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Reiserücktrittsversicherung beim Flugticketkauf
02.03.2012Wenn alles nach den Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft beim EuGH und der Verbraucherschützer geht, wird demnächst wohl ein großes Ärgernis für Kunden, die Flüge im Internet buchen, endgültig verschwinden. Beim Verkauf von Flugtickets in Internet Online Buchungsportalen, soll der automatische Mitverkauf einer Reiserücktrittsversicherung in Zukunft nicht mehr erlaubt sein.
Es soll auch nicht ausreichen, wenn die Reiserücktrittsversicherung-Versicherung abgewählt werden kann, erklärte gestern ein Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) .
Im zu entscheidenden Verfahren geht es konkret um das Online-Reiseportal von ebookers.com. Reisewillige,die dort einen Flug buchen wollen, bekommen bei der Buchung eine Aufstellung aller Kosten. Darin ist auch automatisch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Erst weiter unten auf der Seite wird darauf hingewiesen, dass und vor allem wie man die Versicherung im Wege des sogenannten „Opt-out“ aus der Buchung wieder herausnehmen kann. Die Verbraucherschützer halten das für unzulässig ( diese Meinung teilen wir auch) und haben das betreffende Flugreiseportal beim OLG Köln verklagt. Dieses legte den Rechtsstreit dem EuGH vor.
Es soll auch nicht ausreichen, wenn die Reiserücktrittsversicherung-Versicherung abgewählt werden kann, erklärte gestern ein Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) .
Im zu entscheidenden Verfahren geht es konkret um das Online-Reiseportal von ebookers.com. Reisewillige,die dort einen Flug buchen wollen, bekommen bei der Buchung eine Aufstellung aller Kosten. Darin ist auch automatisch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Erst weiter unten auf der Seite wird darauf hingewiesen, dass und vor allem wie man die Versicherung im Wege des sogenannten „Opt-out“ aus der Buchung wieder herausnehmen kann. Die Verbraucherschützer halten das für unzulässig ( diese Meinung teilen wir auch) und haben das betreffende Flugreiseportal beim OLG Köln verklagt. Dieses legte den Rechtsstreit dem EuGH vor.
Reiserücktrittsversicherungen dürfen bei Flugbuchungen im Internet nicht automatisch einbezogen werden
Die Generalanwaltschaft beim EuGH folgte nun der Auffassung der Verbraucherschützer. Nach EU-Recht sollen die Verbraucher die letztlich gültigen Flugpreise vergleichen können. Daher müssten im angegebenen Endpreis alle Gebühren und andere mit dem Flug zwangsläufig verbundene Kosten eingerechnet werden. Freiwillige Zusatzleistungen - wie Reiserücktrittsversicherungen- dürften dagegen nicht automatisch mit einbezogen sein. Es ist nur dann zulässig diese "freiwilligen Zusatzleistungen" anzubieten, wenn sie im Wege des sog. „Opt-in“ aktiv hinzugebucht werden können.Der EuGH ist zwar nicht an Gutachten dieser Art gebunden, folgt ihnen aber in den meisten Fällen.
TravelProtect begrüsst diese Entwicklung mit der es den Konsumenten endlich ermöglicht wird, Flugpreise transparent zu vergleichen und Reiserücktrittsversicherungen nach eigener Bedarfsanalyse abzuschließen. Insbesondere Kunden, die die preisgünstigen Jahres-Reiseversicherungen von TravelProtect abgeschlossen haben, sind bei ihren Urlaubsflügen ohnehin versichert.
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