversicherung im Personenbereich. Die BBV Gruppe verwaltet über 900.000 Versicherungsverträge Zahlreiche Innovationspreise aus den letzten Jahren belegen Zukunftsorientierung , Produktkompetenz und Kundenorientierung der BBV Gruppe ...Mehr Informationen
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