Reisekrankenversicherung



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Eine Reisekrankenversicherung lohnt sich auch für Länder, für die die gesetzlichen Krankenversicherungen die "European Health Insurance Card“  ausgeben. Innerhalb der EU, in der Türkei, Tunesien, der Schweiz und Kroatien ist eine Reisekrankenversicherung nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist also auch dann für gesetzlich Krankenversicherte empfehlenswert, wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht (dieses Abkommen besteht mit allen Staaten der EU und einigen weiteren, die Sie, je nach Reiseziel, bei Ihrer Krankenkasse erfragen sollten). Die GKV übernimmt nämlich in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nur die Leistungen, die in dem Reiseland üblich sind. Auch für diejenigen, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung meist sinnvoll, besonders wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen wird. Verzichten privat Versicherte außerdem darauf, ihre PKV in Anspruch zu nehmen und reichen Rezepte stattdessen bei ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung ein, behalten sie ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung.


 

Reisekrankenversicherungen

Reisekrankenversicherung bis 6 Wochen

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Einen geeigneten Arzt im Ausland zu finden, kann sich im Krankheitsfall als mühsam bis unmöglich herausstellen, vor allem dann, wenn man die Sprache des Gastlandes nicht ausreichend beherrscht. Häufig muss es aber schnell gehen. Vielfach wird man also für die erbrachte Leistung im voraus bezahlen müssen und reicht die Quittungen im Nachhinein bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Doch wenn man Pech hat, bezahlt einem die GKV nur einen geringen Teil der im Auskand angefallenen Arztkosten oder gar nichts, weil man entweder nicht den vorgeschriebenen Weg über die „ European Health Insurance Card“ eingehalten hat oder sich in einer privaten Krankenstation behandeln ließ.

Unerlässlich ist eine Reisekrankenversicherung für Reisen außerhalb der EU, also z.B. in die USA, die Dominikanische Republik oder nach Asien.Eine Standard Reisekrankenversicherung gilt für alle privat veranlassten Reisen bis zu einer Reisedauer von 6 Wochen. Bei der Barmenia Versicherung sind sogar Reisen bis zu 56 Tagen versichert.

Gerät der Reisende im Urlaub in eine kriegerische Auseinandersetzung zahlt die Reisekrankenversicherung nur dann, wenn das Kriegsgeschehen für den Versicherten "nicht vorhersehbar" war.

Ein Rücktransport des Versicherten nach Deutschland zahlt die Reisekrankenversicherung dann, wenn dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Einige Reiseversicherungen übernehmen die Kosten schon dann, wenn der Rücktransport sinnvoll und vertretbar ist oder wenn die Behandlung im Krankenhaus länger als 14 Tage dauert. Grundsätzlich ist die Reisekrankenversicherung immer bemüht einen Rücktransport zu organisieren, wenn ansonsten teuere behandlungskosten im Ausland anfallen würden.

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