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Urteile zum Reiserecht

Reiserücktrittsversicherung - unerwartete Verschlechterung einer Krankheit

In den AVB der Reiseversicherung die der VN abgeschlossen hat, bestand Versicherungsschutz nur für "unerwartet schwere Erkrankungen und nicht auch für eine "unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung während der Dauer des Versicherungsschutzes" ( diese Variante bietn einge Reiseversicherungsanbieter an).

Wenn die schwere Erkrankung ( hier:Makula Ödem) bereits bei Abschlussder RRV vorhanden war und sich der VN deshalb in andauernder ärztliche Behandlung befand, während der er mit Spritzen behandelt wurde, ändert auch ein erst nach Abschluss der Reiseversicherung notwendig werdender operativer Eingriff nichts daran, dass ein Versicherungsfall nicht vorliegt.

Dieses Risiko ist nicht im Rahmen einer Reiserücktrittkostenversicherung versichert. Anders wäre die Entscheidung ausgefallen, wenn der VN einen versicherer mit den anderen AVB gewählt hätte.

AG München Urt. vom 16.04.2009 - 163 C 2967/09

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