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Urteile zum Reiserecht

Reiserücktrittsversicherung - Bandscheibenvorfall

Eine Erkrankung ist dann nicht unerartet, wenn aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers diesem die ihm bekannten Tatsachen das Auftreten einer Krankheit wahrscheinlich erscheinen lassen. In diesem Fall zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht.

Die VN hatte bereits ein Jahr vor der Reisebuchung einen Bandscheibenvorfall, de auch stationär behandlt wurde und ie mehrere Monate Schmerzbehandlungen zur Folge hatte. Einige Monate war die VN auch komplett beschwerdefrei und machte sogar einen Skiurlaub. Da die Bechwerden aber auch bei Reisebuchung vorlagen und die Diagnose bekannt war, hätte der VN klar sein müssen, dass auch eine erneute Verschlechterung des Gesundheitszustands möglich war. 

AG München vom 9.4.2010 242 C 29669/09

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